Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Prüfung meines Antrags in diesem Land

England und Wales

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England und Wales

Für welche Art von Straftat kann ich eine Entschädigung erhalten?

Sie können eine Entschädigung beantragen, wenn Sie ohne eigenes Verschulden Opfer einer Gewalttat geworden sind oder wenn eine Ihnen nahestehende Person infolge einer Gewalttat verstorben ist. In Anhang B der Regelung ist aufgeführt, welche Straftaten als Gewalttat im Sinne der Regelung gelten und welche nicht. Eine Entschädigung können auch Personen erhalten, die ein besonderes und vertretbares Risiko auf sich genommen haben, um – etwa durch Ergreifen eines mutmaßlichen Täters – eine Straftat zu verhindern oder das Ausmaß einer Straftat zu reduzieren.

Für welche Art von Verletzung kann ich eine Entschädigung erhalten?

In folgenden Fällen kann Entschädigung beantragt werden:

  • bei psychischen oder körperlichen Verletzungen;
  • bei sexuellem oder körperlichem Missbrauch;
  • im Todesfall.

Nicht alle Entschädigungsanträge werden positiv beschieden; Sie müssen nach den Bestimmungen der Regelung anspruchsberechtigt sein.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines infolge einer Straftat verstorbenen Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können eine Entschädigung erhalten?

Nahe Angehörige eines infolge seiner Verletzungen verstorbenen Opfers können unter Umständen Entschädigung beantragen. Um für eine solche Entschädigung infrage zu kommen, müssen Sie die in der Regelung genannten Voraussetzungen eines „anspruchsberechtigten Angehörigen“ („qualifying relative“) erfüllen.

Ein anspruchsberechtigter Angehöriger ist eine Person, die zum Zeitpunkt des Todes des Verstorbenen:

  • als Ehe- oder Lebenspartner des Verstorbenen mit dem Verstorbenen in einem Haushalt lebte;
  • als Partner des Verstorbenen (nicht als Ehe- oder Lebenspartner) mindestens zwei Jahre lang und bis zum Todeszeitpunkt mit dem Verstorbenen in einem Haushalt lebte;
  • die Voraussetzungen der vorgenannten Punkte erfüllen würde, aber aufgrund des Gesundheitszustands oder der Gebrechlichkeit eines der Partner nicht in einem Haushalt mit dem Verstorbenen lebte;
  • als Ehe-/Lebenspartner oder als ehemaliger Ehe-/Lebenspartner auf die finanzielle Unterstützung des Verstorbenen angewiesen war.
  • Anspruchsberechtigt sind ferner die Eltern sowie
  • die Kinder des Verstorbenen.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines überlebenden Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können in diesem Fall eine Entschädigung erhalten?

Sie haben unter Umständen Anspruch auf Entschädigung für psychische Verletzungen, wenn Sie ein Ereignis persönlich miterlebt haben, bei dem eine Ihnen nahestehende Person infolge einer Gewalttat verletzt wurde. Ein Entschädigungsanspruch kann auch bestehen, wenn Sie von den unmittelbaren Folgen eines Ereignisses betroffen waren, bei dem eine Ihnen nahestehende Person verletzt wurde.

Ein Entschädigungsanspruch aus diesen Gründen – d. h. weil Sie die Verletzung einer Ihnen nahestehenden Person erlebt haben oder von den unmittelbaren Folgen eines solchen Ereignisses betroffen waren – besteht nur, wenn Ihre psychische Verletzung auf diesen Umstand zurückzuführen ist. Der Zusammenhang ist anhand eines von einem Psychiater oder klinischen Psychologen ausgestellten medizinischen Gutachtens nachzuweisen.

Die wahrscheinlich anspruchsberechtigten Angehörigen sind oben aufgeführt.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich kein/e Staatsangehörige/r eines EU-Landes bin?

Sie haben nur dann Anspruch auf eine Zahlung nach dieser Entschädigungsregelung, wenn Sie eine der in Absatz 10 der Regelung genannten Wohnsitz-, Staatsangehörigkeits- oder anderen Bedingungen erfüllen. Danach müssen Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz zum Zeitpunkt des Vorfalls im Vereinigten Königreich gehabt haben, oder es muss eine der in Absatz 11 oder 13 der Regelung genannten Bedingungen gegeben sein.

Auch Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder des Europäischen Übereinkommens des Europarats über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten haben Anspruch auf Entschädigung. Besondere Bestimmungen gelten für potenzielle Opfer von Menschenhandel sowie für Personen, die einen Asylantrag gestellt haben. In Absatz 10 der Regelung sind alle Kriterien vollständig aufgeführt.

Kann ich eine Entschädigung von diesem Land erhalten, wenn ich in diesem Land meinen Wohnsitz habe oder seine Staatsangehörigkeit besitze, selbst wenn die Straftat in einem anderen EU-Land begangen wurde? Könnte ich stattdessen in diesem Land eine Entschädigung beantragen, und nicht in dem Land, in dem die Straftat begangen wurde? Falls ja, unter welchen Bedingungen?

Der Entschädigungsanspruch nach der Regelung gilt für Vorfälle, die sich in Großbritannien (Schottland, England und Wales) ereignet haben.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Vereinigten Königreich (VK) haben und infolge einer in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) verübten Gewalttat verletzt wurden, können wir Ihnen bei der Beantragung einer Entschädigung im anderen Land helfen. Wenden Sie sich dazu an unser EU Assistance Team unter der Rufnummer 0300 003 3061 oder unter der E-Mail-Adresse eucat@cica.gsi.gov.uk.

Im Falle einer Verletzung außerhalb der EU besteht möglicherweise in dem betroffenen Land nach einer ähnlichen Regelung ein Entschädigungsanspruch. Weitere Auskünfte erteilt das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Commonwealth-Fragen (Foreign and Commonwealth Office). Einzelheiten finden sie unter https://www.gov.uk.

Muss ich die Straftat zuerst bei der Polizei anzeigen, um eine Entschädigung beanspruchen zu können?

Ja. Ohne polizeiliche Anzeige der Straftat, für die Sie Entschädigung verlangen, wird keine Zahlung geleistet. Die Regelung verlangt, dass alle Vorfälle, für die Entschädigung beantragt wird, bei der Polizei gemeldet werden.

Muss ich das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen oder des Strafverfahrens abwarten, bevor ich einen Antrag einreichen kann?

Nein. Sie brauchen das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen oder des Strafverfahrens nicht abzuwarten, bevor Sie Ihren Antrag einreichen können.

Muss ich zuerst den Straftäter auf Entschädigung verklagen – sofern dieser ermittelt wurde?

Die Regelung ist als letztes Mittel vorgesehen. Falls Sie Anspruch auf Entschädigung aus anderen Quellen haben, sollten Sie diese nutzen. Es wird erwartet, dass Sie alle zumutbaren Schritte unternehmen, um etwaige Sozialleistungen, Versicherungszahlungen, Schadensersatz oder Entschädigungen zu erhalten, die Ihnen aufgrund Ihrer Verletzungen zustehen könnten.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, auch wenn der Straftäter nicht ermittelt oder verurteilt wurde? Falls ja, welche Belege muss ich meinem Antrag beifügen?

Gegebenenfalls besteht auch dann Anspruch auf Entschädigung nach der Regelung, wenn der Täter unbekannt ist oder nicht verurteilt wurde. Es wird erwartet, dass Sie bei allen polizeilichen Ermittlungen uneingeschränkt mitarbeiten. Die Entscheidungsfindung erfolgt unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit („on the balance of probabilities“).

Muss ich für meinen Entschädigungsantrag eine bestimmte Frist einhalten?

Anträge sind so schnell wie nach vernünftigem Ermessen möglich zu stellen. Waren Sie zum Zeitpunkt des Vorfalls bereits volljährig, dann sollte der Antrag normalerweise spätestens zwei Jahre nach dem Vorfall gestellt werden. Diese Frist kann nur verlängert werden, wenn:

• eine Antragstellung aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht früher möglich gewesen wäre und

• die mit dem Antrag vorgelegten Beweise eine Feststellung ohne weitere ausführliche Untersuchung durch die Entschädigungsstelle erlauben.

Welche Schäden und Ausgaben fallen unter die Entschädigung?

a) für Opfer einer Straftat:

- materielle (nicht-psychische) Schäden:

  • Kosten für die medizinische Behandlung der Verletzung (ambulante und stationäre medizinische Behandlung, Rehabilitation) – Nein, unmittelbar entstehende Kosten für medizinische Behandlungen fallen nicht unter die Regelung.
  • Mehrbedarf oder -kosten aufgrund der Verletzung (z. B. Pflege und Betreuung, vorübergehende und dauerhafte Behandlung, längerfristige Physiotherapie, Anpassung des Wohnraums, spezielle Hilfsmittel usw.) – Je nach den Umständen ist eine Kostenerstattung möglich. Solche Sonderausgaben werden nur geprüft, wenn Sie aufgrund Ihrer Verletzungen länger als 28 Wochen arbeitsunfähig oder in vergleichbarem Maß erwerbsunfähig waren.
  • dauerhafte Verletzung (z. B. Invalidität oder andere bleibende Beeinträchtigungen) – Ja
    • Einkommensausfälle während und nach der medizinischen Behandlung (inkl. entgangenes Einkommen und Erwerbsunfähigkeit oder verminderter Lebensunterhalt usw.) – Nur, wenn Sie unmittelbar infolge einer durch eine Straftat erlittenen Verletzung für einen Zeitraum von mehr als 28 Wochen arbeitsunfähig oder eingeschränkt erwerbsfähig waren;
    • entgangene Möglichkeiten – Ja, gemäß den geltenden Anspruchsvoraussetzungen
    • Ausgaben für Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Ereignis, das zu dem Schaden führte, z. B. die Anwalts- und Gerichtskosten – Nein
    • Entschädigung bei Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände – Nein
    • Sonstiges – Siehe die Bestimmungen der Regelung zu den Anspruchsvoraussetzungen

- psychische (moralische) Schäden:

  • Schmerzen und Leid des Opfers – Ja, gemäß den geltenden Anspruchsvoraussetzungen

b) für berechtigte Personen oder Angehörige eines Opfers:

- materielle (nicht-psychische) Schäden:

  • Bestattungskosten – Ja
  • Kosten für die medizinische Behandlung (z. B. für die ambulante oder stationäre Behandlung eines Familienangehörigen, Rehabilitation) – Nein
  • entgangener Unterhalt oder entgangene Möglichkeiten – Ja, bei Tod des Opfers, sowie gemäß den geltenden Anspruchsvoraussetzungen

- psychische Schäden:

  • Schmerzen oder Leid von Angehörigen oder berechtigten Personen/Entschädigung der Hinterbliebenen bei Tod des Opfers – Sie haben unter Umständen Anspruch auf Entschädigung für psychische Verletzungen, wenn Sie ein Ereignis persönlich miterlebt haben, bei dem eine Ihnen nahestehende Person infolge einer Gewalttat verletzt wurde. Ein Entschädigungsanspruch kann auch bestehen, wenn Sie von den unmittelbaren Folgen eines Ereignisses betroffen waren, bei dem eine Ihnen nahestehende Person verletzt wurde. Ein Entschädigungsanspruch aus diesen Gründen – d. h. weil Sie die Verletzung einer Ihnen nahestehenden Person erlebt haben oder von den unmittelbaren Folgen eines solchen Ereignisses betroffen waren – besteht nur, wenn Ihre psychische Verletzung auf diesen Umstand zurückzuführen ist. Der Zusammenhang ist anhand eines von einem Psychiater oder klinischen Psychologen ausgestellten medizinischen Gutachtens nachzuweisen.

Wird die Entschädigung als Einmalzahlung oder in monatlichen Teilzahlungen geleistet?

Entschädigungen werden soweit möglich als Einmalzahlung geleistet.

In welcher Weise könnten sich mein Verhalten bei der Straftat, meine Vorstrafen oder meine mangelnde Zusammenarbeit während des Entschädigungsverfahrens auf meine Chancen auf eine Entschädigung und/oder die Höhe einer Entschädigung auswirken?

Folgende Umstände können sich auf Ihren Antrag auswirken:

  • mangelnde Zusammenarbeit mit den Polizei- und Strafjustizbehörden;
  • eine nicht getilgte Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe oder zu gemeinnütziger Arbeit;
  • Mitverursachung des Ereignisses durch eigenes Verhalten;
  • strafrechtliche Verurteilungen oder andere Belege, aus denen hervorgeht, dass eine Entschädigung aufgrund Ihrer Vorgeschichte ungerechtfertigt wäre; oder mangelnde Zusammenarbeit mit der Criminal Injuries Compensation Authority (CICA).

Auf welche Weise könnte sich meine finanzielle Situation auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?

Die Regelung ist nicht bedürftigkeitsabhängig.

Könnten sich andere Kriterien auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?

Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, wenn:

  • der Schaden vor dem 1. August 1964 entstanden ist;
  • der Schaden außerhalb Großbritanniens entstanden ist;
  • Sie bei der CICA zuvor schon einmal für denselben Schaden und dasselbe Ereignis Entschädigung beantragt haben;
  • der Täter von der Entschädigungsleistung profitieren könnte;
  • der Schaden vor dem 1. Oktober 1979 entstanden ist und Sie mit dem Täter als Mitglieder derselben Familie zusammenlebten.

Die Entschädigung wird auch dann verweigert oder gekürzt, wenn Sie für denselben Schaden bereits aus bestimmten anderen Quellen – z. B. im Rahmen zivilrechtlich zuerkannter Schadensersatzleistungen – entschädigt wurden.

Wie wird die Entschädigung berechnet?

Die Vorschriften der Regelung und der Wert der Zahlungen werden vom Parlament festgelegt; die Entschädigung wird anhand der Tarifsätze für Verletzungen („tariff of injuries“) berechnet. Die Entschädigungssumme richtet sich nach dem Schweregrad der Verletzung.

Gibt es einen Mindest- und/oder Höchstbetrag?

Der Mindestbetrag liegt bei 1000 GBP, der Höchstbetrag bei 500 000 GBP.

Muss ich den Betrag im Antragsformular angeben? Falls ja, wo finde ich Anweisungen zur Berechnung der Entschädigung oder zu anderen Aspekten?

Jede fällige Entschädigungssumme wird von uns berechnet.

Wird eine Entschädigung für mir entstandene Verluste aus anderen Quellen (aus einer Arbeitgeberversicherung oder privaten Versicherung) von der Entschädigung, die die Behörde/Stelle zahlt, abgezogen?

Die Entschädigung wird gekürzt, wenn Sie für die gleiche Verletzung Entschädigungsleistungen aus anderen Quellen bezogen haben bzw. beanspruchen können. Dazu gehören:

  • Leistungen aus einer anderen Entschädigung für Opfer von Straftaten oder vergleichbare Zahlungen;
  • von einem Zivilgericht zuerkannter Schadensersatz;
  • außergerichtliche Regulierung eines Schadensersatzanspruchs; oder
  • in einem Strafverfahren angeordnete oder angebotene Entschädigungen.

Wurden Sonderausgaben anerkannt, dann wird die Zahlung um Sozialversicherungsleistungen für die gleiche Verletzung sowie um Versicherungsleistungen gekürzt. Dies gilt unabhängig von der Person des Beitragszahlers, wenn Sie Leistungen wie Anpassungen Ihres Wohnraums oder einen Pflegedienst geltend machen.

Kann ich einen Vorschuss auf die Entschädigung erhalten? Falls ja, unter welchen Bedingungen?

Eine vorläufige Auszahlung wird geprüft, wenn Ihr Entschädigungsanspruch anerkannt wurde, aber noch keine endgültige Entscheidung getroffen werden kann. Eine endgültige Entscheidung kann zumeist dann nicht getroffen werden, wenn abgewartet werden muss, bis die langfristigen Folgen der Verletzung bekannt sind.

Kann ich eine ergänzende oder zusätzliche Entschädigung nach der Entscheidung in der Hauptsache erhalten (nachdem sich z. B. die Umstände geändert oder der Gesundheitszustand verschlechtert hat usw.)?

Die Wiederaufnahme eines Falles nach erfolgter Abschlusszahlung kann geprüft werden, wenn:

  • eine Person, die einer Entschädigungsregelung zugestimmt hat, anschließend an den Folgen der Verletzungen verstirbt, die sie aufgrund der dem Antrag zugrunde liegenden Gewalttat erlitten hat, oder
  • sich der Gesundheitszustand des Antragstellers so wesentlich verändert hat, dass die Aufrechterhaltung der ursprünglichen Feststellung gegenüber dem Antragsteller ungerecht wäre.

Ein Fall wird normalerweise nur in den ersten zwei Jahren nach der endgültigen Entscheidung wieder aufgenommen. Mehr als zwei Jahre nach dieser Entscheidung gestellte Wiederaufnahmeanträge werden nur geprüft, wenn die vorgelegten Beweise ausreichen, um ohne weitere ausführliche Untersuchungen über den Fall entscheiden zu können.

Welche Begleitunterlagen sollte ich meinem Antrag beifügen?

Die erforderlichen Begleitunterlagen richten sich nach der Art Ihres Antrags. Sie erfahren während des Antragsverfahrens, welche Informationen zum jeweiligen Zeitpunkt benötigt werden. Bei Bedarf werden Sie schriftlich um zusätzliche Informationen gebeten.

Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren bei der Einreichung und für die Bearbeitung des Antrags an?

Die Einreichung des Entschädigungsantrags ist kostenfrei. Gegebenenfalls werden Sie um Vorlage medizinischer Belege gebeten. Mit der Beschaffung der medizinischen Belege verbundene Kosten müssen Sie möglicherweise selbst tragen. Diese Kosten variieren, doch es wird nicht erwartet, dass Sie mehr als 50 GBP zahlen.

Welche Behörde entscheidet über Anträge auf Entschädigung (in nationalen Fällen)?

Die Criminal Injuries Compensation Authority.

Wohin muss ich meinen Antrag schicken (in nationalen Fällen)?

Criminal Injuries Compensation Authority (CICA)
Alexander Bain House
Atlantic Quay
15 York Street
Glasgow
G2 8JQ

Tel.: (Vereinigtes Königreich): +44 (0)300 003 3601; (aus dem Ausland): +44 (0)203 684 2517

Website: https://www.gov.uk/

Muss ich während des Verfahrens anwesend sein und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird?

Nein, die Kommunikation erfolgt schriftlich.

Wie lange dauert es (in etwa), bis eine Entscheidung über meinen Antrag auf Entschädigung durch eine Behörde ergeht?

Die für die Prüfung Ihres Antrags erforderliche Zeitdauer hängt von der Komplexität des Sachverhalts ab. So ist zum Beispiel bei Anträgen im Zusammenhang mit Einkommensausfällen mit einem längeren Verfahren zu rechnen als etwa bei Zahlungen nach den Tarifsätzen für Verletzungen („tariff of injuries“). Die CICA schließt Ihren Antrag erst ab, wenn Sie bestätigen, dass Sie sich soweit möglich von Ihren Verletzungen erholt haben. Unkomplizierte Fälle werden nach Möglichkeit innerhalb von 12 Monaten nach Antragseingang abgeschlossen.

Wie kann ich Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen, wenn ich mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden bin?

Sollten Sie mit der ursprünglichen Entscheidung nicht einverstanden sein und eine Überprüfung wünschen, so müssen Sie innerhalb von 56 Tagen ab dem Datum der ursprünglichen Entscheidung einen schriftlichen Überprüfungsantrag einreichen. Dem Antrag sind alle zusätzlichen Belege beizufügen, die bei der Prüfung Ihres Antrags berücksichtigt werden sollen.

Sobald Ihr Überprüfungsantrag mit allen Begleitunterlagen vorliegt, wird er von einem anderen Sachbearbeiter geprüft als demjenigen, der die ursprüngliche Entscheidung getroffen hat. Die Überprüfungsentscheidung kann mehr oder weniger zu Ihren Gunsten ausfallen als die ursprüngliche Entscheidung; die ursprüngliche Entscheidung kann auch unverändert bleiben.

Sollten Sie mit einer Überprüfungsentscheidung nicht einverstanden sein, können Sie bei der Schiedsstelle für Opferentschädigungssachen (eng.: Criminal Injuries Compensation) des First-tier Tribunal nach den anwendbaren Verfahrensregeln Rechtsmittel einlegen. Die Verfahrensregeln finden Sie auf der Website des First-tier Tribunal.

Wo finde ich die erforderlichen Formulare und andere Informationen darüber, wie ich einen Antrag auf Entschädigung stellen kann?

Sie können Ihren Antrag über unsere Website stellen, auf der Sie außerdem nützliche Informationen über die Entschädigungsregelung finden.

Gibt es eine spezielle Hotline oder eine Website, wo ich mich informieren kann?

Der Link zu der Website ist oben angegeben. Auskünfte erteilen auch die Berater im Customer Service Centre unter der Rufnummer +44(0)300 003 3601. Bitte beachten Sie, dass die Beratungsgespräche mit unserem Customer Service ausschließlich auf Englisch geführt werden.

Kann ich einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) für die Ausarbeitung des Antrags erhalten?

Sie brauchen für die Antragstellung keine kostenpflichtige Vertretung durch einen Rechtsanwalt, eine Schadensregulierungsgesellschaft o. Ä. Falls Sie eine kostenpflichtige Vertretung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie die entsprechenden Kosten selbst tragen.

Gibt es Opferhilfeorganisationen, die mich bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?

Der Victim and Witness Information Service kann Ihnen bei der Antragstellung helfen.

Letzte Aktualisierung: 01/10/2019

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