

Informationen nach Regionen suchen
Die Kontaktstelle
Portugal hat für das EJN-zivil (das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen) eine Kontaktstelle benannt. Dabei handelt es sich um einen vom Obersten Justizrat (Conselho Superior da Magistratura) bestellten Richter, der im Rahmen eines Auswahlverfahrens ausgewählt wurde.
Das nationale Netz
Das nationale Netz wird gebildet aus den Zentralstellen, die in den Rechtsakten der EU und in anderen, von Portugal mitunterzeichneten internationalen Übereinkommen vorgesehen sind, sowie den in nationalen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen genannten Behörden. Weitere Mitglieder sind Verwaltungsbehörden mit Zuständigkeiten auf dem Gebiet der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen sowie Berufskammern, die an der Durchsetzung internationaler Übereinkommen und Rechtsakte der EU im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen unmittelbar mitwirkende Angehörige der Rechtsberufe vertreten.
Dem nationalen Netz gehören keine Verbindungsrichter oder Sachverständige an.
Nationale Netzmitglieder
Neben der Kontaktstelle umfasst das nationale Netz die folgenden zwölf Mitglieder:
Zentralstellen/zentrale Behörden
Die folgenden vorstehend genannten Netzmitglieder fungieren zugleich auch als Zentralstellen/zentrale Behörden, die nach Maßgabe des EU-Rechts bestimmte Aufgaben wahrnehmen:
Generaldirektion für Justizverwaltung – Justizministerium
Generaldirektion für Resozialisierung und Strafvollzug – Justizministerium
Institut für Register- und Notariatswesen – Justizministerium
Sozialversicherungsanstalt – Ministerium für Solidarität und soziale Sicherheit (Ministério da Solidariedade e da Segurança Social)
Ausschuss für den Schutz der Opfer von Straftaten (Comissão de Protecção às Vítimas de Crimes)
Generalstaatsanwaltschaft
Koordination des nationalen Netzes in einer dezentralen Struktur
Das nationale Netz in Portugal zeichnet sich durch eine dezentrale Struktur aus. Die Koordination des Netzes wird von der Kontaktstelle sichergestellt und basiert auf einer freiwilligen Zusammenarbeit zwischen den nationalen Mitgliedern. Die nationalen Mitglieder nehmen regelmäßig an vierteljährlichen von der Kontaktstelle organisierten Zusammenkünften teil. Erfordert die Anwendung von EU-Recht eine Änderung des nationalen Systems, wird eine Zusammenkunft einberufen, an der nur die betroffenen nationalen Mitglieder teilnehmen.
Dem Netz gehören keine Sachverständigen an. Erfordert eine Sache die Stellungnahme eines Sachverständigen, bittet die Kontaktstelle die jeweils geeignete nationale Behörde um ihre Mitarbeit auf freiwilliger und informeller Grundlage. Alle nationalen Mitglieder werden von der Kontaktstelle regelmäßig darin bestärkt, in ihren jeweiligen besonderen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereichen auf dem Gebiet der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen zu kooperieren.
Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.