Weiterleitung meines Antrags von diesem Land an ein anderes EU-Land

Kroatien

Inhalt bereitgestellt von
Kroatien

Welche Behörde kann mich dabei unterstützen, einen Antrag in ein anderes EU-Land zu übermitteln?

Justizministerium (Ministarstvo pravosuđa)
Ulica grada Vukovara 49
Zagreb

Rufnummer: +385 1 371 40 00
Fax: +385 1 371 45 07

Website: https://pravosudje.gov.hr/o-ministarstvu/djelokrug-6366/iz-pravosudnog-sustava-6372/podrska-zrtvama-i-svjedocima/6156

Welche Rolle spielen die Anlaufstellen?

  • Anlaufstelle ist das Justizministerium der Republik Kroatien (Ministarstvo pravosuđa Republike Hrvatske). Der Antragsteller kann seinen Antrag in solchen Fällen bei dieser Behörde einreichen.
  • In den kroatischen Rechtsvorschriften werden diese als Fälle mit grenzüberschreitendem Bezug (prekogranični slučajevi) bezeichnet.
  • Die Anlaufstelle reicht den Antrag und die Begleitunterlagen schnellstmöglich bei der zuständigen Behörde des Landes ein, in dem der Antragsteller Entschädigung beansprucht, und zwar in der Amtssprache des betreffenden Landes oder in einer anderen von diesem Land akzeptierten Sprache.
  • Der vorstehend genannte Antrag wird unter Verwendung des von der Europäischen Kommission vorgeschriebenen Formulars eingereicht.
  • Verlangt die im betreffenden Land zuständige Behörde, dass der Antragsteller, Zeugen, gerichtlich bestellte Sachverständige oder andere Personen in der Republik Kroatien befragt werden, so führt der Ausschuss für die Entschädigung der Opfer von Straftaten (Odbor za novčanu naknadu žrtvama kaznenih djela) die Befragung durch und schickt anschließend ein Befragungsprotokoll an die zuständige Behörde des anderen Landes.
  • Sollte die zuständige Stelle des anderen Landes eine Befragung unter Verwendung technischer Mittel verlangen, dann erfolgt die Befragung in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium der Republik Kroatien, sofern die zu befragende Person mit diesem Vorgehen einverstanden ist.

Werden die beigelegten Unterlagen von dieser Behörde übersetzt, wenn dies erforderlich ist? Wenn ja, wer trägt die Kosten?

Das Justizministerium der Republik Kroatien übersetzt als Anlaufstelle den Antrag in die Sprache des Landes, von dem Entschädigung gefordert wird, oder in eine andere Sprache, die das betreffende Land als Kommunikationssprache angegeben hat.

Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren an, wenn der Antrag ins Ausland übermittelt wird?

  • Für die Übermittlung ins Ausland fallen keine Verwaltungs- oder anderen Gebühren an.
Letzte Aktualisierung: 21/03/2019

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.