Scheidung und Getrenntleben

Wenn ein verheiratetes Paar beschließt, sich endgültig zu trennen, leitet einer der Ehegatten oder leiten beiden Ehegatten zusammen in der Regel ein Scheidungsverfahren ein.

Die Scheidung wird in den meisten Ländern von einem Gericht ausgesprochen, und mit der vom Gericht erlassenen Entscheidung wird die Ehe aufgelöst.

Hat das Paar Kinder, so führt die Ehescheidung neben der Trennung der Ehe auch zu einer Neuordnung der Beziehungen eines jeden Ehegatten zu den gemeinsamen Kindern.

Sie führt außerdem zu einer Aufteilung der gemeinsamen Güter der Ehegatten und dazu, dass einer der Ehegatten erforderlichenfalls für den anderen Ehegatten oder für die Kinder einen Beitrag leistet oder Unterhalt zahlt.

Anhand von Regeln, die in der Europäischen Union gelten, lässt sich feststellen, bei welchem Gericht ein Scheidungsantrag zu stellen ist, wenn sich das Ehepaar trennt. Diese Regeln sind besonders nützlich, wenn die beiden Ehepartner eine unterschiedliche Staatsangehörigkeit haben oder wenn sie während der Ehe in verschiedenen Mitgliedstaaten gelebt haben.

Diese Regeln bewirken auch, dass eine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgesprochene Ehescheidung in einem anderen Mitgliedstaat leichter anerkannt und wirksam wird.

Für genauere Informationen zu dem gewünschten Land klicken Sie bitte auf dessen Flagge.

Letzte Aktualisierung: 30/05/2023

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