Informationen nach Regionen suchen
Der dänische Opferentschädigungsrat (Erstatningsnævnet).
Der dänische Opferentschädigungsrat fungiert als Anlaufstelle und unterstützt den Antragsteller bei der Übersetzung und Einreichung seines Antrags in einem anderen EU-Land. Ferner leistet er während des Verfahrens Unterstützung bei der Übersetzung von Unterlagen, die der Antragsteller aus einem anderen EU-Land erhält oder in ein anderes EU-Land übermitteln muss.
Ja. Der dänische Opferentschädigungsrat zieht einen Übersetzer hinzu und trägt die Kosten für die Übersetzung der erforderlichen Unterlagen.
Nein. Der dänische Opferentschädigungsrat trägt sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Übermittlung des Antrags ins Ausland entstehen.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.