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Für welche Art von Straftat kann ich eine Entschädigung erhalten?

Sind Sie (oder enge Familienangehörige) in Finnland Opfer einer Straftat geworden, kann Ihnen aus staatlichen Mitteln eine Entschädigung für den durch die Straftat verursachten Schaden gezahlt werden. Ihr Anspruch auf Entschädigung wird nicht durch die Art der Straftat eingeschränkt.

Wurde durch die Nutzung eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr ein strafrechtlicher Schaden verursacht, wird nach dem Kfz-Haftpflichtversicherungsgesetz (liikennevakuutuslaki) die Entschädigung in erster Linie aus der Versicherungspolice für das Fahrzeug, das den Schaden verursacht hat, gezahlt

Für welche Art von Verletzung kann ich eine Entschädigung erhalten?

Entschädigungen können für Verletzungen oder Leiden, die auf eine Straftat zurückzuführen sind, gezahlt werden.

Unter einer „Verletzung“ ist eine medizinisch überprüfbare Störung des Gesundheitszustandes zu verstehen. Eine solche Störung kann den Körper oder die Seele betreffen.

„Leiden“ dagegen bezeichnet ein durch das fragliche Ereignis ausgelöstes Gefühl der seelischen Qual, das keine medizinisch nachgewiesene Störung des Gesundheitszustandes voraussetzt.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines infolge einer Straftat verstorbenen Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können eine Entschädigung erhalten?

Sie können Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn ein/e enge/r Familienangehörige/r infolge einer Straftat verstorben ist. Unter „engen Familienangehörigen“ sind Eltern, Kinder oder der/die Ehepartner/in des/der Verstorbenen oder dem/der Verstorbenen besonders nahestehende Personen zu verstehen.

Haben Sie die Verantwortung für die Bestattung einer Person, die aufgrund einer Straftat zu Tode kam, getragen, dann haben Sie Anspruch auf den Ersatz entstandener, angemessener Bestattungskosten.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines überlebenden Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können in diesem Fall eine Entschädigung erhalten?

Ist eine Ihnen besonders nahestehende Person Opfer einer Straftat geworden, können Ihnen angemessene, lebensnotwendige Kosten und Einkommensausfälle erstattet werden, die Ihnen aufgrund der Pflege dieser Person entstanden sind. Unter „engen Angehörigen“ sind Elternteile, Kinder oder der/die Ehepartner/in des/der Verletzten sowie andere ähnlich nahestehende Person zu verstehen.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich kein/e Staatsangehörige/r eines EU-Landes bin?

Sind Sie in Finnland Opfer einer Straftat geworden, werden Sie im Allgemeinen ungeachtet Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihres Wohnortes Anspruch auf Entschädigung haben. Eine Entschädigung kann jedoch verweigert werden, wenn Ihr Wohnort zum Zeitpunkt der Straftat bzw. zum Zeitpunkt, als die Entschädigung beantragt wurde, nicht in einem EU-Land lag und in Fällen, in denen der Schaden keinen besonderen Zusammenhang mit Finnland aufweist.

Kann ich eine Entschädigung von diesem Land erhalten, wenn ich in diesem Land meinen Wohnsitz habe oder seine Staatsangehörigkeit besitze, selbst wenn die Straftat in einem anderen EU-Land begangen wurde? Könnte ich stattdessen in diesem Land eine Entschädigung beantragen, und nicht in dem Land, in dem die Straftat begangen wurde? Falls ja, unter welchen Bedingungen?

Wenn Sie einen Wohnsitz in Finnland haben, können Sie unter bestimmten Umständen für Verletzungen oder Leiden, die auf eine im Ausland begangene Straftat zurückzuführen sind, eine Entschädigung erhalten.

Eine Entschädigung kann ausgezahlt werden, wenn Ihr Auslandsaufenthalt zu Arbeits- oder Studienzwecken oder aus ähnlichen Gründen stattfand. Auch in anderen Fällen, die im Ausland erlittene Schäden betreffen, kann nach freiem Ermessen eine Entschädigung zugesprochen werden. Zu den Faktoren, die in derart gelagerten Fällen zu berücksichtigen sind, zählt, in welcher Weise die Straftat mit Finnland zusammenhängt, wie eng das Verhältnis zwischen dem Täter und dem Opfer der Strafftat ist, welcher Art der Schaden ist und welche Optionen Ihnen offenstehen, von anderer Stelle eine Entschädigung zu beziehen.

Muss ich die Straftat zuerst bei der Polizei anzeigen, um eine Entschädigung beanspruchen zu können?

Sie müssen die Straftat bei der Polizei anzeigen. Wurde die Straftat nicht angezeigt und ist der Polizei die Straftat auch nicht auf andere Weise bekannt geworden, kann eine Entschädigung nur ausgezahlt werden, wenn besondere Gründe vorliegen.

Muss ich das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen oder des Strafverfahrens abwarten, bevor ich einen Antrag einreichen kann?

Sie können bereits vor dem Abschluss der Vorermittlungen bzw. dem Ende des Gerichtsverfahrens einen Antrag auf Entschädigung einreichen. Über Ihren Antrag wird jedoch erst entschieden, wenn die Vorermittlungen abgeschlossen sind. Wurde Anklage erhoben, kann eine Entscheidung im Allgemeinen erst ergehen, wenn die Strafsache und die Entschädigungsansprüche vom Gericht entschiedenen worden sind.

Muss ich zuerst den Straftäter auf Entschädigung verklagen – sofern dieser ermittelt wurde?

Findet ein Gerichtsverfahren zu der Strafsache statt, sollten Sie sich bemühen, Ihren Entschädigungsanspruch mittels eines Urteils bestätigen zu lassen. Dies bedeutet, dass Sie während des Gerichtsverfahrens einen gegen den Täter gerichteten Antrag auf Entschädigung stellen müssen. Eine Entschädigung für strafrechtliche Schäden wird im Allgemeinen nicht ausgezahlt, wenn Sie diese Verpflichtung nicht erfüllt haben.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, auch wenn der Straftäter nicht ermittelt oder verurteilt wurde? Falls ja, welche Belege muss ich meinem Antrag beifügen?

Sie können auch dann einen Antrag auf Entschädigung stellen, wenn der Straftäter nicht ermittelt worden ist. Ihrem Antrag auf Entschädigung müssen Sie eine Kopie des Polizeiberichts aus dem Vorermittlungsverfahren oder andere zuverlässige Beweise für die Ereignisse beifügen.

Muss ich für meinen Entschädigungsantrag eine bestimmte Frist einhalten?

Sie müssen innerhalb von drei Jahren nach dem Tag, an dem in der Entschädigungssache ein rechtskräftiges Urteil erging, einen Antrag auf Entschädigung stellen. Hat in der Sache kein Gerichtsverfahren stattgefunden, muss die Entschädigung innerhalb von zehn Jahren nach dem Tag, an dem die Straftat begangen wurde, beantragt werden. Hinsichtlich dieser Fristen besteht nur unter besonderen Umständen Flexibilität.

Welche Schäden und Ausgaben fallen unter die Entschädigung?

Fällt beispielsweise Folgendes darunter:

a) für Opfer einer Straftat:

– materielle (nicht-psychische) Schäden:

  • Kosten für die medizinische Behandlung der Verletzung (ambulante und stationäre medizinische Behandlung, Rehabilitation) -Kosten für medizinische Behandlung sind gedeckt.
  • Mehrbedarf oder -kosten aufgrund der Verletzung (z. B. Pflege und Betreuung, vorübergehende und dauerhafte Behandlung, längerfristige Physiotherapie, Anpassung des Wohnraums, spezielle Hilfsmittel usw.) -sonstige lebensnotwendige Kosten sind gedeckt.
  • dauerhafte Verletzung (z. B. Invalidität oder andere bleibende Beeinträchtigungen)
    • Einkommensausfälle während und nach der medizinischen Behandlung (inkl. entgangenes Einkommen und Erwerbsunfähigkeit oder verminderter Lebensunterhalt usw.) - Einkommensausfälle sind bis höchstens 150 EUR pro Tag gedeckt.
    • entgangene Möglichkeiten – bei der Festsetzung der Entschädigung kann unter besonderen Umständen auch die mögliche Entwicklung der Einkünfte des Antragstellers berücksichtigt werden (wenn es sich beispielsweise um eine Person handelt, die in jungen Jahren verletzt wurde).
    • Ausgaben für Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Ereignis, das zu dem Schaden führte, z. B. die Anwalts- und Gerichtskosten) – für Rechtskosten kann eine angemessene Entschädigung gezahlt werden, wenn der Entschädigungsfall Gegenstand eines Gerichtsverfahrens war und Sie weitere Schäden erlitten haben, für die eine Entschädigung zu leisten ist.
    • Entschädigung bei Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände- übliche persönliche Gegenstände (z. B. Brille, Armbanduhr und Mobiltelefon), die in Verbindung mit der Verletzung beschädigt wurden, sind gedeckt.
      • in anderen Fällen wird eine Entschädigung für Schäden an Gegenständen und anderen Vermögenswerten nur unter besonderen Voraussetzungen ausgezahlt.

– psychische (moralische) Schäden:

  • Schmerzen und Leid des Opfers - gedeckt.
    • vorübergehende psychische Probleme
    • seelisches Leiden, wenn der Schaden wie folgt verursacht wurde:
      • durch eine Sexualstraftat
      • durch andere Straftaten gegen die Freiheit
      • durch eine Straftat, die die persönliche Unversehrtheit des Opfers besonders schwer verletzte

b) für berechtigte Personen oder Angehörige eines Opfers:

– materielle (nicht-psychische) Schäden:

  • Bestattungskosten – Bestattungskosten wie beispielsweise Kosten, die für den Erwerb eines Sarges, einer Grabstelle und eines Grabsteins sowie die Organisation einer Gedenkfeier entstehen, sind gedeckt. Als besonders nahestehende Personen können Sie auch eine Entschädigung für die Kosten erhalten, die Ihnen bei der Teilnahme an der Bestattung entstehen (Kosten für die Anreise zur Bestattung, Blumenschmuck und Trauerkleidung).
  • Kosten für die medizinische Behandlung (z. B. für die ambulante oder stationäre Behandlung und die Rehabilitation eines Familienangehörigen) – entstand Ihnen durch den Tod eines nahen Angehörigen ein körperlicher Schaden, kann Ihnen für Behandlungskosten, die Ihnen infolge dieser Verletzung entstanden sind, sowie für andere lebensnotwendige Kosten und Einkommensausfälle eine Entschädigung gezahlt werden. Für die Entschädigung wurde eine Höchstgrenze von 6000 EUR (im Jahr 2018) festgelegt.
  • entgangener Unterhalt oder entgangene Möglichkeiten – wenn Sie dem Verstorbenen gegenüber unterhaltsberechtigt waren, kann Ihnen für den Verlust des Unterhalts eine Entschädigung gezahlt werden.

– psychische Schäden:

  • Schmerzen und Leid von Angehörigen oder berechtigten Personen/Entschädigung der Hinterbliebenen bei Tod des Opfers – den engen Angehörigen des Opfers einer Straftat wird für vorübergehende Probleme oder seelische Qual keine Entschädigung gezahlt.

Wird die Entschädigung als Einmalzahlung oder in monatlichen Teilzahlungen geleistet?

Entschädigungen werden im Allgemeinen als Einmalzahlung geleistet; eine Ausnahme sind laufende Entschädigungen für Einkommensausfall und Unterhaltsverlust. Diese Entschädigungsarten werden häufig in Form wiederholter monatlicher Zahlungen geleistet.

In welcher Weise könnten sich mein Verhalten bei der Straftat, meine Vorstrafen oder meine mangelnde Zusammenarbeit während des Entschädigungsverfahrens auf meine Chancen auf eine Entschädigung und/oder die Höhe einer Entschädigung auswirken?

Die Höhe der Entschädigung kann verringert werden, wenn Sie durch Ihre eigenen Handlungen zum Entstehen der Verletzung beigetragen haben. Beispielsweise kann eine Kürzung vorgenommen werden, wenn Sie einen Streit anfingen, der dann damit endete, dass Sie verletzt wurden. Andererseits werden sich eventuelle Vorstrafen nicht auf Ihre Chance auf eine Entschädigung oder ihre Höhe auswirken.

Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Sie die vom Finanzministerium (Valtiokonttori) angeforderten Dokumente einschicken, damit Ihr Körperverletzungsfall bearbeitet werden kann. Ihr Entschädigungsantrag kann abgelehnt werden, wenn Sie nicht die erforderlichen Nachweise einreichen.

Auf welche Weise könnte sich meine finanzielle Situation auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?

In der Regel hat Ihre finanzielle Lage keinen Einfluss darauf, ob Sie eine Entschädigung erhalten oder wie hoch die auszuzahlende Entschädigung sein wird.

Bei der Entscheidung über die Entschädigung wird Ihre finanzielle Lage nur dann berücksichtigt, wenn Sie mit der Begründung, dass Sie nicht in der Lage waren das Eintreten des Schadens zu verhindern, eine Entschädigung für erhebliche Schäden an Sachen oder Ihren Finanzen beantragt haben.

Könnten sich andere Kriterien auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?

Ist die Entschädigungssache Gegenstand eines Gerichtsverfahrens, wird die Entschädigung im Allgemeinen wie in der Gerichtsentscheidung vorgesehen ausgezahlt. Weicht das Finanzministerium von der durch das Gericht in der Entschädigungssache ergangenen Entscheidung ab, wird es Ihnen in seiner Entscheidung die Gründe für eine solche Abweichung darlegen.

Der Straftäter wird verpflichtet, Ihnen die vom Gericht angeordnete Entschädigung zu zahlen. Das Recht, vom Straftäter eine Entschädigung zu erlangen, geht jedoch in dem Umfang, in dem das Finanzministerium Ihnen eine Entschädigung zugesprochen hat, auf den Staat über.

Wie wird die Entschädigung berechnet?

Behandlungskosten und sonstige Kosten werden ersetzt, wenn sie unbedingt erforderlich sind und in einem kausalen Zusammenhang mit den verursachten Schäden oder Verletzungen stehen.

Die für Schmerzen, Leiden und andere vorübergehende Probleme zu zahlende Entschädigung wird je nach Art und Schwere der Ihnen entstandenen Schäden oder Verletzungen sowie nach allgemein geltender Entschädigungspraxis festgesetzt. Die Höhe der auszuzahlenden Entschädigung darf die im Gesetz festgelegte Obergrenze nicht übersteigen.

Unter „Leiden“ ist das Gefühl seelischer Qualen zu verstehen, das bei Ihnen infolge einer Straftat ausgelöst wurde. Die Festsetzung der auszuzahlenden Entschädigung erfolgt auf der Grundlage der Art der fraglichen Tat. Für die Höhe der auszuzahlenden Entschädigung gelten darüber hinaus die im Gesetz festgelegten Obergrenzen für Entschädigungen.

Als Ausgangspunkt für die Berechnung von Einkommensausfällen dient eine Schätzung der Einnahmen, die Sie erzielt hätten, wenn die Straftat nicht begangen worden wäre. Einnahmen und Leistungen, die Sie unabhängig von den Schäden oder Verletzungen erhalten haben oder hätten erhalten können, werden von diesem Betrag abgezogen. Die Höhe der auszuzahlenden Entschädigung darf den im Gesetz festgelegten Tageshöchstsatz nicht übersteigen.

Vom Gesamtbetrag der für Probleme und Leiden zu gewährenden Entschädigung wird ein Grundbetrag abgezogen. Die Höhe des abzuziehenden Grundbetrags beträgt bei 2018 begangenen Straftaten 220 EUR.

Auf die zugesprochene Entschädigung werden keine Zinsen gezahlt.

Gibt es einen Mindest- und/oder Höchstbetrag?

Es gibt keinen Mindestbetrag, der gewährt werden kann.

Der Gesamtbetrag an Entschädigung, der Ihnen für durch eine Straftat zugefügte Verletzungen und Leiden gezahlt werden kann, beläuft sich auf höchstens 61 500 EUR. Darüber hinaus

  • darf die für Schmerzen, Leiden und andere vorübergehende Probleme gezahlte Entschädigung höchstens 12 000 EUR betragen;
  • beläuft sich der Höchstbetrag der für Leiden gezahlten Entschädigung (Schmerzensgeld) auf 3600 EUR; im Falle von Sexualstraftaten ist der Höchstbetrag für Schmerzensgeld jedoch 9500 EUR, bzw. 16 200 EUR, wenn das Opfer zum Zeitpunkt der Straftat weniger als achtzehn Jahre alt war;
  • beläuft sich der Höchstbetrag der an einen engen Angehörigen eines Verstorbenen zu zahlenden Entschädigung im Allgemeinen auf 6000 EUR;
  • darf die für Einkommensausfälle zu zahlende Entschädigung nicht mehr als 150 EUR pro Tag betragen.

Der Höchstsatz der Entschädigung für jede einzelne Verletzung bzw. jeden einzelnen Schaden gilt nicht für fortlaufend gezahlte Entschädigungen für Einkommensausfall und Unterhaltsverlust.

Der Höchstsatz der Entschädigung für Sach- und Vermögensschäden beträgt 31 000 EUR.

Die Höchstsätze der an Opfer von Straftaten zu zahlenden Entschädigungen und die Höhe des abzuziehenden Grundbetrags werden in Dreijahresintervallen überprüft. Die nächste Überprüfung dieser Beträge wird Anfang 2021 stattfinden.

Muss ich den Betrag im Antragsformular angeben? Falls ja, wo finde ich Anweisungen zur Berechnung der Entschädigung oder zu anderen Aspekten?

Die Höhe der zugesprochenen Entschädigung darf den von Ihnen geltend gemachten Betrag nicht übersteigen. Sie können bei Bedarf eine angemessene Entschädigung beantragen. Dabei können Sie sich auch auf die Beträge beziehen, die in der Gerichtsentscheidung bestätigt wurden, auf die Sie Ihren Entschädigungsantrag stützen.

Gegebenenfalls können Sie bei unserem Serviceteam und dem/der Bearbeiter/in Ihres Entschädigungsantrags hinsichtlich Ihres Körperverletzungsfalls Rat einholen.

Wird eine Entschädigung für mir entstandene Verluste aus anderen Quellen (aus einer Arbeitgeberversicherung oder privaten Versicherung) von der Entschädigung, die die Behörde/Stelle zahlt, abgezogen?

Bei der aus öffentlichen Mitteln zu zahlenden Entschädigung handelt es sich um eine sekundäre Entschädigung. Das heißt, dass Sie zunächst an anderer Stelle eine Entschädigung beantragen sollten, beispielsweise bei Ihrer Krankenkasse und Ihrer Versicherungsgesellschaft. Diese Entschädigung wird von der Ihnen zu gewährenden Entschädigung abgezogen.

Kann ich einen Vorschuss auf die Entschädigung erhalten? Falls ja, unter welchen Bedingungen?

Sie können bei Bedarf eine Vorschusszahlung auf die Entschädigung beantragen. Ein Vorschuss auf die Entschädigung kann gezahlt werden, wenn sich die Bearbeitung Ihrer Entschädigungssache aus Gründen, die Sie nicht beeinflussen können, verzögert und Sie Anspruch auf einen erheblichen Entschädigungsbetrag haben.

Kann ich eine ergänzende oder zusätzliche Entschädigung nach der Entscheidung in der Hauptsache erhalten (nachdem sich z. B. die Umstände geändert oder der Gesundheitszustand verschlechtert hat usw.)?

Das Finanzministerium wird die Sache erneut prüfen, wenn sich neue Beweise ergeben. Auf der Grundlage solcher neuen Beweise kann Ihnen eine zuvor abgelehnte Entschädigung zugesprochen werden oder der Entschädigungsbetrag kann sich erhöhen.

Welche Begleitunterlagen sollte ich meinem Antrag beifügen?

Beispielsweise:

  • eine gültige Vollmacht, wenn es sich bei Ihrem Bevollmächtigen nicht um einen Rechtsberater oder Rechtsanwalt handelt. Eine persönliche Vollmacht ist auch erforderlich, wenn Sie wünschen, dass die Ihnen als Antragsteller zustehende Entschädigung einer anderen Person als Ihnen selbst ausgezahlt wird;
  • einen Nachweis der beantragten Bestattungskosten und gegebenenfalls das Nachlassverzeichnis sowie Vollmachten;
  • eine Kopie der durch das Gericht ergangenen Entscheidung oder, wenn keine Gerichtsentscheidung vorliegt, eine Kopie des Polizeiberichts aus dem Vorermittlungsverfahren;
  • ein ärztliches Attest oder einen Arztbericht;
  • einen Nachweis aller geltend gemachten Kosten, sofern die Sache nicht Gegenstand einer Gerichtsverhandlung war;
  • wenn Sie einen Einkommensausfall geltend machen, ein ärztliches Attest, in dem Ihre Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird, eine Kopie des Krankengeldbescheides sowie Nachweise für das von Ihrem Arbeitgeber gezahlte Gehalt und die Höhe des Verdienstausfalls;
  • Bescheide und Nachweise für Entschädigungen, die Sie von einer Krankenkasse, einer Versicherungsgesellschaft oder einer anderen Stelle erhalten haben;
  • wenn Sie Prozesskosten geltend machen, die Honorarberechnung des Rechtsanwalts und eventuelle Entschädigungsbescheide der Versicherungsgesellschaft;
  • wenn Sie Antragskosten geltend machen, die Anwaltsrechnung und Nachweise für die gewährte Prozesskostenhilfe oder den zugewiesenen Rechtsberater;
  • wenn Sie Sach- und Vermögensschäden geltend machen, für die Sie eine nach freiem Ermessen zu gewährende Entschädigung beantragen, Nachweise der Krankheit, der Verletzung oder sonstigen Einschränkungen und der finanziellen Lage, die Ihnen infolge des Schadens entstanden sind, .

Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren bei der Einreichung und für die Bearbeitung des Antrags an?

Für die Bearbeitung Ihrer Entschädigungssache werden Ihnen keine Gebühren in Rechnung gestellt.

Welche Behörde entscheidet über Anträge auf Entschädigung (in nationalen Fällen)?

Ihre Entschädigung wird vom Finanzministerium bearbeitet.

Wohin muss ich meinen Antrag schicken (in nationalen Fällen)?

Sie können Ihren Antrag auf elektronischem Wege an rikosvahingot@valtiokonttori.fi senden oder das Formular ausdrucken und per Post an folgende Anschrift schicken:

State Treasury

P.O Box 50

00054 State Treasury, Finnland

Muss ich während des Verfahrens anwesend sein und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird?

Die Sache wird vom Finanzministerium in einem schriftlichen Verfahren bearbeitet. In keinem Stadium dieses Vorgangs werden Sie persönlich vorgeladen werden.

Wie lange dauert es (etwa), bis eine Entscheidung über meinen Antrag auf Entschädigung durch eine Behörde ergeht?

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt etwa sieben Monate. Auf der Website des Finanzministeriums finden Sie eine aktuelle Schätzung der Bearbeitungszeiten.

Wie kann ich Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen, wenn ich mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden bin?

Sie können innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag, an dem Ihnen die Entscheidung bekannt wurde, beim Versicherungsgericht (Vakuutusoikeus) schriftlich Widerspruch gegen eine Entschädigungsentscheidung einlegen, die Sie erhalten haben. Der Entschädigungsentscheidung des Finanzministeriums liegt ein Leitfaden mit Hinweisen zum Einlegen eines Widerspruchs bei.

Wo finde ich die erforderlichen Formulare und andere Informationen darüber, wie ich einen Antrag auf Entschädigung stellen kann?

Das Formular zur Beantragung einer Entschädigung und weitere Informationen über die Geltendmachung von Ansprüchen finden Sie auf der Website des Finanzministeriums unter https://www.valtiokonttori.fi/en/frontpage/ in finnischer, schwedischer und englischer Sprache. Außerdem können Sie telefonisch unter +358 295 50 2736 oder per E-Mail unter rikosvahingot@valtiokonttori.fi mit unserem Serviceteam Kontakt aufnehmen.

Gibt es eine spezielle Hotline oder eine Website, wo ich mich informieren kann?

Weitere Informationen über Entschädigungen für strafrechtliche Schäden finden Sie unter https://www.valtiokonttori.fi/en/frontpage/ (EN, FI, SE). Bei Bedarf können Sie sich auch telefonisch an das Finanzministerium wenden. Hilfe erhalten Sie unter der Rufnummer +358 295 50 2736.

Kann ich einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) für die Ausarbeitung des Antrags erhalten?

Sie können für die Beantragung einer Entschädigung einen Anwalt in Anspruch nehmen, wenn Sie dies wünschen. Sie können aber nur dann eine Entschädigung für die Antragskosten erhalten, wenn

  • Ihnen für die Gerichtsverhandlung über diese Sache Prozesskostenhilfe gewährt oder ein Rechtsberater zugewiesen worden ist; oder
  • wenn die Sache nicht Gegenstand einer Gerichtsverhandlung war, sie aber die finanziellen Voraussetzungen für den Erhalt von Prozesskostenhilfe erfüllen.

Gibt es Opferhilfeorganisationen, die mich bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?

Rat und Unterstützung können Sie beispielsweise bei der Opferhilfe Finnland (Rikosuhripäivystys) (RIKU) erhalten. Die Kontaktdaten dieser Organisation finden Sie auf ihrer Website unter https://www.riku.fi/en/home/.

Letzte Aktualisierung: 09/02/2020

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