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Prüfung meines Antrags in diesem Land

Polen

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Für welche Art von Straftat kann ich eine Entschädigung erhalten?

Sie können eine Entschädigung erhalten, wenn Sie als Opfer einer Straftat eine schwere Körperverletzung, eine Funktionsstörung eines Körperorgans oder eine gesundheitliche Beeinträchtigung erlitten haben, die jeweils mindestens sieben Tage andauern. Dabei ist unerheblich, ob die Straftat vorsätzlich oder unbeabsichtigt und mit oder ohne Gewaltanwendung begangen wurde. Relevant ist nur, ob sie die genannten Auswirkungen hatte.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines infolge einer Straftat verstorbenen Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können eine Entschädigung erhalten?

Bei Tod des Opfers einer Straftat können folgende Personen eine Entschädigung beantragen:

  • Ehe- oder Lebenspartner,
  • Eltern, Großeltern oder Urgroßeltern,
  • Kinder (auch Adoptivkinder), Enkel und Urenkel.

Es ist unerheblich, ob das Opfer Ihnen gegenüber unterhaltspflichtig war.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines überlebenden Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können in diesem Fall eine Entschädigung erhalten?

In diesem Fall hat nur das Opfer der Straftat Anspruch auf Entschädigung.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich kein/e Staatsangehörige/r eines EU-Landes bin?

Ihr Entschädigungsanspruch hängt nicht von Ihrer Staatsangehörigkeit ab, sondern davon, wo Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben. Voraussetzung für Ihren Entschädigungsanspruch ist, dass Ihr ständiger Wohnsitz in Polen oder einem anderen EU-Mitgliedstaat ist.

Kann ich eine Entschädigung von diesem Land erhalten, wenn ich in diesem Land meinen Wohnsitz habe oder seine Staatsangehörigkeit besitze, selbst wenn die Straftat in einem anderen EU-Land begangen wurde? Könnte ich stattdessen in diesem Land eine Entschädigung beantragen, und nicht in dem Land, in dem die Straftat begangen wurde? Falls ja, unter welchen Bedingungen?

Sie können bei der polnischen Entscheidungsbehörde nur dann eine Entschädigung beantragen, wenn die Straftat in Polen begangen wurde. Wurde die Straftat in einem anderen EU-Mitgliedstaat begangen, können Sie nur in dem betroffenen Staat Entschädigung beantragen. Sollten Sie Unterstützung benötigen, können Sie sich an den an Ihrem ständigen Wohnsitz zuständigen regionalen Staatsanwalt (Prokurator Okręgowy) wenden.

Muss ich die Straftat zuerst bei der Polizei anzeigen, um eine Entschädigung beanspruchen zu können?

Die Straftat sollte bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft angezeigt werden, da dem Entschädigungsantrag eine Kopie des Berichts beigefügt werden muss. Sie müssen die Straftat nicht persönlich zur Anzeige bringen. Der mit dem Vorverfahren befasste Staatsanwalt hilft Ihnen bei der Geltendmachung Ihres Entschädigungsanspruchs. Bitte beachten Sie, dass die Anzeigeerstattung für die Glaubwürdigkeit Ihres Antrags wichtig ist, wenn der Straftäter nicht ermittelt wird.

Muss ich das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen oder des Strafverfahrens abwarten, bevor ich einen Antrag einreichen kann?

Sie können den Entschädigungsantrag vor Abschluss des von der Staatsanwaltschaft (der Polizei) oder dem Gericht geführten Verfahrens einreichen. Über den Entschädigungsantrag kann vor Abschluss des Strafverfahrens entschieden werden.

Muss ich zuerst den Straftäter auf Entschädigung verklagen – sofern dieser ermittelt wurde?

Eine Entschädigungsklage gegen den Straftäter ist nur dann sinnvoll, wenn eine realistische Chance auf Entschädigung durch den Straftäter besteht. Kann Ihnen der Straftäter keine Entschädigung zahlen, haben Sie die Möglichkeit, eine Entschädigung ohne vorherige Klage gegen den Straftäter zu beantragen. In diesem Fall müssen Sie nachweisen, dass Sie vom Straftäter keine Entschädigung erhalten werden, etwa weil der Straftäter mittellos ist oder aufgrund einer langen Haftstrafe nicht erwerbstätig sein kann.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, auch wenn der Straftäter nicht ermittelt oder verurteilt wurde? Falls ja, welche Belege muss ich meinem Antrag beifügen?

Ihr Entschädigungsanspruch besteht unabhängig davon, ob der Straftäter ermittelt oder verurteilt wurde. In einem solchen Fall sollten Sie im Entschädigungsverfahren nachweisen, dass es sich bei dem Vorfall, für den Sie Entschädigung verlangen, um eine Straftat handelt.

Muss ich für meinen Entschädigungsantrag eine bestimmte Frist einhalten?

Bitte beachten Sie, dass Entschädigungsanträge binnen fünf Jahren nach dem Tatzeitpunkt einzureichen sind. Nach dieser Frist eingereichte Anträge werden nicht geprüft.

Welche Schäden und Ausgaben fallen unter die Entschädigung?

Umfasst die Entschädigung beispielsweise:

a) für Opfer einer Straftat:

- materielle (nicht-psychische) Schäden:

  • Kosten für die medizinische Behandlung der Verletzung (ambulante und stationäre medizinische Behandlung, Rehabilitation) Ja
  • Mehrbedarf oder -kosten aufgrund der Verletzung (z. B. Pflege und Betreuung, vorübergehende und dauerhafte Behandlung, längerfristige Physiotherapie, Anpassung des Wohnraums, spezielle Hilfsmittel usw.) Ja
  • dauerhafte Schäden (z. B. Invalidität oder andere bleibende Beeinträchtigungen)
    • Einkommensausfälle während und nach der medizinischen Behandlung (inkl. entgangenes Einkommen und Erwerbsunfähigkeit oder verminderter Lebensunterhalt usw.) Ja
    • entgangene Möglichkeiten Nein
    • Ausgaben für Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Ereignis, das zu dem Schaden führte, z. B. die Anwalts- und Gerichtskosten) Nein
    • Entschädigung bei Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände Nein
    • Sonstiges

- psychische (moralische) Schäden:

  • Schmerzen und Leid des Opfers Nein

b) für berechtigte Personen oder Angehörige eines Opfers:

- materielle (nicht-psychische) Schäden:

  • Bestattungskosten, Kosten für die medizinische Behandlung (z. B. für die ambulante und/oder stationäre Behandlung eines Familienangehörigen, Rehabilitation) Ja
  • entgangener Unterhalt oder entgangene Möglichkeiten Ja

- psychische (moralische) Schäden:

  • Schmerzen oder Leid von Angehörigen oder berechtigten Personen/Entschädigung der Hinterbliebenen bei Tod des Opfers Nein

Wird die Entschädigung als Einmalzahlung oder in monatlichen Teilzahlungen geleistet?

Die Entschädigung wird als Einmalzahlung geleistet. Sie wird von dem Gericht ausgezahlt, das über die Gewährung der Entschädigung entschieden hat. Die Zahlung erfolgt innerhalb eines Monats nach Wirksamwerden dieser Entscheidung.

In welcher Weise könnten sich mein Verhalten bei der Straftat, meine Vorstrafen oder meine mangelnde Zusammenarbeit während des Entschädigungsverfahrens auf meine Chancen auf eine Entschädigung und/oder die Höhe einer Entschädigung auswirken?

Die Entschädigung wird anteilig gekürzt, wenn Sie durch Ihr Verhalten zu der Straftat beigetragen haben.

Sie erhalten keine Entschädigung, wenn Sie an der Straftat beteiligt waren oder bereit waren, die Folgen der Straftat auf sich zu nehmen.

Auf welche Weise könnte sich meine finanzielle Situation auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?

Ihre finanzielle Situation ist für die Entschädigung unerheblich. Hauptzweck der Prüfung Ihres Antrags ist es, festzustellen, ob Ihnen vom Straftäter, von einer Sozialhilfeeinrichtung oder einer Versicherung eine Entschädigung gezahlt werden kann. Die Entschädigung wird gewährt, wenn das Gericht feststellt, dass Sie aus keiner der genannten Quellen eine Entschädigung erhalten werden.

Könnten sich andere Kriterien auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?

Einzige Voraussetzung für die Gewährung der Entschädigung ist, dass Ihnen weder vom Straftäter noch von einer Sozialhilfeeinrichtung oder einer Versicherung eine Entschädigung gezahlt wird.

Wie wird die Entschädigung berechnet?

Sie müssen nachweisen, welche Kosten Ihnen im Zusammenhang mit der Straftat entstanden sind. Zur Geltendmachung von Einkommensausfällen sollten Sie ein Schriftstück vorlegen, aus dem die Höhe Ihres Einkommens hervorgeht. Kosten im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung oder Rehabilitation sowie Bestattungskosten sind nach Möglichkeit durch Rechnungen zu belegen. Liegen Ihnen keine Rechnungen vor, können Sie eine Zeugenbefragung oder die Bestellung von Gutachtern beantragen.

Ist Ihr Anspruch auf den von Ihnen geforderten Betrag nach Auffassung des Gerichts in Ihrem Fall nicht eindeutig nachweisbar, kann Ihnen das Gericht einen Betrag zusprechen, den es unter Berücksichtigung aller Umstände für angemessen erachtet.

Gibt es einen Mindest- und/oder Höchstbetrag?

Die Entschädigung darf 25 000 PLN (bzw. bei Tod des Opfers 60 000 PLN) nicht überschreiten. Es gibt keine Bestimmungen, die einen Mindestbetrag vorsehen.

Muss ich den Betrag im Antragsformular angeben? Falls ja, wo finde ich Anweisungen zur Berechnung der Entschädigung oder zu anderen Aspekten?

Ja, Sie sollten den geforderten Betrag im Antragsformular angeben. Besondere Anweisungen gibt es nicht, einige Informationen können Sie aber dem Abschnitt „Wie wird die Entschädigung berechnet?“ entnehmen.

Wird eine Entschädigung für mir entstandene Verluste aus anderen Quellen (aus einer Arbeitgeberversicherung oder privaten Versicherung) von der Entschädigung, die die Behörde/Stelle zahlt, abgezogen?

Das Gericht zieht Mittel von der Entschädigung ab, die Sie vom Straftäter, einer Sozialhilfeeinrichtung oder einer Versicherung zur Deckung von Bestattungskosten, Einkommensausfällen oder anderen Lebenshaltungskosten (z. B. Unterhaltszahlungen) oder von Kosten für die medizinische Behandlung und Rehabilitation erhalten haben.

Kann ich einen Vorschuss auf die Entschädigung erhalten? Falls ja, unter welchen Bedingungen?

Sie können vor der Prüfung Ihres Antrags die Auszahlung einer bestimmten Summe (einer Sicherheit) beantragen, damit Sie notwendige Ausgaben für eine medizinische Behandlung und Rehabilitation oder Bestattungskosten decken können. Diesen Antrag können Sie entweder vor Einreichung Ihres Entschädigungsantrags oder zusammen mit dem Entschädigungsantrag stellen.

Kann ich eine ergänzende oder zusätzliche Entschädigung nach der Entscheidung in der Hauptsache erhalten (nachdem sich z. B. die Umstände geändert oder der Gesundheitszustand verschlechtert hat usw.)?

Die Entschädigung wird im Regelfall als Einmalzahlung geleistet.

Welche Begleitunterlagen sollte ich meinem Antrag beifügen?

Sie sollten Ihrem Antrag folgende Unterlagen beifügen: eine Kopie der Anzeige der Straftat, Kopien der im Strafverfahren ergangenen Entscheidungen (z. B. einer Entscheidung über die Aussetzung des Strafverfahrens), Kopien ärztlicher Atteste oder von Sachverständigengutachten zum Nachweis des Gesundheitsschadens, Rechnungen und andere Unterlagen zur Bestätigung der im Antrag gemachten Angaben.

Bei Beantragung einer Entschädigung für den Tod eines Angehörigen sollten Sie die Sterbeurkunde sowie Unterlagen beifügen, aus denen Ihr Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen hervorgeht (z. B. eine Geburts- oder Heiratsurkunde). War der Verstorbene Ihr nichtehelicher Lebenspartner, sollten Sie eine für strafrechtliche Zwecke bindende Erklärung darüber beifügen, dass Sie zusammen gelebt haben.

Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren bei der Einreichung und für die Bearbeitung des Antrags an?

Anträge auf Entschädigung sind vollständig von den Gerichtskosten befreit. Daher müssen Sie nicht für die im Zusammenhang mit der Einreichung oder Prüfung des Antrags entstehenden Kosten (z. B. Gebühren für Sachverständigengutachten) aufkommen.

Welche Behörde entscheidet über Anträge auf Entschädigung (in nationalen Fällen)?

In inländischen Fällen werden Entschädigungsanträge von dem an Ihrem Wohnort zuständigen Kreisgericht (sąd rejonowy) geprüft. Zumeist wird es das Kreisgericht in Ihrer Gemeinde oder das Ihrer Gemeinde nächstgelegene Kreisgericht sein.

Wohin muss ich meinen Antrag schicken (in nationalen Fällen)?

In inländischen Fällen sollte der Antrag an die Anschrift des Gerichts geschickt werden, das den Fall prüft.

Muss ich während des Verfahrens anwesend sein und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird?

Das mit Ihrem Antrag befasste Gericht wird entscheiden, ob Sie bei der Verhandlung anwesend sein müssen. Das Gericht teilt Ihnen im Rahmen der Benachrichtigung vom Termin der Antragsprüfung mit, ob Ihre Anwesenheit erforderlich ist.

Wie lange dauert es (etwa), bis eine Entscheidung über meinen Antrag auf Entschädigung durch eine Behörde ergeht?

Für die Entscheidung über Entschädigungsansprüche gibt es keine Frist. Die Entscheidungsdauer hängt nicht nur von der Komplexität des Falles und den erforderlichen Nachweisen ab, sondern auch davon, wie viele andere Fälle die Entscheidungsbehörde gerade bearbeitet.

Wie kann ich Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen, wenn ich mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden bin?

Sind Sie mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden, können Sie beim Bezirksgericht (sąd okręgowy) Rechtsmittel einlegen. Falls Sie vor Gericht nicht von einem Rechtsanwalt vertreten werden, werden Sie über die Möglichkeiten der Rechtsmitteleinlegung aufgeklärt.

Wo finde ich die erforderlichen Formulare und andere Informationen darüber, wie ich einen Antrag auf Entschädigung stellen kann?

Alle notwendigen Auskünfte zur Entschädigung erteilt der Staatsanwalt, der das Vorverfahren in der Strafsache führt, für die Sie eine Entschädigung verlangen. Er händigt Ihnen ein Antragsformular aus und erklärt Ihnen, wie es auszufüllen ist.

Gibt es eine spezielle Hotline oder eine Website, wo ich mich informieren kann?

Grundlegende Informationen über Entschädigungen und das Antragsformular sind auf der Website des Justizministeriums erhältlich.

Kann ich einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) für die Ausarbeitung des Antrags erhalten?

Ein Rechtsbeistand wird Personen zur Seite gestellt, die sich nachweislich keinen Rechtsanwalt leisten können. Bitte beachten Sie: Bei Beantragung einer Entschädigung wird Sie der Staatsanwalt unterstützen, der das Verfahren in der Strafsache führt, für die Sie Entschädigung verlangen.

Gibt es Opferhilfeorganisationen, die mich bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?

In Polen gibt es den Fonds für Opferhilfe und Strafentlassenenhilfe (Fundusz Pomocy Pokrzywdzonym oraz Pomocy Postpenitencjarnej), der Mittel unter anderem zur Unterstützung der Opfer von Straftaten und ihrer Angehörigen sammelt und bereitstellt. Der Fonds wird vom Justizministerium verwaltet. Die Unterstützung ist so geregelt, dass der Fondsverwalter die aus seiner Sicht geeignetsten Organisationen im Rahmen einer offenen Ausschreibung auswählt und ihnen zweckgebundene Zuschüsse für Opferhilfemaßnahmen gewährt. In jedem Bezirk gibt es mindestens eine Opferhilfeeinrichtung.

Die Fonds werden zur Finanzierung rechtlicher, psychologischer und materieller Hilfe verwendet. Der Rechtsbeistand kann Sie bei Ihrem Antrag auf Entschädigung unterstützen.

Möchten Sie diese Hilfe in Anspruch nehmen, sollten Sie sich an eine nichtstaatliche Organisation wenden, die einen diesbezüglichen Zuschuss vom Justizministerium erhalten hat, und nachweisen, dass Sie Opfer einer Straftat geworden sind. Eine Liste der Organisationen mit entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf der Website des Justizministeriums im Abschnitt über Tätigkeiten/Unterstützung für Opfer von Straftaten/Unterstützung für Opfer von Straftaten und ihre Angehörigen – Liste von Einrichtungen und Organisationen (klicken Sie auf: działalność / pomoc pokrzywdzonym przestępstwem/pomoc pokrzywdzonym przestępstwem oraz osobom im najbliższym – lista podmiotów i organizacji).

Letzte Aktualisierung: 03/04/2019

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