Entschädigung der Opfer von Straftaten

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Entschädigung der Opfer von Straftaten


*muss ausgefüllt werden

Sprachen für die Übermittlung von Anträgen

In Luxemburg werden nach Artikel 11 Absatz 1 folgende Sprachen akzeptiert:

  • Luxemburgisch oder
  • Französisch oder
  • Deutsch.

Formblätter für den Antrag auf Entschädigung

Antragsteller müssen in Luxemburg kein spezielles Formular für einen Antrag auf Entschädigung ausfüllen.

Der Antrag ist formlos in Schriftform mit Angabe des Datums, des Orts und des Geschehens, dessen der Antragsteller Opfer geworden ist, einzureichen.

Dem Antrag sind entsprechende Belege beizufügen (Kopie des Protokolls und der möglicherweise ergangenen Gerichtsbeschlüsse, Belege über den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit bzw. erlittene dauerhafte Behinderungen, Belege über einen Anstieg der Ausgaben oder eine Einkommensminderung, Belege aus denen hervorgeht, dass es dem Opfer nicht gelingt, eine gerechte und angemessene Entschädigung vom Täter zu erhalten).

Letzte Aktualisierung: 06/05/2022

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