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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN
Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.
Sprachen für die Übermittlung von Anträgen
Entschädigungsanträge sind in slowenischer Sprache einzureichen.
Formblätter für den Antrag auf Entschädigung
Für Entschädigungsanträge ist das Formular auf der Website des Justizministeriums zu verwenden. Dem Antrag ist darüber hinaus eine Erklärung beizufügen. Die Formulare für Angehörige der italienischen und der ungarischen Minderheit in Slowenien gibt es in einer nichtamtlichen italienischen bzw. ungarischen Übersetzung.
Das Formular steht auch in englischer Sprache zur Verfügung (siehe unten) – allerdings nur zur Information. Entschädigungsanträge müssen in slowenischer Sprache gestellt werden.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.