Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Unterhaltsansprüche von Familienangehörigen

Gibraltar
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Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Was bedeuten die Begriffe „Unterhalt“ und „Unterhaltspflicht“ in der Praxis? Welche Personen sind einer anderen Person gegenüber unterhaltspflichtig?

Nach dem Recht Gibraltars können sowohl der Magistrates' Court (Amtsgericht) als auch der Supreme Court (Gerichtshof) Anordnungen für Unterhaltszahlungen erlassen. Unterhaltsansprüche fallen in der Regel unter das ‚Maintenance Act‘ (Unterhaltsgesetz). Beim Supreme Court erfolgt die Regelung des Kindes-, Ehegatten-, Lebenspartner- und Verwandtenunterhalts im Verbund mit den Verfahren in Bezug auf Ehescheidung, Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, Ehenichtigkeit oder Eheaufhebung. Auch nach dem rechtkräftigen Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil behält sowohl der Supreme Court als auch der Magistrates’ Court seine Zuständigkeit, um etwa die Bestimmungen für den geschuldeten Unterhalt an neue Umstände anzupassen. Der Magistrates' Court hat die Zuständigkeit für die Anordnung von Unterhaltsleistungen zugunsten der Ehefrau, des Ehemannes, der Kinder und, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, sogar zugunsten der Eltern der Parteien. Eine solche Anordnung kann aufgrund einer Klage beim Magistrates' Court erlassen werden. Nach der gesetzlichen Regelung kann das Gericht auch Unterhaltsleistungen anordnen, wenn ein Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft den anderen Partner nicht angemessen unterhält.

2 Bis zu welchem Alter hat ein Kind Anspruch auf Unterhalt? Gibt es unterschiedliche Regeln für Unterhaltsansprüche Minderjähriger und Erwachsener?

Unterhaltsleistungen stehen einem Kind unter sechzehn Jahren zu. Ferner kann auch ein Kind, das bereits sechzehn Jahre, aber noch keine einundzwanzig Jahre alt ist und sich entweder in einer schulischen oder beruflichen Vollzeitausbildung von nicht unter zwei Jahren befindet, Unterhaltsleistungen bekommen.

Auch ein Kind, dessen Erwerbsfähigkeit aufgrund von Krankheit bzw. körperlicher oder geistiger Behinderung beeinträchtigt ist, hat bis zum einundzwanzigsten Lebensjahr Anspruch auf Unterhalt.

3 Müssen Unterhaltsansprüche bei einer Verwaltungsbehörde oder bei einem Gericht geltend gemacht werden? Wie läuft das Verfahren im Wesentlichen ab?

In Unterhaltsfällen, in denen der Supreme Court noch nicht angerufen wurde, sollte sich der Unterhaltsberechtigte im Wege der Klageerhebung an den Magistrates' Court wenden.

Unterhaltsansprüche, die sich aus einer Ehescheidung, Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, Ehenichtigkeit oder Eheaufhebung ergeben und im Verbund mit diesen Verfahren stehen, sollten beim Supreme Court geltend gemacht werden.

4 Kann der Antrag im Namen eines Verwandten (wenn ja, welchen Grades) oder eines Kindes gestellt werden?

Um Unterhalt nachgesucht werden kann im Namen des Kindes durch eine Person, die die elterliche Sorge für das Kind wahrnimmt bzw. der die Sorgepflicht für das Kind übertragen wurde. Nach den Bestimmungen des ‚Maintenance Act‘ (Unterhaltsgesetz) kann das Kind selbst Unterhaltsleistungen gegenüber einer ihm unterhaltspflichtigen Person geltend machen.

5 Wie erfährt der Antragsteller, welches Gericht zuständig ist?

Beruht der Unterhaltsanspruch auf einer noch bestehenden Ehe bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaft, so fällt diese Unterhaltssache in die Zuständigkeit des Magistrates' Court. Beruht der Unterhaltsanspruch auf einem Verbundverfahren in Bezug auf Ehescheidung, Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, Ehenichtigkeit oder Eheaufhebung in der Zuständigkeit des Supreme Court, dann befindet dieses Gericht auch über die Unterhaltsfragen.

6 Muss sich der Antragsteller vor Gericht vertreten lassen (z. B. durch einen Rechtsanwalt oder eine Behörde)? Welches Verfahren findet Anwendung, wenn keine Vertretung erforderlich ist?

Der Antragsteller kann den Anspruch persönlich geltend machen und sich dabei vor Gericht selbst vertreten oder aber einen Rechtsanwalt mit seiner gerichtlichen Vertretung (Prozessvollmacht) betrauen.

7 Fallen bei dem Gerichtsverfahren Gebühren an? Wenn ja, wie hoch sind diese ungefähr? Erhält der Antragsteller Prozesskostenhilfe, wenn er die Verfahrenskosten nicht tragen kann?

Für die Klageerhebung beim Magistrates' Court fallen keine Gerichtsgebühren an. Daher hat der persönlich handelnde Antragsteller unter Umständen gar keine Kosten.

Beim Supreme Court fällt für die Bearbeitung der gerichtlichen Vorladung in der Regel eine Gebühr in Höhe von 150 Pfund Sterling/Gibraltar-Pfund an. Sowohl beim Magistrates' Court als auch beim Supreme Court kann Prozesskostenhilfe einer Bedürftigkeitsprüfung unterliegen. Für beide Gerichte ist der Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Supreme Court zu stellen; Antragsformulare sind in der Geschäftsstelle des Gerichtshofes erhältlich.

8 Welche Art von Unterhalt kann das Gericht zusprechen? Wie wird die Höhe des Unterhalts berechnet? Kann der Gerichtsbeschluss angepasst werden, wenn sich die Lebenshaltungskosten oder die familiären Umstände ändern? Wenn ja, wie (z. B. durch automatische Indexierung)?

Nach der mündlichen Verhandlung über die Klage kann der Magistrates' Court die Anordnung erlassen, dass für das Kind, den Vater, die Mutter, den Partner, den nichtehelichen Lebenspartner und/oder den Ehegatten wöchentliche oder periodisch anders bemessene Unterhaltsleistungen in einer nach Ermessen des Gerichts allen Umständen des Sachverhalts angemessenen Höhe zu zahlen sind.

In der Folge kann auch der Antrag gestellt werden, den Unterhaltstitel an neue Umstände anzupassen. Dieser Antrag ist je nachdem auch wieder beim Magistrates' Court oder beim Supreme Court zu stellen.

Wenn es angebracht ist, kann das Gericht auch entscheiden, dass die Unterhaltsleistungen zurückdatiert werden müssen.

9 Wie und an wen wird der Unterhalt gezahlt?

Der Unterhalt kann von einer Partei direkt an die andere Partei gezahlt oder alternativ auch beim Gericht eingezahlt werden.

10 Wie kann ein nicht freiwillig zahlender Schuldner zur Zahlung des Unterhalts gezwungen werden?

Ist der Unterhaltspflichtige zumindest mit zwei der im ursprünglichen Unterhaltstitel festgesetzten Unterhaltsraten säumig, so kann der Unterhaltsberechtigte einen Antrag auf Lohn- bzw. Gehaltspfändung stellen. Der Magistrates' Court kann auch einen Haftbefehl erlassen, um den Unterhaltspflichtigen wegen Nichteinhaltung der im Unterhaltstitel getroffenen Anordnungen in Beugehaft zu nehmen. In solchen Fällen hört das Gericht den Unterhaltspflichtigen jedoch vorher an und gibt ihm die Möglichkeit, Einspruch dagegen einzulegen.

11 Welchen Beschränkungen unterliegt die Vollstreckung, insbesondere in Bezug auf den Schuldnerschutz und die Verjährungs- oder Ausschlussfristen?

Es besteht keine Verjährungsfrist.

12 Helfen Organisationen oder Verwaltungsbehörden bei der Eintreibung von Unterhaltsforderungen?

Für Unterhaltsanträge ist in der Regel der Magistrates' Court of Gibraltar, 32–36 Town Range, Gibraltar, zuständig. Beruht der Unterhaltsanspruch auf einem Verfahren in Bezug auf Ehescheidung, Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft oder Ehenichtigkeit, so sollte der Antrag beim Supreme Court of Gibraltar, 277 Main Street, Gibraltar, gestellt werden.

13 Können staatliche Stellen oder private Organisationen einen Teil der Unterhaltsleistung oder die gesamte Unterhaltsleistung vorstrecken, wenn der Schuldner nicht zahlt?

Nach dem Recht Gibraltars ist dies nicht vorgesehen. Die Unterhaltszahlungen können durch Lohn- bzw. Gehaltspfändung oder mittels Beugehaft durchgesetzt werden.

14 Was geschieht, wenn der Unterhaltsschuldner im Ausland wohnt?

14.1 Kann der Unterhaltsgläubiger die Hilfe einer staatlichen Stelle oder einer privaten Organisation in seinem Wohnsitzmitgliedstaat in Anspruch nehmen?

Anfragen sind an den Magistrates' Court, 32–36 Town Range, Gibraltar, oder an den Supreme Court, 277 Main Street, Gibraltar, zu richten.

14.2 Wenn ja, wie kann diese Stelle oder Organisation kontaktiert werden?

Anfragen sind zu richten an:

Clerk of the Magistrates’ Court (Leiter der Gerichtskanzlei),
Magistrates' Court,
32 – 36 Town Range
Gibraltar
Tel.: +350 200 75671
Fax: +350 200 40483

Alternativ können Anfragen im Zusammenhang mit Unterhaltsverfahren gerichtet werden an:

The Registry (Geschäftsstelle),
Supreme Court,
277 Main Street,
Gibraltar
Tel.: +350 200 75608
Fax: +350 200 77118

15 Was geschieht, wenn der Unterhaltsgläubiger im Ausland wohnt?

15.1 Kann der Unterhaltsgläubiger die Hilfe einer staatlichen Stelle oder einer privaten Organisation im Wohnsitzmitgliedstaat des Schuldners in Anspruch nehmen?

Eine Klage, deren Klageantrag eindeutig erkennen lässt, welchen Rechtsschutz der Kläger vom Gericht in Gibraltar begehrt, kann direkt beim Magistrates' Court erhoben werden, sofern alle Zuständigkeitsvoraussetzungen gegeben sind. Alternativ kann eine ordnungsgemäße Klage auch bei der Supreme Court Registry (Geschäftsstelle) eingereicht werden, wenn der Unterhaltsanspruch auf einem Verfahren in Bezug auf Ehescheidung, Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft oder Ehenichtigkeit beruht.

15.2 Wenn ja, wie kann diese Stelle oder Organisation kontaktiert werden und welche Hilfe kann der Unterhaltsgläubiger bekommen?

Siehe die beiden vorstehenden Antworten.

16 Gilt für diesen Mitgliedstaat das Haager Protokoll von 2007?

Für das Gibraltar gilt das Haager Protokoll von 2007 nicht, und daher findet es in Gibraltar auch keine Anwendung.

17 Wenn das Haager Protokoll von 2007 nicht für diesen Mitgliedstaat gilt, welches Recht gilt dann für den Unterhaltsanspruch nach Maßgabe des Internationalen Privatrechts? Wie lauten die entsprechenden Bestimmungen des Internationalen Privatrechts?

Auf alle Unterhaltssachen, die in Gibraltar entschieden werden, findet das Recht Gibraltars Anwendung.

18 Welche Regeln gelten für den Zugang zum Recht bei grenzübergreifenden Streitsachen innerhalb der EU (entsprechend der Systematik von Kapitel V der Unterhaltsverordnung)?

Die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 (Unterhaltsverordnung) bietet eine Reihe von Maßnahmen zur Erleichterung der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen unter grenzüberschreitenden Umständen. Solche Ansprüche beruhen auf der Verpflichtung, hilfsbedürftigen Familienangehörigen zu helfen. Dies kann beispielsweise in Form von Unterhalt für ein Kind oder von nachehelichem Unterhalt für den geschiedenen Ehegatten erfolgen.

Die Verordnung findet Anwendung auf Unterhaltspflichten, die auf einem

  • Familienverhältnis,
  • Verwandtschaftsverhältnis,
  • eherechtlichen Verhältnis oder auf Schwägerschaft beruhen.

19 Welche Maßnahmen hat der Mitgliedstaat ergriffen, um sicherzustellen, dass die Zentralen Behörden die in Artikel 51 der Unterhaltsverordnung beschriebenen Aufgaben erfüllen?

Das ‚Maintenance Act‘ (Unterhaltsgesetz) setzt die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 (Unterhaltsverordnung) um. Als Zentrale Behörde Gibraltars wurde bestimmt:

Minister for Justice (Justizminister),
Government of Gibraltar
Suite 771 Europort
Gibraltar
Tel.: + 350 200 59267
Fax: + 350 200 59271
E-Mail: moj@gibraltar.gov.gi

Nach dem Gesetz über die Beratungs- und Prozesskostenhilfe ist die Überprüfung der finanziellen Bedürftigkeit und der Schlüssigkeit des betreffenden Unterhaltsanspruchs Voraussetzung für deren Gewährung.

 

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Letzte Aktualisierung: 03/08/2021

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