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Die Anlaufstelle hilft Ihnen, die für die Antragsstellung erforderlichen Informationen einzuholen und Ihren Entschädigungsantrag mit allen relevanten Unterlagen einzureichen, und unterstützt Sie so bei der Bewältigung praktischer und sprachlicher Schwierigkeiten.
Das Amt für Sozialversicherung fungiert als Anlaufstelle, kümmert sich aber nicht um die Übersetzung von Begleitunterlagen.
Für die Übermittlung des Antrags ins Ausland fallen keine Verwaltungs- oder andere Gebühren an.
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