Prüfung meines Antrags in diesem Land

Belgien

Inhalt bereitgestellt von
Belgien

Informationen für Opfer von Terrorakten sind im entsprechenden Abschnitt weiter unten auf dieser Seite über diesen Link verfügbar.

Für welche Art von Straftat kann ich eine Entschädigung erhalten?

Die Kommission für finanzielle Hilfe zugunsten von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten (Commissie voor financiële hulp aan slachtoffers van opzettelijke gewelddaden / Commission pour l'aide financière aux victimes d'actes intentionnels de violence) kann Opfern (und nahen Angehörigen) einer vorsätzlichen, in Belgien begangenen Gewalttat finanzielle Unterstützung gewähren.

Informationen für Opfer von Terrorakten sind weiter unten auf dieser Seite zu finden.

Für welche Art von Verletzung kann ich eine Entschädigung erhalten?

Die von der Kommission berücksichtigten Verletzungen hängen von der Opferkategorie ab:

A. Direkte Opfer – Personen, die eine körperliche und/oder psychische Verletzung als direkte Folge einer vorsätzlichen, in Belgien begangenen Gewalttat erlitten haben.

In Bezug auf direkte Opfer kann die Kommission Folgendes berücksichtigen:

  • zeitweilige und bleibende Invalidität,
  • immaterielle Schäden,
  • Einkommensausfall,
  • Entstellung,
  • Verlust von Schuljahren (nicht bestandene Prüfungen),
  • Kosten für die medizinische Behandlung,
  • Verfahrenskosten (einschließlich Verfahrensentschädigung) bis zu einem Höchstbetrag von 6 000 EUR
  • Sachkosten (bis zu einem Höchstbetrag von 1 250 EUR).

B. Indirekte Opfer – gesetzliche Erben bis einschließlich zweiter Ordnung sowie Verschwägerte bis zum zweiten Grad des Opfers, das infolge einer vorsätzlichen Gewalttat verstorben ist.

In Bezug auf diese Opferkategorie kann die Kommission Folgendes berücksichtigen:

  • immaterielle Schäden,
  • Kosten für die medizinische Behandlung naher Angehöriger,
  • Bestattungskosten (bis zu einem Höchstbetrag von 6 000 EUR/Todesfall),
  • Verfahrenskosten,
  • entgangener Unterhalt für nahe Angehörige, die vom verstorbenen Opfer finanziell abhängig waren,
  • Verlust von Schuljahren.

C. Indirekte Opfer – gesetzliche Erben bis einschließlich zweiter Ordnung sowie Verschwägerte bis zum zweiten Grad des Opfers, das infolge einer vorsätzlichen Gewalttat schwer verletzt wurde.

In Bezug auf diese Opferkategorie kann die Kommission Folgendes berücksichtigen:

  • immaterielle Schäden,
  • Kosten für die medizinische Behandlung naher Angehöriger,
  • Verfahrenskosten.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines infolge einer Straftat verstorbenen Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können eine Entschädigung erhalten?

Ja, enge Verwandte (gesetzliche Erben) bis einschließlich zweiter Ordnung sowie Verschwägerte bis zum zweiten Grad des Opfers, das infolge einer vorsätzlichen Gewalttat verstorben ist, können finanzielle Unterstützung erhalten.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines überlebenden Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können in diesem Fall eine Entschädigung erhalten?

Ja, enge Verwandte (gesetzliche Erben) bis einschließlich zweiter Ordnung sowie Verschwägerte bis zum zweiten Grad des Opfers, das infolge einer vorsätzlichen Gewalttat schwer verletzt wurde, können finanzielle Unterstützung erhalten.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich kein/e Staatsangehörige/r eines EU-Landes bin?

Ja. Die Kommission kann Ihnen unabhängig von Ihrer Nationalität oder Ihrem Aufenthaltsstatus in Belgien finanzielle Unterstützung gewähren.

Kann ich eine Entschädigung von diesem Land erhalten, wenn ich in diesem Land meinen Wohnsitz habe oder seine Staatsangehörigkeit besitze, selbst wenn die Straftat in einem anderen EU-Land begangen wurde? Könnte ich stattdessen in diesem Land eine Entschädigung beantragen, und nicht in dem Land, in dem die Straftat begangen wurde? Falls ja, unter welchen Bedingungen?

Nein, die Kommission kann finanzielle Unterstützung nur für in Belgien begangene Straftaten gewähren.

Eine Ausnahme gilt jedoch in Bezug auf Terrorakte im Ausland, wenn die Opfer belgische Staatsangehörige sind oder ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Belgien haben (siehe Abschnitt „Opfer von Terrorakten“).

Muss ich die Straftat zuerst bei der Polizei anzeigen, um eine Entschädigung beanspruchen zu können?

Ja, die Straftat muss bei der Polizei angezeigt worden sein. Nach dem Gesetz vom 1. August 1985, mit dem die Kommission eingesetzt wird, müssen Sie Schadensersatz in einem Strafverfahren geltend gemacht haben.

Muss ich das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen oder des Strafverfahrens abwarten, bevor ich einen Antrag einreichen kann?

Die Staatshilfe kann erst am Ende des Gerichtsverfahrens und auf der Grundlage eines rechtskräftigen Gerichtsurteils in Anspruch genommen werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch vor Abschluss des Gerichtsverfahrens eine Soforthilfe gewährt werden.

Muss ich zuerst den Straftäter auf Entschädigung verklagen – sofern dieser ermittelt wurde?

Ja. Das Opfer muss den Täter, sofern dieser ermittelt wurde, im Strafverfahren auf Schadensersatz verklagen, da die Unterstützung durch die Kommission eine alternative Form der Entschädigung ist, die nur als letztes Mittel gewährt wird.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, auch wenn der Straftäter nicht ermittelt oder verurteilt wurde? Falls ja, welche Belege muss ich meinem Antrag beifügen?

Wurde der Täter bis zum Ende des Gerichtsverfahrens nicht ermittelt oder das Verfahren eingestellt, weil der Täter nicht ermittelt werden konnte, kann das Opfer bei der Kommission finanzielle Unterstützung beantragen. In solchen Fällen muss das Opfer die Straftat zumindest formal (bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft) angezeigt haben.

Muss ich für meinen Entschädigungsantrag eine bestimmte Frist einhalten?

Ein Antrag auf Staatshilfe ist innerhalb von drei Jahren nach dem rechtskräftigen Urteil in der Rechtssache oder innerhalb von drei Jahren nach der Einstellung der Strafverfolgung wegen Nichtermittlung des Täters zu stellen.

Welche Schäden und Ausgaben fallen unter die Entschädigung?

In Bezug auf direkte Opfer kann die Kommission Folgendes berücksichtigen:

  • zeitweilige und bleibende Invalidität,
  • immaterielle Schäden,
  • Einkommensausfall,
  • Entstellung,
  • Verlust von Schuljahren (nicht bestandene Prüfungen),
  • Kosten für die medizinische Behandlung,
  • Verfahrenskosten (einschließlich Verfahrensentschädigung) bis zu einem Höchstbetrag von 6 000 EUR
  • Sachkosten (bis zu einem Höchstbetrag von 1 250 EUR).

Bei indirekten Opfern – gesetzlichen Erben bis einschließlich zweiter Ordnung sowie Verschwägerten bis zum zweiten Grad des Opfers, das infolge einer vorsätzlichen Gewalttat verstorben ist –

kann die Kommission Folgendes berücksichtigen:

  • immaterielle Schäden,
  • Kosten für die medizinische Behandlung naher Angehöriger,
  • Bestattungskosten (bis zu einem Höchstbetrag von 6 000 EUR/Todesfall),
  • Verfahrenskosten,
  • entgangener Unterhalt für nahe Angehörige, die vom verstorbenen Opfer finanziell abhängig waren,
  • Verlust von Schuljahren.

Bei indirekten Opfern  – gesetzlichen Erben bis einschließlich zweiter Ordnung sowie Verschwägerten bis zum zweiten Grad des Opfers, das infolge einer vorsätzlichen Gewalttat schwer verletzt wurde

  • kann die Kommission Folgendes berücksichtigen:
  • immaterielle Schäden,
  • Kosten für die medizinische Behandlung naher Angehöriger,
  • Verfahrenskosten.

Wird die Entschädigung als Einmalzahlung oder in monatlichen Teilzahlungen geleistet?

Die finanzielle Unterstützung der Kommission erfolgt als Einmalzahlung.

In welcher Weise könnten sich mein Verhalten bei der Straftat, meine Vorstrafen oder meine mangelnde Zusammenarbeit während des Entschädigungsverfahrens auf meine Chancen auf eine Entschädigung und/oder die Höhe einer Entschädigung auswirken?

Die Kommission kann das Verhalten des direkten Opfers der vorsätzlichen Gewalttat zum Zeitpunkt der Tat und die Tatsache, dass das Opfer zur Entstehung seiner Verletzung beigetragen hat, berücksichtigen.

Auf welche Weise könnte sich meine finanzielle Situation auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?

Ihre finanzielle Situation wird nicht berücksichtigt.

Könnten sich andere Kriterien auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?

Die Kommission berücksichtigt die vom Täter gezahlten Entschädigungen und alle Zahlungen von Krankenversicherungen oder Versicherungsgesellschaften (Subsidiaritätsprinzip).

Wie wird die Entschädigung berechnet?

Die Kommission gewährt in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgericht finanzielle Unterstützung auf der Grundlage von Billigkeit.

Gibt es einen Mindest- und/oder Höchstbetrag?

Mindestbetrag: 500 EUR

Maximaler Betrag der Staatshilfe (und der Hilfe insgesamt): 125 000 EUR

Muss ich den Betrag im Antragsformular angeben? Falls ja, wo finde ich Anweisungen zur Berechnung der Entschädigung oder zu anderen Aspekten?

Dies ist nicht erforderlich.

Wird eine Entschädigung für mir entstandene Verluste aus anderen Quellen (aus einer Arbeitgeberversicherung oder privaten Versicherung) von der Entschädigung, die die Behörde/Stelle zahlt, abgezogen?

Ja, die Unterstützung der Kommission basiert auf dem Subsidiaritätsprinzip. Die von den Versicherungsgesellschaften (und auch vom Täter) gezahlten Entschädigungen werden daher berücksichtigt.

Kann ich einen Vorschuss auf die Entschädigung erhalten? Falls ja, unter welchen Bedingungen?

Soforthilfe kann gewährt werden, auch wenn in dem Fall noch kein Urteil gefallen ist. Nach ihrer Rechtsprechung kann die Kommission Soforthilfe ausschließlich für die vom Opfer zu tragenden Kosten für die medizinische Behandlung leisten (nach Genehmigung oder Verweigerung des Anteils der Versicherungen; Minimum 500 EUR).

Die Soforthilfe ist auf einen Betrag von 30 000 EUR begrenzt.

Kann ich eine ergänzende oder zusätzliche Entschädigung nach der Entscheidung in der Hauptsache erhalten (nachdem sich z. B. die Umstände geändert oder der Gesundheitszustand verschlechtert hat usw.)?

Eine weitere (finanzielle) Hilfe kann beantragt werden, wenn sich die Beeinträchtigung innerhalb von zehn Jahren nach Gewährung der Staatshilfe deutlich verschlechtert hat, es sei denn, das Opfer hat bereits den Höchstbetrag der Staatshilfe vom belgischen Staat erhalten (125 000 EUR). Das Opfer muss (durch detaillierte ärztliche Atteste) nachweisen, dass sich die Beeinträchtigung deutlich verschlechtert hat.

Welche Begleitunterlagen sollte ich meinem Antrag beifügen?

  • Antragsformular (fr Word (39 Kb) fr, nl Word (35 Kb) nl),
  • Kopie der Strafanzeige und detaillierte Beschreibung des Tathergangs,
  • Kopie des Antrags auf Schadensersatz im Strafverfahren,
  • Kopie sämtlicher in der Rechtssache ergangenen Urteile,
  • Kopie der Arztberichte, in denen die körperlichen und/oder psychischen Folgen der Tat beschrieben werden, Kopie der Belege der nicht von der Versicherung übernommenen Ausgaben für die medizinische Behandlung/Sachkosten/Verfahrenskosten,
  • Nachweis von Einkommensausfällen,
  • Kopie der Sterbeurkunde bei Todesfällen,
  • für die nahen Angehörigen eines Opfers eine vom Standesamt (Burgerlijke stand / Etat civil) ausgestellte offizielle Bescheinigung über die Haushaltszusammensetzung,
  • Belege über die Bestattungskosten (im Fall des Todes des direkten Opfers),
  • Nachweis nicht bestandener Prüfungen,
  • Belege der vom Täter geleisteten Entschädigung oder Nachweis der Insolvenz des Täters,
  • Belege über die von den Versicherungsgesellschaften geleisteten Zahlungen.

Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren bei der Einreichung und für die Bearbeitung des Antrags an?

Nein.

Welche Behörde entscheidet über Anträge auf Entschädigung (in nationalen Fällen)?

Die Kommission für finanzielle Hilfe zugunsten von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten und Gelegenheitsrettern (COMMISSIE VOOR FINANCIËLE HULP AAN SLACHTOFFERS VAN OPZETTELIJKE GEWELDDADEN / COMMISSION POUR L'AIDE FINANCIERE AUX VICTIMES D'ACTES INTENTIONNELS DE VIOLENCE ET AUX SAUVETEURS OCCASIONNELS), die zum Föderalen Öffentlichen Dienst Justiz(SPF JUSTICE) gehört.

Wohin muss ich meinen Antrag schicken (in nationalen Fällen)?

Anträge (Antragsformulare und Belege) sind in zweifacher Ausfertigung an folgende Anschrift zu richten:

Commission pour l’aide financière aux victimes d’actes intentionnels de violence
SPF Justice
Boulevard de Waterloo 115
1000 BRUXELLES

Muss ich während des Verfahrens anwesend sein und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird?

Nein, Sie müssen bei den Anhörungen der Kommission, in denen über Ihren Anspruch entschieden wird, nicht anwesend sein.

Wie lange dauert es (etwa), bis eine Entscheidung über meinen Antrag auf Entschädigung durch eine Behörde ergeht?

Etwa 18 Monate für die Staatshilfe.

Wie kann ich Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen, wenn ich mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden bin?

Es gibt keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Kommission. Die Entscheidung kann lediglich mit einem Antrag auf Nichtigkeit vor dem Belgischen Staatsrat (Raad van State / Conseil d'Etat) angefochten werden.

Wo finde ich die erforderlichen Formulare und andere Informationen darüber, wie ich einen Antrag auf Entschädigung stellen kann?

Über die Website der Kommission oder telefonisch.

Gibt es eine spezielle Hotline oder eine Website, wo ich mich informieren kann?

Kommission für finanzielle Hilfe zugunsten von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten und Gelegenheitsrettern

Tel. +32 2 542 72 07, +32 2 542 72 08, +32 2 542 72 44

E-Mail: commission.victimes@just.fgov.be

Kann ich einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) für die Ausarbeitung des Antrags erhalten?

Nicht über die Kommission.

Ein Rechtsbeistand kann (unter bestimmten Voraussetzungen) bei der Rechtsanwaltskammer in dem Gerichtsbezirk beantragt werden, in dem die Tat begangen wurde oder in dem das Opfer seinen Wohnsitz hat.

Gibt es Opferhilfeorganisationen, die mich bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?

Es gibt Organisationen, die Opfern bei der Beantragung finanzieller Unterstützung bei der Kommission helfen.

Opferhilfe wird von den Gemeinschaften und Regionen Belgiens geleistet.

Weitere Informationen (insbesondere über die verschiedenen zur Erbringung von Hilfeleistungen zugelassenen Organisationen):

Föderation Wallonie-Brüssel: http://www.victimes.cfwb.be/

Flandern: https://www.slachtofferzorg.be/

 

-------------------

 

Für Opfer von Terrorakten:

Für welche Art von Straftat kann ich eine Entschädigung erhalten?

Die Kommission für finanzielle Hilfe zugunsten von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten(Commissie voor financiële hulp aan slachtoffers van opzettelijke gewelddaden / Commission pour l'aide financière aux victimes d'actes intentionnels de violence) kann Opfern eines Terrorakts (und nahen Verwandten) finanzielle Unterstützung gewähren. Die Fälle von Opfern von Terrorakten werden von der Abteilung Terrorismus der Kommission bearbeitet.

Für welche Art von Verletzung kann ich eine Entschädigung erhalten?

Die von der Kommission berücksichtigten Verletzungen hängen von der Opferkategorie ab:

A. Direkte Opfer – Personen, die eine körperliche und/oder psychische Verletzung als direkte Folge einer vorsätzlichen, in Belgien begangenen Gewalttat erlitten haben.

In Bezug auf direkte Opfer kann die Kommission Folgendes berücksichtigen:

  • zeitweilige und bleibende Invalidität,
  • immaterielle Schäden,
  • Einkommensausfall,
  • Entstellung,
  • Verlust von Schuljahren (nicht bestandene Prüfungen),
  • Kosten für die medizinische Behandlung,
  • Verfahrenskosten (einschließlich Verfahrensentschädigung) bis zu einem Höchstbetrag von 6 000 EUR
  • Sachkosten (bis zu einem Höchstbetrag von 1 250 EUR).

B. Indirekte Opfer – gesetzliche Erben bis einschließlich zweiter Ordnung sowie Verschwägerte bis zum zweiten Grad des Opfers, das infolge einer vorsätzlichen Gewalttat verstorben ist.

In Bezug auf diese Opferkategorie kann die Kommission Folgendes berücksichtigen:

  • immaterielle Schäden,
  • Kosten für die medizinische Behandlung naher Angehöriger,
  • Bestattungskosten (bis zu einem Höchstbetrag von 6 000 EUR/Todesfall),
  • Verfahrenskosten,
  • entgangener Unterhalt für nahe Angehörige, die vom verstorbenen Opfer finanziell abhängig waren,
  • Verlust von Schuljahren.

C. Indirekte Opfer  – gesetzliche Erben bis einschließlich zweiter Ordnung sowie Verschwägerte bis zum zweiten Grad des Opfers, das infolge einer vorsätzlichen Gewalttat schwer verletzt wurde.

In Bezug auf diese Opferkategorie kann die Kommission Folgendes berücksichtigen:

  • immaterielle Schäden,
  • Kosten für die medizinische Behandlung naher Angehöriger,
  • Verfahrenskosten.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines infolge einer Straftat verstorbenen Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können eine Entschädigung erhalten?

Ja, enge Verwandte (gesetzliche Erben) bis einschließlich zweiter Ordnung sowie Verschwägerte bis zum zweiten Grad des Opfers, das infolge eines Terroraktes verstorben ist, können finanzielle Unterstützung erhalten.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines überlebenden Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können in diesem Fall eine Entschädigung erhalten?

Ja, enge Verwandte (gesetzliche Erben) bis einschließlich zweiter Ordnung sowie Verschwägerte bis zum zweiten Grad eines Opfers, das infolge eines Terroraktes schwer verletzt wurde, können finanzielle Unterstützung erhalten.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich kein/e Staatsangehörige/r eines EU-Landes bin?

Ja. Die Kommission kann Ihnen unabhängig von Ihrer Nationalität oder Ihrem Aufenthaltsstatus in Belgien finanzielle Unterstützung gewähren.

Kann ich eine Entschädigung von diesem Land erhalten, wenn ich in diesem Land meinen Wohnsitz habe oder seine Staatsangehörigkeit besitze, selbst wenn die Straftat in einem anderen EU-Land begangen wurde? Könnte ich stattdessen in diesem Land eine Entschädigung beantragen, und nicht in dem Land, in dem die Straftat begangen wurde? Falls ja, unter welchen Bedingungen?

Die Abteilung Terrorismus der Kommission kann für Terrorakte im Ausland finanzielle Unterstützung gewähren, wenn die Opfer belgische Staatsangehörige sind oder ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Belgien haben. Allerdings nur für von der belgischen Regierung durch einen Königlichen Erlass anerkannte Terrorakte.

Muss ich die Straftat zuerst bei der Polizei anzeigen, um eine Entschädigung beanspruchen zu können?

Nein, aber es liegt im Interesse des Opfers oder seiner nahen Angehörigen, sich als Opfer (des Terroraktes) bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft registrieren zu lassen.

Muss ich das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen oder des Strafverfahrens abwarten, bevor ich einen Antrag einreichen kann?

Nein.

Muss ich zuerst den Straftäter auf Entschädigung verklagen – sofern dieser ermittelt wurde?

Nein.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, auch wenn der Straftäter nicht ermittelt oder verurteilt wurde? Falls ja, welche Belege muss ich meinem Antrag beifügen?

Ja. Die von der Kommission gewährte finanzielle Unterstützung für Opfer von Terrorakten ist unabhängig von einem Gerichtsverfahren.

Muss ich für meinen Entschädigungsantrag eine bestimmte Frist einhalten?

Ein Antrag auf finanzielle Unterstützung im Fall von Terrorakten ist innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Königlichen Erlasses zur Anerkennung der Tat als Terrorakt bei der Kommission zu stellen.

Welche Schäden und Ausgaben fallen unter die Entschädigung?

In Bezug auf direkte Opfer kann die Kommission Folgendes berücksichtigen:

  • zeitweilige und bleibende Invalidität,
  • immaterielle Schäden,
  • Einkommensausfall,
  • Entstellung,
  • Verlust von Schuljahren (nicht bestandene Prüfungen),
  • Kosten für die medizinische Behandlung,
  • Verfahrenskosten (einschließlich Verfahrensentschädigung) bis zu einem Höchstbetrag von 6 000 EUR
  • Sachkosten (bis zu einem Höchstbetrag von 1 250 EUR).

Bei indirekten Opfern – gesetzlichen Erben bis einschließlich zweiter Ordnung sowie Verschwägerten bis zum zweiten Grad des Opfers, das infolge einer vorsätzlichen Gewalttat verstorben ist –

kann die Kommission Folgendes berücksichtigen:

  • immaterielle Schäden,
  • Kosten für die medizinische Behandlung naher Angehöriger,
  • Bestattungskosten (bis zu einem Höchstbetrag von 6 000 EUR/Todesfall),
  • Verfahrenskosten,
  • entgangener Unterhalt für nahe Angehörige, die vom verstorbenen Opfer finanziell abhängig waren,
  • Verlust von Schuljahren.

Bei indirekten Opfern  – gesetzlichen Erben bis einschließlich zweiter Ordnung sowie Verschwägerten bis zum zweiten Grad des Opfers, das infolge einer vorsätzlichen Gewalttat schwer verletzt wurde

kann die Kommission Folgendes berücksichtigen:

  • immaterielle Schäden,
  • Kosten für die medizinische Behandlung naher Angehöriger,
  • Verfahrenskosten.

Es sei darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur finanziellen Unterstützung von Terroropfern im Laufe des Jahres 2018 geändert werden soll.

Wird die Entschädigung als Einmalzahlung oder in monatlichen Teilzahlungen geleistet?

Die finanzielle Unterstützung durch die Kommission wird in einer Einmalzahlung ausgezahlt, wobei das Opfer neben der Staatshilfe auch einen Vorschuss erhalten kann.

In welcher Weise könnten sich mein Verhalten bei der Straftat, meine Vorstrafen oder meine mangelnde Zusammenarbeit während des Entschädigungsverfahrens auf meine Chancen auf eine Entschädigung und/oder die Höhe einer Entschädigung auswirken?

Die Kommission kann das Verhalten des direkten Opfers der vorsätzlichen Gewalttat zum Zeitpunkt der Tat und die Tatsache, dass das Opfer zur Entstehung seiner Verletzung beigetragen hat, berücksichtigen.

Auf welche Weise könnte sich meine finanzielle Situation auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?

Ihre finanzielle Situation wird nicht berücksichtigt.

Könnten sich andere Kriterien auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?

Die Kommission berücksichtigt die vom Täter gezahlten Entschädigungen und alle Zahlungen von Krankenversicherungen oder Versicherungsgesellschaften (Subsidiaritätsprinzip).

Wie wird die Entschädigung berechnet?

Die Kommission gewährt in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgericht finanzielle Unterstützung auf der Grundlage von Billigkeit.

Gibt es einen Mindest- und/oder Höchstbetrag?

Mindestbetrag: 500 EUR
Höchstbetrag des Vorschusses: 30 000 EUR
Höchstbetrag der Staatshilfe: 125 000 EUR

Muss ich den Betrag im Antragsformular angeben? Falls ja, wo finde ich Anweisungen zur Berechnung der Entschädigung oder zu anderen Aspekten?

Dies ist nicht erforderlich.

Wird eine Entschädigung für mir entstandene Verluste aus anderen Quellen (aus einer Arbeitgeberversicherung oder privaten Versicherung) von der Entschädigung, die die Behörde/Stelle zahlt, abgezogen?

Ja, die Unterstützung der Kommission basiert auf dem Subsidiaritätsprinzip. Die von den Versicherungsgesellschaften (und auch vom Täter) gezahlten Entschädigungen werden daher berücksichtigt.

Kann ich einen Vorschuss auf die Entschädigung erhalten? Falls ja, unter welchen Bedingungen?

Opfern von Terrorakten kann ein Vorschuss gezahlt werden. Opfern von Terrorakten, die einer stationären Behandlung bedürfen, und den nahen Verwandten eines aufgrund eines Terroraktes verstorbenen Opfers kann Soforthilfe gewährt werden.

Die Soforthilfe ist auf 30 000 EUR begrenzt.

Kann ich eine ergänzende oder zusätzliche Entschädigung nach der Entscheidung in der Hauptsache erhalten (nachdem sich z. B. die Umstände geändert oder der Gesundheitszustand verschlechtert hat usw.)?

Eine weitere (finanzielle) Hilfe kann beantragt werden, wenn sich die Beeinträchtigung innerhalb von zehn Jahren nach Gewährung der Staatshilfe deutlich verschlechtert hat, es sei denn, das Opfer hat bereits den Höchstbetrag der Staatshilfe vom belgischen Staat erhalten (125 000 EUR). Das Opfer muss (durch detaillierte ärztliche Atteste) nachweisen, dass sich die Beeinträchtigung deutlich verschlechtert hat.

Welche Begleitunterlagen sollte ich meinem Antrag beifügen?

  • Antragsformular für Opfer von Terrorakten (fr Word (73 Kb) fr, nl Word (66 Kb) nl oder en Word (67 Kb) en);
  • Kopie der Strafanzeige und detaillierte Beschreibung des Tathergangs,
  • Kopie der Arztberichte, in denen die körperlichen und/oder psychischen Folgen der Tat beschrieben werden,
  • Kopie der Belege der nicht von der Versicherung übernommenen Ausgaben für die medizinische Behandlung/Sachkosten/Verfahrenskosten,
  • Nachweis von Einkommensausfällen,
  • Kopie der Sterbeurkunde bei Todesfällen,
  • für die nahen Angehörigen eines Opfers eine vom Standesamt (Burgerlijke stand / Etat civil) ausgestellte offizielle Bescheinigung über die Haushaltszusammensetzung,
  • Belege über die Bestattungskosten (im Fall des Todes des direkten Opfers),
  • Nachweis nicht bestandener Prüfungen,
  • Belege über die von den Versicherungsgesellschaften geleisteten Zahlungen.

Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren bei der Einreichung und für die Bearbeitung des Antrags an?

Nein.

Welche Behörde entscheidet über Anträge auf Entschädigung (in nationalen Fällen)?

Die Kommission für finanzielle Hilfe zugunsten von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten und Gelegenheitsrettern – Abteilung Terrorismus(COMMISSIE VOOR FINANCIËLE HULP AAN SLACHTOFFERS VAN OPZETTELIJKE GEWELDDADEN  – AFDELING TERRORISME / COMMISSION POUR L'AIDE FINANCIERE AUX VICTIMES D'ACTES INTENTIONNELS DE VIOLENCE ET AUX SAUVETEURS OCCASIONNELS – DIVISION TERRORISME).

Wohin muss ich meinen Antrag schicken (in nationalen Fällen)?

Anträge (Antragsformulare und Belege) können per E-Mail oder Post an die Kommission gerichtet werden.

Postanschrift:
Commission pour l'aide financière aux victimes d'actes intentionnels de violence - Division Terrorisme
SPF Justice
Boulevard de Waterloo 115
1000 BRUXELLES
E-Mail: terrorvictims@just.fgov.be

Muss ich während des Verfahrens anwesend sein und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird?

Nein, Sie müssen bei den Anhörungen der Kommission, in denen über Ihren Anspruch entschieden wird, nicht anwesend sein.

Wie lange dauert es (etwa), bis eine Entscheidung über meinen Antrag auf Entschädigung durch eine Behörde ergeht?

Für den Vorschuss ergeht die Entscheidung innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Einreichen des vollständigen Antrags.

Den Antrag auf Staatshilfe prüft die Kommission erst, wenn alle Versicherungsgesellschaften ihre Zahlung auf der Grundlage der langfristigen Folgen für die Opfer geleistet haben.

Wie kann ich Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen, wenn ich mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden bin?

Es gibt keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Kommission. Die Entscheidung kann lediglich mit einem Antrag auf Nichtigkeit vor dem Belgischen Staatsrat (Raad van State / Conseil d'Etat) angefochten werden.

Wo finde ich die erforderlichen Formulare und andere Informationen darüber, wie ich einen Antrag auf Entschädigung stellen kann?

Kommission für finanzielle Hilfe von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten – Abteilung Terrorismus (Französisch, Niederländisch)
E-Mail: terrorvictims@just.fgov.be

Gibt es eine spezielle Hotline oder eine Website, wo ich mich informieren kann?

Kommission für finanzielle Hilfe zugunsten von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten – Abteilung Terrorismus (Französisch, Niederländisch)
E-Mail: terrorvictims@just.fgov.be
Tel. +32 471123124

Kann ich einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) für die Ausarbeitung des Antrags erhalten?

Nein.

Gibt es Opferhilfeorganisationen, die mich bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?

Es gibt Organisationen, die Opfern bei der Beantragung finanzieller Unterstützung bei der Kommission helfen.

Opferhilfe wird von den Gemeinschaften und Regionen Belgiens geleistet.

Weitere Informationen (insbesondere zu den verschiedenen Organisationen, die Unterstützung bieten):

Föderation Wallonie-Brüssel: http://www.victimes.cfwb.be/

Flandern: https://www.slachtofferzorg.be/

Letzte Aktualisierung: 14/01/2020

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.