Sprachen für die Übermittlung von Anträgen
Der Entschädigungsantrag sowie antragsrelevante Unterlagen werden in allen Amtssprachen der EU entgegengenommen. Ebenso können die zwischen den Behörden übermittelten Informationen (Artikel 7 bis 10) in allen Amtssprachen der EU ausgetauscht werden.
Formblätter für den Antrag auf Entschädigung
Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer (387 Kb)
Informationen zum Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer (137 Kb)
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