Gegenwärtig werden Vermögenswerte nach Maßgabe von Artikel 837 der portugiesischen Zivilprozessordnung (Código de Processo Civil; ZPO) und Artikel 20 ff. der ministeriellen Durchführungsverordnung Nr. 282/2013 vom 29. August 2013 vorzugsweise über die Plattform https://www.e-leiloes.pt/ verkauft.
Die Bedingungen für Versteigerung auf der Plattform https://www.e-leiloes.pt/ wurden durch die im Amtsblatt der Republik Portugal (Diário da República), Reihe 2, Nr. 219 vom 9. November 2015 veröffentlichte Verordnung Nr. 12624/2015 des Justizministers genehmigt.
Die Bekanntmachung der Versteigerung wird durch die Bestimmungen von Artikel 6 der ministeriellen Verordnung Nr. 12624/2015 geregelt:
Artikel 6
Bekanntmachung der Versteigerung
Preise/Werte der beschlagnahmten Vermögenswerte:
Grundpreis: Der Grundpreis bezeichnet den Wert des Vermögenswerts oder der Vermögenswerte eines Gebotsloses, der im Rahmen des Verfahrens bestimmt wurde, auf das sich der Verkauf bezieht, und zwar im Rahmen des nach Maßgabe der ZPO geregelten Vollstreckungsverfahrens oder im Rahmen des nach Maßgabe der Insolvenzordnung (Código da Insolvência e da Recuperação de Empresas) geregelten Insolvenzverfahrens.
Mindestpreis: Der Mindestpreis ist der Wert, ab dem die Vermögenswerte verkauft werden können und der sich gemäß Artikel 816 Absatz 2 ZPO auf 85 % des Grundpreis beläuft. In einigen Fällen kann der Mindestpreis dem Grundpreis entsprechen.
Die Bedingungen für Versteigerungen auf der Plattform https://www.e-leiloes.pt/ wurden durch die im Amtsblatt der Republik Portugal (Diário da República), Reihe 2, Nr. 219 vom 9. November 2015 veröffentlichte Verordnung Nr. 12624/2015 des Justizministers genehmigt und sehen vor, dass die Entwicklung und Verwaltung der Plattform durch die ehemalige portugiesische Kammer der Rechtsbeistände erfolgt, die nun durch den Berufsverband der Rechtsbeistände und Gerichtsvollzieher (Ordem dos Solicitadores e Agentes de Execução) ersetzt wurde.
In von Gerichtsvollziehern durchgeführten zivilen Vollstreckungsverfahren dürfen ausschließlich die Gerichtsvollzieher die Verkaufstransaktion durchführen.
Beispielsweise Vermögenswerte, die auf geregelten Märkten oder direkt verkauft werden müssen.
Artikel 837 ZPO – Verkauf im Rahmen einer elektronischen Versteigerung
Artikel 830 ZPO – Auf geregelten Märkten verkaufte Vermögenswerte
Auf einem geregelten Markt notierte Finanzinstrumente und Waren werden auf geregelten Märkten verkauft.
Artikel 831 ZPO – Direktverkauf
Sofern die Vermögenswerte kraft Gesetz an eine bestimmte Einrichtung geliefert werden müssen oder mit tatsächlicher Wirkung der Person zum Verkauf versprochen wurden, die das konkrete Vollstreckungsrecht ausüben möchte, erfolgt der Verkauf direkt an diese Person/Einrichtung.
Obgleich es sich bei der elektronischen Versteigerung um die bevorzugte Art des Vollstreckungsverkaufs in Portugal handelt, ist anzumerken, dass die ZPO auch alternative Verkaufsmethoden vorsieht:
Zu den Aufsichts- und Registrierungsstellen zählen:
Zunächst ist anzumerken, dass der Gerichtsvollzieher und nicht der Gläubiger selbst vertraulichen Zugriff auf die Datenbanken hat.
Der Zugriff auf öffentlich zugängliche Datenbanken ist in der ministeriellen Durchführungsverordnung Nr. 331-A/2009 vom 30. März 2009 geregelt, die durch die ministerielle Durchführungsverordnung Nr. 350/2013 vom 3. Dezember 2013 und durch die ministerielle Durchführungsverordnung Nr. 288/2015 vom 17. September 2015 geändert wurde.
Die ministerielle Durchführungsverordnung Nr. 282/2013 vom 29. August 2013 regelt auch den Zugriff auf die Datenbanken der portugiesischen Zentralbank.
Der Gerichtsvollzieher hat unter anderem direkten elektronischen Zugriff auf folgende Datenbanken:
Die Bedingungen für Versteigerungen auf der Plattform https://www.e-leiloes.pt/ wurden durch die im Amtsblatt der Republik Portugal (Diário da República), Reihe 2, Nr. 219 vom 9. November 2015 veröffentlichte Verordnung Nr. 12624/2015 des Justizministers genehmigt.
Die entsprechenden Informationen stehen auf folgenden Websites zur Verfügung:
Bedingungen für Versteigerungen auf der elektronischen Versteigerungsplattform
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