Unterhaltsansprüche von Familienangehörigen

Bulgarien
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1 Was bedeuten die Begriffe „Unterhalt“ und „Unterhaltspflicht“ in der Praxis? Welche Personen sind einer anderen Person gegenüber unterhaltspflichtig?

Die Unterhaltspflicht ist die Pflicht eines Familienmitglieds, für den Lebensunterhalt eines anderen Familienmitglieds aufzukommen. Die Unterhaltspflicht besteht generell kraft Gesetz bei Vorliegen bestimmter Bedingungen und nicht aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Parteien. Die Unterhaltspflicht ist personenbezogen, d. h. sie erlischt mit dem Tod des Unterhaltsberechtigten.

Nur eine Person, die nicht in der Lage ist zu arbeiten und nicht mit eigenen Mitteln für ihren Lebensunterhalt aufkommen kann, hat Anspruch auf Unterhalt.

Unterhaltsforderungen können von dem Unterhaltsberechtigten gegenüber folgenden Personen – in der nachfolgenden Reihenfolge – geltend gemacht werden: dem Ehegatten oder Ex-Ehegatten, den Kindern, Eltern, Enkeln und Urenkeln, Geschwistern, Großeltern und entfernteren Verwandten in aufsteigender Linie. Wenn die Personen der ersten Linie nicht in der Lage sind, Unterhalt zu bezahlen, müssen die der nächsten Linie für den Unterhalt aufkommen.

Hat eine Person gegenüber mehreren Personen eine Unterhaltspflicht, gilt in Bezug auf den geschuldeten Unterhalt folgende Reihenfolge (unter Ausschluss der Personen weiter unten in der Liste): Kinder, Ehegatte oder Ex-Ehegatte, Eltern, Enkel und Urenkel, Geschwister, Großeltern und entferntere Verwandte in aufsteigender Linie.

Bei Scheidung hat nur ein Ehegatte, der sich nichts hat zuschulden kommen lassen, Anspruch auf Unterhalt.

2 Bis zu welchem Alter hat ein Kind Anspruch auf Unterhalt? Gibt es unterschiedliche Regeln für Unterhaltsansprüche Minderjähriger und Erwachsener?

Eltern haben eine Unterhaltspflicht gegenüber ihren minderjährigen Kindern unter 18 Jahren, unabhängig davon, ob sie in der Lage sind zu arbeiten und selbst für ihren Lebensunterhalt aufzukommen oder nicht. Die Eltern haben eine Unterhaltspflicht gegenüber volljährigen Kindern, wenn die Kinder nicht über eigenes Einkommen oder ausreichende Mittel verfügen, um für ihren Lebensunterhalt aufzukommen, und wenn sie regelmäßig eine Vollzeitausbildung in einer sekundären Bildungseinrichtung (bis 20 Jahre) oder einer postsekundären Bildungseinrichtung oder Hochschule (bis 25 Jahre) absolvieren, allerdings nur unter der Bedingung, dass die Unterhaltsleistung für die Eltern keine übermäßige Belastung darstellt.

Unterhalt ist an eine erwachsene Person nur dann zu zahlen, wenn diese arbeitsunfähig und nicht in der Lage ist, den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten.

Die Unterhaltspflicht gegenüber einem Ex-Ehegatten besteht maximal drei Jahre nach Auflösung der Ehe, sofern die Parteien keinen längeren Zeitraum vereinbart haben, und erlischt bei Wiederverheiratung des Unterhaltsberechtigten. Das Gericht kann diesen Zeitraum verlängern, wenn seitens des Unterhaltsempfängers ein besonderer Härtefall vorliegt und der Unterhaltszahler den Unterhalt ohne besondere Schwierigkeiten leisten kann.

Jede Person kann Unterhalt nicht nur mit sofortiger Wirkung, sondern auch rückwirkend für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr vor der Antragstellung geltend machen.

3 Müssen Unterhaltsansprüche bei einer Verwaltungsbehörde oder bei einem Gericht geltend gemacht werden? Wie läuft das Verfahren im Wesentlichen ab?

Unterhaltsanträge sind bei einem Gericht einzureichen, unabhängig von der Art, dem Betrag, dem Unterhaltsgläubiger und dem Schuldner des geforderten Unterhalts. Sie fallen unter die allgemeine Zuständigkeit des Kreis- bzw. Rayongerichts (Rayonen sad). Das örtlich zuständige Gericht ist, nach Wahl des Antragstellers, das Gericht an seinem Wohnsitz oder am Wohnsitz des Unterhaltsschuldners. Das Verfahren wird gemäß der Zivilprozessordnung angewandt. Ein eigenständiger Antrag auf Unterhalt wird im beschleunigten Verfahren geprüft, d. h. innerhalb einer kürzeren Frist.

4 Kann der Antrag im Namen eines Verwandten (wenn ja, welchen Grades) oder eines Kindes gestellt werden?

Unterhaltsanträge für Minderjährige werden von dem Elternteil, der das Sorgerecht hat, oder dem Vormund eingereicht.

Anträge, die Minderjährige zwischen 14 Jahren und 18 Jahren betreffen, werden von dem Kind selbst eingereicht, sofern der Elternteil, der das Sorgerecht hat, oder der Vormund davon in Kenntnis gesetzt wurde und dem Antrag zugestimmt hat.

5 Wie erfährt der Antragsteller, welches Gericht zuständig ist?

Das international zuständige Gericht wird nach Maßgabe des Kodexes für internationales Privatrecht, bilateraler internationaler Verträge oder gegebenenfalls der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen bestimmt.

Wird ein Unterhaltsantrag in einer Ehesache gestellt, d. h. im Rahmen des Scheidungsantrags, so sind nach dem Kodex für internationales Privatrecht die bulgarischen Gerichte für Unterhaltsanträge und Ehesachen zuständig, wenn einer der Ehegatten bulgarischer Staatsangehöriger ist oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Bulgarien hat. Die in Unterhaltssachen zuständigen Gerichte sind diejenigen Gerichte, die über die Scheidungsanträge entscheiden. Die bulgarischen Gerichte sind für Unterhaltssachen zuständig, in denen der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Bulgarien hat und der Antragsteller bulgarischer Staatsangehöriger ist oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Bulgarien hat.

In den oben genannten Fällen gilt das bulgarische Recht wie unter den Fragen 18, 19 und 20 beschrieben.

Wird die internationale Zuständigkeit des bulgarischen Gerichts festgestellt, so ist originär ein Bezirksgericht zuständig. Das örtlich zuständige Gericht ist, nach Wahl des Antragstellers, das Gericht an seinem Wohnsitz oder am Wohnsitz des Unterhaltsschuldners.

6 Muss sich der Antragsteller vor Gericht vertreten lassen (z. B. durch einen Rechtsanwalt oder eine Behörde)? Welches Verfahren findet Anwendung, wenn keine Vertretung erforderlich ist?

Unterhaltsanträge sind bei einem Gericht einzureichen, unabhängig von der Art, dem Betrag, dem Unterhaltsgläubiger und dem Schuldner des geforderten Unterhalts. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist fakultativ.

7 Fallen bei dem Gerichtsverfahren Gebühren an? Wenn ja, wie hoch sind diese ungefähr? Erhält der Antragsteller Prozesskostenhilfe, wenn er die Verfahrenskosten nicht tragen kann?

Antragsteller in Unterhaltssachen sind von den staatlichen Gebühren befreit. Bei Verkündung eines Urteils, das dem Unterhaltsantrag stattgibt, verurteilt das Gericht den Unterhaltsschuldner zur Entrichtung der staatlichen Gebühren und zur Übernahme der Prozesskosten, die dem Antragsteller entstanden sind.

Staatliche Gebühren werden nur in den Fällen erhoben, in denen der Antragsteller die Person ist, die Unterhalt schuldet und eine Herabsetzung des Unterhaltsbetrags beantragt.

In Unterhaltssachen ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben.

Prozesskostenhilfe wird nach den hierfür vorgesehenen allgemeinen Bedingungen gewährt. Diese sind in dem Gesetz über Prozesskostenhilfe festgelegt.

8 Welche Art von Unterhalt kann das Gericht zusprechen? Wie wird die Höhe des Unterhalts berechnet? Kann der Gerichtsbeschluss angepasst werden, wenn sich die Lebenshaltungskosten oder die familiären Umstände ändern? Wenn ja, wie (z. B. durch automatische Indexierung)?

Der Unterhaltsbetrag wird entsprechend den Bedürfnissen der unterhaltsberechtigten Person und der Leistungsfähigkeit der zur Unterhaltszahlung verpflichteten Person festgelegt. Der Mindestunterhaltsbetrag, den der Elternteil seinen minderjährigen Kindern schuldet, beträgt ein Viertel des von dem Ministerrat festgelegten Mindestgehalts (im Jahr 2019 lag der Mindestunterhaltsbetrag bei 140 BGN). Der Unterhaltsbetrag wird von dem Gericht entsprechend den Bedürfnissen des Kindes und der Leistungsfähigkeiten des Elternteils festgelegt.

Auf Antrag des Elternteils kann das Gericht einen Unterhaltszuschlag zur Deckung des ausschließlichen Bedarfs des Kindes bis zu einem Betrag festsetzen, den der Elternteil ohne besondere Schwierigkeiten zahlen kann. Der bewilligte Unterhalt kann bei einer Änderung der Umstände auf Antrag der betreffenden Partei geändert oder aufgehoben werden. Jede Abänderung muss auch über die Gerichte erfolgen.

Unterhaltszahlungen werden jeden Monat geleistet. Bei Verzug fallen die gesetzlichen Zinsen an.

9 Wie und an wen wird der Unterhalt gezahlt?

Der Unterhalt wird an den Unterhaltsberechtigten persönlich bezahlt. Wenn der Unterhaltsberechtigte eine minderjährige Person zwischen 14 Jahren und 18 Jahren ist, wird der Unterhalt an ihn persönlich bezahlt, mit Information nach Inkenntnissetzung und Zustimmung des Elternteils, der das Sorgerecht hat.

Die Unterhaltszahlung an minderjährige Personen unter 14 Jahren erfolgt über den Elternteil, der das Sorgerecht hat, oder den Vormund.

10 Wie kann ein nicht freiwillig zahlender Schuldner zur Zahlung des Unterhalts gezwungen werden?

Unterhaltszahlungen werden jeden Monat geleistet. Bei Verzug fallen die gesetzlichen Zinsen an.

Bei Verzug fallen die gesetzlichen Zinsen an. Rechtskräftige Gerichtsurteile sind gemäß den in der Zivilprozessordnung festgelegten Bedingungen und Bestimmungen vollstreckbar.

Die Nichtzahlung von Unterhalt stellt in den Fällen des Artikel 183 des Strafgesetzbuchs (Nakazatelen kodeks) eine Straftat dar.

11 Welchen Beschränkungen unterliegt die Vollstreckung, insbesondere in Bezug auf den Schuldnerschutz und die Verjährungs- oder Ausschlussfristen?

Die Vollstreckung erfolgt nach Wahl des Unterhaltsgläubigers durch einen öffentlichen oder privaten Gerichtsvollzieher.

Öffentliche Gerichtsvollzieher sind für gerichtliche Vollstreckungsdienste der Kreis- bzw. Rayongerichte (rayonen sad) tätig und ihre örtliche Zuständigkeit deckt sich mit der des Gerichts.

Der Zuständigkeitsbereich von privaten Gerichtsvollziehern deckt sich mit dem des betreffenden Bezirksgerichts (okrazhen sad).

Nach Artikel 149 des Familiengesetzbuchs ist der längste Zeitraum, für den rückwirkend Unterhalt beantragt werden kann, ein Jahr vor Antragstellung. Nach Feststellung des Bestehens und der Höhe einer Unterhaltspflicht durch eine gerichtliche Entscheidung gilt diese Verpflichtung bis zum Erlöschen der Unterhaltspflicht nach den allgemeinen Verjährungsvorschriften in den Artikeln 110 bis 120 des Gesetzes über Schuldverhältnisse und Verträge (Zakon za zadalzheniyata i dogovorite).

Siehe „Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen“.

12 Helfen Organisationen oder Verwaltungsbehörden bei der Eintreibung von Unterhaltsforderungen?

Das Kinderschutzgesetz sieht zahlreiche Schutzmaßnahmen vor, darunter die Information über Rechte und Pflichten von Kindern und Eltern und die Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch den Staat. Gemäß Artikel 15 des Kinderschutzgesetzes hat das Kind Anspruch auf Prozesskostenhilfe und die Einlegung von Rechtsmitteln in allen Verfahren, die seine Rechte oder Interessen betreffen. Die Prozesskostenhilfe wird von dem Nationalen Büro für Prozesskostenhilfe bewilligt.

Das Anwaltsgesetz sieht ausdrücklich vor, dass bulgarische Rechtsanwälte oder Rechtsanwälte der Europäischen Union Personen, die Anspruch auf Unterhalt haben, unentgeltlich beraten und vertreten können. In diesem Fall kann der Rechtsanwalt, wenn die Gegenpartei im Verfahren zu den Kosten verurteilt wird, die vom Gericht festgelegten Honorare fordern.

13 Können staatliche Stellen oder private Organisationen einen Teil der Unterhaltsleistung oder die gesamte Unterhaltsleistung vorstrecken, wenn der Schuldner nicht zahlt?

Wird im Vollstreckungsverfahren festgestellt, dass der Unterhaltsschuldner kein Einkommen und kein Vermögen hat, so wird der zugesprochene Unterhalt vom Staat im Namen des Unterhaltsschuldners unter den Bedingungen und nach den Verfahren gezahlt, die in einer Verordnung des Ministerrats festgelegt sind. In diesem Fall zahlt der Staat den in der Gerichtsentscheidung festgelegten Unterhaltsbetrag bis zu der jährlichen Obergrenze, die im Gesetz über den Staatshaushalt der Republik Bulgarien (Zakon za darzhavniya byudzhet na Republika Balgaria) festgelegt ist.

Der Staat unterstützt bedürftige Personen im Rahmen des Sozialhilfeverfahrens, wenn ansonsten niemand zur Leistung des Unterhalts gesetzlich verpflichtet oder in der Lage ist.

14 Was geschieht, wenn der Unterhaltsschuldner im Ausland wohnt?

14.1 Kann der Unterhaltsgläubiger die Hilfe einer staatlichen Stelle oder einer privaten Organisation in seinem Wohnsitzmitgliedstaat in Anspruch nehmen?

Ja, nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen. Die Republik Bulgarien ist zudem zahlreichen internationalen Rechtshilfeübereinkommen mit Ländern, die keine Mitgliedstaaten der EU sind, beigetreten. Das Ministerium für Justiz ist die Zentrale Behörde für diese Übereinkommen und leistet als solche im Rahmen der Anträge von Bürgern Unterstützung.

14.2 Wenn ja, wie kann diese Stelle oder Organisation kontaktiert werden?

Kontaktdaten des Ministeriums für Justiz als Zentrale Behörde:

Ministerium für Justiz
ul. „Slavyanska“ nº 1

1040 Sofia
Bulgarien
Tel.: (+359 2) 92 37 555
Fax: (+359 2) 987 0098
Ansprechpartner:

Е_Gyurova@justice.government.bg

M_Parvanova@justice.government.bg

15 Was geschieht, wenn der Unterhaltsgläubiger im Ausland wohnt?

15.1 Kann der Unterhaltsgläubiger die Hilfe einer staatlichen Stelle oder einer privaten Organisation im Wohnsitzmitgliedstaat des Schuldners in Anspruch nehmen?

Ja, nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen. Wenn sich der Unterhaltsgläubiger in einem Land befindet, mit dem die Republik Bulgarien ein internationales Rechtshilfeübereinkommen geschlossen hat, kann er bei dem Ministerium für Justiz als Zentrale Behörde auf der Grundlage dieses Übereinkommens Unterstützung beantragen.

15.2 Wenn ja, wie kann diese Stelle oder Organisation kontaktiert werden und welche Hilfe kann der Unterhaltsgläubiger bekommen?

Nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen oder gemäß den Bestimmungen des betreffenden internationalen Rechtshilfeübereinkommens.

Die Kontaktdaten des Ministeriums für Justiz als Zentrale Behörde sind oben angegeben.

16 Gilt für diesen Mitgliedstaat das Haager Protokoll von 2007?

Ja, die Republik Bulgarien ist an das Haager Protokoll von 2007 gebunden.

17 Wenn das Haager Protokoll von 2007 nicht für diesen Mitgliedstaat gilt, welches Recht gilt dann für den Unterhaltsanspruch nach Maßgabe des Internationalen Privatrechts? Wie lauten die entsprechenden Bestimmungen des Internationalen Privatrechts?

Siehe Antwort auf die vorhergehende Frage.

18 Welche Regeln gelten für den Zugang zum Recht bei grenzübergreifenden Streitsachen innerhalb der EU (entsprechend der Systematik von Kapitel V der Unterhaltsverordnung)?

Die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen sowie die Bestimmungen des Artikel 627 Buchstabe a bis Artikel 627 Buchstabe c der Zivilprozessordnung (in Kraft seit 18.6.2011) finden Anwendung.

Bei Vollstreckung eines Urteils, das in einem Mitgliedstaat ergangen ist, der an das Haager Protokoll von 2007 gebunden ist, wird der Antrag auf Ausstellung eines Vollstreckungstitels auf Grundlage der in Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 vorgesehenen Dokumente bei dem Bezirksgericht am Wohnsitz des Schuldners oder am Ort der Vollstreckung eingereicht. Über eine Verweigerung oder Aussetzung der Vollstreckung gemäß Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 entscheidet das Bezirksgericht.

Anträge auf Vollstreckung von Urteilen oder sonstigen Titeln, die in einem Mitgliedstaat ergangen sind, der nicht an das Haager Protokoll von 2007 gebunden ist, sind bei dem Bezirksgericht am Wohnsitz des Schuldners oder am Ort der Vollstreckung zu stellen. Es wird keine Kopie des Zustellungsantrags an den Schuldner angefertigt. Das Gericht prüft den Antrag in einer nichtöffentlichen Verhandlung. In dem Beschluss, mit dem dem Antrag stattgegeben wird, setzt das Gericht eine Frist für den Rechtsbehelf gemäß Artikel 32 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 fest. Der Beschluss ist nicht vorläufig vollstreckbar. In dem Beschluss, der dem Antrag stattgibt, entscheidet das Gericht ebenfalls über beantragte einstweilige Maßnahmen und Sicherungsmaßnahmen. Der Beschluss hat die Rechtskraft einer in einem Rechtsbehelfsverfahren ergangenen Entscheidung. Gegen den Beschluss kann beim Berufungsgericht Sofia gemäß den in Artikel 32 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 festgelegten Bedingungen und Modalitäten Berufung eingelegt werden. Gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts Sofia kann beim Obersten Kassationsgericht Revision eingelegt werden.

19 Welche Maßnahmen hat der Mitgliedstaat ergriffen, um sicherzustellen, dass die Zentralen Behörden die in Artikel 51 der Unterhaltsverordnung beschriebenen Aufgaben erfüllen?

Eine Änderung erfolgte in Bezug auf die Mitarbeiterzahl und die Organisation der Direktion „Internationaler Kinderrechtsschutz und internationale Adoptionen“, die insbesondere mit der Ausführung der Aufgaben beauftragt ist, die dem Ministerium als Zentrale Behörde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen übertragen wurden. Die Direktion hat den Auftrag, mit der Generaldirektion „Meldewesen und Verwaltungsdienste“ des Ministeriums für regionale Entwicklung und Raumordnung, der Nationalen Finanzverwaltung und dem Nationalen Büro für Prozesskostenhilfe bei der Bearbeitung von Anträgen in Unterhaltssachen, die im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingereicht werden, zusammenzuarbeiten.

 

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Letzte Aktualisierung: 17/12/2020

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