Landesspezifische Informationen und Online-Formulare gemäß der Richtlinie 2004/80/EG
Informationen nach Regionen suchen
Richtlinie 2004/80/EG des Rates vom 29. April 2004 zur Entschädigung der Opfer von Straftaten
Die Richtlinie gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Gemäß der Richtlinie sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, eine nationale Regelung zu erlassen, die eine Entschädigung aller Opfer vorsätzlicher Gewalttaten gewährleistet. Alle Opfer vorsätzlich begangener Gewalttaten haben Zugang zur nationalen Entschädigungsregelung in dem Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet die Straftat begangen wurde.
Zur Unterstützung der Opfer vorsätzlicher Straftaten beim Zugang zu Entschädigungen in grenzüberschreitenden Fällen wird mit der Richtlinie ein System für die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden geschaffen.
Die Unterstützungsbehörde und die Entscheidungsbehörde kommunizieren in den von ihnen vereinbarten Sprachen miteinander. Informationen über die vereinbarte(n) Sprache(n) finden Sie auf der Seite zum jeweiligen Mitgliedstaat der Behörde, an die die einschlägigen Informationen (z. B. Antrag, Entscheidung oder Mitteilung) übermittelt werden.
Für genauere Informationen zu dem gewünschten Land klicken Sie bitte auf dessen Flagge.
Die Unterstützungsbehörde und die Entscheidungsbehörde werden von den zentralen Kontaktstellen unterstützt (siehe unter „zentrale Kontaktstelle“ in der Suchfunktion unten). Sie fördern die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden, unterstützen und erarbeiten Lösungen in grenzüberschreitenden Fällen.
Das Europäische Justizportal stellt Ihnen Informationen über die Anwendung der Richtlinie sowie ein leicht zu bedienendes Werkzeug zur Verfügung, das Ihnen das Ausfüllen der Formblätter gestattet.
Entschädigung für Opfer von Straftaten in der Europäischen Union
ARCHIVIERTE Website des Europäischen Gerichtsatlas (eingestellt am 30. September 2017)
Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.
Diese Seite wird von der Europäischen Kommission verwaltet. Die Informationen auf dieser Seite geben nicht unbedingt den offiziellen Standpunkt der Europäischen Kommission wieder. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.