Für den Fall, dass ein Unternehmen oder ein Unternehmer in eine finanzielle Schieflage gerät oder seine Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen kann, gibt es in jedem Land besondere Verfahren mit dem Ziel, die Situation speziell auch mit Blick auf die Gläubiger (d. h. alle Parteien, denen Geld geschuldet wird) vollumfänglich zu regeln.
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Die Insolvenzverfahren variieren je nachdem, welcher Zweck mit ihnen verfolgt wird:
Unternehmen
Unternehmer
Für alle Verfahren gilt, dass, sobald sie förmlich eröffnet sind, die Gläubiger ihre Schulden nicht mehr individuell geltend machen können. So ist gewährleistet, dass alle Gläubiger in Bezug auf das Schuldnervermögen gleichgestellt sind.
Um ihre Außenstände wiederzuerlangen, müssen die Gläubiger ihre Forderungen entweder gegenüber dem Gericht oder gegenüber dem Insolvenzverwalter, der für die Umverteilung bzw. Liquidation der Vermögenswerte des Schuldners zuständig ist, belegen können. Unter bestimmten Umständen kann auch der Schuldner selbst für den Nachweis sorgen.
Grenzüberschreitende Insolvenzen (EU-Vorschriften)
Insolvenzen von Unternehmen oder Unternehmern, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten Geschäfte betreiben oder über Vermögensgegenstände verfügen, können nach EU-Recht abgewickelt werden, d. h. vor allem nach der Verordnung 2015/848 (hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte).
In Verordnung 2015/848 genannte Formulare
Nationale Verfahren
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