Unterhaltsansprüche von Familienangehörigen

Finnland
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Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Was bedeuten die Begriffe „Unterhalt“ und „Unterhaltspflicht“ in der Praxis? Welche Personen sind einer anderen Person gegenüber unterhaltspflichtig?

Das (finnische) Gesetz über Kindesunterhalt (704/1975) legt die Bestimmungen zum Kindesunterhalt fest.

Nach diesem Gesetz hat ein Kind Anspruch auf angemessenen Unterhalt. Dies bedeutet die Befriedigung der materiellen und seelischen Bedürfnisse des Kindes während seiner unterschiedlichen Entwicklungsstufen und die Übernahme der Kosten für die Betreuung und Ausbildung des Kindes sowie anderer damit zusammenhängender Kosten.

Ein Kind hat Anspruch auf Unterhalt von seinen Eltern, die entsprechend ihren Möglichkeiten für den Unterhalt aufkommen müssen. Wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind nicht nachkommt oder wenn ein Kind nicht ständig bei einem Elternteil lebt, kann dieser Elternteil zur Zahlung von Unterhalt für dieses Kind verpflichtet werden.

Eltern sind ihren Kindern gegenüber nicht unterhaltsberechtigt.

Das (finnische) Ehegesetz (234/1919) legt die Bestimmungen zum Unterhalt fest, der einem Ehegatten gezahlt werden muss.

In einer Ehe müssen beide Ehegatten gemäß ihren Möglichkeiten zu den gemeinsamen Haushaltskosten beitragen und für den Unterhalt des anderen Ehegatten aufkommen.

Wenn ein Ehegatte seinen Unterhaltspflichten gegenüber dem anderen Ehegatten nicht nachkommt oder wenn die Ehegatten getrennt leben, kann ein Ehegatte zur Zahlung von Unterhalt an den anderen verpflichtet werden.

Nach einer Scheidung ist eine Partei zur Zahlung von Unterhalt an den ehemaligen Ehegatten verpflichtet, wenn die Parteien eine entsprechende Vereinbarung geschlossen haben und diese vom örtlichen Sozialamt bestätigt wurde. Bei einer Scheidung kann das Gericht anordnen, dass ein Ehegatte dem anderen bedürftigen Ehegatten Unterhalt zahlt. In Finnland wird jedoch nur selten ein Ehegatte gerichtlich zur Zahlung von Unterhalt an den anderen Ehegatten verpflichtet. In der Regel kommen die Parteien nach der Scheidung für ihren eigenen Unterhalt auf.

Der Anspruch eines Ehegatten auf Unterhalt von dem ehemaligen Ehegatten endet, sobald der Unterhaltsberechtigte erneut eine Ehe eingeht.

Die gesetzlichen Regelungen für Ehegatten gelten auch für eingetragene Lebensgemeinschaften.

In sonstigen persönlichen Beziehungen sind die Parteien im Verhältnis untereinander nicht unterhaltspflichtig.

2 Bis zu welchem Alter hat ein Kind Anspruch auf Unterhalt? Gibt es unterschiedliche Regeln für Unterhaltsansprüche Minderjähriger und Erwachsener?

Der Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber seinen Eltern endet, wenn es 18 Jahre wird.

Die Eltern kommen aber für die Kosten der Ausbildung auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres auf, soweit diese als angemessen angesehen werden. In der finnischen Rechtsprechung gibt es hierzu jedoch nur wenige Fälle.

Siehe auch die Antwort auf Frage 1.

3 Müssen Unterhaltsansprüche bei einer Verwaltungsbehörde oder bei einem Gericht geltend gemacht werden? Wie läuft das Verfahren im Wesentlichen ab?

Sowohl der Unterhaltsberechtigte als auch der Unterhaltspflichtige können Kontakt zum kommunalen Sozialausschuss aufnehmen, der ihnen helfen kann, eine Unterhaltsvereinbarung aufzusetzen. Eine Vereinbarung, die vom kommunalen Sozialausschuss bestätigt wurde, ist wie ein Gerichtsurteil unmittelbar vollstreckbar.

In Paragraph 8 Buchstabe a des Gesetzes über Kindesunterhalt ist geregelt, dass der kommunale Sozialausschuss selbst dann, wenn ein Kind oder ein Unterhaltspflichtiger keinen Wohnsitz in Finnland hat, eine Unterhaltsvereinbarung bestätigen kann, sofern ein Gericht in Finnland gemäß Artikel 3 oder 6 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates in der Sache zuständig ist und wenn die Parteien in Übereinstimmung mit Artikel 7 des Haager Protokolls vom 23. November 2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vereinbart haben, dass das finnische Recht für die Unterhaltspflicht maßgebend ist.

Ist die Unterhaltssache streitig, können sich der Unterhaltsberechtigte oder der Unterhaltspflichtige mit einem Klageantrag an das Gericht wenden.

Eheleute können eine formlose schriftliche Vereinbarung zum Unterhalt aufsetzen und das örtliche Sozialamt bitten, sie zu bestätigen. Das Amt ist auf Wunsch beim Aufsetzen der Vereinbarung behilflich.

Eine zwei Ehegatten betreffende Unterhaltssache kann durch einen Klageantrag vor Gericht anhängig gemacht werden.

4 Kann der Antrag im Namen eines Verwandten (wenn ja, welchen Grades) oder eines Kindes gestellt werden?

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5 Wie erfährt der Antragsteller, welches Gericht zuständig ist?

Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates und ihre Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit gelten für grenzüberschreitende Unterhaltssachen.

Zuständig für Entscheidungen in Unterhaltssachen in den Mitgliedstaaten ist:

  • das Gericht des Ortes, an dem der Beklagte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder
  • das Gericht des Ortes, an dem die berechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder
  • das Gericht, das nach eigenem Recht für die Feststellung des Personenstands zuständig ist, wenn in der Nebensache zu diesem Verfahren über eine Unterhaltssache zu entscheiden ist, es sei denn, diese Zuständigkeit begründet sich einzig auf der Staatsangehörigkeit einer der Parteien, oder
  • das Gericht, das nach eigenem Recht für die Feststellung der elterlichen Verantwortung zuständig ist, wenn in der Nebensache zu diesem Verfahren über eine Unterhaltssache zu entscheiden ist, es sei denn, diese Zuständigkeit beruht einzig auf der Staatsangehörigkeit einer der Parteien.

Hat die Sache keinen grenzüberschreitenden Bezug, finden die Zuständigkeitsvorschriften der (finnischen) Prozessordnung (4/1734) Anwendung.

Für Klagen gegen eine natürliche Person ist gemäß Kapitel 10 Paragraph 1 der Prozessordnung das Amtsgericht zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich diese Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gemäß Kapitel 10 Paragraph 9 kann auch das Amtsgericht für eine Unterhaltsklage zuständig sein, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person, die Unterhalt fordert oder erhält, ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat.

Betrifft die Sache eine Scheidung oder die Beendigung einer Lebensgemeinschaft, kann in Bezug auf eine Unterhaltsvereinbarung, das Sorgerecht, Umgangsrechte oder sonstige Forderungen im Zusammenhang mit der Scheidung oder der Beendigung der Lebensgemeinschaft geklagt werden. Dann ist das Scheidungsgericht zuständig.

Wird eine Unterhaltsklage im Zusammenhang mit einem Verfahren zum Sorgerecht oder zur Feststellung der Vaterschaft eingereicht, kann der den Unterhalt betreffende Rechtsstreit auch vor dem Gericht verhandelt werden, das in Bezug auf die erstgenannte Angelegenheit zuständig ist.

6 Muss sich der Antragsteller vor Gericht vertreten lassen (z. B. durch einen Rechtsanwalt oder eine Behörde)? Welches Verfahren findet Anwendung, wenn keine Vertretung erforderlich ist?

Ein Antragsteller kann auch ohne juristischen Beistand (Rechtsanwalt) Klage erheben. Eine Partei in einem Gerichtsverfahren benötigt jedoch in der Regel fachlichen Rat, so dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts empfehlenswert ist.

In grenzüberschreitenden Unterhaltssachen können die betroffenen Parteien die Angelegenheit an eine Zentrale Behörde verweisen.

7 Fallen bei dem Gerichtsverfahren Gebühren an? Wenn ja, wie hoch sind diese ungefähr? Erhält der Antragsteller Prozesskostenhilfe, wenn er die Verfahrenskosten nicht tragen kann?

Für eine Klage vor Gericht fallen Gebühren an. Das Gericht erhebt die Gebühr, deren Höhe (86-200 EUR) vom Gericht und vom Aufwand abhängt (Gebühren am Amtsgericht).

Das (finnische) Gesetz über Prozesskostenhilfe und das (finnische) Gesetz über die Zentrale Behörde in Finnland in bestimmten internationalen Unterhaltssachen (1076/2010) legen die Bestimmungen über den Anspruch eines Antragsstellers auf Prozesskostenhilfe fest. Ein im Ausland lebender Antragsteller kann Prozesskostenbeihilfe in Unterhaltssachen auch auf der Grundlage eines speziellen Gegenseitigkeitsabkommens erhalten. Finnland hat mit einigen Staaten der Vereinigten Staaten von Amerika und mit einigen Provinzen von Kanada entsprechende Abkommen geschlossen.

Weitere Informationen zur Prozesskostenhilfe in Finnland sind verfügbar hier.

8 Welche Art von Unterhalt kann das Gericht zusprechen? Wie wird die Höhe des Unterhalts berechnet? Kann der Gerichtsbeschluss angepasst werden, wenn sich die Lebenshaltungskosten oder die familiären Umstände ändern? Wenn ja, wie (z. B. durch automatische Indexierung)?

Das Gesetz über Kindesunterhalt (704/1975) legt Bestimmungen zum Kindesunterhalt fest, der für ein Kind gezahlt werden muss.

Unterhaltszahlungen sind üblicherweise in monatlichen Raten im Voraus zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. In Ausnahmefällen kann angeordnet werden, dass die Unterhaltszahlung einmalig oder in Form von beweglichen Vermögenswerten oder Immobilien geleistet wird.

Die Höhe des Unterhalts für ein Kind wird in Finnland nicht nach einer Tabelle errechnet, sondern individuell vereinbart. Nach Paragraph 1 des Gesetzes hat ein Kind Anspruch auf angemessenen Unterhalt. Dies bedeutet die Befriedigung der materiellen und seelischen Bedürfnisse des Kindes während seiner unterschiedlichen Entwicklungsstufen und die Übernahme der Kosten für die Betreuung und Ausbildung des Kindes sowie anderer damit zusammenhängender Kosten. Nach Paragraph 2 des Gesetzes kommen die Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder entsprechend ihren Möglichkeiten auf. Bei der Bewertung der Unterhaltsfähigkeit werden ihr Alter, ihre Arbeitsfähigkeit und die Möglichkeit der Teilnahme am Arbeitsleben, die Höhe ihrer Vermögenswerte und Mittel und andere gesetzlich bestimmte Elemente ihrer Unterhaltspflicht berücksichtigt. Bei der Bemessung des Umfangs des Unterhalts, den Eltern zu zahlen haben, werden zudem die Fähigkeit und die Möglichkeiten des Kindes berücksichtigt, selbst für seinen Unterhalt aufzukommen, sowie Faktoren, die dazu führen, dass die Eltern keine oder nur geringe Unterhaltskosten zu tragen haben.

Der zu zahlende Unterhaltsbetrag wird in bestimmten Abständen unter Berücksichtigung der steigenden Lebenshaltungskosten automatisch angepasst. Weitere Bestimmungen zur automatischen Anpassung sind durch das (finnische) Gesetz über die Bindung von Unterhaltszahlungen an die Lebenshaltungskosten (583/2008) geregelt.

Die Höhe der Unterhaltszahlung und die Zahlungsweise können durch eine Vereinbarung oder einen Gerichtsentscheid geändert werden, wenn sich die Bedingungen, die bei der Festlegung des Unterhalts vorlagen, so gravierend geändert haben, dass eine Änderung der Unterhaltszahlung sowohl im Interesse des Kindes als auch des unterhaltspflichtigen Elternteils begründet ist.

Das Ehegesetz legt die Bestimmungen zum Unterhalt fest, der einem Ehegatten gezahlt werden muss. In Finnland wird jedoch nur selten ein Ehegatte gerichtlich zur Zahlung von Unterhalt an den anderen Ehegatten verpflichtet. In der Regel kommen die Parteien nach der Scheidung für ihren eigenen Unterhalt auf.

Eine in Geldwert zu leistende Unterhaltszahlung kann auf unbestimmte Zeit oder für einen befristeten Zeitraum festgelegt werden und zu einem durch eine Vereinbarung/einen Beschluss/ein Urteil festgesetzten Zeitpunkt enden. Es kann jedoch auch verfügt werden, dass Unterhalt als einmalige Summe gezahlt wird, wenn die Vermögensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen oder andere Faktoren dies begründen. Die Unterhaltsleistung kann auch in Form von mobilen Gütern oder Immobilien verfügt werden.

Um den steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen, wird der zu zahlende Unterhaltsbetrag in bestimmten Abständen automatisch angepasst. Weitere Bestimmungen zur automatischen Anpassung sind durch das (finnische) Gesetz über die Bindung von Unterhaltszahlungen an die Lebenshaltungskosten (583/2008) geregelt.

Ein Gerichtsbeschluss bzw. ein Urteil oder eine Vereinbarung der Ehegatten kann geändert werden, wenn dies auf Grund geänderter Umstände gerechtfertigt ist. Nicht geändert werden kann ein Beschluss bzw. ein Urteil oder eine Vereinbarung über eine einmalige Zahlung von Unterhalt, wenn diese Unterhaltszahlung bereits geleistet wurde. Eine Vereinbarung von Ehegatten über Unterhaltszahlungen kann geändert werden, wenn die Vereinbarung als nicht mehr angemessen zu betrachten ist. Die für einen befristeten Zeitraum festgelegte Unterhaltspflicht wird im Sinne des Gesetzes hinfällig, wenn der Unterhaltsberechtigte erneut eine Ehe eingeht.

9 Wie und an wen wird der Unterhalt gezahlt?

Der für ein Kind zu zahlende Unterhalt wird dem Sorgeberechtigten/Vormund des Kindes gezahlt (auf sein Bankkonto).

Der für einen Ehegatten zu zahlende Unterhalt wird diesem selbst gezahlt (auf sein Bankkonto).

Unterhaltszahlungen sind üblicherweise in monatlichen Raten im Voraus zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. In Ausnahmefällen kann angeordnet werden, dass die Unterhaltszahlung einmalig oder in Form von beweglichen Vermögenswerten oder Immobilien geleistet wird.

10 Wie kann ein nicht freiwillig zahlender Schuldner zur Zahlung des Unterhalts gezwungen werden?

Ein Unterhaltsberechtigter oder unter bestimmten Umständen die Sozialversicherungsanstalt Finnlands (Kela) (siehe Antwort auf Frage 12) sind dazu berechtigt, Maßnahmen zur Vollstreckung der Unterhaltszahlung zu ergreifen, wenn der Unterhaltspflichtige einen gerichtlich angeordneten oder in einer Vereinbarung festgelegten Unterhalt nicht zahlt.

Das (finnische) Gesetz über die Zwangsvollstreckung sieht vor, dass ein Unterhaltsberechtigter bei einem Gerichtsvollzieher einen Antrag auf Vollstreckung einer Unterhaltsvereinbarung oder eines Beschlusses stellen kann. Das örtliche Sozialamt kann ebenfalls Rat in familienrechtlichen Angelegenheiten geben.

Wenn ein unterhaltspflichtiger Ehegatte seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt und so gegen eine vom örtlichen Sozialamt bestätigte Vereinbarung oder gegen einen Beschluss oder ein Gerichtsurteil verstößt, kann der Unterhaltsberechtigte auf der Grundlage des Zwangsvollstreckungsgesetzes beim Gerichtsvollzieher die Vollstreckung der Vereinbarung oder des Beschlusses/Urteils beantragen.

11 Welchen Beschränkungen unterliegt die Vollstreckung, insbesondere in Bezug auf den Schuldnerschutz und die Verjährungs- oder Ausschlussfristen?

Zwangsvollstreckung und die Vorschriften zum Schuldnerschutz

Wird eine Sache an ein Organ der Zwangsvollstreckung verwiesen, erhält der Schuldner zuerst eine Benachrichtigung über das Verfahren und eine Zahlungserinnerung. Dem Schuldner muss normalerweise die Möglichkeit gegeben werden, nach Eingang der Zahlungserinnerung zu zahlen.

Zahlt der Schuldner nach Eingang der Zahlungserinnerung nicht oder nimmt er in Bezug auf die Zahlung nicht von sich aus Kontakt mit dem Zwangsvollstreckungsorgan auf, ermittelt dieses durch Einsichtnahme in die registrierten Daten das Einkommen und die Vermögenswerte des Schuldners.

Die Maßnahmen zur Ermittlung des Einkommens und der Vermögenswerte eines Schuldners und alle folgenden Ermittlungen sind streng geregelt.

In den meisten Fällen werden das Einkommen des Schuldners und sein Bankkonto gepfändet. Im Allgemeinen kann ein Drittel des Einkommens, der Rente, des Arbeitslosengeldes oder des Mutterschaftsgeldes gepfändet werden. Auch Urlaubsgeld, Zusatzleistungen, Provisionen, Gebühren, Honorare und andere Gehaltserhöhungen zählen als Einkommen. Der gepfändete Betrag wird unter Zugrundelegung des Nettoeinkommens berechnet. Sozialhilfeleistungen wie Wohn- und Kindergeld sind nicht pfändbar. Als Alternative zur regelmäßigen Pfändung von Einkommen kann auch ein Zahlungsplan vereinbart werden.

Vollstreckungsmaßnahmen und Zahlungspläne berücksichtigen stets den gesetzlich geschützten Teil der Vermögenswerte des Schuldners: anders ausgedrückt, die Summe, die ihm für seinen Lebensunterhalt verbleibt. Dieser pfändungsgeschützte Teil wird dem nationalen Rentenindex angepasst. Der vereinbarte Pfändungsschutz mit Beispielen kann eingesehen werden hier.

Ein Schuldner hat das Recht, Rechtsmittel einzulegen. Die Einziehung der Schuld wird aber nur dann eingestellt, wenn ein Gericht dies getrennt anordnet.

Verjährung von Unterhaltsschulden

Paragraph 16 Buchstabe c des Gesetzes über den Kindesunterhalt legt fest, dass eine regelmäßig geleistete Unterhaltszahlung und alle in Bezug auf diese Zahlung berechneten Verzugszinsen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ab Beginn des Jahres gegenüber dem Unterhaltspflichtigen geltend gemacht werden müssen, das auf das Jahr folgt, in dem die Zahlung fällig wird. Andernfalls erlischt der Zahlungsanspruch. Als Einmalzahlung geleisteter Unterhalt und alle in Bezug auf diese Zahlung anfallenden Verzugszinsen müssen innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt geltend gemacht werden, an dem der Unterhalt fällig wird und spätestens innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren, nachdem der Zahlungsempfänger volljährig wurde.

Entsprechend muss die Sozialversicherungsanstalt alle von ihr geleisteten Beihilfen zum Kindesunterhalt von der unterhaltspflichtigen Partei innerhalb einer Frist von fünf Jahren ab dem Datum geltend machen, an dem die Unterhaltszahlung fällig wird, für die wegen Nichterfüllung der Unterhaltspflicht eine Beihilfe gezahlt wurde. Andernfalls erlischt der Anspruch auf Zahlung (Gesetz über den Kindesunterhalt 580/2008, Paragraph 22).

12 Helfen Organisationen oder Verwaltungsbehörden bei der Eintreibung von Unterhaltsforderungen?

Versäumt es ein Unterhaltspflichtiger, den Unterhalt wie vereinbart zu zahlen, muss der Unterhaltsberechtigte bei einem Gerichtsvollzieher einen Antrag auf Einziehung des ausstehenden Betrags stellen. Das Vollstreckungsorgan gibt Hilfestellung bei der Antragstellung. Das örtliche Sozialamt kann ebenfalls Rat in familienrechtlichen Angelegenheiten geben. (siehe die Antworten auf die Fragen 13 und 14). Die Einziehung von Unterhaltszahlungen ist gebührenfrei. Weitere Informationen zu dem Verfahren können eingeholt werden hier.

Wenn eine unterhaltsberechtigte Partei von der Sozialversicherungsanstalt Finnlands (Kela) eine Beihilfe zum Kindesunterhalt erhält, weil kein Unterhalt gezahlt wird, kann diese Partei keine Maßnahmen zur Einziehung der Unterhaltszahlungen ergreifen. Zahlt die Kela eine Beihilfe zum Kindesunterhalt, geht das Recht auf Erhalt des Kindesunterhalts in der Höhe auf sie über, in der sie eine Beihilfe zum Kindesunterhalt gezahlt hat (Rückgriffsrecht) (Gesetz über den Kindesunterhalt 580/2008, Paragraph 19). Ist der vereinbarte Unterhalt höher als die von der Kela gezahlte Beihilfe zum Kindesunterhalt und kommt die unterhaltspflichtige Partei ihrer Unterhaltspflicht nicht nach, zahlt die Kela die volle Beihilfe zum Kindesunterhalt und zieht den gesamten, nicht gezahlten Unterhalt von der unterhaltspflichtigen Partei ein. Wird das Geld erfolgreich eingezogen, zahlt die Kela dem sorgeberechtigten Elternteil die Differenz zwischen dem Unterhalt und der Beihilfe zum Unterhalt.

In Fällen, die die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsforderungen betreffen, können die betroffenen Parteien die Angelegenheit an das Justizministerium in seiner Eigenschaft als Zentrale Behörde verweisen.

13 Können staatliche Stellen oder private Organisationen einen Teil der Unterhaltsleistung oder die gesamte Unterhaltsleistung vorstrecken, wenn der Schuldner nicht zahlt?

Kommt eine Partei ihrer in einer Vereinbarung oder einem Beschluss für ein in Finnland lebendes Kind festgelegten Unterhaltspflicht nicht nach, hat das Kind Anspruch auf Zahlung einer Beihilfe zum Unterhalt von der finnischen Sozialversicherungsanstalt (Kela). Informationen über die Höhe von Beihilfen der Kela zum Kindesunterhalt können auf der Website von Kela (Gesetz über die Bindung von Unterhaltszahlungen an die Lebenshaltungskosten (583/2008)) abgerufen werden.

Es ist auch dann möglich, eine Beihilfe zum Kindesunterhalt zu erhalten, wenn der Kindesunterhalt im Rahmen einer Vereinbarung oder eines Beschlusses festgelegt wurde und der Betrag aufgrund einer finanziellen Notlage des unterhaltspflichtigen Ehegatten geringer ist, als die aktuell zu zahlende Beihilfe zum Kindesunterhalt. In solchen Fällen zahlt die Kela den Unterschiedsbetrag zwischen der Beihilfe zum Kindesunterhalt und dem Kindesunterhalt. Darüber hinaus erhält das Kind von dem Schuldner den in einer Vereinbarung oder einem Beschluss zum Unterhalt festgesetzten Unterhalt. Ist die unterhaltspflichtige Partei nicht dazu in der Lage, den Unterhalt zu zahlen, kann der entsprechende Betrag auch auf 0 EUR festgesetzt werden. In solchen Fällen zahlt die Kela die vollständige Beihilfe zum Kindesunterhalt.

Das Gesetz über den Kindesunterhalt (508/2008) legt die Anforderungen fest, die an den Erhalt der Beihilfe zum Kindesunterhalt geknüpft sind. Die Beihilfe zum Kindesunterhalt wird auf Antrag des Vormunds oder gesetzlichen Vertreters des Kindes gewährt oder einer Person, in deren Obhut sich das Kind tatsächlich befindet. Nach Vollendung des 15. Lebensjahres kann ein Kind selbst diesen Antrag stellen, sofern es allein wohnt. Die Gewährung einer Unterhaltsbeihilfe wirkt sich nicht auf die Pflicht des Unterhaltspflichtigen aus, in vollem Umfang seiner Zahlungspflicht nachzukommen. Hat die Kela die Gewährung einer Unterhaltsbeihilfe aufgrund der Verletzung der Unterhaltspflicht entschieden, so ist sie berechtigt – und verpflichtet - sämtliche ausstehenden Unterhaltszahlungen von dem Unterhaltspflichtigen einzuziehen.

Ein unterhaltsberechtigter Ehegatte kann Unterhalt lediglich von seinem Ehegatten erhalten.

14 Was geschieht, wenn der Unterhaltsschuldner im Ausland wohnt?

14.1 Kann der Unterhaltsgläubiger die Hilfe einer staatlichen Stelle oder einer privaten Organisation in seinem Wohnsitzmitgliedstaat in Anspruch nehmen?

In Finnland ist das Justizministerium als Zentrale Behörde für die internationalen Regelungen für die Durchsetzung von Unterhaltsforderungen benannt (siehe beispielsweise die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen oder das Haager Übereinkommen von 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen). Die Zentrale Behörde nimmt Anträge auf Unterhalt entgegen, leitet diese an die zuständigen Behörden weiter und leitet im Zusammenhang mit den Anträgen Verfahren in die Wege.

Lebt eine unterhaltspflichtige Partei in einem Land, in dem die internationalen Regelungen für die Durchsetzung von Unterhaltsforderungen in Kraft sind, kann sich der Antragsteller für die Geltendmachung des Unterhalts in diesem ausländischen Land an das Justizministerium wenden. Gegebenenfalls werden die Antragsteller aufgefordert, Kontakt mit ihrem lokalen Rechtshilfebüro oder einem privaten Rechtsanwalt aufzunehmen (beispielsweise für die Vorbereitung der Antragsdokumente). Das örtliche Sozialamt kann ebenfalls Rat in familienrechtlichen Angelegenheiten geben.

Wenn ein Unterhaltsberechtigter von der Sozialversicherungsanstalt (Kela) aufgrund der fehlenden Zahlung des Unterhalts eine Beihilfe zum Kindesunterhalt erhält, geht das Recht auf Erhalt des Kindesunterhalts in der Höhe auf die Kela über, in der sie eine Beihilfe zum Kindesunterhalt gezahlt hat (Rückgriffsrecht) (Gesetz über den Kindesunterhalt 580/2008, Paragraph 19). In einem solchen Fall übernimmt die Kela im Namen der unterhaltsberechtigten Partei die Geltendmachung der Unterhaltszahlungen, da die unterhaltsberechtige Partei unter diesen Umständen nicht dazu befugt ist, Maßnahmen zur Einziehung der Zahlungen zu ergreifen. Übersteigt die vereinbarte Unterhaltsleistung die von der Kela gezahlte Beihilfe, zahlt die Kela die vollständige Beihilfe zum Kindesunterhalt und macht die ausstehende Unterhaltsleistung in vollem Umfang bei der unterhaltspflichtigen Partei geltend. Wird das Geld erfolgreich eingezogen, zahlt die Kela dem sorgeberechtigten Elternteil die Differenz zwischen dem Unterhalt und der Beihilfe zum Unterhalt.

Ein unterhaltsberechtigter Ehegatte kann Unterhalt lediglich von seinem Ehegatten erhalten. Ein unterhaltsberechtigter Ehegatte kann Unterhalt lediglich von seinem Ehegatten erhalten. Der Unterhaltsberechtigte kann sich an einen Gerichtsvollzieher wenden, um herauszufinden, ob der im Ausland lebende Ehegatte Vermögenswerte in Finnland hat, die gemäß dem Gesetz über die Zwangsvollstreckung gepfändet werden können. Er kann sich auch an das Justizministerium wenden, um Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalt im Ausland zu erhalten.

14.2 Wenn ja, wie kann diese Stelle oder Organisation kontaktiert werden?

Kontaktdaten der Zentralen Behörde:

Kontaktdaten des Justizministeriums (Zentrale Behörde):

Anschrift: Justizministerium
Postfach 25
00023 Regierung

Tel.: +358 29516001
Fax: +358 9 1606 7524
E-Mail: maintenance.ca@om.fi

Die Website des Justizministeriums kann aufgerufen werden hier.

Kontaktdaten der finnischen Sozialversicherungsanstalt (Kela):
Anschrift: Kansaneläkelaitos,
Perintäkeskus
Postfach 50
00601 Helsinki

Tel.: +358 20 634 4940 (Einzelpersonen), +358 20 634 4942 (Behörden)
Fax +358 20 635 3330

E-Mail: maintenance@kela.fi

Die Website der Kela kann aufgerufen werden hier.

Die Website der Rechtshilfebüros kann aufgerufen werden hier.

Die Kontaktdaten des örtlichen Sozialamts können im Telefonbuch nachgeschlagen oder bei der finnischen Telefonauskunft in Erfahrung gebracht werden. Dabei muss angegeben werden, in welcher Gemeinde das Sozialamt benötigt wird. In Finnland gibt es ungefähr 320 Ortsbehörden (Gemeinden).

15 Was geschieht, wenn der Unterhaltsgläubiger im Ausland wohnt?

15.1 Kann der Unterhaltsgläubiger die Hilfe einer staatlichen Stelle oder einer privaten Organisation im Wohnsitzmitgliedstaat des Schuldners in Anspruch nehmen?

Ein Antragsteller in einem anderen Land nimmt am besten mit der zuständigen Zentralen Behörde in diesem Land Kontakt auf, die sich dann ihrerseits an das finnische Justizministerium wendet (siehe die Antworten auf die Fragen 13, 14 und 15).

Ein Antragsteller kann sich auch direkt an die finnischen Behörden wenden.

15.2 Wenn ja, wie kann diese Stelle oder Organisation kontaktiert werden und welche Hilfe kann der Unterhaltsgläubiger bekommen?

Siehe die Antworten auf Frage 15.

Wenn eine unterhaltsberechtigte Partei (ein Kind oder Ehegatte) und die unterhaltspflichtige Partei in verschiedenen Ländern leben, kann das Justizministerium in der Angelegenheit helfen so wie auch die zuständigen Behörden in dem ausländischen Land. Der Antragsteller (unterhaltsberechtigtes Kind oder unterhaltsberechtigter Ehegatte) kann das Ministerium um Maßnahmen ersuchen, damit ein in einem anderen Staat ergangenes Urteil bzw. ein Beschluss oder eine genehmigte Vereinbarung auf Unterhaltszahlung in Finnland vollstreckt wird und der im Wege der Zwangsvollstreckung eingezogene Unterhalt auf das Konto des Berechtigten überwiesen wird. Das Justizministerium kann jedoch keine Unterhaltszahlungen anstelle des Schuldners leisten.

Verschiedene bestehende Vereinbarungen führen dazu, dass sich die Aufgaben des Justizministeriums als Zentraler Behörde beispielsweise auch darauf erstrecken, den Aufenthaltsort eines Schuldners oder Gläubigers zu ermitteln, Informationen zum Einkommen eines Schuldners oder Gläubigers einzuholen und Hilfe bei der Feststellung der Vaterschaft zu geben, wenn dies für die Geltendmachung von Unterhalt erforderlich ist.

16 Gilt für diesen Mitgliedstaat das Haager Protokoll von 2007?

Ja.

17 Wenn das Haager Protokoll von 2007 nicht für diesen Mitgliedstaat gilt, welches Recht gilt dann für den Unterhaltsanspruch nach Maßgabe des Internationalen Privatrechts? Wie lauten die entsprechenden Bestimmungen des Internationalen Privatrechts?

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18 Welche Regeln gelten für den Zugang zum Recht bei grenzübergreifenden Streitsachen innerhalb der EU (entsprechend der Systematik von Kapitel V der Unterhaltsverordnung)?

Wenn das Justizministerium oder eine von ihm ermächtigte Person kraft ihres Amtes als Zentrale Behörde im Rahmen der verschiedenen bestehenden internationalen Abkommen einen Antragsteller vor Gericht oder vor einer anderen Behörde in Finnland vertritt, erhält der Antragsteller unbeschadet der an anderer Stelle für Prozesskostenhilfe festgelegten Bedingungen Prozesskostenhilfe.

Dies gilt für Angelegenheiten, die Folgendes betreffen:

  1. Feststellung, dass ein in einem anderen Staat ergangener Unterhaltsbeschluss in Finnland anerkannt oder vollstreckt werden kann;
  2. Feststellung der Vaterschaft;
  3. Anordnung, dass ein Elternteil für sein Kind Unterhalt zahlt;
  4. eine Änderung in Bezug auf die Unterhaltsleistungen, die für ein Kind vereinbart wurden, wenn der Antragsteller minderjährig oder der Vertreter des Kindes ist.

Die Bestimmungen aus den Absätzen 2-4 finden jedoch nur Anwendung, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Klageerhebung jünger als 21 Jahre ist.

Wenn das Justizministerium oder eine von ihm ermächtigte Person kraft ihres Amtes als Zentrale Behörde im Rahmen der verschiedenen bestehenden internationalen Abkommen einen Antragsteller bei der Vollstreckung eines Unterhaltsbeschlusses vertritt, muss der Antragsteller keine Kosten für die Vollstreckung tragen.

In anderen Fällen kann der Antragsteller Prozesskostenhilfe beantragen. Prozesskostenhilfe bedeutet, dass der Antragsteller die Dienste eines Rechtsbeistands in Anspruch nehmen kann und die Kosten der Rechtssache ganz oder teilweise vom Staat übernommen werden. Prozesskostenhilfe gilt für alle Rechtssachen. Sie ist grundsätzlich auf Sachen beschränkt, die vor finnischen Gerichten verhandelt werden. Prozesskostenhilfe kann unabhängig vom Wohnort des Antragstellers landesweit in einem der Rechtshilfebüros beantragt werden. Aus praktischen Gründen empfiehlt es sich, den Antrag im nächstgelegenen Rechtshilfebüro zu stellen. Antragsteller müssen eine Aufschlüsselung ihrer Einkünfte, Ausgaben, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten vorlegen. Ferner müssen sie eine Beschreibung der Rechtssache, für die Prozesskostenhilfe beantragt wird, beifügen und angeben, ob sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Weitere Informationen sind verfügbar hier.

Für die Vollstreckung von Unterhaltsforderungen werden in Finnland keine Gebühren erhoben.

19 Welche Maßnahmen hat der Mitgliedstaat ergriffen, um sicherzustellen, dass die Zentralen Behörden die in Artikel 51 der Unterhaltsverordnung beschriebenen Aufgaben erfüllen?

Das Justizministerium wurde gemäß Artikel 51 der Verordnung als Zentrale Behörde Finnlands benannt. Das Gesetz über die Zentrale Behörde in Finnland in bestimmten internationalen Unterhaltssachen (1076/2010) enthält weitere Rechtsvorschriften zum Aufgabenkreis der Behörde.

 

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Letzte Aktualisierung: 15/02/2024

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