Über das Netz

Litauen
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European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

Kontaktperson für das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen ist der Rechtsanwalt in der Gruppe Internationales Recht des Justizministeriums, der auch als zentrale Behörde bzw. zuständige Stelle im Sinne der EU-Regelungen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen fungiert. Neben diesen Aufgaben nimmt die Kontaktperson auch Aufgaben im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen wahr, wie sie sowohl in EU-Rechtsakten als auch in internationalen multilateralen und bilateralen Verträgen festgelegt sind, und beteiligt sich darüber hinaus an den Tätigkeiten der Arbeitsgruppen des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission, die sich mit Zivilsachen befassen.

In Litauen wurde keine formelle nationale Justizstruktur eingerichtet, in der die Mitglieder des nationalen Netzes zusammengeführt werden. Die Zusammenarbeit und Kommunikation in netzbezogenen Fragen erfolgt in der Regel ad hoc per E-Mail.

Informationen der Europäischen Kommission über Sitzungen des Netzes und andere Fragen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Netzes werden von der im Justizministerium benannten Kontaktperson des Netzes entgegengenommen, die diese Informationen je nach Thema oder Gegenstand der Sitzung an die zuständigen nationalen Behörden oder Gerichte (über die nationale Gerichtsverwaltung) weiterleitet. Dadurch wird sichergestellt, dass Informationen und Fragen, die das Netz betreffen, die zuständige Stelle erreichen.

Soweit erforderlich, bleiben die Kontaktperson und die Vertreter der zuständigen nationalen Behörden und Gerichte miteinander in Verbindung und befassen sich nicht nur per E-Mail, sondern auch telefonisch mit Problemen. Die Kontaktperson beantwortet Anfragen von Kontaktpersonen aus anderen Ländern entweder persönlich oder leitet sie zur Beantwortung unverzüglich an die zuständige Behörde weiter. Die Kontaktperson koordiniert auch die Übermittlung der Antwort an den Kollegen, der die Anfrage gestellt hatte. Die Kontaktperson unterstützt die Gerichte zudem bei der Beantwortung praktischer Fragen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten, die sich aus ihrer Tätigkeit ergeben, und verweist Vertreter von Gerichten oder Antragsteller bei der Suche nach einschlägigen Informationen auf die entsprechenden Abschnitte des Europäischen Justizportals.

In Litauen sind die Netzmitglieder und/oder zentralen Behörden, die für die Wahrnehmung der in der Verordnung festgelegten Aufgaben zuständig sind, das Justizministerium (und seine jeweiligen internen Abteilungen), die Verbindungsrichter/-staatsanwälte, die nationale Gerichtsverwaltung, der Dienst für staatlich garantierte Prozesskostenhilfe, der Staatliche Dienst für den Schutz von Kinderrechten und Adoption, die litauische Kammer der Gerichtsvollzieher, die litauische Notarkammer und die Zweigstelle des staatlichen Sozialversicherungsfonds in Mažeikiai.

Letzte Aktualisierung: 10/04/2020

Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.