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Prüfung meines Antrags in diesem Land

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Für welche Art von Straftat kann ich eine Entschädigung erhalten?

Das Opfer hat Anspruch auf staatliche Entschädigung, wenn eine Person durch eine vorsätzliche Straftat zu Tode gekommen ist oder eine mittelschwere bis schwere persönliche Schädigung erlitten hat, in Fällen unzüchtiger oder sexueller Übergriffe, in Fällen von Menschenhandel sowie bei Infizierung mit HIV oder mit Hepatitis B oder C.

Für welche Art von Verletzung kann ich eine Entschädigung erhalten?

Sie haben Anspruch auf staatliche Entschädigung für immaterielle Schäden, physische Leiden und Vermögensschäden, die Ihnen infolge einer vorsätzlichen Straftat entstanden sind.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines infolge einer Straftat verstorbenen Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können eine Entschädigung erhalten?

Ist eine Person infolge einer Straftat verstorben, können die Angehörigen des/der Verstorbenen (Verlobte/r, Ehepartner/in, Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel, Geschwister oder Personen, mit denen er/sie gemeinsam in einem (dem gleichen) Haushalt lebte) im Rahmen des Strafverfahrens als Opfer betrachtet werden.

Wenn eine Straftat zum Tod einer Person geführt hat oder das Opfer gestorben ist, ohne eine staatliche Entschädigung zu beantragen, oder wenn es eine staatliche Entschädigung beantragt, aber nicht erhalten hat, haben Sie Anspruch auf eine staatliche Entschädigung. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie bei der verfahrensleitenden Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht) Ihre Anerkennung als Opfer im einschlägigen Strafverfahren beantragen.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines überlebenden Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können in diesem Fall eine Entschädigung erhalten?

Angehörige oder Unterhaltsberechtigte des Opfers haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn das Opfer die Straftat überlebt hat. In diesem Fall steht die staatliche Entschädigung nur dem Opfer selbst zu.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich kein/e Staatsbürger/in eines EU-Landes bin?

Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, auch wenn Sie nicht Staatsbürger/in eines EU-Mitgliedsstaats sind.

Kann ich eine Entschädigung von diesem Land erhalten, wenn ich in diesem Land meinen Wohnsitz habe oder seine Staatsangehörigkeit besitze, selbst wenn die Straftat in einem anderen EU-Land begangen wurde? Könnte ich stattdessen in diesem Land eine Entschädigung beantragen, und nicht in dem Land, in dem die Straftat begangen wurde? Wenn ja, unter welchen Umständen?

Wurde die Straftat in einem anderen EU-Mitgliedstaat begangen, können Sie entweder direkt oder über das Amt für Beratung und Prozesskostenhilfe (Juridiskās palīdzības administrācija) bei dem Mitgliedstaat, in dem die Straftat begangen wurde, eine Entschädigung beantragen.

Muss ich die Straftat zuerst bei der Polizei anzeigen, um eine Entschädigung beanspruchen zu können?

Ja, Sie müssen die Straftat zuerst bei der Polizei zur Anzeige bringen.

Bevor Sie eine staatliche Entschädigung beantragen können, muss ein Strafverfahren eingeleitet worden sein, in dem Sie durch eine Entscheidung der verfahrensleitenden Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht) als Opfer anerkannt worden sind.

Muss ich das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen oder des Strafverfahrens abwarten, bevor ich einen Antrag einreichen kann?

Sie brauchen nicht die endgültige Entscheidung der verfahrensleitenden Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht) abzuwarten, um staatliche Entschädigung beantragen zu können.

Damit das Amt für Beratung und Prozesskostenhilfe über die Gewährung oder Ablehnung der staatlichen Entschädigung entscheiden kann, werden von der verfahrensleitenden Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht) folgende Auskünfte benötigt:

  1. Tatzeitpunkt und Tatort;
  2. Art der Straftat, zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung festgestellte Art der Schuld des Straftäters, Datum der Einleitung des Strafverfahrens und Referenznummer der Strafsache;
  3. Angaben zu der im Strafverfahren als Opfer anerkannten Person;
  4. Angaben zu der im Strafverfahren als Vertreter des Opfers anerkannten Person, falls das Opfer seine Rechte durch einen Vertreter geltend macht;
  5. Art des infolge der Straftat hervorgerufenen Schadens (Tod einer Person, Schwere der Verletzungen, unzüchtiger oder sexueller Übergriff, Hinweise auf Menschenhandel oder Infektion mit HIV oder mit Hepatitis B oder C);
  6. Datum des Sachverständigengutachtens, Dokumentnummer des Gutachtens und Identität des Gutachters;
  7. Zahl der Personen, die im selben Strafverfahren betreffend den Tod eines Menschen als Opfer anerkannt wurden, sowie Angaben zu diesen Personen.

Muss ich zuerst den Straftäter auf Entschädigung verklagen – sofern dieser ermittelt wurde?

NEIN, Sie müssen den Straftäter nicht zuerst auf Entschädigung verklagen. Die staatliche Entschädigung berührt nicht das Recht des Opfers, seinen Entschädigungsanspruch im Strafverfahren geltend zu machen und zu diesem Zweck zu einem beliebigen Zeitpunkt des Verfahrens bis zur Einleitung der Untersuchung des Falles durch das erstinstanzliche Gericht einen Antrag auf Schadensersatz zu stellen. Gleiches gilt für das Recht des Opfers, seinen Anspruch durch eine Klage vor einem Zivilgericht geltend zu machen, wenn es der Ansicht ist, nicht vollständig entschädigt worden zu sein.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, auch wenn der Straftäter nicht ermittelt oder verurteilt wurde? Falls ja, welche Belege muss ich meinem Antrag beifügen?

Sie haben auch dann Anspruch auf staatliche Entschädigung, wenn der Straftäter und seine Komplizen nicht ermittelt oder nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurden.

In diesem Fall müssen Sie Ihrem Entschädigungsantrag eine entsprechende Bescheinigung der verfahrensleitenden Stelle (Polizei) mit den erforderlichen Angaben beifügen.

Muss ich für meinen Entschädigungsantrag eine bestimmte Frist einhalten?

Der Antrag auf staatliche Entschädigung ist beim Amt für Beratung und Prozesskostenhilfe binnen drei Jahren ab dem Datum einzureichen, an dem Sie als Opfer anerkannt wurden oder Ihnen Sachverhalte bekannt wurden, die einen Entschädigungsanspruch begründen.

Welche Schäden und Ausgaben fallen unter die Entschädigung?

Unter die Entschädigung fallen immaterielle Schäden, physische Leiden und Vermögensschäden, die Ihnen infolge einer Straftat entstanden sind. Dabei wird nicht nach der Art der Schäden unterschieden. Die Summe der staatlichen Entschädigung ist im Gesetz über die staatliche Opferentschädigung (Likums par valsts kompensāciju cietušajiem) geregelt und wird auf Grundlage der durch die Straftat verursachten Folgen bemessen.

Wird die Entschädigung als Einmalzahlung oder in monatlichen Teilzahlungen geleistet?

Die staatliche Entschädigung wird in Form eines Pauschalbetrags gezahlt, der auf das im Antrag auf staatliche Entschädigung angegebene Bankkonto überwiesen wird.

In welcher Weise könnten sich mein Verhalten bei der Straftat, meine Vorstrafen oder meine mangelnde Zusammenarbeit während des Entschädigungsverfahrens auf meine Chancen auf eine Entschädigung und/oder die Höhe einer Entschädigung auswirken?

Die Art der Straftat kann sich auf die Höhe der staatlichen Entschädigung auswirken, etwa wenn die Straftat im Affekt, unter Überschreitung der zulässigen Notwehr oder der zulässigen Haftbedingungen begangen wurde. Je nach Fall kann der Entschädigungsbetrag unter Berücksichtigung der Folgen der Straftat um 50 % herabgesetzt werden.

Erhält das Amt für Beratung und Prozesskostenhilfe die von ihm angeforderten Informationen nicht binnen 15 Tagen, kann es die Auszahlung der staatlichen Entschädigung verweigern. In diesem Fall steht es Ihnen ungeachtet der ablehnenden Entscheidung über die staatliche Entschädigung frei, beim Amt für Beratung und Prozesskostenhilfe erneut nach den entsprechenden Verfahrensvorschriften eine Entschädigung zu beantragen.

Auf welche Weise könnte sich meine finanzielle Situation auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?

Ihre finanzielle Situation wirkt sich nicht auf Ihren Anspruch auf staatliche Entschädigung und/oder deren Höhe aus.

Haben Sie vom Straftäter oder einer an seiner Statt handelnden Person eine Entschädigung für den durch die Straftat verursachten Schaden erhalten, wird die bereits erhaltene Entschädigung von der staatlichen Entschädigungssumme abgezogen.

Könnten sich andere Kriterien auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?

Im Gesetz über die staatliche Opferentschädigung sind weitere Kriterien festgelegt, die sich unter Umständen auf Ihren Anspruch auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken. Dazu gehören folgende Sachverhalte:

  • Treten infolge der Straftat verschiedene Folgen gleichzeitig ein, dann richtet sich die Höhe der staatlichen Entschädigung nach der schwerwiegendsten Folge der Straftat.
  • Wenn infolge der Straftat eine Person gestorben ist und im Strafverfahren mehrere Personen als Opfer anerkannt wurden, wird die staatliche Entschädigung im Verhältnis zur Zahl der Opfer geleistet.
  • Sollte die verfahrensleitende Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht) nach Zahlung der Entschädigung eine weitere Person im Rahmen desselben, mit dem Tod des Opfers einer Straftat befassten Strafverfahrens als Opfer anerkennen, erhält diese Person die staatliche Entschädigung in gleicher Höhe wie das andere bzw. die anderen Opfer.

Wie wird die Entschädigung berechnet?

Der Höchstbetrag der staatlichen Entschädigung für ein einzelnes Opfer einer Straftat entspricht dem Fünffachen des in der Republik Lettland geltenden monatlichen Mindestlohns. Die Berechnung der Entschädigungssumme erfolgt auf Grundlage des monatlichen Mindestlohns, der zum Zeitpunkt der Anerkennung der Person als Opfer galt.

Für die Entschädigungssumme gelten folgende Sätze:

  • 100 % im Fall des Todes einer Person;
  • 90 % bei schwerer Körperverletzung des Opfers, bei Einstufung der Straftat als Vergewaltigung, sexuelle Gewalttat oder unzüchtiger oder sexueller Übergriff, oder wenn die betroffene Person Opfer von Menschenhandel geworden ist;
  • 70 %, wenn ein/e Minderjährige/r mittelschwere Schädigung erlitten hat oder mit HIV oder mit Hepatitis B oder C infiziert wurde.

Gibt es einen Mindest- und/oder Höchstbetrag?

Der Höchstbetrag der staatlichen Entschädigung entspricht dem Fünffachen des in der Republik Lettland geltenden monatlichen Mindestlohns, und der Mindestbetrag entspricht 50 % dieses Höchstbetrags. Bei Änderung des Mindestlohns ändert sich auch die Höhe der staatlichen Entschädigung.

Muss ich den Betrag im Antragsformular angeben? Falls ja, wo finde ich Anweisungen zur Berechnung der Entschädigung oder zu anderen Aspekten?

Der Betrag muss nicht im Antrag auf staatliche Entschädigung angegeben werden, weil die Entschädigungssumme im Gesetz über die staatliche Opferentschädigung festgelegt ist.

Wird eine Entschädigung für mir entstandene Verluste aus anderen Quellen (aus einer Arbeitgeberversicherung oder privaten Versicherung) von der Entschädigung, die die Behörde/Stelle zahlt, abgezogen?

Entschädigungsleistungen, die Sie aus anderen Quellen beziehen (zum Beispiel aus einer betrieblichen oder privaten Versicherung), werden nicht von der staatlichen Entschädigungssumme abgezogen.

Kann ich einen Vorschuss auf die Entschädigung erhalten? Falls ja, unter welchen Bedingungen?

Ein Vorschuss auf die staatliche Entschädigung wird nicht gewährt.

Kann ich eine ergänzende oder zusätzliche Entschädigung nach der Entscheidung in der Hauptsache erhalten (nachdem sich z. B. die Umstände geändert oder der Gesundheitszustand verschlechtert hat usw.)?

Falls nach Auszahlung der staatlichen Entschädigung später im endgültigen Urteil festgestellt wird, dass Ihnen infolge der Straftat ein größerer Schaden entstanden ist, können Sie die Differenz zwischen der bereits gezahlten Entschädigungssumme und dem Ihnen zustehenden Betrag erhalten.

Welche Begleitunterlagen sollte ich meinem Antrag beifügen?

Ist das Strafverfahren zum Zeitpunkt der Antragstellung noch anhängig, sollten Sie Ihrem Antrag auf staatliche Entschädigung eine Bescheinigung der verfahrensleitenden Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht) beifügen, aus der Folgendes hervorgeht:

  1. Tatzeitpunkt und Tatort;
  2. Art der Straftat, zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung festgestellte Art der Schuld des Straftäters, Datum der Einleitung des Strafverfahrens und Referenznummer der Strafsache;
  3. Angaben zu der im Strafverfahren als Opfer anerkannten Person;
  4. Angaben zu der im Strafverfahren als Vertreter des Opfers anerkannten Person;
  5. Art des infolge der Straftat hervorgerufenen Schadens (Tod einer Person, Schwere der Verletzungen, unzüchtiger oder sexueller Übergriff, Hinweise auf Menschenhandel oder Infektion mit HIV oder mit Hepatitis B oder C);
  6. Datum des Sachverständigengutachtens, Dokumentnummer des Gutachtens und Identität des Gutachters;
  7. Zahl der Personen, die im selben Strafverfahren betreffend den Tod eines Menschen als Opfer anerkannt wurden, sowie Angaben zu diesen Personen.

Bei Beantragung der staatlichen Entschädigung nach Abschluss des Strafverfahrens sollten Sie, wenn zu diesem Zeitpunkt der im endgültigen Urteil angeordnete Schadensersatz nicht oder nur teilweise geleistet wurde, Ihrem Entschädigungsantrag das endgültige Urteil der verfahrensleitenden Stelle sowie den Vollstreckungstitel beifügen.

Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren bei der Einreichung und für die Bearbeitung des Antrags an?

Die Bearbeitung von Anträgen auf staatliche Entschädigung ist kostenfrei.

Welche Behörde entscheidet über Anträge auf Entschädigung (in nationalen Fällen)?

Das Amt für Beratung und Prozesskostenhilfe entscheidet über die Gewährung oder Ablehnung der staatlichen Entschädigung.

Wohin muss ich meinen Antrag schicken (in nationalen Fällen)?

Der Antrag auf staatliche Entschädigung ist an das Amt für Beratung und Prozesskostenhilfe zu richten: Juridiskās palīdzības administrācija, Pils laukums 4, Rīga, LV-1050.

Muss ich während des Verfahrens anwesend sein und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird?

Für die Prüfung Ihres Antrags auf staatliche Entschädigung und die Entscheidung über ihre Gewährung oder Ablehnung ist Ihre Anwesenheit nicht erforderlich.

Wie lange dauert es (etwa), bis eine Entscheidung über meinen Antrag auf Entschädigung durch eine Behörde ergeht?

Das Amt für Beratung und Prozesskostenhilfe entscheidet binnen eines Monats nach Eingang des Entschädigungsantrags über die Gewährung oder Ablehnung der staatlichen Entschädigung und sendet die Entscheidung an die im Entschädigungsantrag angegebene Anschrift.

Sollten weitere Informationen von Ihnen oder der verfahrensleitenden Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht) benötigt werden, wird die Entscheidungsfrist ausgesetzt, bis alle angeforderten Informationen vorliegen.

Wie kann ich Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen, wenn ich mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden bin?

Sie haben die Möglichkeit, die Entscheidung des Amts für Beratung und Prozesskostenhilfe über die Gewährung oder Ablehnung der staatlichen Entschädigung binnen eines Monats nach ihrem Wirksamwerden anzufechten. Dazu ist ein entsprechender Antrag beim Amt für Beratung und Prozesskostenhilfe zu stellen, der von diesem an das Justizministerium weitergeleitet wird.

Wo finde ich die erforderlichen Formulare und andere Informationen darüber, wie ich einen Antrag auf Entschädigung stellen kann?

Das Formular für den Antrag auf staatliche Entschädigung und Hilfestellungen zum Ausfüllen des Formulars sind bei folgenden Stellen erhältlich:

  • auf dem Portal http://www.latvija.lv/;
  • auf der Website des Amts für Beratung und Prozesskostenhilfe unter http://www.jpa.gov.lv/ im Abschnitt „Services“;
  • Bei der Geschäftsstelle des Amts für Beratung und Prozesskostenhilfe (Pils laukums 4, Riga) (nur nach Terminvereinbarung);
  • bei der verfahrensleitenden Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht);
  • bei der gebührenfreien Informationshotline 800001801 (während der Geschäftszeiten).

Gibt es eine spezielle Hotline oder eine Website, wo ich mich informieren kann?

Die gebührenfreie „Hotline für Opfer von Straftaten“ ist täglich zwischen 12:00 und 22:00 Uhr unter der Telefonnummer 116006 erreichbar. Sie bietet:

  • emotionale und psychologische Unterstützung für Opfer von Straftaten;
  • Auskunft über die Verfahrensrechte der Opfer (zum Beispiel über ihre Rechte in Strafverfahren, über Schadensersatzansprüche, die staatliche Entschädigung usw.) und über die verfügbaren Dienste und Opferhilfestellen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website http://www.cietusajiem.lv/.

Kann ich einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) für die Ausarbeitung des Antrags erhalten?

Für die Beantragung der staatlichen Entschädigung brauchen Sie keinen Rechtsbeistand. Das Amt für Beratung und Prozesskostenhilfe leistet die für die Beantragung der staatlichen Entschädigung erforderliche Unterstützung.

Gibt es Opferhilfeorganisationen, die mich bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?

Der Verein „Skalbes“ betreibt unter der Telefonnummer 116006 eine kostenlose „Hotline für Opfer von Straftaten“ (täglich zwischen 12.00 und 22.00 Uhr erreichbar). Die Hotline bietet emotionale und psychologische Unterstützung für Opfer von Straftaten und erteilt Auskunft über deren Verfahrensrechte (zum Beispiel über deren Rechte in Strafverfahren, über Schadensersatzansprüche, die staatliche Entschädigung usw.) sowie über die verfügbaren Dienste und Opferhilfestellen.

Letzte Aktualisierung: 18/12/2023

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