Unterhaltsansprüche von Familienangehörigen

Schweden
Inhalt bereitgestellt von
European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Was bedeuten die Begriffe „Unterhalt“ und „Unterhaltspflicht“ in der Praxis? Welche Personen sind einer anderen Person gegenüber unterhaltspflichtig?

Nach schwedischem Recht bestehen Unterhaltspflichten gegenüber Kindern, Ehegatten und geschiedenen Ehegatten. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Ehegattenunterhalt gelten auch für eingetragene Lebenspartnerschaften.

Kinder

Die Eltern schulden ihren Kindern einen Unterhalt, der angemessen ist und den Bedürfnissen des Kindes und der gemeinsamen finanziellen Leistungsfähigkeit seiner Eltern entspricht. Ein Elternteil, der mangels Leistungsfähigkeit überhaupt nicht zum Unterhalt seines Kindes beitragen kann, ist nicht unterhaltspflichtig.

Ein Elternteil, der weder das Sorgerecht für das Kind hat noch ständig mit dem Kind zusammenlebt, muss seiner Unterhaltspflicht durch Zahlung von Barunterhalt nachkommen. Auch ein Elternteil, der das gemeinsame Sorgerecht mit dem anderen Elternteil hat, kann zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet sein. Dies ist dann der Fall, wenn das Kind ständig ausschließlich bei dem anderen Elternteil lebt, und zwar ungeachtet dessen, ob dieser alleinstehend ist oder mit einem neuen Partner zusammenlebt.

Auch wer ständig mit dem Kind einer anderen Person und mit einem sorgeberechtigten Elternteil dieses Kindes zusammenlebt, ist für den Unterhalt dieses Kindes verantwortlich, sofern die Parteien miteinander verheiratet sind oder ein gemeinsames Kind/gemeinsame Kinder haben. Allerdings ist der Stiefelternteil nur insoweit für den Unterhalt verantwortlich, als das Kind keinen Unterhalt von dem anderen, nicht im Haushalt lebenden Elternteil erlangen kann.

Die Unterhaltszahlungen werden durch Gerichtsurteil oder durch Parteienvereinbarung festgesetzt. Eine Parteienvereinbarung ist nur dann gültig, wenn sie schriftlich vorliegt und von zwei Personen bezeugt wird.

Die Parteien können auch vereinbaren, dass künftige Unterhaltszahlungen als Pauschalbetrag oder für Zeiträume von mehr als drei Monaten geleistet werden. Ist das Kind unter 18 Jahre alt, muss eine solche Parteienvereinbarung vom zuständigen Sozialfürsorgeausschuss (socialnämnden) genehmigt werden.

Für Kinder unter 18 Jahren ist der Unterhalt in Form eines Pauschalbetrags an den Sozialfürsorgeausschuss zu zahlen. Dieser an den Ausschuss gezahlte Betrag wird dann dazu verwendet, eine der Unterhaltsverpflichtung gleichwertige Rentenversicherung für das Kind bei einer Versicherungsgesellschaft abzuschließen, es sei denn, die Parteienvereinbarung steht dem entgegen oder der Sozialfürsorgeausschuss ist der Auffassung, dass die Summe auf andere angemessene Art und Weise zur Versorgung des Kindes genutzt werden sollte.

Für jeden Kalendermonat sind die Unterhaltszahlungen im Voraus zu leisten. Jedoch kann das Gericht eine andere Zahlungsweise festlegen, wenn besondere Gründe dafür vorliegen.

Außer mit Zustimmung des Unterhaltspflichtigen kann einem Antrag auf Festsetzung rückwirkender Unterhaltszahlungen nur stattgegeben werden, wenn die Rückwirkung einen Zeitraum von bis zu drei Jahren vor der Geltendmachung nicht übersteigt.

Die Vollstreckbarkeit festgesetzter Unterhaltszahlungen erlischt fünf Jahre nach Fälligkeit (Verjährung).

Ehegatten

Während der Ehe ist jeder der Ehegatten für seinen eigenen Unterhalt und den seines Ehepartners verantwortlich. Kann einer der Ehegatten sich nicht selbst uneingeschränkt versorgen, so ist der andere Ehegatte verpflichtet, einen Beitrag zum persönlichen Bedarf des Ehepartners zu leisten.

Nach der Ehescheidung ist vom Grundsatz her jeder Ehegatte selbst für seinen Unterhalt verantwortlich. Benötigt jedoch einer der Ehegatten Geld für seinen Unterhalt für einen Übergangszeitraum, so stehen ihm unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des anderen Ehegatten und anderer Umstände Unterhaltszahlungen dieses Ehegatten in angemessenem Umfang zu. In Ausnahmefällen kann ein Ehegatte auch Unterhaltsleistungen für einen längeren Zeitraum erhalten.

Wenn die Ehegatten in der Unterhaltsfrage keine Einigung erzielen, kann die Streitigkeit vor Gericht beigelegt werden.

Nach der Scheidung ist der Unterhalt in regelmäßigen Zahlungen zu leisten. Das Gericht kann allerdings auch anordnen, dass er in Form einer Pauschale zu zahlen ist, wenn dafür besondere Gründe vorliegen, z. B. wenn der geschiedene Gatte eine Renteneinzahlung tätigen muss.

Außer mit Zustimmung des Unterhaltspflichtigen kann einem Antrag auf Festsetzung rückwirkender Unterhaltszahlungen nur stattgegeben werden, wenn die Rückwirkung einen Zeitraum von bis zu drei Jahren vor der Geltendmachung nicht übersteigt.

Die Vollstreckbarkeit festgesetzter Unterhaltszahlungen erlischt drei Jahre nach Fälligkeit (Verjährung).

2 Bis zu welchem Alter hat ein Kind Anspruch auf Unterhalt? Gibt es unterschiedliche Regeln für Unterhaltsansprüche Minderjähriger und Erwachsener?

Die Unterhaltspflicht der Eltern endet im Allgemeinen mit dem 18. Lebensjahr des Kindes. Hat jedoch das Kind die Sekundarausbildung noch nicht abgeschlossen, besteht die Unterhaltspflicht für die Dauer des Schulbesuchs fort, höchstens jedoch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Schulbesuch bedeutet in diesem Zusammenhang eine Pflichtausbildung an weiterführenden Schulen oder den Besuch der oberen Sekundarstufe oder einen anderen vergleichbaren allgemeinen Bildungsgang.

3 Müssen Unterhaltsansprüche bei einer Verwaltungsbehörde oder bei einem Gericht geltend gemacht werden? Wie läuft das Verfahren im Wesentlichen ab?

Es gibt in Schweden keine spezifische Behörde, die den Unterhalt festsetzt oder Unterstützung bei der Unterhaltsfestsetzung leistet. Die Unterhaltszahlungen können entweder durch Gerichtsurteil oder durch Parteienvereinbarung festgesetzt werden. Erzielen die Parteien keine Einigung, muss sich der Antragsteller an ein Amtsgericht (tingsrätt) wenden und einen Antrag auf Vorladung stellen.

Wenn Sie Fragen zu Unterhaltsforderungen auf internationaler Ebene haben, können Sie sich an das schwedische Sozialversicherungsamt (Försäkringskassan) wenden, das die zentrale Behörde in Schweden darstellt.

4 Kann der Antrag im Namen eines Verwandten (wenn ja, welchen Grades) oder eines Kindes gestellt werden?

Für ein minderjähriges Kind kann ein sorgeberechtigter Elternteil den Unterhaltsanspruch geltend machen. Ist ein spezieller Vormund bestellt worden, kann auch dieser im Namen des Kindes handeln.

5 Wie erfährt der Antragsteller, welches Gericht zuständig ist?

Die Zuständigkeit der Gerichte ergibt sich aus dem Elterngesetz (föräldrabalken), dem Ehegesetz (äktenskapsbalken) und der Prozessordnung (rättegångsbalken). Informationen können auch bei einem Amtsgericht eingeholt werden.

Für Kindesunterhaltssachen ist das Gericht am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Beklagten zuständig. Wenn kein anderes Gericht zuständig ist, geht das Verfahren an das Amtsgericht Stockholm.

Fragen der Unterhaltszahlung an Ehegatten können im Rahmen des Scheidungsverfahrens behandelt werden. Für Ehesachen ist das Amtsgericht an dem Ort zuständig, an dem einer der Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat keiner der Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Schweden, wird die Sache vor dem Amtsgericht Stockholm verhandelt. Für den Fall, dass das Verfahren zum Ehegattenunterhalt nicht in Verbindung mit der Ehesache eingeleitet wird, gelten die allgemeinen Zuständigkeitsregelungen von Kapitel 10 der Prozessordnung.

Die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (Unterhaltsverordnung) enthält Vorschriften über die Zuständigkeit in Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug.

6 Muss sich der Antragsteller vor Gericht vertreten lassen (z. B. durch einen Rechtsanwalt oder eine Behörde)? Welches Verfahren findet Anwendung, wenn keine Vertretung erforderlich ist?

Nein. Wer den Rechtsweg beschreiten möchte, muss beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Vorladung stellen.

7 Fallen bei dem Gerichtsverfahren Gebühren an? Wenn ja, wie hoch sind diese ungefähr? Erhält der Antragsteller Prozesskostenhilfe, wenn er die Verfahrenskosten nicht tragen kann?

Mit Ausnahme der Antragsgebühr, die derzeit 900 SEK beträgt, ist das Gerichtsverfahren an sich in Schweden kostenfrei. Kosten entstehen jedoch, wenn der Unterhaltsberechtigte einen Rechtsberater oder Anwalt hinzuzieht. Auch die Beweisaufnahme, z. B. durch Zeugenvernehmung, kann mit Kosten verbunden sein.

Eine Schätzung des Kostenumfangs ist nicht möglich, da er sich von Fall zu Fall unterscheidet.

Prozesskostenhilfe kann unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Bei Unterhaltssachen müssen besondere Gründe gegeben sein. Dies träfe beispielsweise zu, wenn aufgrund ungewöhnlich komplizierter Umstände umfassenderer juristischer Beistand benötigt wird.

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedeutet, dass für den Unterhaltsberechtigten ein Rechtsbeistand bestellt wird und dass der Staat dessen Honorar übernimmt, wenn der Unterhaltsberechtigte dazu nicht in der Lage ist. Die Prozesskostenhilfe umfasst auch die Kosten der Beweisaufnahme und Untersuchung, Dolmetscher- und Übersetzerkosten sowie die Kosten für einen Vermittler. Die Gewährung von Prozesskostenhilfe bedeutet auch eine Befreiung von bestimmten Gebühren, die an die Gerichte und die schwedische Vollstreckungsbehörde (Kronofogdemyndigheten) zu entrichten sind.

Personen, die nicht die schwedische Staatsangehörigkeit besitzen und ihren Wohnsitz nicht in Schweden haben oder hatten, kann Prozesskostenhilfe für ein Verfahren in Schweden gewährt werden, wenn dafür besondere Gründe vorliegen. Wenn die Angelegenheit im Ausland geprüft werden soll, kann Prozesskostenhilfe nur gewährt werden, wenn die Person ihren Wohnsitz in Schweden hat. Die Bürger aller EU-Mitgliedstaaten haben dasselbe Recht auf Prozesskostenhilfe wie die schwedischen Bürger. Dasselbe gilt für Bürger bestimmter anderer Länder auf der Grundlage eines gültigen Gegenseitigkeitsabkommens.

Für grenzüberschreitende Streitigkeiten innerhalb der EU gibt es einige besondere Bestimmungen über die Prozesskostenhilfe, insbesondere um sicherzustellen, dass für bestimmte Fälle im Rahmen der Unterhaltsverordnung, die den Unterhalt eines Elternteils für ein Kind unter 21 Jahren betreffen, kostenlose Prozesskostenhilfe gewährt werden kann.

Auskünfte zur Prozesskostenhilfe erteilt das Schwedische Amt für Prozesskostenhilfe (Rättshjälpsmyndigheten).

8 Welche Art von Unterhalt kann das Gericht zusprechen? Wie wird die Höhe des Unterhalts berechnet? Kann der Gerichtsbeschluss angepasst werden, wenn sich die Lebenshaltungskosten oder die familiären Umstände ändern? Wenn ja, wie (z. B. durch automatische Indexierung)?

Die Bemessung des Kindesunterhalts beruht auf gesetzlichen Kriterien. Ein unterhaltspflichtiger Elternteil hat Anspruch darauf, dass ihm von seinem Einkommen nach Steuern ein gewisser Selbstbehalt für den eigenen Lebensbedarf bleibt. Darin sind auch die Wohnkosten enthalten, die getrennt in vertretbarer Höhe angesetzt werden. Die sonstigen Lebenshaltungskosten werden auf der Grundlage eines indexgebundenen Pauschalbetrags berechnet. Der unterhaltspflichtige Elternteil kann auch einen Betrag für den Unterhalt des Ehegatten, mit dem er zusammenlebt, abziehen, wenn es dafür besondere Gründe gibt. Schließlich kann der unterhaltspflichtige Elternteil einen Betrag für den Unterhalt der im Haushalt lebenden Kinder ansetzen. Was von dem verbleibenden Betrag für die Unterhaltszahlungen aufzuwenden ist, hängt unter anderem von den Bedürfnissen des Kindes und davon ab, inwieweit der andere Elternteil die Unterhaltskosten für das Kind tragen kann. Bis zu einem gewissen Grad können die Ausgaben für den persönlichen Umgang mit dem Kind abgezogen werden.

Für Unterhaltszahlungen an Ehegatten gibt es keine gesetzlichen Kriterien. Jedoch dienen einige der oben angeführten Bemessungskriterien als Richtschnur.

Unterhaltszahlungen sind indexgebunden, damit ihr ursprünglicher Wert erhalten bleibt. Der Index spiegelt die Änderungen des Preisgrundbetrags nach Maßgabe des Sozialversicherungsgesetzbuchs (socialförsäkringsbalken) wider, es sei denn, in dem Gerichtsurteil oder der Unterhaltsvereinbarung wird auf eine anderslautende Bestimmung zur Indexierung verwiesen. Das Sozialversicherungsamt beschließt jedes Jahr, ob die Unterhaltsrenten zu ändern sind, und wenn ja, um wie viel Prozent. Die Änderung, die für gewöhnlich zum 1. Februar erfolgt, gilt für Unterhaltsrenten, die vor dem 1. November des unmittelbar vorausgegangenen Jahres festgesetzt worden sind.

Wenn sich die Parteien einig sind, können sie eine festgelegte Unterhaltszahlung durch Unterzeichnung einer neuen Vereinbarung ändern. Dies gilt auch dann, wenn die Unterhaltsrente zuvor durch ein Gerichtsurteil festgelegt wurde. Das Gericht kann ein Urteil oder eine Vereinbarung abändern, wenn veränderte Umstände dies rechtfertigen. Für den Zeitraum vor Verfahrensbeginn kann eine von beiden Parteien angefochtene Änderung nur in Form der Herabsetzung oder der Streichung von noch nicht getätigten Zahlungen erfolgen. Damit das Gericht die Unterhaltsrente für einen geschiedenen Ehegatten aufgrund von veränderten Umständen erhöhen kann, müssen besondere Gründe vorliegen.

Das Gericht kann eine Unterhaltsvereinbarung auch abändern, wenn sie angesichts der Umstände, unter denen die Vereinbarung getroffen wurde, und der allgemeinen Umstände nicht vertretbar ist. Jedoch kann eine Rückzahlung von bereits erhaltenen Unterhaltsleistungen nur angeordnet werden, wenn besondere Gründe dafür gegeben sind.

Ist die Höhe einer regelmäßigen Unterhaltszahlung für ein Kind abgesehen von den indexgebundenen Anpassungen sechs Jahre lang unverändert geblieben, kann das Gericht die künftige Unterhaltszahlung auch ohne Vorliegen besonderer Gründe überprüfen.

9 Wie und an wen wird der Unterhalt gezahlt?

Der Unterhalt muss an die Person gezahlt werden, der er geschuldet wird. Handelt es sich bei der unterhaltsberechtigten Person um ein Kind unter 18 Jahren, wird der Unterhalt an den Elternteil gezahlt, der das Sorgerecht hat und bei dem das Kind lebt.

Für Kinder unter 18 Jahren ist der Unterhalt in Form eines Pauschalbetrags an den Sozialfürsorgeausschuss zu zahlen.

10 Wie kann ein nicht freiwillig zahlender Schuldner zur Zahlung des Unterhalts gezwungen werden?

Ein Antrag auf Vollstreckung kann bei der Vollstreckungsbehörde gestellt werden. Dies kann mündlich oder schriftlich geschehen. Der Vollstreckungstitel muss zusammen mit dem Antrag eingereicht werden. Eine schriftliche Verpflichtungserklärung, die vor zwei Zeugen abgegeben wurde und sich auf Unterhaltszahlungen gemäß Ehegesetz oder Elterngesetz bezieht, kann wie ein rechtskräftiges Endurteil vollstreckt werden.

11 Welchen Beschränkungen unterliegt die Vollstreckung, insbesondere in Bezug auf den Schuldnerschutz und die Verjährungs- oder Ausschlussfristen?

Im Falle von Kindesunterhalt kann ein Anspruch auf Festsetzung von Unterhalt für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren vor der Geltendmachung des Anspruchs nicht gewährt werden, es sei denn, der Unterhaltspflichtige stimmt dem zu. Die Vollstreckbarkeit festgesetzter Unterhaltszahlungen erlischt fünf Jahre nach Fälligkeit (Verjährung).

Im Falle von Ehegattenunterhalt kann ein Anspruch auf Festsetzung von Unterhalt für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren vor der Geltendmachung des Anspruchs nicht gewährt werden, es sei denn, der Unterhaltspflichtige stimmt dem zu. Die Vollstreckbarkeit festgesetzter Unterhaltszahlungen erlischt drei Jahre nach Fälligkeit (Verjährung).

Was die Vollstreckung betrifft, so gibt es eine Reihe von Ausnahmen von der Pfändung, z. B. Bekleidung und andere nur zum persönlichen Gebrauch des Schuldners dienende Gegenstände bis zu einem vernünftigen Wert sowie bestimmte dem bestehenden Haushalt dienende Sachen. Hat der Schuldner Familie, sind bei der Entscheidung über die Pfändungsfreistellung auch die dem Gebrauch der Familie dienenden Sachen und die Bedürfnisse der Familie zu berücksichtigen.

Es darf nur der Teil des Lohns bzw. Gehalts des Schuldners gepfändet werden, der den zum eigenen Lebensunterhalt des Schuldners und seiner Familie benötigten Betrag übersteigt. Der unpfändbare Teil des Lohns bzw. Gehalts (förbehållsbeloppet) bestimmt sich anhand eines Standardbetrags. Dieser deckt alle üblichen Lebenshaltungskosten mit Ausnahme der Wohnkosten ab, die getrennt ermittelt und zum Standardbetrag hinzugerechnet werden. Der Standardbetrag wird jährlich vom Vollstreckungsdienst festgelegt.

12 Helfen Organisationen oder Verwaltungsbehörden bei der Eintreibung von Unterhaltsforderungen?

In Schweden leistet die Vollstreckungsbehörde Unterstützung bei der Eintreibung von Unterhaltsforderungen. In Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug kann das Sozialversicherungsamt den Unterhaltsberechtigten in administrativer Hinsicht unterstützen, wenn er einen entsprechenden Antrag an die Vollstreckungsbehörde richtet.

13 Können staatliche Stellen oder private Organisationen einen Teil der Unterhaltsleistung oder die gesamte Unterhaltsleistung vorstrecken, wenn der Schuldner nicht zahlt?

Für Kinder, deren Eltern sich getrennt haben, kann das Sozialversicherungsamt bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres des Kindes eine monatliche Unterhaltsleistung in Höhe von 1673 SEK, bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres des Kindes in Höhe von 1823 SEK und ab der Vollendung des 15. Lebensjahres des Kindes in Höhe von 2223 SEK an den Elternteil zahlen, der mit dem Kind zusammenlebt und bei dem es amtlich gemeldet ist. Die Entscheidung über diese Unterhaltsleistung ergeht nach einem entsprechenden Antrag an das Sozialversicherungsamt, d. h. an die Behörde, die die Sozialversicherung verwaltet. Durch diese Unterhaltsleistung sorgt die Gesellschaft dafür, dass ein Kind nach der Trennung seiner Eltern Unterhalt auf einem bestimmten Niveau erhält, auch wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt. Der unterhaltspflichtige Elternteil muss die Unterhaltsleistung in Abhängigkeit von seinem Einkommen und der Gesamtzahl der Kinder, für die er unterhaltspflichtig ist, an den Staat zurückzahlen. Die Zahlungspflicht wird in einem Verwaltungsverfahren festgesetzt. Wird dagegen Unterhalt direkt an den Elternteil gezahlt, der mit dem Kind zusammenlebt, verringert sich die Höhe der vom Sozialversicherungsamt gewährten Unterhaltsleistung entsprechend. Dies wird als Unterhaltszulage bezeichnet (utfyllnadsbidrag).

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil im Ausland lebt oder wenn er in Schweden ansässig ist, aber ein Arbeitsentgelt oder Einkommen in oder aus einem anderen Land bezieht, kann das Sozialversicherungsamt den Elternteil, der das Sorgerecht hat und mit dem Kind zusammenlebt, zur Ergreifung von Maßnahmen auffordern, die die Festsetzung der Unterhaltspflicht zum Ziel haben. Somit übernimmt das Sozialversicherungsamt den Anspruch des Kindes auf Unterhaltszahlung bis zur Höhe der vom Sozialversicherungsamt gezahlten Unterhaltsleistung.

Für einen Ehegatten besteht keinerlei Möglichkeit, Unterhaltsleistungen vom Sozialversicherungsamt zu erhalten.

14 Was geschieht, wenn der Unterhaltsschuldner im Ausland wohnt?

In Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug kann der Unterhaltsberechtigte administrative Unterstützung durch das Sozialversicherungsamt in Anspruch nehmen. Das Sozialversicherungsamt fungiert als Zentrale Behörde im Rahmen der EU-Unterhaltsverordnung und des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen (Haager Übereinkommen von 2007) und als Übermittlungs- bzw. Empfangsstelle im Rahmen des New Yorker Übereinkommens von 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland.

14.1 Kann der Unterhaltsgläubiger die Hilfe einer staatlichen Stelle oder einer privaten Organisation in seinem Wohnsitzmitgliedstaat in Anspruch nehmen?

Siehe Antwort auf Frage 14.

14.2 Wenn ja, wie kann diese Stelle oder Organisation kontaktiert werden?

Die Kontaktangaben des Sozialversicherungsamts lauten:

Schwedisches Sozialversicherungsamt (Försäkringskassan)

Postfach 1164

SE-621 22 Visby

Schweden

Tel.: +46 (771) 17 90 00

Fax: +46 (10) 11 20 411

E-Mail: centralmyndigheten@forsakringskassan.se

Das Sozialversicherungsamt ergreift alle zweckdienlichen Maßnahmen zur Erleichterung der Unterhaltsdurchsetzung. Die Aufgaben des Sozialversicherungsamts als Zentrale Behörde im Sinne der Unterhaltsverordnung und des Haager Übereinkommens von 2007 ergeben sich aus der Verordnung bzw. dem Übereinkommen. Das Sozialversicherungsamt hat unter anderem die Aufgabe, unterhaltsberechtigte Personen bei Anträgen zu unterstützen, die über die Behörde gestellt werden können, wie z. B. ein Antrag auf Erlass einer Unterhaltsentscheidung in einem anderen Staat. Für weitere Informationen über die für Antragsteller verfügbaren Unterstützungsleistungen wenden Sie sich bitte an das Sozialversicherungsamt.

15 Was geschieht, wenn der Unterhaltsgläubiger im Ausland wohnt?

Möchte der Antragsteller Unterhaltszahlungen auf der Grundlage des New Yorker Übereinkommens von 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland einfordern, muss er einen Antrag bei der Übermittlungsstelle in seinem Heimatstaat stellen, die den Antrag dann an die Empfangsstelle in Schweden (das Sozialversicherungsamt) weiterleitet.

Dasselbe gilt, wenn der Antragsteller die Unterstützung erhalten möchte, die er von den Zentralen Behörden nach der Unterhaltsverordnung oder dem Haager Übereinkommen von 2007 erhalten kann, d. h. der Antragsteller muss sich an die Zentrale Behörde seines Heimatstaates wenden, die den Antrag an die Zentrale Behörde in Schweden (das Sozialversicherungsamt) weiterleitet.

15.1 Kann der Unterhaltsgläubiger die Hilfe einer staatlichen Stelle oder einer privaten Organisation im Wohnsitzmitgliedstaat des Schuldners in Anspruch nehmen?

Möchte die unterhaltsberechtigte Person Unterhalt nach dem New Yorker Übereinkommen von 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, der Unterhaltsverordnung oder dem Haager Übereinkommen von 2007 geltend machen, muss sie einen Antrag bei der Übermittlungsstelle/Zentralen Behörde in Schweden (dem Sozialversicherungsamt) stellen, die den Antrag dann an die Empfangsbehörde in dem Land weiterleitet, in dem Sie wohnen und/oder Einkommen haben.

Wenn Sie als Unterhaltspflichtiger Unterstützung wünschen, z. B. bei der Änderung eines festgesetzten Unterhaltsbetrags, können Sie sich an die Zentrale Behörde in Ihrem Heimatstaat wenden, die den Antrag an die Zentrale Behörde in Schweden (das Sozialversicherungsamt) weiterleitet.

15.2 Wenn ja, wie kann diese Stelle oder Organisation kontaktiert werden und welche Hilfe kann der Unterhaltsgläubiger bekommen?

Siehe Antwort auf Frage 16.

16 Gilt für diesen Mitgliedstaat das Haager Protokoll von 2007?

Ja. Für Schweden gilt das Haager Protokoll vom 23. November 2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (Haager Protokoll), das in der EU seit dem 18. Juni 2011 Anwendung findet. Die zentrale Regel des Haager Protokolls lautet, dass das Recht des Staates anzuwenden ist, in dem die unterhaltsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Zum Wohle des Kindes kann das Recht des Staates des Gerichts oder das Recht des Staates angewendet werden, dessen Staatsangehörigkeit sowohl das Kind als auch der Unterhaltspflichtige besitzen, wenn die Anwendung des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht im Interesse des Kindes liegt. Die Parteien können auch eine Vereinbarung über das anzuwendende Recht treffen, doch ist diese Möglichkeit z. B. dann eingeschränkt, wenn es um Unterhalt für Kinder unter 18 Jahren geht.

17 Wenn das Haager Protokoll von 2007 nicht für diesen Mitgliedstaat gilt, welches Recht gilt dann für den Unterhaltsanspruch nach Maßgabe des Internationalen Privatrechts? Wie lauten die entsprechenden Bestimmungen des Internationalen Privatrechts?

Für Schweden gilt das Haager Protokoll (siehe Antwort auf Frage 20).

18 Welche Regeln gelten für den Zugang zum Recht bei grenzübergreifenden Streitsachen innerhalb der EU (entsprechend der Systematik von Kapitel V der Unterhaltsverordnung)?

Siehe Antwort auf Frage 7 zu den allgemeinen Bedingungen für die Prozesskostenhilfe.

Im Falle grenzüberschreitender Streitigkeiten innerhalb der EU gelten spezifische Regelungen für die Prozesskostenhilfe. Sind die in der Unterhaltsverordnung festgelegten Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe erfüllt, wird die Prozesskostenhilfe unentgeltlich gewährt, wenn der Unterhaltsberechtigte rechtlichen Beistand benötigt und diesen nicht anderweitig erlangen kann.

19 Welche Maßnahmen hat der Mitgliedstaat ergriffen, um sicherzustellen, dass die Zentralen Behörden die in Artikel 51 der Unterhaltsverordnung beschriebenen Aufgaben erfüllen?

Es wurden keine spezifischen Maßnahmen ergriffen.

 

Diese Webseite ist Teil von „Ihr Europa“.

Ihre Meinung zum Nutzen der bereitgestellten Informationen ist uns wichtig!

Your-Europe

Letzte Aktualisierung: 28/03/2023

Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.