Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Insolvenz/Bankrott

Schottland
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1 Gegen wen kann ein Insolvenzverfahren eröffnet werden?

Nach Section 1 des Insolvenzgesetzes (Bankruptcy (Scotland) Act 2016) (im Folgenden Gesetz von 2016) „kann das Vermögen eines Schuldners unter Zwangsverwaltung gestellt werden“. Das bedeutet, dass gegen verschiedene im Gesetz von 2016 als „Schuldner“ definierte Rechtssubjekte ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden kann. Hierzu zählen: ein lebender Schuldner, ein verstorbener Schuldner oder sein Testamentsvollstrecker oder eine Person, die berechtigt ist, zum Testamentsvollstrecker eines verstorbenen Schuldners bestellt zu werden, ein Treuhandfonds (trust), eine (aufgelöste) Personengesellschaft, eine (aufgelöste) Kommanditgesellschaft im Sinne des Gesetzes über Kommanditgesellschaften (Limited Partnerships Act 1907), eine Körperschaft mit oder ohne Rechtspersönlichkeit.

Nach dem Insolvenzgesetz von 1986 (Insolvency Act 1986, im Folgenden Gesetz von 1986) kann auch gegen Gesellschaften (mit oder ohne Rechtspersönlichkeit) ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden.

2 Unter welchen Voraussetzungen kann ein Insolvenzverfahren eröffnet werden?

Ein Privatinsolvenzverfahren kann auf Antrag des Schuldners (auch eines mittellosen Schuldners im Rahmen des „Minimal Asset Process“) oder auf Antrag eines Gläubigers beim Sheriff Court eröffnet werden. Der Schuldner kann auch eine Vereinbarung zur Schuldenregulierung (trust deed) eingehen. Dabei handelt es sich um eine außergerichtliche, freiwillige Form des Insolvenzverfahrens zwischen einer natürlichen Person und ihren Gläubigern.

Gegen einen lebenden Schuldner kann auf dessen Antrag ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, wenn:

  • der Gesamtbetrag seiner Schulden (einschließlich Zinsen) zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 3000 GBP beträgt;
  • in den letzten fünf Jahren vor dem Tag des Insolvenzantrags keine Insolvenz gegen den Schuldner eröffnet worden ist;
  • der Schuldner von einem Finanzberater beraten worden ist;
  • der Schuldner eine Verpflichtungserklärung abgegeben hat (einschließlich der Verpflichtung, dem Treuhänder nach der Insolvenzeröffnung einen Betrag zu zahlen, der nach Maßgabe des Common Financial Tool (CFT) festgelegt wird);
  • der Schuldner „offensichtlich zahlungsunfähig“ ist oder seine Zahlungsunfähigkeit innerhalb der vorgeschriebenen Frist bescheinigt wurde oder er einen Treuhandvertrag geschlossen hat, der wegen eines Widerspruchs oder der Ablehnung seitens der Gläubiger nicht geschützt ist.

Der Schuldner ist im Sinne der Antragstellung nicht allein deshalb „offensichtlich zahlungsunfähig“, weil er einen Treuhandvertrag geschlossen oder seine Gläubiger von seiner Finanzlage in Kenntnis gesetzt hat.

Ein Insolvenzantrag kann auch von einem mittellosen Schuldner im Rahmen des „Minimal Asset Process“ gestellt werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  • Anhand des Common Financial Tool wurde festgestellt, dass der Schuldner keinen Insolvenzbeitrag leisten muss, oder er hat mindestens sechs Monate lang bis zum Tag der Antragstellung Sozialleistungen erhalten.
  • Die Schulden (einschließlich Zinsen) betragen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 1500 GBP, aber nicht mehr als 17 000 GBP.
  • Das Gesamtvermögen des Schuldners zum Zeitpunkt der Antragstellung beträgt nicht mehr als 2000 GBP.
  • Kein einzelner Vermögensgegenstand des Schuldners hat einen Wert von mehr als 1000 GBP.
  • Der Schuldner hat kein Grundeigentum.
  • Dem Schuldner wurde eine Bescheinigung über seine Zahlungsunfähigkeit ausgestellt.
  • In den letzten zehn Jahren vor dem Tag der Antragstellung des Schuldners wurde kein Insolvenzverfahren gegen den Schuldner aufgrund eines von ihm selbst gestellten Antrags im Rahmen des „Minimal Asset Process“ eröffnet.
  • In den letzten fünf Jahren vor dem Tag der Antragstellung wurde auch kein Insolvenzverfahren gegen den Schuldner aufgrund eines anderen von ihm selbst gestellten Antrags oder aufgrund eines anderweitigen Insolvenzantrags eröffnet.

Ein Insolvenzverfahren gegen einen lebenden Schuldner kann auch auf Antrag eines qualifizierten Gläubigers (oder mehrerer) eröffnet werden, wenn der Schuldner „offensichtlich zahlungsunfähig“ ist und der qualifizierte Gläubiger dem Schuldner maximal zwölf Wochen vor der Antragstellung eine kombinierte Schuldenberatung und -information (debt advice and information package – DAIP) vermittelt hat. Gemeint ist das DAIP nach Section 10 Absatz 5 des Schuldenregulierungs- und Pfändungsgesetzes (Debt Arrangement and Attachment (Scotland) Act 2002, im Folgenden Gesetz von 2002).

Ein qualifizierter Gläubiger ist ein Gläubiger, der zum Zeitpunkt seiner Antragstellung (oder gegebenenfalls der Antragstellung des Schuldners) fällige oder noch nicht fällige Forderungen gegen den Schuldner in Höhe von mindestens 3000 GBP (je Forderung oder insgesamt) hat, bei denen es sich nicht um Eventualforderungen oder künftige Forderungen oder aufgrund einer Einziehungsverfügung zu zahlende Beträge (gesichert oder ungesichert) handelt. Qualifizierte Gläubiger sind Gläubiger, die zu dem genannten Zeitpunkt gegen den Schuldner Forderungen der vorstehenden Art in Höhe von insgesamt mindestens 3000 GBP haben.

Da auch das Kriterium „offensichtlich zahlungsunfähig“ erfüllt sein muss, damit ein Schuldner selbst Insolvenz oder ein Gläubiger die Insolvenz eines Schuldners beantragen kann, muss klar sein, was damit gemeint ist. Von offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit ist in Schottland auszugehen, wenn:

  • die Insolvenz des Schuldnervermögens oder in England, Wales oder Nordirland der Konkurs des Schuldners festgestellt wurde
  • es sich bei dem Schuldner nicht um eine Person handelt, deren Vermögen Gegenstand eines einstweiligen Verfügungsverbots (restraint order), eines Arrestbefehls (detention power), einer Beschlagnahme- oder Einziehungsverfügung (confiscation order bzw. charging order) ist und die ihren Gläubigern schriftlich mitgeteilt hat, dass sie die Begleichung ihrer Schulden im normalen Geschäftsgang eingestellt hat
  • gegen den Schuldner in einem anderen Mitgliedstaat außerhalb des Vereinigten Königreichs ein Hauptinsolvenzverfahren läuft
  • der Schuldner eine Vereinbarung zur Schuldenregulierung (trust deed) eingegangen ist
  • nach Zustellung einer ordnungsgemäßen Zahlungsaufforderung an den Schuldner die Zahlungsfrist abgelaufen ist (außer wenn der Schuldner bei Entstehen der Schuld in der Lage und bereit war, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder zu dem Zeitpunkt in der Lage gewesen wäre, die Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, wenn sein Vermögen nicht sichergestellt, beschlagnahmt oder eingezogen worden wäre)
  • ein Insolvenzeröffnungsbeschluss über einen Teil der Insolvenzmasse zur Zahlung oder als Sicherheit erlassen wird (außer wenn der Schuldner bei Entstehen der Schuld in der Lage und bereit war, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder zu dem Zeitpunkt in der Lage gewesen wäre, die Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, wenn sein Vermögen nicht sichergestellt, beschlagnahmt oder eingezogen worden wäre)
  • eine durch einen Beschluss oder eine Urkunde festgestellte Schuld (gemäß Section 10 des Gesetzes von 2002) vom Schuldner im Rahmen eines Entschuldungsprogramms gemäß Teil 1 dieses Gesetzes getilgt und das Programm beendet wird (außer wenn der Schuldner bei Entstehen der Schuld in der Lage und bereit war, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder zu dem Zeitpunkt in der Lage gewesen wäre, die Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, wenn sein Vermögen nicht sichergestellt, beschlagnahmt oder eingezogen worden wäre)
  • ein Gläubiger mit einer fälligen Forderung von mindestens 1500 GBP dem Schuldner eine Zahlungsaufforderung in der vorgeschriebenen Form durch einen Gerichtsvollzieher hat zustellen lassen, in der er aufgefordert wird, die Schulden zu begleichen oder eine entsprechende Sicherheit zu hinterlegen, und der Schuldner innerhalb von drei Wochen nach Zustellung der Aufforderung nicht nachgekommen ist oder dem Gläubiger gegenüber per Einschreiben behauptet, dass keine Forderung besteht oder dass der vom Gläubiger geforderte Betrag keineswegs unverzüglich zahlbar ist

Ein Insolvenzverfahren gegen einen lebenden Schuldner kann auch von einem vorläufigen Verwalter oder einem im Hauptinsolvenzverfahren bestellten Insolvenzverwalter eines Mitgliedstaats eröffnet werden.

Der auf der Grundlage einer Schuldenregulierungsvereinbarung handelnde Bevollmächtigte kann ein Insolvenzverfahren gegen einen lebenden Schuldner nur dann eröffnen, wenn der Schuldner einer Verpflichtung aus der Vereinbarung, die er nach vernünftigem Ermessen hätte erfüllen können, oder einer Anweisung oder Aufforderung des Bevollmächtigten im Rahmen der Vereinbarung nicht nachgekommen ist oder wenn der Bevollmächtigte in seinem Antrag glaubhaft macht, dass eine Insolvenz im Interesse der Gläubiger ist.

Ein Insolvenzverfahren gegen einen verstorbenen Schuldner kann auf Antrag eines qualifizierten Gläubigers (oder mehrerer) des verstorbenen Schuldners, eines vorläufigen Verwalters, eines im Hauptinsolvenzverfahrens bestellten Insolvenzverwalters eines Mitgliedstaats oder eines auf der Grundlage einer Schuldenregulierungsvereinbarung handelnden Bevollmächtigten eröffnet werden. Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen einen verstorbenen Schuldner kann auf Betreiben eines Schuldners auch vom Testamentsvollstrecker oder von einer als Testamentsvollstrecker in Betracht kommenden Person gestellt werden.

Der Schuldner kann eine Schuldenregulierungsvereinbarung nur dann eingehen, wenn die Tilgungsfrist mindestens 48 Monate beträgt, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Die Schuldenregulierungsvereinbarung verpflichtet eine natürliche Person, während der Laufzeit monatlich einen bestimmten Betrag zu zahlen. Eine außergerichtliche Vereinbarung ist jedoch für einen Gläubiger, der den Bedingungen nicht zustimmt, nicht bindend. Eine Schuldenregulierungsvereinbarung ist nur dann geschützt, wenn die Verbindlichkeiten mindestens 5000 GBP betragen.

Eine Unternehmensinsolvenz kann in Schottland durch Liquidation (freiwillig oder auf Anordnung des Gerichts), Umstrukturierung (durch freiwilligen außergerichtlichen Vergleich (Company Voluntary Arrangement, CVA) oder Administration) oder durch Zwangsverwaltung erfolgen. Die Administration kann auch zur Liquidation eingesetzt werden, ist dann aber keine eigentliche Umstrukturierung mehr.

Gläubiger (private und öffentliche) können bei einem Gericht die Liquidation eines Unternehmens (Zwangsliquidation) oder seine Zwangsverwaltung beantragen, während das Unternehmen selbst die Liquidation beschließen kann (freiwillige Liquidation mit Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsunfähigkeit, wobei die Zahlungsfähigkeit daran gemessen wird, ob sämtliche Schulden innerhalb von zwölf Monaten beglichen werden können). Das Unternehmen kann seine Abwicklung auch bei Gericht beantragen. Ferner kann der Schottland-Minister (Secretary of State) die Liquidation eines Unternehmens bei Gericht beantragen, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Dazu muss das Unternehmen nicht zahlungsunfähig sein.

Eine Zwangsliquidation kann erfolgen, wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen (Insolvenz), was dadurch als bewiesen gilt, dass es einer gesetzlichen Zahlungsverpflichtung oder einem Urteil nicht nachgekommen ist. Das Gericht kann die Liquidation einer Gesellschaft nach Recht und Billigkeit verlangen. Wenn dem Gericht ein Antrag (einer der Parteien) auf Zwangsliquidation vorliegt, kann es jederzeit einen vorläufigen Insolvenzverwalter einsetzen. Diese Maßnahme erfolgt in der Regel zum Schutz des Vermögens der Gesellschaft bis zur Eröffnung des Liquidationsverfahrens. Die Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters sind im Gerichtsbeschluss über seine Bestellung festgelegt.

Voraussetzung für das Administrationsverfahren ist, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist oder wahrscheinlich werden wird. Nach geltender Rechtsprechung bedeutet „wahrscheinlich“ (likely) in diesem Sinne, dass eher von der Zahlungsunfähigkeit als vom Gegenteil auszugehen ist. Das Unternehmen oder seine Geschäftsführer können ebenso wie der Inhaber eines Globalpfandrechts (Floating Chargeholder) einen Administrator bestellen (diese Bestellung erfolgt ohne Beteiligung des Gerichts).

Ein außergerichtlicher Vergleich (CVA) kann von der Gesellschaft vorgeschlagen werden. Dazu muss sie nicht zahlungsunfähig sein. Ein CVA kann auch vom Verwalter in einem Liquidations- oder Administrationsverfahren (sofern eines dieser Verfahren bereits eingeleitet wurde) vorgeschlagen werden.

Sobald das Verfahren eingeleitet wurde (Liquidationsbeschluss der Gesellschaft, gerichtliche Anordnung der Administration oder Liquidation oder Anzeige der Bestellung eines Administrators beim Gericht (im Fall einer außergerichtlichen Bestellung), kann der Verwalter tätig werden.

3 Welche Vermögenswerte umfasst die Insolvenzmasse? Wie werden Vermögenswerte behandelt, die der Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erwirbt bzw. die ihm nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zufallen?

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das gesamte Vermögen des Schuldners, von einigen Ausnahmen abgesehen, auf den Treuhänder übertragen. Die Insolvenzmasse geht vom Schuldner auf den Treuhänder über. Der Treuhänder erwirbt auch einen Anspruch auf das Vermögen, das dem Schuldner nach dem Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung, aber vor dessen Entlastung zusteht. In der Insolvenzmasse nicht enthalten sind Mietzinsen aufgrund eines Mietverhältnisses, wenn es sich um einen preisüberwachten Mietbesitz im Sinne von Teil II des Wohnungsbaugesetzes von 1988 (Housing (Scotland) Act 1988) oder um einen preisüberwachten Mietbesitz im Sinne von Teil VIII des Mietgesetzes von 1984 (Rent (Scotland) Act 1984) handelt, wonach kein Zuschlag als Bedingung für die Abtretung verlangt werden darf, oder um einen preisüberwachten Mietbesitz in Schottland im Sinne des Wohnungsbaugesetzes von 2001 (Housing (Scotland) Act 2001).

Das nicht an einen Treuhänder übergehende Vermögen umfasst alle gemäß Section 11 Absatz 1 des Gesetzes von 2002 unpfändbaren Gegenstände außerhalb der Wohnung und alle Gegenstände in der Wohnung, die keine wesentlichen Vermögenswerte im Sinne von Teil 3 des Gesetzes von 2002 sind. Vermögensgegenstände, die der Schuldner für eine andere Person in Verwahrung genommen hat, sind ebenfalls ausgenommen. Wenn der Schuldner im Rahmen des „Minimal Asset Process“ aus gutem Grund die Nutzung eines Fahrzeugs beansprucht, ist ein ihm gehörendes Fahrzeug mit einem Wert von höchstens 3000 GBP nicht als Vermögensgegenstand anzusehen.

Von der Übertragung der Insolvenzmasse auf einen Treuhänder bleibt die Hypothek eines Eigentümers unberührt.

Es sei daran erinnert, dass die Ansprüche gesicherter Gläubiger, die Vorrang vor den Rechten des Treuhänders haben, nicht mit der Insolvenzmasse übertragen werden.

Durch eine Schuldenregulierungsvereinbarung werden die Vermögenswerte des Schuldners zum Zweck der Verwaltung zugunsten der Gläubiger und zur Tilgung der Schulden übertragen, wobei der Schuldner jedoch nur freiwillig übertragbare Vermögenswerte übertragen kann. Hinsichtlich der geschützten Schuldenregulierungsvereinbarung enthält das Gesetz von 2016 Bestimmungen zur Einigung über den Grundbesitz des Schuldners.

Bei einer Unternehmensinsolvenz ist das gesamte weltweite Vermögen der Gesellschaft in das Insolvenzverfahren einbezogen. Der Begriff „Eigentum“ ist im Gesetz sehr weit gefasst.

4 Welche Befugnisse haben der Schuldner bzw. der Insolvenzverwalter?

Der Treuhänder in einer Privatinsolvenz oder im Rahmen einer Schuldenregulierungsvereinbarung (oder ein anderer Verwalter) muss ein qualifizierter Insolvenzverwalter sein. Insolvenzverwalter im Sinne des Gesetzes von 1986 hat in Schottland die gleiche Bedeutung wie in England und Wales. Jeder außer dem „Accountant in Bankruptcy“ (Wirtschaftsprüfer für Insolvenzen im schottischen Amt für Insolvenzen) macht sich strafbar, wenn er in Schottland als Treuhänder oder Verwalter auftritt und kein qualifizierter Insolvenzverwalter ist.

Nur eine natürliche Person kann Insolvenzverwalter sein. Die Zulassung als Insolvenzverwalter wird von einem Berufsverband erteilt, den der Schottland-Minister dazu ermächtigt. Wer eine Zulassung beantragt, muss sich prüfen lassen und eine bestimmte Anzahl von Stunden praktischer Erfahrung mit Insolvenzen nachweisen.

Bei jeder Privatinsolvenz gibt es einen Treuhänder, der folgende Aufgaben hat:

  • Beitreibung, Verwaltung und Verwertung des in Schottland und außerhalb befindlichen Vermögens des Schuldners
  • Verteilung des Vermögens unter den Gläubigern des Schuldners entsprechend ihren jeweiligen Ansprüchen
  • Feststellung der Gründe und Umstände der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners
  • Feststellung der Verbindlichkeiten und Vermögenswerte des Schuldners
  • Führen von Aufzeichnungen während seiner Amtszeit, um das Insolvenzverfahren genau zu protokollieren
  • regelmäßige Buchführung über seine Kommissionsgeschäfte mit dem Vermögen des Schuldners, wobei diese Bücher jederzeit zur Einsichtnahme durch die Gläubigervertreter (sofern vorhanden), die Gläubiger und den Schuldner zur Verfügung stehen müssen,
  • unabhängig davon, ob der Treuhänder noch im Rahmen des Insolvenzverfahrens tätig ist, muss er dem „Accountant in Bankruptcy“ alle Informationen zur Verfügung stellen, die seiner Einschätzung nach für seine Funktionsausübung nach dem Gesetz von 2016 erforderlich sind

Ein Treuhänder muss bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben auch die Ratschläge der Gläubigervertreter (falls vorhanden) berücksichtigen.

Hat der Treuhänder hinreichenden Grund zu der Annahme, dass der Schuldner im Zusammenhang mit der Insolvenz in Bezug auf sein Vermögen, seinen Umgang damit oder seine Geschäftstätigkeit oder sein Finanzgebaren oder eine andere Person in ihrem Verhalten gegenüber dem Schuldner, dem vorläufigen Treuhänder oder dem Treuhänder in Bezug auf Vermögenswerte, Geschäfte oder finanzielle Angelegenheiten des Schuldners eine Straftat begangen hat, muss der Treuhänder dies dem „Accountant in Bankruptcy“ melden. Hat der Treuhänder hinreichende Gründe zu der Annahme, dass ein Verhalten des Schuldners dazu führen würde, dass einem Antrag auf Insolvenzbeschränkung vom Sheriff stattgegeben wird, muss der Treuhänder dies dem „Accountant in Bankruptcy“ melden. Diese Meldungen haben absoluten Vorrang.

Wenn der „Accountant in Bankruptcy“ der Treuhänder ist, kann er den Sheriff um Anweisungen in einer bestimmten Angelegenheit im Zusammenhang mit der Insolvenz ersuchen.

Ist der Schuldner, ein Gläubiger oder ein anderer Betroffener mit einer Handlung, Unterlassung oder Entscheidung des Treuhänders nicht einverstanden, kann er sich an das Gericht (Sheriff Court) wenden, woraufhin der Sheriff die betreffende Handlung oder Entscheidung des Treuhänders bestätigen, aufheben oder ändern oder dem Treuhänder Anweisungen erteilen oder eine als angemessen erachtete Anordnung erlassen kann.

Die Vergütung eines Insolvenzverwalters in einer Unternehmensinsolvenz wird von den Gläubigern festgelegt. Der Insolvenzverwalter kann sich an ein Gericht wenden, wenn er die von den Gläubigern festgelegte Vergütungsgrundlage für unzureichend hält. Gläubiger können sich an das Gericht wenden, wenn sie die Vergütung für überhöht halten.

5 Unter welchen Bedingungen können Aufrechnungen geltend gemacht werden?

Eine vor der Insolvenz entstandene Forderung des Schuldners kann gegen eine vor der Insolvenz entstandene Forderung des Gläubigers aufgerechnet werden. Gleiches gilt für nach der Insolvenz entstandene Forderungen.

6 Wie wirken sich Insolvenzverfahren auf laufende Verträge des Schuldners aus?

In einem Privatinsolvenzverfahren vertritt der Treuhänder sowohl die Gläubiger als auch den Schuldner, den Schuldner jedoch nicht in Bezug auf dessen Verbindlichkeiten. Dem Treuhänder erwachsen aus der Annahme seines Amts und der Inbesitznahme der Insolvenzmasse keine Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern des Schuldners aus nach der Insolvenzeröffnung fortbestehenden Verbindlichkeiten oder Verträgen. Er kann aber mit Genehmigung der Gläubiger einen Vertrag schließen. Damit verpflichtet er entweder die Gläubiger direkt (bzw. diejenigen, die ihm die Genehmigung erteilt haben), oder er wird persönlich verpflichtet mit Entlastung gegenüber den Gläubigern. Wenn der Treuhänder einen Vertrag ohne Zustimmung der Gläubiger schließt, haftet er persönlich für die Erfüllung der Vertragspflichten.

Der Treuhänder kann einen Vertrag schließen, wenn dies als vorteilhaft für die Verwaltung des Schuldnervermögens erachtet wird, außer wenn dies durch die Vertragsbestimmungen ausdrücklich oder implizit ausgeschlossen ist.

Bei einigen Verträgen muss der Treuhänder unter Umständen gar keine Leistung erbringen, sondern kann lediglich die Vorteile des Vertrags nutzen und beispielsweise Zahlungen einziehen. Bei anderen Verträgen kann es für die Insolvenzmasse von Vorteil sein, wenn der Treuhänder die Vertragspflichten erfüllt und Leistungen erbringt.

Wenn der Treuhänder keinen Vertrag schließt, könnte der anderen Partei als gewöhnlicher Insolvenzgläubigerin ein Schadenersatzspruch zustehen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die andere Partei den Vertrag nach der Insolvenz gekündigt oder seiner Kündigung zugestimmt hat, sofern der Vertrag keine anderslautende Klausel enthält.

Die vertraglichen Befugnisse des Treuhänders bei einer Privatinsolvenz regelt Section 110 des Gesetzes von 2016. Der Treuhänder muss einen vom Schuldner geschlossenen Vertrag innerhalb von 28 Tagen nach Eingang eines entsprechenden schriftlichen Antrags der anderen Vertragspartei übernehmen oder den Eintritt in den Vertrag ablehnen. Ein Antrag auf Verlängerung der 28-Tage-Frist kann beim Sheriff Court gestellt werden, wenn der „Accountant in Bankruptcy“ der Treuhänder ist, oder beim „Accountant in Bankruptcy“, wenn er nicht der Treuhänder ist. Die Entscheidung über eine Fristverlängerung kann überprüft und angefochten werden. Der „Accountant in Bankruptcy“ kann vor einer Entscheidung oder Überprüfung den Sheriff um Anweisung ersuchen. Antwortet der Treuhänder nicht innerhalb von 28 Tagen (bzw. innerhalb der verlängerten Frist) schriftlich auf den Antrag einer Vertragspartei, gilt dies als Ablehnung des Vertrags durch den Treuhänder.

Die Bereitstellung bestimmter Leistungen (Versorgungsleistungen, Kommunikations- und IT-Dienste, die als „wesentlich“ gelten) kann während der Insolvenz aufrechterhalten werden, ohne dass die zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bestehenden Zahlungsrückstände ausgeglichen werden müssen.

Bei einer Unternehmensinsolvenz ist der Verwalter nicht verpflichtet, die von dem schuldnerischen Unternehmen geschlossenen Verträge zu erfüllen. Der Liquidator kann von einem ungünstigen Vertrag zurücktreten und die damit verbundenen Beteiligungen/Verbindlichkeiten des insolventen Unternehmens beenden (die Gegenpartei kann im Insolvenzverfahren die ihr infolge der Insolvenz entstandenen Verluste/Schäden geltend machen). Lieferanten bzw. Dienstleister können Verträge bei Insolvenz kündigen (sofern der Vertrag dies vorsieht). Dies gilt nicht für wesentliche Versorgungsleistungen. Unbezahlte Waren/Dienstleistungen können als Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet werden.

7 Wie wirkt sich ein Insolvenzverfahren auf Rechtsverfolgungsmaßnahmen einzelner Gläubiger aus (abgesehen von anhängigen Rechtsstreitigkeiten)?

Bei einer Privatinsolvenz kann der Treuhänder nach Section 109 Absatz 5 des Gesetzes von 2016 gerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit dem Vermögen des Schuldners anstrengen, bestreiten oder fortführen.

Wer zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung eine Forderung gegen einen Schuldner hat, wird sie in der Regel im Insolvenzverfahren geltend machen. Möglicherweise wäre aber ein gerichtliches Verfahren gegen den Schuldner am besten geeignet, um eine strittige Forderung durchzusetzen.

Sowohl das Liquidations- als auch das Administrationsverfahren gewähren einen Aufschub. Nach Eröffnung des Verfahrens können rechtliche Schritte gegen das Unternehmen nur mit Zustimmung des Verwalters oder mit Genehmigung des Gerichts eingeleitet werden.

Bei einem außergerichtlichen Vergleich (CVA) kann ein an der Vereinbarung beteiligter Gläubiger allein keine rechtlichen Schritte zur Durchsetzung seiner Forderung einleiten (da er an die akzeptierte Vereinbarung gebunden ist). Aber wer nach der Annahme des Vergleichs zum Gläubiger geworden ist, kann gerichtlich vorgehen, wenn er keine Zahlung erhält.

8 Wie wirkt sich ein Insolvenzverfahren auf die Fortsetzung von Rechtsstreitigkeiten aus, die bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens anhängig waren?

Der Schuldner kann keine Klage erheben oder ein Verfahren fortführen, wenn der Treuhänder dies an seiner Stelle tun will. Der Treuhänder sollte auf das Verfahren hingewiesen werden, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich selbst als Kläger oder Beklagter daran zu beteiligen. Das Gerichtsverfahren kann jedoch ungeachtet der Position des Treuhänders fortgesetzt werden.

Verfahren, die sich auf den Familienstand auswirken, wie eine Ehescheidung, können vom Schuldner trotz eines eingeleiteten Insolvenzverfahrens fortgesetzt werden. Eine Klage auf Schmerzensgeld ist eine persönliche Klage, die ein Treuhänder nicht anstelle der betroffenen Person erheben kann, auch wenn er berechtigt ist, wegen eines Vermögensschadens Klage zu erheben oder sich an einer Klage auf Schmerzensgeld zu beteiligen. Der Schuldner ist dem Treuhänder gegenüber möglicherweise rechenschaftspflichtig für die aus der Klage erzielten Erlöse.

In Schottland kann ein Schuldner durch Ersuchen um einen Aufschub seine Absicht kenntlich machen, Insolvenz zu beantragen oder eine Schuldenregulierungsvereinbarung einzugehen. Der Aufschub schützt den Schuldner sechs Wochen lang vor einer Vollstreckung. In dieser Zeit kann, bevor das Insolvenzverfahren eröffnet wird, ein Gerichtsverfahren fortgesetzt werden, doch ein Urteil kann nicht vollstreckt werden.

Das Liquidationsverfahren bewirkt ebenso wie das Administrationsverfahren einen Aufschub. Zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung anhängige Klagen können nur mit Zustimmung des Verwalters oder mit Genehmigung des Gerichts fortgeführt werden.

Ein Gläubiger kann eine zum Zeitpunkt der Zustimmung zu einem außergerichtlichen Vergleich (CVA) anhängige Klage nicht fortsetzen, da er an die Bedingungen des Vergleichs gebunden ist (unabhängig davon, ob er selbst dafür gestimmt hat oder nicht).

9 Wie sieht die Beteiligung der Gläubiger am Insolvenzverfahren aus?

Gläubiger können auf unterschiedliche Weise am Insolvenzverfahren beteiligt werden, auch durch Gläubigerversammlungen. Innerhalb von 60 Tagen nach Eröffnung der Insolvenz muss der Treuhänder entscheiden, ob eine ordentliche Gläubigerversammlung einberufen werden soll. Wenn eine Versammlung stattfindet, können die anwesenden Gläubiger über die Ablösung des Treuhänders abstimmen. Beschließt der Treuhänder, keine Versammlung einzuberufen, können die Gläubiger eine beantragen. Der Treuhänder muss eine Versammlung einberufen, wenn sie von Gläubigern, die mindestens ein Viertel des Wertes (der Forderungen insgesamt) vertreten, beantragt wird. Andere Versammlungen können jederzeit von den Gläubigern einberufen werden. Eine Versammlung muss stattfinden, wenn sie von einem Zehntel (nach Anzahl) oder einem Drittel (nach dem Wert der Forderungen) der Gläubiger verlangt wird. Die Gläubigerversammlung kann einem Treuhänder Weisungen erteilen, wobei dem Treuhänder und anderen Gläubigern das Recht zusteht, beim Sheriff Court Rechtsmittel einzulegen. Auf jeder Gläubigerversammlung können Vertreter gewählt werden. Diese Gläubigervertreter können den Insolvenzverwalter allgemein beraten und überwachen und auch die Rechenschaftsberichte des Treuhänders prüfen. Gläubigervertreter sind Gläubiger oder deren bevollmächtigte Vertreter. Wenn keine Gläubigervertreter gewählt werden, nimmt der „Accountant in Bankruptcy“ diese Aufgabe wahr.

Treuhänder müssen am Ende des ersten Jahres und danach in regelmäßigen Abständen bis zum Abschluss der Insolvenz Rechenschaftsberichte vorlegen. Die Berichte werden vom „Accountant in Bankruptcy“ oder von den gewählten Gläubigervertretern geprüft. Den Gläubigern werden Kopien der Aufstellung der Auslagen und Vergütungen des Treuhänders übermittelt. Gläubiger können Einsicht in die Rechenschaftsberichte beantragen und gegen die Aufstellung der Auslagen und Vergütungen Rechtsmittel einlegen.

Eine einfache Schuldenregulierungsvereinbarung ist für Gläubiger nicht bindend, außer wenn sie den Bedingungen zugestimmt haben und die Vereinbarung zu einer geschützten Schuldenregulierungsvereinbarung wird.

Bei einer Unternehmensinsolvenz sind Gläubiger durch Gläubigerversammlungen und andere Entscheidungsprozesse am Insolvenzverfahren beteiligt. Sie können auch einen Ausschuss bilden und dessen Mitglieder wählen. Verwalter müssen die Gläubiger regelmäßig (je nach Verfahren alle 6 oder 12 Monate) über den Fortgang des Verfahrens informieren.

10 Auf welche Weise kann der Insolvenzverwalter Vermögenswerte aus der Insolvenzmasse verwerten oder veräußern?

Bei einer Privatinsolvenz übernimmt der Treuhänder die Verwaltung im Interesse der Gläubiger. Er ist befugt, die auf ihn übergegangene Insolvenzmasse festzustellen und einzuziehen. Nach Section 109 des Gesetzes von 2016 muss der Treuhänder zum Zweck der Einziehung des Schuldnervermögens (vorbehaltlich Section 113 des Gesetzes über die Wohnung des Schuldners) so bald wie möglich nach seiner Bestellung das gesamte Vermögen des Schuldners und alle im Besitz oder unter der Kontrolle des Schuldners befindlichen Dokumente, die sich auf sein Vermögen oder seine Geschäftstätigkeit oder seine Finanzen beziehen, in Besitz nehmen. Der Treuhänder muss ein Vermögensverzeichnis erstellen, eine Bewertung der Insolvenzmasse vornehmen und eine Kopie des Verzeichnisses und der Bewertung an den „Accountant in Bankruptcy“ übermitteln. Der Treuhänder ist auch berechtigt, Einsicht in alle Unterlagen nehmen, die sich auf das Vermögen oder die Geschäfte oder die Finanzen des Schuldners beziehen und die vom Schuldner selbst oder in seinem Namen an einen Dritten und zu dessen Händen übergeben worden sind, und Kopien dieser Unterlagen anzufertigen. Behindert eine Person einen Treuhänder, der von seinem Recht auf Einsichtnahme in Dokumente Gebrauch macht oder Gebrauch zu machen versucht, so kann sie der Sheriff auf Antrag des Treuhänders anweisen, diese Behinderung zu unterlassen. Der Treuhänder kann außerdem verlangen, dass ihm Eigentumsurkunden und andere Dokumente des Schuldners ausgehändigt werden, auch wenn ein Pfandrecht daran geltend gemacht wird, jedoch unbeschadet eines möglichen Vorrangs des Pfandgläubigers.

Nach der Einziehung der Vermögenswerte ist es Aufgabe des Treuhänders, die Insolvenzmasse zu verwalten und zu verwerten. Gemäß Section 109 des Gesetzes von 2016 muss sich der Treuhänder so bald wie möglich nach seiner Bestellung beim „Accountant in Bankruptcy“ über seine Aufgaben informieren und bis auf einige Ausnahmen alle allgemeinen oder speziellen Anweisungen befolgen, die ihm gegebenenfalls von den Gläubigern, auf Antrag der Gläubigervertreter, vom Sheriff oder vom „Accountant in Bankruptcy“ hinsichtlich seiner Aufgaben erteilt werden.

Der Treuhänder kann:

  • die Geschäftstätigkeit des Schuldners fortsetzen oder beenden
  • gerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit dem Vermögen des Schuldners anstrengen, bestreiten oder fortführen
  • einen Teil des Vermögens besichern
  • wo Rechte, Optionen oder andere Befugnisse Teil der Insolvenzmasse sind, Zahlungen leisten oder Verbindlichkeiten eingehen, um zugunsten der Gläubiger den Vermögensgegenstand zu erwerben, für den das Recht, die Option oder die Befugnis gilt
  • Geld aufnehmen, soweit dies zur Sicherung des Schuldnervermögens erforderlich ist
  • Versicherungspolicen in Bezug auf das Unternehmen oder das Vermögen des Schuldners ablösen oder weiterführen

Der Treuhänder kann Vermögenswerte des Schuldners auf einer öffentlichen Auktion oder durch privaten Verkauf veräußern.

Für den Verkauf von Teilen des Grundbesitzes des Schuldners, für die ein oder mehrere Gläubiger Pfandbriefe besitzen, gelten folgende Regeln, sofern die Rechte dieser gesicherten Gläubiger Vorrang vor denen des Treuhänders haben:

  • Der Treuhänder darf den betreffenden Teil nur im Einvernehmen mit dem einzelnen Gläubiger veräußern, es sei denn, es wird ein so hoher Preis erzielt, dass alle Pfandbriefe eingelöst werden können.
  • Dass ein Gläubiger Schritte einleitet, um seine Sicherheit für diesen Teil des Grundbesitzes zu verwerten, nachdem der Treuhänder ihm seine Verkaufsabsicht mitgeteilt hat, oder dass der Treuhänder den Verkauf dieses Vermögensteils einleitet, nachdem ein Gläubiger ihm seine Verkaufsabsicht mitgeteilt hat, muss ausgeschlossen sein.
  • Hat der Treuhänder oder ein Gläubiger (wie oben beschrieben) seine Absicht mitgeteilt, den Verkauf aber unnötig hinausgezögert, kann mit Genehmigung des Sheriffs jeder Gläubiger, der die Mitteilung erhalten hat, seine Sicherheit verwerten bzw. der Treuhänder den betreffenden Teil des Grundbesitzes veräußern.

Die dem Treuhänder obliegende Verwertung der Insolvenzmasse umfasst auch den Verkauf von Schulden gegenüber der Insolvenzmasse mit oder ohne Rückgriff auf das Vermögen.

Verderbliche Waren kann der Treuhänder verkaufen, ohne sich an Anweisungen zu halten, wenn dies seiner Einschätzung nach dem Verkauf im Wege stünde.

Nach Section 109 des Gesetzes von 2016 ist weder der Treuhänder noch einer seiner Mitarbeiter noch ein Gläubigervertreter berechtigt, Vermögenswerte des Schuldners zu erwerben.

Der Treuhänder muss sich an die Bestimmungen von Section 109 Absatz 7 des Gesetzes von 2016 halten. Was nach Section 109 zulässig ist, darf er nur durchführen, wenn es seiner Ansicht nach für das Vermögen des Schuldners finanziell von Vorteil und im Interesse der Gläubiger ist.

11 Welche Forderungen sind als Insolvenzforderungen anzumelden und wie werden Forderungen behandelt, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen?

Gläubigerforderungen in einem Insolvenzverfahren in Schottland sind Forderungen, die zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung fällig waren. Wenn der Schuldner den Insolvenzantrag gestellt hat, gilt das Datum der Genehmigung des Antrags als Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung. Wenn ein Gläubiger den Insolvenzantrag gestellt hat, gilt das Datum der ersten richterlichen Vorladung des Schuldners als Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung.

Die Auslagen und Vergütungen des Treuhänders, die Ausgaben eines Gläubigers, der die Insolvenzeröffnung gegen den Schuldner beantragt oder sich einem solchen Antrag angeschlossen hat, sowie die Zinsen auf die Schulden vom Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bis zur Tilgung der Schuld werden ebenfalls aus der Insolvenzmasse gezahlt (sofern ausreichende Mittel vorhanden sind).

Forderungen, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, können nicht geltend gemacht werden. Folglich hat ein Gläubiger, dessen Forderung später entstanden ist, eine Forderung gegen den Schuldner, die zur Eröffnung eines weiteren Insolvenzverfahrens führen könnte. Tatsächlich können mehrere Insolvenzverfahren gegen einen Schuldner laufen.

Bei einer Unternehmensinsolvenz können alle Schulden und Verbindlichkeiten der Gesellschaft, die vor der Insolvenzeröffnung bestanden, im Insolvenzverfahren angemeldet werden. Auch Verbindlichkeiten, die noch nicht fällig sind, können geltend gemacht werden, allerdings abgezinst auf den Gegenwartswert. Forderungen aus Straftaten (wie Drogenhandel) können im Rahmen der Administration oder Liquidation nicht angemeldet werden. Verbindlichkeiten, die nach Eröffnung des Verfahrens entstanden sind, gelten als „Aufwendungen“. Für sie gilt eine eigene Rangfolge, aber sie müssen alle bezahlt sein, bevor Geld an die Gläubiger verteilt werden kann.

12 Welche Regeln gelten für die Anmeldung, die Prüfung und die Feststellung von Forderungen?

Wie Forderungen bei einer Privatinsolvenz geltend zu machen sind, regelt Section 122 des Gesetzes von 2016. Um seinen Anspruch auf eine Quote der Insolvenzmasse (soweit Mittel vorhanden sind) geltend zu machen, muss der Gläubiger seine Forderung spätestens am Stichtag (relevant day) beim Treuhänder anmelden. Der Stichtag ist der 120. Tag nach dem Tag, an dem dem Gläubiger mitgeteilt wurde, ob der Treuhänder eine Gläubigerversammlung einberufen wird, oder, falls er keine derartige Mitteilung erhalten hat, der 120. Tag nach dem Tag, an dem der Treuhänder den Gläubiger zur Anmeldung seiner Forderungen aufgefordert hat.

Wenn ein Gläubiger eine Forderung verspätet (nach dem Stichtag) beim Treuhänder anmeldet, kann der Treuhänder für jeden Abrechnungszeitraum eine Entscheidung über den Anspruch des Gläubigers auf eine Quote der Insolvenzmasse (sofern Mittel vorhanden sind) treffen, sofern die Forderung spätestens acht Wochen vor Ablauf des Abrechnungszeitraums angemeldet wird und außergewöhnliche Umstände die Anmeldung vor dem Stichtag verhindert haben.

Zur Feststellung der Gültigkeit oder der Höhe einer Forderung kann der Treuhänder vom Gläubiger weitere Nachweise verlangen. Der Treuhänder kann auch von jeder anderen Person, die seiner Einschätzung nach relevante Nachweise beibringen kann, solche Nachweise verlangen. Wenn der Gläubiger oder die andere Person die Vorlage von Nachweisen verweigert oder hinauszögert, kann der Treuhänder beim Sheriff Court eine Vorladung des Gläubigers oder der anderen Person zu einer persönlichen Befragung durch den Sheriff erwirken.

Gläubiger müssen ihre Forderungen unter Einhaltung der Formvorschriften nach den schottischen Insolvenzvorschriften (Bankruptcy (Scotland) Regulations 2016) anmelden.

Gläubiger einer Unternehmensinsolvenz können zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens eine Forderung (oder den Nachweis einer Forderung) anmelden. Nur wer eine Forderung angemeldet hat, kann in den Versammlungen (oder bei anderen Beschlussverfahren) mit abstimmen und an der Verteilung beteiligt werden. Wenn im Administrations- oder Liquidationsverfahren eine Verteilung ansteht, teilt der Verwalter allen Gläubigern, die noch keine Forderung angemeldet haben, schriftlich mit, dass eine Verteilung stattfinden wird, und fordert sie auf, ihre Forderungen anzumelden, mit Angabe des Termins, bis zu dem sie bei dieser Verteilung berücksichtigt werden können. Ein Verwalter kann später angemeldete Forderungen berücksichtigen, er ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Bei der Abwicklung einer Gesellschaft durch das Gericht sind Forderungen unter Verwendung eines Standardformulars anzumelden. Für andere Verfahren ist kein Standardformular vorgesehen, doch es ist gesetzlich geregelt, welche Nachweise für eine Verteilung zu erbringen sind. Ein Gläubiger, der seine Forderung nicht rechtzeitig geltend macht, kann der Verteilung nicht widersprechen.

13 Wie ist die Verteilung des Erlöses geregelt? Wie wird die Rangfolge der Forderungen und Rechte von Gläubigern bestimmt?

Bei der Verteilung in einem Privatinsolvenzverfahren ist die Rangfolge wie folgt geregelt:

  1. Auslagen und Vergütung des vorläufigen Treuhänders für die Verwaltung der Insolvenzmasse
  2. Auslagen und Vergütung des Treuhänders für die Verwaltung der Insolvenzmasse
  3. im Fall eines verstorbenen Schuldners die nach vernünftigem Ermessen angefallenen Begräbniskosten und Auslagen und die nach vernünftigem Ermessen anfallenden Auslagen für die Verwaltung seines Nachlasses
  4. die einem Gläubiger, der den Insolvenzantrag gestellt oder sich einem solchen Antrag angeschlossen hat, im Zusammenhang mit der Insolvenz des Schuldners nach vernünftigem Ermessen entstandenen Kosten
  5. gewöhnliche bevorrechtigte Forderungen (ohne Zinsen, die auf diese Forderungen bis zum Zeitpunkt der Insolvenz angefallen sind)
  6. zweitrangige bevorrechtigte Forderungen (ohne Zinsen, die auf diese Forderungen bis zum Zeitpunkt der Insolvenz angefallen sind)
  7. gewöhnliche Forderungen
  8. gesetzliche Zinsen auf gewöhnliche bevorrechtigte Forderungen, auf zweitrangige bevorrechtigte Forderungen und auf gewöhnliche Forderungen vom Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung und bis zum Datum der Schuldentilgung
  9. alle aufgeschobenen Forderungen

Der nach vollständiger Tilgung aller Schulden verbleibende Überschuss fällt an den Schuldner oder seine Nachfolger oder Rechtsnachfolger zurück.

Einige Forderungen aus Beschäftigungsverhältnissen gelten als bevorrechtigt; sie sind nach Begleichung der Verfahrenskosten, aber vor Befriedigung der Forderungen von Inhabern von Globalpfandrechten und von ungesicherten Gläubigern zahlbar.

14 Unter welchen Voraussetzungen kann das Insolvenzverfahren (insbesondere durch Vergleich) beendigt werden und wie wirkt sich dies aus?

Insolvenzverfahren gelten in der Regel als beendet, sobald die Verwaltung abgeschlossen ist und der Treuhänder alle Quoten an die Gläubiger ausgezahlt und alle Konten geschlossen hat und er selbst als Treuhänder entlastet wurde. Nach schottischer Rechtsprechung läuft die Insolvenz jedoch trotz der Entlastung des Schuldners und des Treuhänders weiter. Begründet wird dies damit, dass das Verfahren durch einen Antrag an das Gericht oder unter bestimmten Umständen durch den „Accountant in Bankruptcy“ wiederaufgenommen werden kann.

Mit der Beendigung des Insolvenzverfahrens ist der Schuldner nach Section 145 des Gesetzes von 2016 innerhalb des Vereinigten Königreichs von sämtlichen Schulden und Verbindlichkeiten befreit, für die er zum Zeitpunkt der Insolvenz haftbar war. Demzufolge können die Gläubiger nicht mehr damit rechnen, dass diese Schulden noch zurückgezahlt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen. Nicht befreit ist der Schuldner von der Verpflichtung zur Zahlung der von einem Friedensgericht verhängten Geldbuße (oder von einem District Court festgesetzten Schadenersatzleistung gemäß Section 249 des Strafprozessgesetzes (Criminal Procedure (Scotland) Act 1995, im Folgenden Gesetz von 1995); von der Haftung für die Einziehung eines bei Gericht hinterlegten Geldbetrags nach Section 24 Absatz 6 des Gesetzes von 1995; von der Haftung für die Folgen von Betrug oder Vertrauensbruch; von der Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt oder Beiträgen zum Unterhalt im Sinne des Gesetzes oder zu regelmäßigen Zahlungen nach einer Scheidung aufgrund eines Gerichtsbeschlusses oder einer Verpflichtung, die weder Unterhalt noch regelmäßige Zuwendungen sind und die Teil einer Gläubigerforderung sein können, oder zur Zahlung von Unterhaltsleistungen für Kinder im Sinne des Kindesunterhaltsgesetzes (Child Support Act 1991, im Folgenden Gesetz von 1991), die über einen Zeitraum vor der Insolvenzeröffnung nicht gezahlt wurden von einer Person, die sie hätte zahlen sollen, oder von einem Arbeitgeber, von dem sie gemäß Section 31 Absatz 5 des Gesetzes von 1991 abgezogen wurden oder hätten abgezogen werden sollen.

Mit Beendigung der Schuldenregulierungsvereinbarung ist der Schuldner von sämtlichen Schulden aus dieser Vereinbarung entlastet, sofern er nach Auffassung des Treuhänders seinen Verpflichtungen aus der Vereinbarung nachgekommen ist.

Die Möglichkeit des Vergleichs wurde in Schottland für nach dem 1. April 2015 gestellte Insolvenzanträge durch Section 18 des Gesetzes über Konkurs- und Schuldenberatung von 2014 (Bankruptcy and Debt Advice (Scotland) Act 2014) aufgehoben.

Es gibt detaillierte Verfahrensvorschriften für die Beendigung aller Unternehmensinsolvenzverfahren, sowohl für die Liquidation als auch für die Umstrukturierung.

Umstrukturierungspläne müssen nicht vom Gericht genehmigt werden, aber eine Partei kann sich an das Gericht wenden, wenn sie sich in ihren Rechten unnötig verletzt fühlt.

Die Gläubiger stimmen den Vorschlägen des Schuldners (bei einem außergerichtlichen Vergleich (CVA) –> 75 % Zustimmung nach Wert) oder des Insolvenzverwalters zu (bei einer Administration mit einfacher Mehrheit oder Zustimmung aller gesicherten und einer Mehrheit der bevorrechtigten Gläubiger in den Fällen, in denen eine Rückerstattung an nicht gesicherte Gläubiger als nicht wahrscheinlich erachtet wird).

Nachdem ein außergerichtlicher Vergleich (CVA) angenommen wurde, sind alle zum Vorschlagszeitpunkt nicht gesicherten Gläubiger an den Vergleich gebunden.

15 Welche Rechte hat der Gläubiger nach Beendigung des Insolvenzverfahrens?

Nach Beendigung des Insolvenzverfahrens können Gläubiger die Entlastung des Treuhänders anfechten und auch einen Antrag auf Wiedereröffnung und Wiederaufnahme des Insolvenzverfahrens stellen.

Wie bereits ausgeführt, bedeutet die Beendigung des Insolvenzverfahrens und die Entlastung des Schuldners in der Regel, dass der Schuldner innerhalb des Vereinigten Königreichs von sämtlichen Schulden und Verbindlichkeiten, für die er zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung haftbar war, entlastet ist – von einigen Ausnahmen abgesehen. Daher können Gläubiger trotz Beendigung des Insolvenzverfahrens weiterhin berechtigt sein, bestimmte ausgenommene Forderungen geltend zu machen.

Auch nach Beendigung des Verfahrens können Gläubiger an sie verteilte (aber nicht vereinnahmte) Gelder geltend machen.

16 Wer hat die Kosten des Insolvenzverfahrens einschließlich der Auslagen zu tragen?

Die Kosten und Auslagen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sollten durch Mittel aus der Insolvenzmasse gedeckt werden. Wenn diese Mittel nicht ausreichen, um die Kosten und Auslagen des Verfahrens zu decken, und der „Accountant of Bankruptcy“ als Insolvenzverwalter fungiert, werden diese Kosten von der öffentlichen Hand übernommen. Ist statt des „Accountant in Bankruptcy“ ein Insolvenzverwalter der Treuhänder, so kann er den Gläubiger, der den Antrag gestellt hat, zum Ausgleich von Fehlbeträgen auffordern, wenn die eingezogenen Mittel nicht ausreichen, um die Kosten und Auslagen des Verfahrens zu decken. Kosten und Auslagen müssen (aus der Verwertung) bezahlt werden, bevor Gelder an die Gläubiger zurückgezahlt werden können.

17 Welche Rechtshandlungen sind nichtig, anfechtbar oder relativ unwirksam, weil sie die Gesamtheit der Gläubiger benachteiligen?

Unentgeltliche Übertragungen, ungerechtfertigte Bevorzugungen und andere betrügerische Transaktionen können nach dem Common Law und gemäß Section 98 (11) und Section 99 (8) des Gesetzes von 2016 angefochten werden.

Eine unentgeltliche Übertragung durch den Schuldner kann von jedem Gläubiger angefochten werden, dessen Forderung bis zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung oder vor Abschluss der Schuldenregulierungsvereinbarung oder vor dem Tod des Schuldners entstanden ist. Sie kann auch vom Treuhänder, von dem aufgrund der Schuldenregulierungsvereinbarung handelnden Treuhänder oder gegebenenfalls von einem gerichtlich bestellten Vermögenspfleger angefochten werden.

Eine unentgeltliche Übertragung ist anfechtbar, wenn dadurch Vermögenswerte des Schuldners übertragen oder eine Forderung oder ein Anspruch des Schuldners aufgegeben wurde und eine der folgenden Situationen eingetreten ist:

  • Der Schuldner ist zahlungsunfähig geworden (außer im Fall einer natürlichen Person durch ihren Tod).
  • Der Schuldner hat eine Schuldenregulierungsvereinbarung geschlossen, die den Status einer geschützten Vereinbarung erlangt hat.
  • Der Schuldner ist verstorben und sein Nachlass wurde innerhalb von 12 Monaten nach seinem Tod insolvent.
  • Der Schuldner ist verstorben und innerhalb von 12 Monaten nach seinem Tod wurde gemäß Section 11A des Vermögenspflegergesetzes (Judicial Factors (Scotland) Act 1889) ein gerichtlich bestellter Vermögenspfleger mit der Verwaltung des Vermögens beauftragt, das zum Zeitpunkt des Todes des Schuldners vollständig insolvent war.
  • Die Übertragung fand an einem für die Feststellung der Begünstigung maßgeblichen Tag statt.

Als Tag der Übertragung gilt der Tag, an dem die Übertragung ihre volle Wirksamkeit erlangt hat, und als „maßgeblicher Tag“, d. h. Stichtag für eine durch die Übertragung bewirkte Begünstigung gilt:

  • im Fall einer Person, die Geschäftspartnerin des Schuldners ist, ein Tag innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Tag der Insolvenzeröffnung oder der Ausstellung des Treuhandvertrags oder dem Tod des Schuldners und
  • im Fall jeder anderen Person ein Tag innerhalb der letzten zwei Jahre vor einem der genannten Tage.

Wenn eine Übertragung angefochten wird, ordnet das Gericht eine Verringerung oder Rückführung der Vermögenswerte in die Insolvenzmasse oder eine andere geeignete Maßnahme an. Das Gericht erlässt jedoch keine derartige Anordnung, wenn die Person, die die Übertragung beibehalten will, nachweisen kann,

  • dass das Vermögen des Schuldners unmittelbar nach der Übertragung oder zu einem anderen Zeitpunkt danach höher war als seine Verbindlichkeiten,
  • dass für die Übertragung eine angemessene Gegenleistung erfolgt ist,
  • dass die Übertragung
    • ein Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenk oder anderes übliches Geschenk oder
    • eine Schenkung für einen guten Zweck an eine Person war, die keine Geschäftspartnerin des Schuldners ist,

sodass die vom Schuldner vorgenommene Übertragung unter Berücksichtigung aller Umstände unbeschadet jedes vom Übertragungsempfänger in gutem Glauben und gegen Entgelt erworbenen Rechts vertretbar war.

Eine ungerechtfertigte Bevorzugung durch den Schuldner ist gesetzlich anfechtbar. Die Klage kann vom Gläubiger einer Forderung erhoben werden, die am oder vor dem Tag der Insolvenzeröffnung, der Ausstellung der geschützten Schuldenregulierungsvereinbarung oder dem Tod des Schuldners entstanden ist. Auch der Treuhänder, der im Rahmen einer geschützten Schuldenregulierungsvereinbarung handelnde Treuhänder sowie ein gerichtlich bestellter Vermögenspfleger können Klage erheben. Durch die Übertragung muss ein Gläubiger zum Nachteil der Gesamtheit der Gläubiger bevorzugt worden sein, und die Bevorzugung darf nicht mehr als sechs Monate vor der Insolvenzeröffnung, der vom Schuldner eingegangenen Schuldenregulierungsvereinbarung, die den Status einer geschützten Vereinbarung erlangt hat, oder dem Tod des Schuldners entstanden sein, wenn innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod die Insolvenz des Nachlasses festgestellt oder ein Vermögenspfleger vom Gericht bestellt wird. Eine Übertragung ist jedoch nicht anfechtbar, wenn sie im normalen Geschäftsverkehr vorgenommen wurde, eine Barzahlung für eine zu dem Zeitpunkt fällige Verbindlichkeit war (es sei denn, es war eine abgesprochene Transaktion, um die Gesamtheit der Gläubiger zu schädigen), eine Transaktion war, bei der die Parteien gegenseitige Verpflichtungen eingegangen sind (unabhängig davon, ob die Parteien ihre jeweiligen Verpflichtungen gleichzeitig oder zu unterschiedlichen Zeiten erfüllen), es sei denn, die Transaktion war abgesprochen, oder die Erteilung eines Auftrags des Schuldners an einen Drittschuldner war, eine Zahlung für die gesamten oder einen Teil der gepfändeten Mittel an den Pfandgläubiger zu leisten, wenn ein Zahlungsbefehl oder ein Zwangsvollstreckungsbefehl vorlag, dem eine Pfändung aufgrund einer Klage vorausging oder eine Zwangsvollstreckung folgte. Wenn die Übertragung angefochten wird, ordnet das Gericht eine Verringerung oder Rückführung von Vermögenswerten in die Insolvenzmasse oder eine andere angemessene Maßnahme an, sofern hierdurch kein in gutem Glauben und gegen Entgelt von dem oder durch den begünstigten Gläubiger erworbenes Recht berührt wird.

Bei einer Unternehmensinsolvenz kann der Verwalter den Empfänger verfolgen, wenn das Unternehmen bei der Entscheidung für eine formelle Insolvenz einen bestimmten Gläubiger bevorzugt oder ein Geschäft unter Wert abgeschlossen hat. Auf Antrag des Verwalters in einem Liquidations- oder Administrationsverfahren kann das Gericht jede Art von Transaktion rückgängig machen und anordnen, dass der Empfänger den Zustand wiederherstellt, der ohne diese Transaktion bestanden hätte.

Die Forderung, Vorzugszahlungen rückgängig zu machen, kann sich nur auf Transaktionen beziehen, die in den sechs Monaten vor Bestellung des Administrators oder vor Beginn der Liquidation bzw. zwei Jahre im Falle einer Vorzugszahlung an einen Geschäftspartner getätigt wurden.

Die Forderung, unter Wert getätigte Transaktionen rückgängig zu machen, kann sich nur auf Transaktionen beziehen, die in den zwei vorausgehenden Jahren getätigt wurden.

Der Verwalter in einem Administrations- oder Liquidationsverfahren oder in einem außergerichtlichen Vergleich kann beim Gericht die Aufhebung einer Transaktion beantragen, durch die Gläubiger geschädigt wurden. Ein solcher Antrag kann mit Genehmigung des Gerichts auch von einem Geschädigten der betreffenden Transaktion gestellt werden.

In einem Administrations- und einem Liquidationsverfahren kann der Verwalter auch jeden Geschäftsführer der Gesellschaft auf Schadenersatz verklagen, der trotz Kenntnis der Insolvenz an Geschäften, die weitere Verluste für die Gläubiger zur Folge hatten, an betrügerischen Geschäften oder Veruntreuungen beteiligt war.

Wird beim Gericht ein Antrag auf Liquidation gestellt, so sind alle nach Eingang des Antrags vorgenommenen Verfügungen über Vermögensgegenstände unwirksam, soweit das Gericht keine andere Anordnung erlässt.

Letzte Aktualisierung: 14/06/2021

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