Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Unterhaltsansprüche von Familienangehörigen

Schottland
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Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Was bedeuten die Begriffe „Unterhalt“ und „Unterhaltspflicht“ in der Praxis? Welche Personen sind einer anderen Person gegenüber unterhaltspflichtig?

In Schottland gibt es derzeit zwei Systeme zur Festsetzung von Unterhaltsleistungen: Das Kindesunterhaltsgesetz von 1991 (Child Support Act 1991) und das Familienrechtsgesetz von 1985 (Family Law (Scotland) Act 1985), wobei das Kindesunterhaltsgesetz dem Familienrechtsgesetz im Allgemeinen vorgeht und der Kindesunterhalt durch ersteres Gesetz vom Gebiet des Zivilrechts und der Zivilgerichtsbarkeit in das öffentliche Recht übergeführt worden ist.

Das Kindesunterhaltsgesetz findet jedoch in der Regel nur Anwendung, wenn die sorgeberechtigte Person, der nicht bei seinem Kind wohnhafte Elternteil und das unterhaltsberechtigte Kind ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Vereinigten Königreich haben. Ist das Kindesunterhaltsgesetz nicht anwendbar, so kommt die ältere Regelung nach dem Familienrechtsgesetz zur Anwendung.

Nach dem Kindesunterhaltsgesetz kann nur ein „berechtigtes Kind“ („qualifying child‟, d. h. ein Kind, das zumindest einen nicht mit dem Kind zusammenlebenden Elternteil hat) begünstigter Adressat einer Unterhaltsentscheidung des Kindesunterhaltsdienstes (Child Maintenance Service) sein. Ein sorgeberechtigter Elternteil (oder eine andere sorgeberechtigte Person) kann Unterhaltsleistungen für dieses Kind von dem nicht mit dem Kind zusammenlebenden Elternteil verlangen.

Nach dem Familienrechtsgesetz besteht eine Unterhaltspflicht für

  • den Ehemann gegenüber seiner Ehefrau,
  • die Ehefrau gegenüber ihrem Ehemann,
  • den Vater oder die Mutter gegenüber seinem/ihrem Kind,
  • die Person gegenüber dem Kind, das von ihr als zu ihrer Familie gehöriges Kind angenommen wurde (im Unterschied zu einem Kind, das von einer kommunalen oder anderen Behörde oder einer Wohlfahrtsorganisation bei einer Person untergebracht wurde).

Unterhaltspflichtig ist gegebenenfalls auch ein ehemaliger eingetragener Lebenspartner gegenüber dem anderen ehemaligen Lebenspartner.

2 Bis zu welchem Alter hat ein Kind Anspruch auf Unterhalt? Gibt es unterschiedliche Regeln für Unterhaltsansprüche Minderjähriger und Erwachsener?

Nach der Legaldefinition des Kindesunterhaltsgesetzes (Child Support Act 1991) gilt als Kind, wer

  • unter 16 Jahre ist oder
  • unter 19 Jahre ist und an einer Vollzeit-Bildungsmaßnahme teilnimmt, bei der es sich nicht um weiterführende Bildung handelt, oder
  • unter 18 Jahre ist und entweder der Arbeitsvermittlung oder der Ausbildung Jugendlicher zur Verfügung steht, wenn ein Elternteil noch Kindesunterhalt für dieses Kind geltend macht.

Nach der Legaldefinition des schottischen Familienrechtsgesetzes von 1985 (Family Law (Scotland) Act 1985) gilt als Kind

  • eine Person unter 18 Jahren oder
  • eine Person über 18, aber noch unter 25 Jahren, die „in einer Bildungseinrichtung eine sinnvolle und angemessene schulische oder berufliche Ausbildung erhält“.

3 Müssen Unterhaltsansprüche bei einer Verwaltungsbehörde oder bei einem Gericht geltend gemacht werden? Wie läuft das Verfahren im Wesentlichen ab?

Leben beide Elternteile in Schottland oder in einem anderen Landesteil des Vereinigten Königreichs, so ist der Antrag beim Kindesunterhaltsdienst (Child Maintenance Service) zu stellen. Ist ein Elternteil außerhalb Schottlands ansässig, so kann der andere Elternteil einen Unterhaltstitel bei seinem örtlich zuständigen ‚Sheriff Court‘ beantragen, dürfte dafür aber rechtliche Beratung benötigen.

4 Kann der Antrag im Namen eines Verwandten (wenn ja, welchen Grades) oder eines Kindes gestellt werden?

Ein Antrag auf Kindesunterhalt kann im Namen eines Elternteils oder einer anderen sorgeberechtigten Person gestellt werden, sofern der Antragsteller über eine entsprechende Befugnis oder Vollmacht verfügt. Ein Kind kann nicht in seinem eigenen Namen Unterhalt beantragen, es sei denn, es hat das 12. Lebensjahr vollendet und lebt in Schottland.

5 Wie erfährt der Antragsteller, welches Gericht zuständig ist?

Generell zuständig ist der ‚Sheriff Court‘, in dessen Bezirk das Kind seinen Wohnsitz hat. Einzelheiten zu den schottischen Gerichten sind auf der Website des Scottish Courts and Tribunals Service zu finden.

6 Muss sich der Antragsteller vor Gericht vertreten lassen (z. B. durch einen Rechtsanwalt oder eine Behörde)? Welches Verfahren findet Anwendung, wenn keine Vertretung erforderlich ist?

Ja, Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Familienrecht sollte in Anspruch genommen werden.

7 Fallen bei dem Gerichtsverfahren Gebühren an? Wenn ja, wie hoch sind diese ungefähr? Erhält der Antragsteller Prozesskostenhilfe, wenn er die Verfahrenskosten nicht tragen kann?

Es fallen zwar Gerichts- und Anwaltskosten an, bei der Scottish Legal Aid Board (Schottische Prozesskostenhilfebehörde) kann aber ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden.

8 Welche Art von Unterhalt kann das Gericht zusprechen? Wie wird die Höhe des Unterhalts berechnet? Kann der Gerichtsbeschluss angepasst werden, wenn sich die Lebenshaltungskosten oder die familiären Umstände ändern? Wenn ja, wie (z. B. durch automatische Indexierung)?

Das Gericht kann eine Anordnung auf Zahlung von Kindesunterhalt und von Ehegattenunterhalt erlassen. Bei der Bemessung der entsprechenden Beträge ist eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen, insbesondere das Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Beide Parteien können bei Gericht die Abänderung der Unterhaltsanordnung (des Unterhaltstitels) beantragen. Unterhaltsansprüche werden normalerweise nicht über das Datum der Antragstellung hinaus zurückdatiert; es steht allerdings im Ermessen des Sheriffs, dies zu tun.

9 Wie und an wen wird der Unterhalt gezahlt?

Die Zahlung des Kindesunterhalts erfolgt in der Regel an den Elternteil, bei dem das Kind lebt.

10 Wie kann ein nicht freiwillig zahlender Schuldner zur Zahlung des Unterhalts gezwungen werden?

In Schottland steht eine Reihe von Vollstreckungsinstrumenten zur Verfügung, so u. a.

  • die Lohn- bzw. Gehaltspfändung,
  • die Pfändung von Bankguthaben und anderen Forderungen,
  • das Verfügungsverbot für Grund- und Gebäudeeigentum.

Die Vollstreckungsmaßnahmen werden in der Regel von unabhängigen Gerichtsbeamten, den ‚Sheriff Officers‘ (Gerichtsvollziehern), durchgeführt.

11 Welchen Beschränkungen unterliegt die Vollstreckung, insbesondere in Bezug auf den Schuldnerschutz und die Verjährungs- oder Ausschlussfristen?

Das Vollstreckungsverfahren ist in Schottland im Schuldnergesetz von 1987 (Debtors (Scotland) Act 1987) geregelt. Das Gesetz regelt das gesetzliche Vollstreckungsverfahren und sorgt für ein angemessenes Maß an Schuldnerschutz. So begrenzt das Gesetz z. B. den Betrag, den der Arbeitgeber bei der Lohn- bzw. Gehaltspfändung vom Lohn/Gehalt des Schuldners einbehalten darf.

Für die Beitreibung von Unterhaltsschulden gibt es in Schottland keine Verjährungsfrist. Jede fällige Unterhaltsforderung kann somit so lange beigetrieben werden, wie sich der Schuldner in Schottland aufhält oder pfändbare Vermögenswerte dort besitzt. Hat jedoch ein schottisches Gericht das Recht eines anderen Landes in Bezug auf eine Unterhaltspflicht anzuwenden, so entscheidet es nach den einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Landes.

12 Helfen Organisationen oder Verwaltungsbehörden bei der Eintreibung von Unterhaltsforderungen?

Ja, der Child Maintenance Service (Kindesunterhaltsdienst, wenn beide Elternteile im Vereinigten Königreich ansässig sind) und die ‚Scottish Central Authority‘ (Zentrale Behörde Schottlands, wenn ein Elternteil im Ausland ist). Einzelheiten zur Zentralen Behörde Schottlands sind nachstehend aufgeführt.

13 Können staatliche Stellen oder private Organisationen einen Teil der Unterhaltsleistung oder die gesamte Unterhaltsleistung vorstrecken, wenn der Schuldner nicht zahlt?

Nein.

14 Was geschieht, wenn der Unterhaltsschuldner im Ausland wohnt?

14.1 Kann der Unterhaltsgläubiger die Hilfe einer staatlichen Stelle oder einer privaten Organisation in seinem Wohnsitzmitgliedstaat in Anspruch nehmen?

Er sollte sich an die Zentrale Behörde Schottlands wenden.

14.2 Wenn ja, wie kann diese Stelle oder Organisation kontaktiert werden?

Scottish Government Justice Directorate
Central Authority and International Law Team
St Andrew’s House (GW15)
Regent Road
Edinburgh EH1 3DG
Scotland/Schottland

Tel.: 00 44 131 244 3570
00 44 131 244 4829
00 44 131 244 2417

Fax: 00 44 131 244 4848

15 Was geschieht, wenn der Unterhaltsgläubiger im Ausland wohnt?

15.1 Kann der Unterhaltsgläubiger die Hilfe einer staatlichen Stelle oder einer privaten Organisation im Wohnsitzmitgliedstaat des Schuldners in Anspruch nehmen?

Er sollte sich an die Zentrale Behörde des betreffenden Mitgliedstaats wenden. Jede Zentrale Behörde kann direkt kontaktiert werden.

15.2 Wenn ja, wie kann diese Stelle oder Organisation kontaktiert werden und welche Hilfe kann der Unterhaltsgläubiger bekommen?

Siehe oben.

16 Gilt für diesen Mitgliedstaat das Haager Protokoll von 2007?

Nein.

17 Wenn das Haager Protokoll von 2007 nicht für diesen Mitgliedstaat gilt, welches Recht gilt dann für den Unterhaltsanspruch nach Maßgabe des Internationalen Privatrechts? Wie lauten die entsprechenden Bestimmungen des Internationalen Privatrechts?

Das Familienrechtsgesetz von 1985 (Family Law (Scotland) Act 1985) nimmt auf die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 (Unterhaltsverordnung) Bezug. Entsprechende Vorschriften des Internationalen Privatrechts sind Bestandteil der Child Care and Maintenance Rules 1997 (Grundsätze für die Kinderbetreuung und den Kindesunterhalt von 1997) in ihrer jeweils geltenden Fassung.

18 Welche Regeln gelten für den Zugang zum Recht bei grenzübergreifenden Streitsachen innerhalb der EU (entsprechend der Systematik von Kapitel V der Unterhaltsverordnung)?

Für Anträge von Unterhaltsberechtigten nach Artikel 56 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 (Unterhaltsverordnung) wird Prozesskostenhilfe automatisch gewährt, sofern der betreffende Antrag nicht als offensichtlich unbegründet erachtet wird.

19 Welche Maßnahmen hat der Mitgliedstaat ergriffen, um sicherzustellen, dass die Zentralen Behörden die in Artikel 51 der Unterhaltsverordnung beschriebenen Aufgaben erfüllen?

Um sicherzustellen, dass Hilfe nach Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 (Unterhaltsverordnung) geleistet werden kann, wurden zusätzliche Maßnahmen ergriffen. So wurden u. a. Änderungen bei Gesetzen, der Prozessordnung und den Prozesskostenhilfebestimmungen vorgenommen.

 

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Letzte Aktualisierung: 04/08/2021

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