Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Prüfung meines Antrags in diesem Land

Nordirland

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Für welche Art von Straftat kann ich eine Entschädigung erhalten?

Nach der nordirischen Regelung für die Entschädigung der Opfer von Straftaten („Criminal Injuries Compensation Scheme“) können Personen entschädigt werden, die in Nordirland ohne eigenes Verschulden Opfer einer Gewalttat geworden sind. Entschädigung für Sachschäden wird auf Grundlage der Regelung für Sachbeschädigung („Criminal Damage Scheme“) geleistet.

Für welche Art von Verletzung kann ich eine Entschädigung erhalten?

Entschädigung kann für infolge eines Gewaltverbrechens erlittene körperliche und seelische Schädigungen sowie für sexuelle oder körperliche tätliche Angriffe geleistet werden.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines infolge einer Straftat verstorbenen Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können eine Entschädigung erhalten?

Ja, auch Angehörige eines infolge einer Straftat verstorbenen Opfers und ihm gegenüber unterhaltsberechtigte Personen können entschädigt werden.

Anspruchsberechtigt sind der hinterbliebene Ehe- bzw. Lebenspartner sowie die Eltern und Kinder des Verstorbenen.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines überlebenden Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können in diesem Fall eine Entschädigung erhalten?

Ja, Angehörige eines überlebenden Opfers können für psychische Schädigungen entschädigt werden.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich kein/e Staatsangehörige/r eines EU-Landes bin?

Ja. Der Entschädigungsanspruch besteht unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Kann ich eine Entschädigung von diesem Land erhalten, wenn ich in diesem Land meinen Wohnsitz habe oder seine Staatsangehörigkeit besitze, selbst wenn die Straftat in einem anderen EU-Land begangen wurde? Könnte ich stattdessen in diesem Land eine Entschädigung beantragen, und nicht in dem Land, in dem die Straftat begangen wurde? Falls ja, unter welchen Bedingungen?

Es können nur Entschädigungsanträge berücksichtigt werden, die sich auf in Nordirland eingetretene Schadensfälle beziehen.

Muss ich die Straftat zuerst bei der Polizei anzeigen, um eine Entschädigung beanspruchen zu können?

Nach der Regelung ist der Antragsteller grundsätzlich verpflichtet, die Straftat unverzüglich und sobald nach vernünftigem Ermessen möglich bei der Polizei anzuzeigen.

Muss ich das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen oder des Strafverfahrens abwarten, bevor ich einen Antrag einreichen kann?

Nein, das müssen Sie nicht. Allerdings sollte der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Datum des Vorfalls gestellt werden.

Muss ich zuerst den Straftäter auf Entschädigung verklagen – sofern dieser ermittelt wurde?

Nein.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, auch wenn der Straftäter nicht ermittelt oder verurteilt wurde? Falls ja, welche Belege muss ich meinem Antrag beifügen?

Ja, ein Anspruch auf Entschädigung kann auch bestehen, wenn der Straftäter nicht ermittelt oder verurteilt wurde. Der Antragsteller muss der Polizei jedoch alle relevanten Tatumstände melden und bei den Ermittlungen kooperieren.

Muss ich für meinen Entschädigungsantrag eine bestimmte Frist einhalten?

Der Antrag sollte innerhalb von zwei Jahren nach dem Datum des Vorfalls gestellt werden.

Welche Schäden und Ausgaben fallen unter die Entschädigung?

a) für Opfer einer Straftat:

- materielle (nicht-psychische) Schäden:

  • Kosten für die medizinische Behandlung der Verletzung (ambulante und stationäre medizinische Behandlung, Rehabilitation)
  • Mehrbedarf oder -kosten aufgrund der Verletzung (z. B. Pflege und Betreuung, vorübergehende und dauerhafte Behandlung, längerfristige Physiotherapie, Anpassung des Wohnraums, spezielle Hilfsmittel usw.)
  • dauerhafte Verletzung (z. B. Invalidität oder andere bleibende Beeinträchtigungen)
  • Einkommensausfälle während und nach der medizinischen Behandlung (inkl. entgangenes Einkommen und Erwerbsunfähigkeit oder verminderter Lebensunterhalt usw.)
  • entgangene Möglichkeiten
  • Ausgaben für Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Ereignis, das zu dem Schaden führte, z. B. die Anwalts- und Gerichtskosten)
  • Entschädigung bei Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände
  • Sonstiges

Die Entschädigungsstelle prüft Entschädigungsanträge für den Verlust oder die Beschädigung von Vermögenswerten, Sachkosten im Zusammenhang mit der Behandlung der Verletzung, Pflegekosten, Ausgaben für Spezialausrüstungen, Anpassungen von Eigenwohnraum des Antragstellers, Gebühren im Zusammenhang mit dem Vormundschaftsgericht sowie Kosten, die durch die Verwaltung der Angelegenheiten des Antragstellers aufgrund eingeschränkter geistiger Fähigkeiten entstehen, Einkommensausfälle oder Erwerbsunfähigkeit.

- psychische (moralische) Schäden:

Psychische Schädigungen.

  • Schaden und Leid des Opfers

b) für berechtigte Personen oder Angehörige eines Opfers:

- materielle (nicht-psychische) Schäden:

  • Bestattungskosten
  • Kosten für die medizinische Behandlung (z. B. für die ambulante und stationäre Behandlung oder Rehabilitation eines Familienangehörigen)
  • entgangener Unterhalt oder entgangene Möglichkeiten

Die Entschädigungsstelle übernimmt angemessene Bestattungskosten. Anspruchsberechtigte Angehörige haben unter Umständen Anspruch auf Sterbegeld.

- psychische Schäden:

  • Schaden oder Leid von Angehörigen oder berechtigten Personen/Entschädigung der Hinterbliebenen bei Tod des Opfers

Anspruchsberechtigte Angehörige haben unter Umständen Anspruch auf Beihilfe wegen psychischer Erkrankung.

Wird die Entschädigung als Einmalzahlung oder in monatlichen Teilzahlungen geleistet?

Die Entschädigung wird in der Regel als Einmalzahlung geleistet.

In welcher Weise könnten sich mein Verhalten bei der Straftat, meine Vorstrafen oder meine mangelnde Zusammenarbeit während des Entschädigungsverfahrens auf meine Chancen auf eine Entschädigung und/oder die Höhe einer Entschädigung auswirken?

Der Entschädigungsbetrag kann gekürzt oder die Entschädigung abgelehnt werden, wenn der Antragsteller für den Vorfall mitverantwortlich ist, er vorbestraft ist und die Verurteilung noch ungetilgt ist, sowie wenn er nicht mit der Polizei bzw. der Entschädigungsstelle zusammenarbeitet.

Auf welche Weise könnte sich meine finanzielle Situation auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?

Ihre finanzielle Situation hat keine Auswirkungen.

Könnten sich andere Kriterien auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?

Es könnte sich auf die Entschädigung auswirken, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Täter von der Entschädigungsleistung profitiert.

Wie wird die Entschädigung berechnet?

Die Berechnung der Entschädigung erfolgt anhand der in der Regelung festgelegten Tarifsätze für Verletzungen („tariff of injuries“).

Gibt es einen Mindest- und/oder Höchstbetrag?

Verletzungen werden mit mindestens 1000 GBP und höchstens 250 000 GBP entschädigt. Die insgesamt gewährbare Entschädigungssumme ist nicht begrenzt.

Muss ich den Betrag im Antragsformular angeben? Falls ja, wo finde ich Anweisungen zur Berechnung der Entschädigung oder zu anderen Aspekten?

Nein, der Antragsteller muss den Betrag nicht angeben, sollte aber die erlittenen Verletzungen aufführen.

Wird eine Entschädigung für mir entstandene Verluste aus anderen Quellen (aus einer Arbeitgeberversicherung oder privaten Versicherung) von der Entschädigung, die die Behörde/Stelle zahlt, abgezogen?

Entschädigungsleistungen aus einer privaten Versicherung haben keine Auswirkungen auf den Entschädigungsbetrag. Gerichtlich angeordnete und zivilrechtliche Entschädigungen hingegen werden von der Entschädigungssumme abgezogen.

Kann ich einen Vorschuss auf die Entschädigung erhalten? Falls ja, unter welchen Bedingungen?

Eine vorläufige Entschädigung kann gezahlt werden, solange keine Haftungsfragen bestehen.

Kann ich eine ergänzende oder zusätzliche Entschädigung nach der Entscheidung in der Hauptsache erhalten (nachdem sich z. B. die Umstände geändert oder der Gesundheitszustand verschlechtert hat usw.)?

Ja, ein Fall kann dann wieder aufgenommen werden, wenn sich der Gesundheitszustand des Opfers so wesentlich verändert hat, dass die Aufrechterhaltung der ursprünglichen Beurteilung eine Ungerechtigkeit zur Folge hätte.

Welche Begleitunterlagen sollte ich meinem Antrag beifügen?

Ein ausgefülltes Antragsformular. Die Entschädigungsstelle kommt auf den Antragsteller zu, falls weitere Informationen etwa zu Erwerbstätigkeit oder Einkommen benötigt werden.

Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren bei der Einreichung und für die Bearbeitung des Antrags an?

Es fallen keine Gebühren oder Entgelte an.

Welche Behörde entscheidet über Anträge auf Entschädigung (in nationalen Fällen)?

Maßgeblich ist die Regelung für die Entschädigung der Opfer von Straftaten („Criminal Injuries Compensation Scheme“).

Wohin muss ich meinen Antrag schicken (in nationalen Fällen)?

Compensation Services, 6th Floor, Millennium House, 25 Great Victoria Street, Belfast, BT2 7AQ.

Muss ich während des Verfahrens anwesend sein und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird?

Nein.

Wie lange dauert es (etwa), bis eine Entscheidung über meinen Antrag auf Entschädigung durch eine Behörde ergeht?

Im Durchschnitt ist bei ersten Entscheidungen mit einer Dauer von elf und bei Überprüfungsentscheidungen mit einer Dauer von sechs Monaten zu rechnen.

Wie kann ich Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen, wenn ich mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden bin?

Der Antragsteller hat das Recht, Rechtsmittel einzulegen.

Wo finde ich die erforderlichen Formulare und andere Informationen darüber, wie ich einen Antrag auf Entschädigung stellen kann?

Auf unserer Website unter http://www.nidirect.gov.uk/index/do-it-online/crime-justice-and-the-law-online/make-a-claim-in-cases-of-criminal-damage.htm.

Gibt es eine spezielle Hotline oder eine Website, wo ich mich informieren kann?

Sie finden unsere Website unter http://www.nidirect.gov.uk/index/do-it-online/crime-justice-and-the-law-online/make-a-claim-in-cases-of-criminal-damage.htm.

Kann ich einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) für die Ausarbeitung des Antrags erhalten?

Die Regelung für die Entschädigung der Opfer von Straftaten sieht keinen Rechtsbeistand vor. Bei einem Entschädigungsantrag wegen Sachbeschädigung können Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Gibt es Opferhilfeorganisationen, die mich bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?

Antragsteller können sich an die Opferhilfestelle Victim Support NI wenden, die Unterstützung im Entschädigungsverfahren leistet.

Letzte Aktualisierung: 15/10/2019

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