National information and online forms concerning Directive 2004/80/EC
Council Directive 2004/80/EC of 29 April 2004 relating to compensation to crime victims
The directive applies between all Member States of the European Union.
The directive requires that each EU Member State sets up a national scheme of compensation to all victims of violent, intentional crime. According to this law all victims of violent, intentional crime have access to the national compensation scheme in the Member State on whose territory the crime was committed.
To help victims of violent, intentional crime have access to compensation in cross border cases, the directive sets up a system of cooperation between national authorities:
The assisting and deciding authorities communicate among each other in the languages they have accepted. To find information about the accepted language(s) you should look at the Member State of the authority to which the information relevant to the case (e.g. application, decision or other communication) is sent.
Please select the relevant country's flag to obtain detailed national information.
The assisting and deciding authorities are helped by the national Central Contact Points (Please select "Central contact point" in the search tool below) whose role it is to promote cooperation between the authorities, give assistance and seek solutions in cross border situations.
The European e-Justice Portal provides you with information concerning the application of the directive and a user-friendly tool for filling in the forms.
Compensation to crime victims in the European Union
ARCHIVED European Judicial ATLAS website (closed on 30 September 2017)
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Anträge sind in Tschechisch einzureichen.
Die Anträge können unter Verwendung des auf der Website des tschechischen Justizministeriums verfügbaren Formulars eingereicht werden. Die Verwendung des Formulars ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben, und das Antragsverfahren kann auf der Grundlage eines formlosen Antrags eingeleitet werden, sofern dieser eindeutig auf die Gewährung von Geldleistungen für ein Opfer einer Straftat abzielt.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Die Entschädigungsstelle für Opfer von Straftaten (Erstatningsnævnet) nimmt Anträge in dänischer oder englischer Sprache entgegen.
Dänemark hat mit den anderen nordischen Ländern Finnland, Island, Norwegen und Schweden eine Sprachenregelung vereinbart, wonach die Staatsangehörigen dieser Länder in einem anderen nordischen Land ihre eigene Sprache verwenden dürfen. Diese Sprachenregelung gilt für Dänisch, Finnisch, Isländisch, Norwegisch und Schwedisch.
Auf der Website der Entschädigungsstelle stehen diverse Formulare – auch das Antragsformular – in dänischer und englischer Sprache zur Verfügung (http://www.erstatningsnaevnet.dk/ unter dem Reiter „selvbetjening‟ (Selbstbedienung)).
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Der Entschädigungsantrag sowie antragsrelevante Unterlagen werden in allen Amtssprachen der EU entgegengenommen. Ebenso können die zwischen den Behörden übermittelten Informationen (Artikel 7 bis 10) in allen Amtssprachen der EU ausgetauscht werden.
Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer(387 Kb)
Informationen zum Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer(137 Kb)
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Estnisch
Das Formular für den Antrag auf Entschädigung ist abrufbar auf der Website der Sozialversicherungsbehörde
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Englisch und Irisch
Über den folgenden Link gelangen Sie zur neuen Website des Ministeriums für Justiz und zur Entschädigungsregelung für Opfer von Gewalttaten.
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Die offizielle Sprache für die Übermittlung eines Antrags und den Austausch von Informationen, Unterlagen und Belegen ist Griechisch.
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Spanisch
Formular(75 Kb) für die Übermittlung eines Antrags auf Entschädigung in einem grenzüberschreitenden Fall
Formular(53 Kb) für die Übermittlung einer Entscheidung über einen Antrag auf Entschädigung in einem grenzüberschreitenden Fall
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Anträge und Anfragen können in Kroatisch gestellt werden.
Formulare für einen Antrag auf Entschädigung sind auf der Website des Justizministeriums in Kroatisch und Englisch abrufbar.
Link:
https://mpu.gov.hr/dokumenti/10?page=1&tag=-1&tip2=&Datumod=&Datumdo=&pojam=compensation
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Griechisch und Englisch
Antragsformulare und Informationen über die Entschädigung sind in Griechisch und Englisch in den Einrichtungen der Abteilung Sozialversicherung des Ministeriums für Arbeit und Sozialversicherung erhältlich oder auf dessen Website abrufbar: http://www.mlsi.gov.cy/sid.
Anträge können persönlich eingereicht oder per Post an folgende Adresse gesendet werden: Social Insurance Services (Υπηρεσίες Κοινωνικών Ασφαλίσεων) Leoforos Lordou Vyronos 7, 1465 Nicosia, Zypern.
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Anträge können in Litauisch und Englisch übermittelt werden.
Das Formular für den Antrag auf Entschädigung ist in Litauisch einzureichen.
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In Luxemburg werden nach Artikel 11 Absatz 1 folgende Sprachen akzeptiert:
Antragsteller müssen in Luxemburg kein spezielles Formular für einen Antrag auf Entschädigung ausfüllen.
Der Antrag ist formlos in Schriftform mit Angabe des Datums, des Orts und des Geschehens, dessen der Antragsteller Opfer geworden ist, einzureichen.
Dem Antrag sind entsprechende Belege beizufügen (Kopie des Protokolls und der möglicherweise ergangenen Gerichtsbeschlüsse, Belege über den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit bzw. erlittene dauerhafte Behinderungen, Belege über einen Anstieg der Ausgaben oder eine Einkommensminderung, Belege aus denen hervorgeht, dass es dem Opfer nicht gelingt, eine gerechte und angemessene Entschädigung vom Täter zu erhalten).
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Anträge können in Maltesisch und Englisch eingereicht werden.
Das Formular für den Antrag auf Entschädigung ist über folgenden Link abrufbar: https://eforms.gov.mt/pdfforms.aspx?fid=pjd010e
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Ein Antrag kann in jeder Sprache eingereicht werden.
Antragsformular für Opfer in Niederländisch
Antragsformular für nahe Angehörige in Niederländisch
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Gemäß Artikel 11(1)(a) und (b) der Richtlinie 2004/80/EG DES RATES vom 29. April 2004 zur Entschädigung der Opfer von Straftaten werden neben der deutschen auch die englische Sprache akzeptiert.
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Portugiesisch, Englisch
Die Formulare wurden per Ministerialerlass Nr. 403/2012 vom 7. Dezember 2012 genehmigt.
Sie sind in elektronischer Form auf der Website der Kommission für den Schutz der Opfer von Straftaten (Comissão de Proteção às Vítimas de Crimes) verfügbar.
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Entschädigungsanträge sind in slowenischer Sprache einzureichen.
Für Entschädigungsanträge ist das Formular auf der Website des Justizministeriums zu verwenden. Dem Antrag ist darüber hinaus eine Erklärung beizufügen. Die Formulare für Angehörige der italienischen und der ungarischen Minderheit in Slowenien gibt es in einer nichtamtlichen italienischen bzw. ungarischen Übersetzung.
Das Formular steht auch in englischer Sprache zur Verfügung (siehe unten) – allerdings nur zur Information. Entschädigungsanträge müssen in slowenischer Sprache gestellt werden.
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Nach Artikel 20 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 274/2017 über Opfer von Straftaten und zur Änderung bestimmter Rechtsakte „werden die in den Artikeln 18 und 19 genannten Dokumente und Informationen in der Amtssprache oder in einer der Amtssprachen des Mitgliedstaats, dessen Behörde angerufen wird, oder in einer anderen Sprache, deren Verwendung von diesem Mitgliedstaat zugelassen wurde, übermittelt, mit Ausnahme der folgenden Dokumente und Informationen:
a) Entscheidungen der Entscheidungsgremien werden in der in ihrem Basisrechtsakt festgelegten Sprache abgefasst;
b) Erklärungen der Opfer einer Gewalttat oder anderer in Artikel 18 Absatz 6 Buchstabe b und Artikel 19 Absatz 4 Buchstabe b genannter Personen werden in der von der Unterstützungsbehörde des Mitgliedstaats festgelegten Sprache abgefasst.“
Nach Artikel 20 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 274/2017 sind die an die slowakischen Behörden gerichteten Dokumente und Informationen vorbehaltlich der in Absatz 1 genannten Bedingungen in slowakischer und englischer Sprache zu übermitteln.
Weitere Informationen sowie das (Formular für den Entschädigungsantrag) sind auf der Website des Justizministeriums der Slowakischen Republik zu finden.
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Finnisch, Schwedisch, Englisch
Antragsformular:
Antragsformular (finnisch)(315 Kb)
Antragsformular (schwedisch)(377 Kb)
Antragsformular (englisch)(299 Kb)
Zusammenstellung und Einreichung der Unterlagen und des Antragsformulars:
Sie können Ihren Antrag elektronisch über die sichere Kommunikationsschnittstelle https://turvaviesti.valtiokonttori.fi/ oder per Post an folgende Anschrift übermitteln: Valtiokonttori, PL 550, 00054 Valtiokonttori
Sie können die Entschädigung auch online beantragen. Für die Identifizierung nutzen wir den allen Behörden gemeinsamen Webdienst Suomi.fi. Sie können sich mittels Ihres finnischen Bankkontos, Ihres Mobiltelefon-Zertifikats oder Ihrer Zertifizierungskarte identifizieren.
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Schwedisch oder Englisch.
Ansökan om brottsskadeersättning (Antrag auf Entschädigung für Opfer von Straftaten – hierfür wird eine schwedische mobile BankID benötigt)
Ansökan om brottsskadeersättning för personskada och kränkning (Antrag auf Entschädigung für Personenschäden und Verletzung der persönlichen Integrität, pdf)
Ansökan om brottsskadeersättning till ett barn som har bevittnat brott (brottsoffermyndigheten.se) [Antrag auf Entschädigung für ein Kind, das Zeuge einer Straftat wurde] (schwedische Behörde zur Unterstützung von Opfern von Straftaten (brottsoffermyndigheten.se), pdf)
Ansökan om brottsskadeersättning för sak- eller ren förmögenhetsskada (Antrag auf materielle oder rein finanzielle Entschädigung für Opfer von Straftaten, pdf)
Application for criminal injuries compensation for personal injury and violation of personal integrity (Antrag auf Entschädigung für Personenschäden und Verletzung der persönlichen Integrität, pdf)
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Englisch
Links:
Formular für die Voranmeldung eines Antrags auf Entschädigung von Opfern von Straftaten
Geltende Vorschriften: Criminal Injury Compensation 2009 Scheme
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