Weiterleitung meines Antrags von diesem Land an ein anderes EU-Land

Estland

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Welche Behörde kann mich dabei unterstützen, einen Antrag in ein anderes EU-Land zu übermitteln?

Social Insurance Board (Sozialversicherungsamt)

Endla 8
15092
TALLINN

Telefon: +372 612 1360
Fax: +372 640 8155

E-Mail: info@sotsiaalkindlustusamet.ee
Website: http://www.sotsiaalkindlustusamet.ee/

Anmerkung:

Entscheidungsbehörde ist das Sozialversicherungsamt mit seinen lokalen Rentenabteilungen.

Welche Rolle spielen die Anlaufstellen?

Die Anlaufstellen helfen bei Antragstellung und der Übermittlung der Anträge und Begleitunterlagen an die zuständige Behörde eines anderen Landes.

Werden die beigelegten Unterlagen von dieser Behörde übersetzt, wenn dies erforderlich ist? Wenn ja, wer trägt die Kosten?

Kontaktiert der Betroffene die zuständige Behörde eines anderen Landes direkt, muss er die Kosten selbst tragen. Bei Einreichung der Unterlagen über das Sozialversicherungsamt werden die erforderlichen Formulare ausgefüllt und gegebenenfalls nichtamtliche Übersetzungen beigefügt. Die Übersetzungskosten trägt das Sozialversicherungsamt.

Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren an, wenn der Antrag ins Ausland übermittelt wird?

Nein.

Letzte Aktualisierung: 28/08/2019

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