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Sie können für alle vorsätzlichen Gewalttaten eine Entschädigung erhalten, d. h. für Körperverletzung, Gewaltandrohung und/oder Bedrohung mit einer Waffe, Mord, Totschlag, gewaltsamen Diebstahl und sexuelle Gewalttaten (Sittlichkeitsvergehen und Vergewaltigung). Auch überlebenden Angehörigen eines Opfers von fahrlässiger Tötung kann eine Entschädigung gewährt werden.
Die Zahlung soll Sie für Schmerzen oder Leiden, für die Kosten der medizinischen Behandlung der infolge der Straftat erlittenen Verletzungen oder für Einkommensausfälle wegen resultierender Arbeitsunfähigkeit entschädigen. Vorgesehen ist nicht eine vollständige Entschädigung, sondern Sie erhalten eine pauschale Einmalzahlung als Zuschuss zu den Kosten des verursachten Schadens.
Ja, sie können als Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, Elternteil, Kind oder Geschwisterkind des verstorbenen Opfers eine Entschädigung erhalten. Sie sind zur Entschädigung berechtigt für das Leiden, das Sie als überlebender Angehöriger erlitten haben, sowie für die von Ihnen getragenen Bestattungskosten und für Unterhaltsausfälle aufgrund des Wegfalls des Einkommens des Verstorbenen.
Ja, der Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen (Schadefonds Geweldsmisdrijven) kann Entschädigung gewähren, wenn eine Person psychische Schäden erleidet, weil sie Zeuge einer Gewalttat geworden ist oder direkt mit den Konsequenzen einer gegen einen Angehörigen begangenen Gewalttat konfrontiert ist.
Ja, sofern sich die an Ihnen verübte Straftat auf niederländischem Hoheitsgebiet zugetragen hat.
Nein, der Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen kann nur im Falle einer auf niederländischem Hoheitsgebiet begangenen Gewalttat Entschädigung gewähren.
Nein, Sie müssen die Straftat nicht bei der Polizei zur Anzeige gebracht haben, damit der Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen Ihren Antrag bearbeitet. In der Praxis spielen allerdings die Anzeige der Straftat und die darauffolgenden strafrechtlichen Ermittlungen für die Antragsbegründung eine wichtige Rolle. Wurde die Straftat nicht angezeigt, muss die Plausibilität des Antrags auf Grundlage anderer objektiver Erklärungen feststellbar sein. Als „objektiv“ gelten in diesem Zusammenhang Informationen aus verlässlichen, unparteiischen Quellen.
Nein. In bestimmten Fällen kann es aus Sicht des Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen jedoch für die Feststellung der Plausibilität Ihres Antrags erforderlich sein, das Ergebnis einer polizeilichen Ermittlung oder eines Strafverfahrens abzuwarten.
Nein.
Ja. Für die Antragsbegründung gelten in diesem Fall dieselben Bedingungen wie für Fälle, in denen der Straftäter bekannt ist.
Ja. Der Antrag ist innerhalb von zehn Jahren nach dem Tatzeitpunkt beim Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen einzureichen. Für überlebende Angehörige beginnt die Frist mit dem Tag, an dem das Opfer verstorben ist.
Umfasst die Entschädigung beispielsweise:
a) für Opfer einer Straftat:
- materielle (nicht-psychische) Schäden:
Die Zahlung aus dem Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen ist nicht an bestimmte Arten von Verlusten geknüpft. Es handelt sich um eine pauschale Einmalzahlung, um Sie für Schmerzen oder Leiden, für die Kosten der medizinischen Behandlung der infolge der Straftat erlittenen Verletzungen oder für Einkommensausfälle wegen resultierender Arbeitsunfähigkeit zu entschädigen.
- psychische (moralische) Schäden:
Ja.
b) für berechtigte Personen oder Angehörige eines Opfers:
- materielle (nicht-psychische) Schäden:
Bei überlebenden Familienangehörigen wird die Zahlung auch als Entschädigung für Schmerzen oder Leiden (durch den Tod eines Angehörigen entstandenes Leiden), für medizinische Ausgaben (zum Beispiel für die Behandlung der infolge des Todes eines Angehörigen erlittenen psychischen Schäden) und/oder für Einkommensausfälle wegen resultierender Arbeitsunfähigkeit geleistet. Darüber hinaus kann eine separate Entschädigung für Bestattungskosten sowie für Unterhaltsausfälle gezahlt werden, die durch den Wegfall des Einkommens des Verstorbenen entstehen.
psychische Schäden:
Ja.
Sie wird als Einmalzahlung geleistet.
Voraussetzung für einen Anspruch auf Zahlungen aus dem Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen ist, dass diese selbst keine Schuld daran trifft. Sie dürfen also nicht der Täter gewesen oder an der Straftat beteiligt gewesen sein. Waren Sie an der Straftat beteiligt, kann der Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen Ihren Antrag ablehnen oder die Entschädigungssumme herabsetzen.
Ihre finanzielle Situation hat keine Auswirkungen auf Ihren Anspruch auf Entschädigung für den erlittenen Schaden.
Die Entschädigungssumme richtet sich üblicherweise nach dem Umfang des Ihnen entstandenen Schadens und den Umständen der Straftat.
Der Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen hat sechs Schadenskategorien festgelegt, denen jeweils ein pauschaler Entschädigungsbetrag zugeordnet ist. Kategorie 1 entspricht einem Entschädigungsanspruch in Höhe von
1 000 EUR und Kategorie 6 einem Entschädigungsanspruch in Höhe von 35 000 EUR.
Nein.
Wenn diese Entschädigung für Schmerzen oder Leiden, Kosten für die medizinische Behandlung oder Einkommensausfälle geleistet wird, dann ja.
Ja, Sie können vom Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen einen Vorschuss auf die Entschädigung in Form einer vorläufigen Auszahlung erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass der Antrag den gesetzlichen Vorgaben entspricht (d. h. dass Ihre Anspruchsberechtigung eindeutig festgestellt wurde) und dass der Fonds kurzfristig keine endgültige Entscheidung fällen kann. Ein Antrag auf Vorschusszahlungen wird nur bearbeitet, wenn er in Schriftform gestellt wird und Sie darin die Notwendigkeit und Dringlichkeit des Vorschusses begründen, indem Sie z. B. darlegen, dass Sie nicht über die zur Behandlung Ihrer Schädigung erforderlichen Mittel verfügen. Der alleinige Umstand, dass Sie sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden, ist kein ausreichender Grund für die Gewährung eines Vorschusses.
Wenn sich nach Erhalt eines positiven Bescheides über die Gewährung einer Entschädigung herausstellt, dass Ihre Schädigung wesentlich schwerer ist als zum Zeitpunkt der Antragstellung angenommen, können Sie einen zusätzlichen Antrag stellen. Überlebende Familienangehörige können einen zusätzlichen Antrag nur für Bestattungskosten und Unterhaltsausfälle einreichen.
Nein.
Der Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen (Schadefonds Geweldsmisdrijven)
Postbus 71
NL-2501 CB Den Haag
Der Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen (Schadefonds Geweldsmisdrijven)
Postbus 71
NL-2501 CB Den Haag
Nein.
Nicht länger als 26 Wochen.
Sie können innerhalb von sechs Wochen beim Ausschuss des Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen (Commissie Schadefonds Geweldsmisdrijven) schriftlich Beschwerde einreichen. Sie müssen in der Beschwerde angeben, in welchen Punkten Sie der Entscheidung widersprechen, und dies jeweils begründen. Sie können Ihre Beschwerde an folgende Anschrift schicken:
Schadefonds Geweldsmisdrijven
Afdeling Bezwaar
Postbus 71
NL-2501 CB Den Haag
https://www.schadefonds.nl/deutsch/
https://www.schadefonds.nl/deutsch/
Tel.: 070-4142000
Ein staatlich finanzierter Rechtsbeistand ist nicht erhältlich. Die niederländische Opferhilfe (Slachtofferhulp Nederland https://www.slachtofferhulp.nl/english/) bietet Beratung und Unterstützung. Tel.: 0900-0101.
Niederländische Opferhilfe: https://www.slachtofferhulp.nl/english/. Tel.: 0900-0101.
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