Prüfung meines Antrags in diesem Land

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Für welche Art von Straftat kann ich eine Entschädigung erhalten?

Sie können für bestimmte in den nationalen Rechtsvorschriften aufgeführte vorsätzliche Gewalttaten (z. B. schwere Körperverletzung, vorsätzlicher Mord), die in den von der Republik Zypern kontrollierten Gebieten begangen wurden, eine Entschädigung erhalten.

Für welche Art von Verletzung kann ich eine Entschädigung erhalten?

Sie können für schwere Körperverletzungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen, die eine stationäre Behandlung erfordern und eine mindestens achttägige Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben, auf Grundlage eines medizinischen Gutachtens eine Entschädigung erhalten.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines infolge einer Straftat verstorbenen Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können eine Entschädigung erhalten?

Ja, den Unterhaltsberechtigten eines infolge einer Straftat verstorbenen Opfers – d. h. dem Ehepartner und/oder den Kindern des Opfers – kann eine Entschädigung zugesprochen werden.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines überlebenden Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können in diesem Fall eine Entschädigung erhalten?

Nein, wenn Sie ein/e Angehörige/r oder Unterhaltsberechtigte/r eines überlebenden Opfers sind, können Sie keine Entschädigung erhalten.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich kein/e Staatsangehörige/r eines EU-Landes bin?

Ja, Sie können auch dann eine Entschädigung erhalten, wenn Sie kein/e Staatsangehörige/r eines EU-Landes sind, sofern Sie ein/e Staatsangehörige/r eines Mitgliedstaats des Europarats sind und Ihren ständigen Wohnsitz in der Republik Zypern haben. Gleiches gilt, wenn Sie ein/e Staatsangehörige/r eines Vertragsstaates des Europäischen Übereinkommens über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten sind.

Kann ich eine Entschädigung von diesem Land erhalten, wenn ich in diesem Land meinen Wohnsitz habe oder seine Staatsangehörigkeit besitze, selbst wenn die Straftat in einem anderen EU-Land begangen wurde? Könnte ich stattdessen in diesem Land eine Entschädigung beantragen, und nicht in dem Land, in dem die Straftat begangen wurde? Falls ja, unter welchen Bedingungen?

Nein. Im Falle einer in einem anderen EU-Land begangenen Straftat können Sie hier keine Entschädigung erhalten, selbst wenn Sie hier Ihren Wohnsitz haben oder die hiesige Staatsangehörigkeit besitzen. Die Entschädigung wird nur bei Straftaten gewährt, die in den von der Republik Zypern kontrollierten Gebieten begangen wurden.

Muss ich die Straftat zuerst bei der Polizei anzeigen, um eine Entschädigung beanspruchen zu können?

Ja, die Straftat muss binnen fünf Tagen nach dem Tatzeitpunkt bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Sollte eine Anzeigeerstattung innerhalb dieser Frist nicht möglich sein, ist die Straftat binnen fünf Tagen ab dem Zeitpunkt anzuzeigen, an dem dies nach vernünftigem Ermessen möglich ist.

Muss ich das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen oder des Strafverfahrens abwarten, bevor ich einen Antrag einreichen kann?

Nein, der Antrag ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Tatzeitpunkt einzureichen, unabhängig davon, ob die polizeilichen Ermittlungen noch laufen und/oder das Strafverfahren noch anhängig ist.

Muss ich zuerst den Straftäter auf Entschädigung verklagen – sofern dieser ermittelt wurde?

Ja. Bevor Sie einen Entschädigungsantrag stellen, sind Sie verpflichtet, zunächst Entschädigung vom Straftäter zu fordern, sofern dieser ermittelt wurde. Allerdings ist der Entschädigungsantrag unabhängig davon, ob das Verfahren gegen den Straftäter noch anhängig ist, innerhalb von zwei Jahren nach dem Tatzeitpunkt einzureichen.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, auch wenn der Straftäter nicht ermittelt oder verurteilt wurde? Falls ja, welche Belege muss ich meinem Antrag beifügen?

Ja, Ihr Entschädigungsanspruch besteht auch dann, wenn der Straftäter nicht ermittelt oder verurteilt wurde. Dazu ist ein Polizeibericht zu dem Fall vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass der Straftäter nicht ermittelt wurde.

Muss ich für meinen Entschädigungsantrag eine bestimmte Frist einhalten?

Ja, die Frist für die Einreichung des Entschädigungsantrags endet zwei Jahre nach dem Tatzeitpunkt.

Welche Schäden und Ausgaben fallen unter die Entschädigung?

a) für Opfer einer Straftat:

- materielle (nicht-psychische) Schäden:

  • Kosten für die medizinische Behandlung der Verletzung (ambulante und stationäre medizinische Behandlung, Rehabilitation)

Die öffentlichen Gesundheitseinrichtungen und -dienste leisten eine kostenlose Gesundheitsversorgung in Höhe von bis zu 1709 EUR.

  • Mehrbedarf oder -kosten aufgrund der Verletzung (z. B. Pflege und Betreuung, vorübergehende und dauerhafte Behandlung, längerfristige Physiotherapie, Anpassung des Wohnraums, spezielle Hilfsmittel usw.)

Diese Kosten sind im oben genannten Betrag enthalten.

  • dauerhafte Schäden (z. B. Invalidität oder andere bleibende Beeinträchtigungen)

Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit wird eine Invaliditätsrente gezahlt. Zur Berechnung des Betrages wird die prozentuale Arbeitsfähigkeitsminderung mit der nach dem Sozialversicherungsgesetz gewährten vollen Grundrente multipliziert.

  • Einkommensausfälle während und nach der medizinischen Behandlung (inkl. entgangenes Einkommen und Erwerbsunfähigkeit oder verminderter Lebensunterhalt usw.)

Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit wird für bis zu sechs Monate Krankengeld gewährt. Der Betrag entspricht dem im Sozialversicherungsgesetz festgelegten Grundbetrag für das Krankengeld.

  • entgangene Möglichkeiten

Entfällt.

  • Ausgaben für Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Ereignis, das zu dem Schaden führte (z. B. die Anwalts- und Gerichtskosten)

Entfällt.

  • Entschädigung bei Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände

Entfällt.

  • Sonstiges

Entfällt.

- psychische (moralische) Schäden:

  • Schmerzen und Leid des Opfers

Entfällt.

b) für berechtigte Personen oder Angehörige eines Opfers:

- materielle (nicht-psychische) Schäden:

  • Bestattungskosten

Es wird ein Bestattungskostenzuschuss in Höhe des im Sozialversicherungsgesetz festgelegten Bestattungskostenzuschusses gezahlt.

  • Kosten für die medizinische Behandlung (z. B. für die ambulante und stationäre Behandlung eines Familienangehörigen, Rehabilitation)

Entfällt.

  • entgangener Unterhalt oder entgangene Möglichkeiten

Es wird eine Hinterbliebenen- oder Waisenrente in Höhe der im Sozialversicherungsgesetz festgelegten Grundrentenbeträge gezahlt.

- psychisches Trauma:

  • Schmerzen oder Leid von Angehörigen oder berechtigten Personen/Entschädigung der Hinterbliebenen bei Tod des Opfers

Entfällt.

Wird die Entschädigung als Einmalzahlung oder in monatlichen Teilzahlungen geleistet?

Die Entschädigung wird als Einmalzahlung geleistet, die Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Waisenrenten hingegen werden monatlich gezahlt.

In welcher Weise könnten sich mein Verhalten bei der Straftat, meine Vorstrafen oder meine mangelnde Zusammenarbeit während des Entschädigungsverfahrens auf meine Chancen auf eine Entschädigung und/oder die Höhe einer Entschädigung auswirken?

Der Entschädigungsanspruch besteht nicht, wenn Sie Opfer Ihrer eigenen Straftat geworden sind, an organisierter Kriminalität beteiligt oder Mitglied einer Organisation sind, die an der Begehung von Gewalttaten beteiligt ist. Das gilt auch dann, wenn die Gewalttat, die an Ihnen verübt wurde, nicht damit in Zusammenhang steht oder Sie selbst nicht in die Tat involviert waren.

Auf welche Weise könnte sich meine finanzielle Situation auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?

Ihre finanzielle Situation hat keine Auswirkungen auf Ihren Anspruch auf Entschädigung.

Könnten sich andere Kriterien auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?

Ja, und zwar dann, wenn Sie nicht uneingeschränkt mit der Polizei oder anderen zuständigen Behörden zusammenarbeiten.

Wie wird die Entschädigung berechnet?

Die Berechnung der Entschädigung ist unter der Frage „Welche Schäden und Ausgaben fallen unter die Entschädigung?“ erläutert.

Gibt es einen Mindest- und/oder Höchstbetrag?

Einen Mindestbetrag gibt es nicht. Der mögliche Höchstbetrag ist der Antwort auf die Frage „Welche Schäden und Ausgaben fallen unter die Entschädigung?“ zu entnehmen.

Muss ich den Betrag im Antragsformular angeben? Falls ja, wo finde ich Anweisungen zur Berechnung der Entschädigung oder zu anderen Aspekten?

Nein, das ist nicht notwendig.

Wird eine Entschädigung für mir entstandene Verluste aus anderen Quellen (aus einer Arbeitgeberversicherung oder privaten Versicherung) von der Entschädigung, die die Behörde/Stelle zahlt, abgezogen?

Ja, Entschädigungen aus anderen Quellen werden grundsätzlich abgezogen.

Kann ich einen Vorschuss auf die Entschädigung erhalten? Falls ja, unter welchen Bedingungen?

Nein, das können Sie nicht.

Kann ich eine ergänzende oder zusätzliche Entschädigung nach der Entscheidung in der Hauptsache erhalten (nachdem sich z. B. die Umstände geändert oder der Gesundheitszustand verschlechtert hat usw.)?

Nein, das können Sie nicht.

Welche Begleitunterlagen sollte ich meinem Antrag beifügen?

Der Entschädigungsantrag ist zusammen mit einem Polizeibericht und einem ärztlichen Attest einzureichen. Ferner werden Sie unter Umständen aufgefordert, eine oder mehrere der folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Vollmacht/Berechtigungsnachweis oder Nachweis eines Verwandtschaftsverhältnisses mit dem Opfer
  • Sterbeurkunde des Opfers
  • Kopie des Polizeiberichts
  • Kopie des Urteils/der Gerichtsentscheidung
  • medizinische Gutachten und Atteste
  • Krankenhausrechnungen
  • Rechnungen für andere Ausgaben (Pflege- oder Bestattungskosten)
  • Einkommensnachweis (Gehalt, Sozialleistungen)
  • Bestätigung des Erhalts oder der Nichtzahlung einschlägiger Geldbeträge aus anderen Quellen (betriebliche oder private Versicherung)
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • sonstige mit Ihrem Fall zusammenhängende Begleitunterlagen

Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren bei der Einreichung und für die Bearbeitung des Antrags an?

Nein.

Welche Behörde entscheidet über Anträge auf Entschädigung (in nationalen Fällen)?

Der Direktor des Amts für Sozialversicherung.

Wohin muss ich meinen Antrag schicken (in nationalen Fällen)?

Sie können Ihr Antragsformular persönlich oder auf dem Postweg dem Amt für Sozialversicherung zukommen lassen: Social Insurance Services (Υπηρεσίες Κοινωνικών Ασφαλίσεων), Lord Byron Avenue 7, 1465, Nicosia, Zypern.

Muss ich während des Verfahrens anwesend sein und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird?

Nein, das ist nicht notwendig.

Wie lange dauert es (in etwa), bis eine Entscheidung über den Antrag auf Entschädigung durch die zuständige Behörde ergeht?

Die Entscheidung ergeht binnen sechs Monaten nach Vorliegen aller erforderlichen Informationen.

Wie kann ich Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen, wenn ich mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden bin?

Sie können gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen, indem Sie binnen 75 Tagen nach dem Datum der Entscheidung einen entsprechenden Antrag beim Verwaltungsgericht einreichen.

Wo finde ich die erforderlichen Formulare und andere Informationen darüber, wie ich einen Antrag auf Entschädigung stellen kann?

Die Antragsformulare und Informationen über das Entschädigungsverfahren sind – in griechischer und englischer Sprache – bei den Dienststellen des Amts für Sozialversicherung sowie auf der Website des Amtes unter folgender Adresse erhältlich: http://www.mlsi.gov.cy/sid.

Gibt es eine spezielle Hotline oder eine Website, wo ich mich informieren kann?

Es gibt keine spezielle Hotline oder Website für Entschädigungsfragen. Für Auskünfte können Sie sich direkt an das Amt für Sozialversicherung wenden (http://www.mlsi.gov.cy/sid).

Kann ich einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) für die Ausarbeitung des Antrags erhalten?

Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit dem Verfahren in Ihrer Sache einen Rechtsbeistand zu beantragen. Für die Ausarbeitung von Entschädigungsanträgen, die bei dieser Behörde eingereicht werden, wird kein Rechtsbeistand zur Verfügung gestellt.

Gibt es Opferhilfeorganisationen, die mich bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?

Für Auskünfte und die Beantragung einer Entschädigung können Sie sich direkt an das Amt für Sozialversicherung wenden (http://www.mlsi.gov.cy/sid).

Letzte Aktualisierung: 11/03/2024

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