Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Unterhaltsansprüche von Familienangehörigen

Nordirland
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Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Was bedeuten die Begriffe „Unterhalt“ und „Unterhaltspflicht“ in der Praxis? Welche Personen sind einer anderen Person gegenüber unterhaltspflichtig?

Unterhalt kann von einem Elternteil für sein Kind oder jedes andere Kind seiner Familie an jede Person gezahlt werden, die die elterliche Sorge für dieses Kind wahrnimmt. Unterhalt kann auch von einem Ehegatten bzw. eingetragenen Partner an den anderen Ehegatten bzw. eingetragenen Partner gezahlt werden.

Unterhalt kann von einem Elternteil für das eigene Kind oder jedes andere Kind der Familie an den sorgeberechtigten Elternteil oder die sorgeberechtigte Person gezahlt werden. Die Zahlung erfolgt entweder über das Gericht oder das gesetzliche Kindesunterhaltssystem (per Gesetz geschaffenes Verwaltungssystem für Nordirland).

Das gesetzliche Kindesunterhaltssystem besteht aus zwei Organisationen, dem ‚Child Maintenance Service‘ (CMS), das dem Ministerium für Kommunen (Department of Communities) angegliedert ist, und ‚Child Maintenance Choices‘. Um das Kindesunterhaltssystem nutzen zu können, müssen die beteiligten Personen (die sorgeberechtigten Eltern oder die sonst sorgeberechtigten Personen) ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Vereinigten Königreich haben.

Der Kindesunterhalt kann von dem Elternteil, der nicht bei seinem Kind lebt, auch an den CMS gezahlt werden. Beim CMS handelt es sich um eine staatliche Einrichtung, die die Unterhaltsleistungen durch Verwaltungsverfahren statt Gerichtsverfahren festlegt, wenn das Kind unter 16 Jahren ist, oder wenn es unter 20 Jahren ist und an einer Vollzeit-Bildungsmaßnahme teilnimmt, bei der es sich nicht um weiterführende Bildung handelt (so z. B. an einer Schule oder gleichwertigen pädagogischen Einrichtung, die es besucht), oder wenn es unter 20 Jahren ist und bei einem Elternteil lebt, der für dieses Kind Kindergeld beantragt hat.

Die Unterhaltsleistung wird dem sorgeberechtigten Elternteil oder der sorgeberechtigten Person ausgezahlt. Den Antrag beim CMS kann jeder Elternteil oder jede sorgeberechtigte Person stellen. Die Höhe der Unterhaltsleistungen wird vom CMS errechnet. Die wöchentlichen Zahlungen sind von dem nicht bei seinem Kind wohnhaften Elternteil entweder direkt an den sorgeberechtigten Elternteil oder die sorgeberechtigte Person (sog. „Direct Pay“-Leistung) oder an den CMS-Inkassodienst „Collect and Pay“ zu leisten, wofür aber eine Gebühr anfällt (siehe unten).

Ferner kann ein Ehegatte nach dem Domestic Proceedings (Northern Ireland) Order 1980 (Gesetz über Verfahren in häuslichen Belangen von 1980) bei Gericht den Antrag auf Ehegattenunterhalt stellen. Nach dem Matrimonial Causes (Northern Ireland) Order 1978 (Ehescheidungsgesetz von 1978) kann ein Ehegatte während des Scheidungsverfahrens oder des Verfahrens zur Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft Ehegattenunterhalt beantragen. Das Gericht kann anordnen, dass periodische Unterhaltszahlungen entweder an den Antragsteller oder zugunsten des Kindes zu leisten sind. Alternativ kann das Gericht anordnen, dass ein einmaliger Pauschalbetrag zu zahlen ist.

2 Bis zu welchem Alter hat ein Kind Anspruch auf Unterhalt? Gibt es unterschiedliche Regeln für Unterhaltsansprüche Minderjähriger und Erwachsener?

Nach dem Child Support (Northern Ireland) Order 1991 (nordirisches Gesetz über den Kindesunterhalt von 1991) kann ein Kind Kindesunterhalt erhalten, wenn es unter 16 Jahren ist, oder wenn es unter 20 Jahren ist und an einer Vollzeit-Bildungsmaßnahme teilnimmt, bei der es sich nicht um weiterführende Bildung handelt (so z. B. an einer Schule oder gleichwertigen pädagogischen Einrichtung, die es besucht).

Nach dem ‚Domestic Proceedings (Northern Ireland) Order 1980‘ (Gesetz über Verfahren in häuslichen Belangen von 1980), entscheidet das Gericht nicht über Unterhaltsleistungen für Kinder, die bereits 18 Jahre alt sind. Jedoch können unter gewissen Umständen Versorgungsleistungen angeordnet werden, wenn „besondere Umstände“ vorliegen, oder wenn das Kind an Maßnahmen der schulischen oder der beruflichen Ausbildung teilnimmt, unabhängig davon, ob es damit auch in einer erwerbsbezogenen Beschäftigung steht oder stehen wird.

Nach dem Matrimonial Causes (Northern Ireland) Order 1978 (Ehescheidungsgesetz von 1978) erhält ein Kind Unterhaltsleistungen bis zum 16. Lebensjahr (bzw. bis zum 18. Lebensjahr, wenn es noch an einer Vollzeit-Bildungsmaßnahme teilnimmt). Das Gericht kann die Unterhaltsgewährung verlängern, wenn die Bildungsmaßnahme über das 18. Lebensjahr hinaus weiter verfolgt wird, oder wenn bestimmte besondere Umstände vorliegen, die eine Fortsetzung der Unterhaltsleistung erforderlich machen.

3 Müssen Unterhaltsansprüche bei einer Verwaltungsbehörde oder bei einem Gericht geltend gemacht werden? Wie läuft das Verfahren im Wesentlichen ab?

Trennen sich Eltern in Nordirland, so müssen sie sich, bevor sie einen Unterhaltsantrag beim CMS stellen können, zwecks Beratung und Information an die Einrichtung ‚Child Maintenance Choices‘ wenden, die ihnen hilft, eine wirksame Unterhaltsvereinbarung für ihre Familie zu schließen. Dabei kann es sich entweder um eine sog. „familienbasierte Vereinbarung“, d. h. eine von den Eltern einvernehmlich getroffene Vereinbarung, oder um einen Antrag beim CMS handeln. An den CMS können sich die Eltern erst wenden, nachdem sie bei ‚Child Maintenance Choices‘ vorgesprochen haben.

Kommt ein Elternteil zu dem Ergebnis, dass eine familienbasierte Vereinbarung nicht möglich ist, so kann er den CMS ersuchen, die Unterhaltszahlungen zu berechnen. Die Berechnung des geschuldeten Unterhaltsbetrags beruht auf einem Prozentsatz vom Einkommen des nicht bei seinem Kind wohnhaften Elternteils, der sich nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder richtet.

Möchte ein Elternteil, dass der CMS den geschuldeten Unterhaltsbetrag einzieht und an ihn weiterleitet, so hat er eine Gebühr zu entrichten. Einigen sich die Eltern hingegen darauf, dass der Unterhalt direkt vom unterhaltspflichtigen Elternteil an den unterhaltsberechtigten Elternteil gezahlt wird („Direct Pay“), so fällt keine Gebühr an. Soll der Unterhalt vom Inkassodienst des CMS eingezogen und ausgezahlt werden, sind dafür Inkassogebühren zu entrichten. Für den nicht bei seinem Kind wohnhaften Elternteil bedeutet dies einen Zusatzbetrag von 20 %, der zur Zahlung des normalen Kindesunterhalts noch hinzukommt. Ferner werden dem sorgeberechtigten Elternteil 4 % des ihm zustehenden Kindesunterhalts abgezogen. Diese Gebühren lassen sich vermeiden, wenn die Eltern eine einvernehmliche Vereinbarung treffen oder sich für Direktzahlung entscheiden.

Eine Gebühr hat der nicht bei seinem Kind wohnhafte Elternteil auch für Vollstreckungsmaßnahmen des CMS auf der Grundlage gerichtlicher Unterhaltstitel gegen ihn zu entrichten, wenn er fällige Unterhaltsleistungen nicht gezahlt hat.

Der Bezug von Unterhaltsleistungen kann mithilfe der ‚Northern Ireland Central Authority‘ (Zentrale Behörde Nordirlands) bei Gericht beantragt werden, wenn der Unterhaltsberechtigte oder sein Kind über einen Unterhaltstitel gegen eine Person verfügt, die in Nordirland oder in einem anderen Land oder Hoheitsgebiet lebt, das mit dem Vereinigten Königreich eine gegenseitige Vereinbarung über Unterhaltspflichten geschlossen hat, oder ein gerichtliches Verfahren auf Unterhaltsleistungen in einem anderen Land oder Hoheitsgebiet anstrengen möchte, das mit dem Vereinigten Königreich eine gegenseitige Vereinbarung über Unterhaltssachen geschlossen hat.

Bei einem Antrag auf Vollstreckung eines bestehenden Unterhaltstitels nach der Verordnung (EU) Nr. 4/2009 kann die Antragstellung auch direkt beim Magistrates‘ Court in Nordirland erfolgen.

Das Verfahren zielt im Wesentlichen darauf ab, gegebenenfalls

  • in Nordirland einen Unterhaltstitel amtlich eintragen und vollstrecken zu lassen,
  • andernorts einen nordirischen Unterhaltstitel amtlich eintragen und vollstrecken zu lassen,
  • in Nordirland ein gerichtliches Verfahren anzustrengen (einschließlich der Beantragung einer einstweiligen Anordnung),
  • außerhalb Nordirlands ein gerichtliches Verfahren anzustrengen oder einen Unterhaltstitel eintragen zu lassen (einschließlich der Beantragung einer einstweiligen Anordnung)).

Liegt bereits eine Bewertung des ‚Child Maintenance Service‘ (Kindesunterhaltsdienst) in Nordirland vor, so sollte man zunächst Kontakt zu dieser Behörde aufnehmen und sich bestätigen lassen, dass sie ein Vollstreckungsverfahren im Namen des Unterhaltsberechtigten im betreffenden Gerichtbezirk betreiben kann.

4 Kann der Antrag im Namen eines Verwandten (wenn ja, welchen Grades) oder eines Kindes gestellt werden?

Den Kindesunterhalt kann jeder, wie z. B. ein Freund, ein Verwandter oder ein Rechtsbeistand, im Namen des Elternteils oder der Person beantragen, der/die die elterliche Sorge für das Kind hat. Dieser Elternteil oder diese Person müssen den anderen, der den Antrag stellt, dazu bevollmächtigen, wenn dieser nicht bereits eine entsprechende Vollmacht hat, wie z. B. die Prozessvollmacht eines Rechtsanwalts usw.

In Nordirland ist ein Unterhaltsantrag im Namen des Kindes nicht statthaft, da Kinder den Kindesunterhalt nicht aus eigenem Recht beantragen können.

In Nordirland kann ein Antrag auf gegenseitige Vollstreckung von Unterhaltsforderungen im Namen einer sonstigen Person gestellt werden, wenn dies in einschlägigen internationalen Übereinkünften über die gegenseitige Vollstreckung von Unterhaltsforderungen vorgesehen ist.

5 Wie erfährt der Antragsteller, welches Gericht zuständig ist?

Der Gerichtsstand bestimmt sich durch Verweis auf drei Verwaltungsgerichtsabteilungen in Nordirland. Fälle können vor jede Verwaltungsgerichtsabteilung gebracht werden, obwohl grundsätzlich die Abteilung am Wohnsitz einer der Parteien zuständig ist. Die Zentrale Behörde für Nordirland kann dabei helfen, die entsprechende Abteilung festzustellen.

Die einzelnen Kontaktdaten der Geschäftsstellen der örtlichen Gerichte in Nordirland sind auf der Website des Northern Ireland Courts and Tribunals Service (Gerichtsverwaltung von Nordirland) zu finden.

6 Muss sich der Antragsteller vor Gericht vertreten lassen (z. B. durch einen Rechtsanwalt oder eine Behörde)? Welches Verfahren findet Anwendung, wenn keine Vertretung erforderlich ist?

Die Beantragung von Kindesunterhalt ist ein Verwaltungsverfahren, das vom CMS in Nordirland und im Vereinigten Königreich gehandhabt wird.

Personen, die die Vollstreckung eines Unterhaltstitels auf der Grundlage internationaler Gegenseitigkeitsvereinbarungen beantragen, müssen hierzu keinen Rechtsanwalt einschalten.  Ein aus einem anderen Land eingegangener Antrag wird von der Zentralen Behörde für Nordirland (Central Authority for Northern Ireland) an das örtlich zuständige Familiengericht des Gerichtsbezirks, in dem der Antragsgegner seinen Wohnsitz hat, oder an das Ausgangsgericht übersandt.

Die Mitarbeiter der Gerichtsverwaltung können zwar beim Ausfüllen der erforderlichen Formblätter helfen, aber keine Rechtsauskünfte geben. Daher ist es ratsam, den Rat eines Fachanwalts für Familienrecht einzuholen. Die ‚Law Society of Northern Ireland‘ (Anwaltsverein von Nordirland, Tel.: +44 28 9023 1614) kann natürlichen Personen Auskünfte zu spezialisierten Fachanwälten erteilen.

7 Fallen bei dem Gerichtsverfahren Gebühren an? Wenn ja, wie hoch sind diese ungefähr? Erhält der Antragsteller Prozesskostenhilfe, wenn er die Verfahrenskosten nicht tragen kann?

Für das Verwaltungsverfahren zur Ausfertigung bzw. Vollstreckung von gegenseitigen Unterhaltstiteln fallen in Nordirland keine Gebühren an.

Für den Antragsteller können jedoch Anwalts- und Prozesskosten anfallen, wenn beide Parteien einen Rechtsanwalt einschalten und die Unterhaltssache vor Gericht geht. Die Kosten fallen je nachdem unterschiedlich hoch aus. Der Antragsteller kann Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen, wenn er Angaben zu seinen Eigenmitteln macht, d. h. zu seinem verfügbaren Einkommen und Kapital. Die Prozesskostenhilfe ist im Access to Justice (Northern Ireland) Order 2003 (nordirisches Gesetz über den Zugang zur Justiz von 2003) geregelt. Typischerweise fallen bei einem Antrag auf Kindesunterhalt folgende Kosten und Gebühren an:

  • übliche Anwalts- und Prozesskosten,
  • uneinbringliche Gerichtskosten,
  • Zwangsvollstreckungsgebühren.

8 Welche Art von Unterhalt kann das Gericht zusprechen? Wie wird die Höhe des Unterhalts berechnet? Kann der Gerichtsbeschluss angepasst werden, wenn sich die Lebenshaltungskosten oder die familiären Umstände ändern? Wenn ja, wie (z. B. durch automatische Indexierung)?

Zur Beitreibung von Unterhaltsleistungen kann das Gericht eine Anordnung auf Zahlung von Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt oder Kindes- und Ehegattenunterhalt erlassen. Dabei kann das Gericht regelmäßige Unterhaltszahlungen, einen einmaligen Pauschalbetrag als Unterhaltszahlung, Abfindungszahlungen oder abgesicherte regelmäßige Zahlungen anordnen. Wenn es angebracht ist, kann das Gericht auch entscheiden, dass die Unterhaltsleistungen zurückdatiert werden müssen. Bei der Bemessung der Beträge und der Entscheidung über eine Rückdatierung sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Bei Gericht kann jederzeit eine Abänderung der Unterhaltsanordnung (des Unterhaltstitels) beantragt werden.

9 Wie und an wen wird der Unterhalt gezahlt?

Der Personenkreis, der Unterhaltsleistungen beziehen kann, ist in der Antwort auf Frage 1 aufgeführt.

In Nordirland und im Vereinigten Königreich erstellt der CMS eine Berechnung nur für den „Direct Pay“-Dienst und den Inkassodienst „Collect and Pay“. Im Rahmen der ersten Option berechnet der CMS den zu zahlenden Unterhaltsbetrag, und die Eltern regeln die Zahlung direkt untereinander. Im Rahmen der zweiten Option zieht der CMS den korrekten Betrag von dem nicht bei seinem Kind wohnhaften Elternteil ein. Bei jeder Inanspruchnahme des Inkassodienstes „Collect and Pay“ fällt eine Gebühr an.

Nach dem ‚Domestic Proceedings (Northern Ireland) Order 1980‘ (Gesetz über Verfahren in häuslichen Belangen von 1980) kann das Gericht anordnen, dass der Unterhaltspflichtige seine Unterhaltszahlungen direkt an den Unterhaltsberechtigten oder an einen Einziehungsbeauftragten (in der Regel den Friedensrichter) zu leisten hat.

10 Wie kann ein nicht freiwillig zahlender Schuldner zur Zahlung des Unterhalts gezwungen werden?

Für diejenigen Personen, die den Inkassodienst „Collect and Pay“ in Anspruch nehmen, ergreift der CMS die erforderlichen Schritte um sicherzustellen, dass der nicht bei seinem Kind wohnhafte Elternteil den fälligen Kindesunterhalt zahlt. Dazu kann der CMS von seinen vielfältigen Befugnissen Gebrauch machen.  Diese umfassen Lohn- und Kontenpfändungen und die Einschaltung des Gerichts (Zwangsvollstreckung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen). Im äußersten Fall kann das Gericht ersucht werden, dem nicht bei dem Kind wohnhaften zahlungsunwilligen Unterhaltsschuldner den Führerschein zu entziehen oder eine Freiheitsstrafe zu verhängen.

Nach dem ‚Domestic Proceedings (Northern Ireland) Order 1980‘ (Gesetz über Verfahren in häuslichen Belangen von 1980) und nach dem Matrimonial Causes (Northern Ireland) Order 1978 (Ehescheidungsgesetz von 1978) kann eine Partei bei Gericht beantragen, die Zwangsvollstreckung der rückständigen Unterhaltsleistungen zu betreiben. Das Gericht kann von einer Reihe von Zwangsmöglichkeiten Gebrauch machen, so auch vom Vorwegabzug durch Lohn- bzw. Gehaltspfändung (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss).

11 Welchen Beschränkungen unterliegt die Vollstreckung, insbesondere in Bezug auf den Schuldnerschutz und die Verjährungs- oder Ausschlussfristen?

Der außerhalb der Gerichtshoheit Nordirlands gestellte Antrag auf Vollstreckung eines Unterhaltstitels kann nur bis zum Ablauf von drei Jahren ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzugs mit den fälligen Unterhaltszahlungen oder nur bis zum Ablauf einer längeren Verjährungsfrist nach dem jeweiligen Recht des Herkunftslandes betrieben werden.

12 Helfen Organisationen oder Verwaltungsbehörden bei der Eintreibung von Unterhaltsforderungen?

Der CMS in Nordirland kann Eltern geschuldetes Geld mittels des gesetzlichen Inkassodienstes „Collect and Pay“ einziehen.

Anträge auf Vollstreckung eines Unterhaltstitels nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 können direkt beim Magistrates‘ Court in Nordirland gestellt oder von der Zentralen Behörde für Nordirland an ihn übermittelt werden. Alle Anträge auf Beitreibung von Unterhaltsleistungen aus dem Ausland sind bei der Zentralen Behörde für Nordirland einzureichen.

13 Können staatliche Stellen oder private Organisationen einen Teil der Unterhaltsleistung oder die gesamte Unterhaltsleistung vorstrecken, wenn der Schuldner nicht zahlt?

Der CMS kann nur Gelder auszahlen, die es in von ihm verwalteten Fällen erhalten hat. Er ist nicht in der Lage, den Unterhalt ganz oder zum Teil selbst oder anstelle des nicht bei dem Kind wohnhaften Elternteils zu gewähren.

Die Zentrale Behörde für Nordirland (REMO) ist nicht für Zahlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 zuständig.

14 Was geschieht, wenn der Unterhaltsschuldner im Ausland wohnt?

14.1 Kann der Unterhaltsgläubiger die Hilfe einer staatlichen Stelle oder einer privaten Organisation in seinem Wohnsitzmitgliedstaat in Anspruch nehmen?

Er sollte sich an die Abteilung REMO in der ‚Northern Ireland Courts and Tribunals Service‘ (Gerichtsverwaltung von Nordirland) wenden, die im Rahmen verschiedener internationaler Unterhaltsvereinbarungen auf Gegenseitigkeit als Zentrale Behörde Nordirlands fungiert.

Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Gerichts vor Ort können zwar beim Ausfüllen des Antrags helfen, aber keine Rechtsauskünfte geben. Die Geschäftsstelle schickt gegebenenfalls den Antrag an die Zentrale Behörde für Nordirland, damit er überprüft und an die Zentrale Behörde im betreffenden Mitgliedstaat weitergeleitet wird.

Weitere Informationen sind auf den REMO-Seiten der „NI Direct“-Website erhältlich.

Der ‚Child Maintenance Service‘ (Kindesunterhaltsdienst) kann die Unterhaltsberechnung für den Kindesunterhalt nur vornehmen, wenn sich der nicht ortsansässige Elternteil in einem anderen Landesteil des Vereinigten Königreichs befindet (d. h. in England, Wales oder Schottland) oder außerhalb des Vereinigten Königreichs für einen Arbeitgeber tätig ist, der sein Lohnbüro im Vereinigten Königreich hat.

14.2 Wenn ja, wie kann diese Stelle oder Organisation kontaktiert werden?

Kontaktdaten der Zentralen Behörde (REMO):

Department of Justice for Northern Ireland (Justizministerium von Nordirland)
REMO Unit at Operational Policy Branch
Northern Ireland Courts and Tribunals Service
4th Floor Laganside House
23–27 Oxford Street
Belfast BT1 3LA
Northern Ireland

Tel.: 0300 200 7812 (für Anrufer aus dem Vereinigten Königreich)

+44 28 9049 5884 (für Anrufer aus dem Ausland)

E-Mail: reciprocalenforcement@courtsni.gov.uk

Die einzelnen Kontaktdaten der Geschäftsstellen der örtlichen Gerichte in Nordirland sind auf der Website des Northern Ireland Courts and Tribunals Service (Gerichtsverwaltung von Nordirland) zu finden.

Die Beratungsstelle von ‚Child Maintenance Choices‘ (Wahlmöglichkeiten beim Kindesunterhalt) ist unter folgenden Telefonnummern zu erreichen: 0800 028 7439 (für Anrufer aus dem Vereinigten Königreich), +44 800 0287439 (für Anrufer aus dem Ausland). (Bitte beachten Sie, dass diese Nummer nur montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr zu erreichen ist.)

Allgemeine Anfragen sind an folgende Telefonnummern zu richten: 0845 608 0022 (für Anrufer aus dem Vereinigten Königreich) oder 0345 608 0022 (für Anrufer aus dem Vereinigten Königreich) und +44 845 608 0022 (für Anrufer aus dem Ausland) oder +44 345 608 0022 (für Anrufer aus dem Ausland). Die Ansprechpartner stehen montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 17.00 Uhr am Telefon zur Verfügung.

15 Was geschieht, wenn der Unterhaltsgläubiger im Ausland wohnt?

15.1 Kann der Unterhaltsgläubiger die Hilfe einer staatlichen Stelle oder einer privaten Organisation im Wohnsitzmitgliedstaat des Schuldners in Anspruch nehmen?

Befindet sich der Unterhaltsberechtigte im Ausland, dann sollte er generell zuerst mit der Zentralen Behörde seines Aufenthaltslandes Verbindung aufnehmen, um herauszufinden, ob derzeit eine Vereinbarung auf Gegenseitigkeit besteht. Besteht keine derartige Vereinbarung, dann hat der Unterhaltsberechtigte nur die Möglichkeit, eine Unterhaltsklage in Nordirland anzustrengen. In dieser Situation sollte er sich an die ‚Law Society of Northern Ireland‘ (Anwaltsverein von Nordirland, Telefonnummer: +44 28 9023 1614) wenden, die natürlichen Personen Auskünfte zu Fachanwälten erteilt, die auf das Rechtsgebiet Kindes- und Ehegattenunterhalt spezialisiert sind.

Bei bestehenden Vereinbarungen können Anträge auf Vollstreckung eines Unterhaltstitels nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 direkt beim Gericht gestellt oder von der Zentralen Behörde für Nordirland an dieses übermittelt werden. Anträge im Rahmen sonstiger gegenseitiger Vereinbarungen sollten bei der Zentralen Behörde gestellt werden.

In dieser Situation wäre der ‚Child Maintenance Service‘ (Kindesunterhaltsdienst) für die Berechnung des Kindesunterhalts nur zuständig, wenn der Unterhaltsberechtigte und das Kind in einem anderen Landesteil des Vereinigten Königreichs wohnhaft sind (d. h. in England, Wales oder Schottland). Befindet sich der Antragsteller hingegen außerhalb des Vereinigten Königreichs, dann hat der ‚Child Maintenance Service‘ keine Zuständigkeit für eine Unterhaltsberechnung.

15.2 Wenn ja, wie kann diese Stelle oder Organisation kontaktiert werden und welche Hilfe kann der Unterhaltsgläubiger bekommen?

Besteht eine Vereinbarung auf Gegenseitigkeit, so ist, sobald der Unterhaltsantrag in Nordirland eingegangen ist, die ‚Northern Ireland Central Authority‘ (Zentrale Behörde Nordirlands) Anlaufstelle und Ansprechpartner für den Unterhaltsberechtigten, die Rechtsanwälte und die ausländischen Behörden.

Die Zentrale Behörde für Nordirland kümmert sich gegebenenfalls auch um die Anhängigkeit der Unterhaltsklage bei Gericht und um die Bestellung eines Prozessvertreters des Unterhaltsberechtigten, wenn diesem Prozesskostenhilfe zusteht.

Die Zentrale Behörde wird Ihren Antrag bearbeiten und gegebenenfalls an den zuständigen Magistrates‘ Court weiterleiten (wie bereits erwähnt können Anträge nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 auch direkt beim Magistrates‘ Court gestellt werden). Die Kontaktdaten der Zentralen Behörde finden sich unter 14.2.

Unter bestimmten Umständen kann der CMS eine Berechnung des Kindesunterhalts vornehmen. Siehe die vorstehenden Ausführungen zu den Umständen, unter denen der CMS einen Antrag nicht annehmen kann, sowie entsprechende Kontaktdaten.

16 Gilt für diesen Mitgliedstaat das Haager Protokoll von 2007?

Für das Vereinigte Königreich gilt das Haager Protokoll von 2007 nicht, und daher findet es in Nordirland auch keine Anwendung.

17 Wenn das Haager Protokoll von 2007 nicht für diesen Mitgliedstaat gilt, welches Recht gilt dann für den Unterhaltsanspruch nach Maßgabe des Internationalen Privatrechts? Wie lauten die entsprechenden Bestimmungen des Internationalen Privatrechts?

Auf alle Unterhaltssachen, die in Nordirland entschieden werden, findet nordirisches Recht Anwendung.

18 Welche Regeln gelten für den Zugang zum Recht bei grenzübergreifenden Streitsachen innerhalb der EU (entsprechend der Systematik von Kapitel V der Unterhaltsverordnung)?

Für die Beitreibung von Unterhaltsforderungen ist die Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten in der Regel nicht erforderlich; Gerichtsgebühren fallen in den meisten Fällen nicht an.

Ist die Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten jedoch vorgeschrieben, so kann auch Beratungs- und Prozesskostenhilfe gewährt werden (Kapitel V), was aber in einigen Fällen von der Überprüfung der finanziellen Bedürftigkeit und der Schlüssigkeit des betreffenden Unterhaltsanspruchs abhängt; Unter Umständen muss der Antragsteller einen gewissen Beitrag selbst leisten. Zur Entscheidung, ob aufgrund der Natur der Unterhaltssache die volle Prozesskostenhilfe beantragt werden sollte, kann eine Bewertung im Rahmen der Beratungshilfe vorgenommen werden.

19 Welche Maßnahmen hat der Mitgliedstaat ergriffen, um sicherzustellen, dass die Zentralen Behörden die in Artikel 51 der Unterhaltsverordnung beschriebenen Aufgaben erfüllen?

Die Civil Jurisdiction and Judgments (Maintenance) Regulations 2011 (SI 1484/2011) (Verordnungen von 2011 über die Zuständigkeiten und Entscheidungen der Zivilgerichte (Unterhaltssachen) dienen der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen („Unterhaltsverordnung“). ‚Regulation 3‘ (Verordnung 3) und ‚Schedule 1‘ (Anhang 1) bestimmen die Zentralen Behörden für das Vereinigte Königreich einschließlich Nordirlands. ‚Regulation 4’ (Verordnung 4) und ‚Schedule 2‘ (Anhang 2) bestimmen, welche Einrichtungen den Zentralen Behörden Informationen bereitstellen müssen (einschließlich Informationen über den Unterhaltsschuldner), und legen die Regeln für die ordnungsgemäße Offenlegung solcher Informationen durch die Zentralen Behörden fest.

 

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Letzte Aktualisierung: 22/07/2021

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