Über das Netz

Bulgarien
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European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

Nationales Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen

Maßgebend für das Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen der Republik Bulgarien (Nationales Netz) sind die vom Obersten Justizrat (Vissh sadeben savet – VSS) mit Beschluss vom 13. März 2018 erlassenen Verfahrensvorschriften (Pravila za deynostta). Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss vom 11. Dezember 2014, geändert durch den Beschluss vom 19. März 2015.

Das Nationale Netz soll die Justizbehörden bei der Erstellung, Übermittlung und Erledigung von Rechtshilfeersuchen sowie bei der Erhebung und Speicherung von Statistiken über die internationale justizielle Zusammenarbeit der bulgarischen Gerichte unterstützen und mit den Kontaktstellen des Europäischen Justiziellen Netzes und anderen vergleichbaren Einrichtungen zusammenarbeiten.

Die Richterkammer (Sadiyska kolegiya) des Obersten Justizrats ist für das Funktionieren des nationalen Justiziellen Netzes, seine Beteiligung an nationalen und internationalen Projekten und seine Zusammenarbeit mit allen nationalen und internationalen Institutionen, Organisationen und Einrichtungen, die Aufgaben im Bereich der internationalen Rechtshilfe wahrnehmen, zuständig. Die Direktion für internationale Beziehungen und Protokoll (Direktsiya Mezhdunarodna deynost i Protokol) des Obersten Justizrats unterstützt und koordiniert den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern des Netzes, den nationalen Kontaktstellen und der Richterkammer. Methodische Anleitung und Koordinierung des Betriebs des nationalen Netzes wird von der Richterkammer über den Ausschuss für Beurteilungen und Auswahlverfahren (Komisiya po atestiraneto i konkursite) bereitgestellt.

Zusammensetzung

Bewerber um die Mitgliedschaft im nationalen Netz müssen Richter eines Kreis-, Bezirks- oder Appellationsgerichts sein und bestimmte Kriterien in Bezug auf berufliches Ansehen und moralische Integrität, Fremdsprachenkenntnisse usw. erfüllen. Nach einem Auswahlverfahren werden die Richter des Nationalen Netzes durch Beschluss der Richterkammer des Obersten Justizrats für einen Zeitraum von fünf Jahren ernannt. Dem nationalen Netz gehören bis zu sieben Richter aus jedem Berufungsbezirk und bis zu 15 Richter des Berufungsbezirks Sofia an. In ausdrücklich vorgesehenen Fällen endet die Mitgliedschaft im Netz durch eine begründete Entscheidung der Richterkammer des Obersten Justizrats auf Vorschlag des Ausschusses für Beurteilungen und Auswahlverfahren vorgeschlagen wird.

Kontaktstellen

Die Richterkammer des Obersten Justizrats benennt auf Vorschlag des Ausschusses für Beurteilungen und Auswahlverfahren Kontaktstellen aus den Reihen der Mitglieder des Netzes für einen Zeitraum von fünf Jahren: eine Kontaktstelle für Zivilsachen und eine Kontaktstelle für Handelssachen.

Funktionen

— Die Mitglieder des nationalen Netzes unterstützen die nationalen Kontaktstellen, die Teil des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen oder anderer internationaler Netze für die justizielle Zusammenarbeit sind, und die nationalen Richter im Rahmen der internationalen justiziellen Zusammenarbeit.

— Im Rahmen dieser Unterstützung sind die Mitglieder des nationalen Netzes verpflichtet, Informationen zu erteilen, zu beraten, erforderlichenfalls zu koordinieren und andere Maßnahmen durchzuführen, um die internationale justizielle Zusammenarbeit entsprechend den Zuständigkeiten der jeweiligen Justizbehörde in Bulgarien zu erleichtern. Die Mitglieder des nationalen Netzes sind verpflichtet, auf Antrag eines nationalen Richters, Staatsanwalts, Ermittlungsrichters oder Vertreters einer zentralen nationalen Behörde im Einklang mit den internationalen und europäischen Rechtsvorschriften Unterstützung zu leisten.

— Die Mitglieder des nationalen Netzes erleichtern die Organisation von Schulungen im Bereich der internationalen justiziellen Zusammenarbeit, die in dem Bezirk durchgeführt werden, in dem sie ihre Aufgaben wahrnehmen.

— Die Mitglieder des Nationalen Netzes unterstützen die Richter bei der internationalen justiziellen Zusammenarbeit in dem jeweiligen Berufungsbezirk, für den sie zuständig sind.

— Die Mitglieder des nationalen Netzes analysieren die europäische und nationale Rechtsprechung und die damit verbundenen Veränderungen bei der Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen und verbreiten diese Analysen.

— Die Mitglieder des Nationalen Netzes erstellen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Unions- und des Völkerrechts sowie der internationalen justiziellen Zusammenarbeit vierteljährliche Tätigkeitsübersichten für die einzelnen Berufungsbezirke und senden diese Übersichten an eine laufend aktualisierte Datenbank beim VSS. Die nationalen Kontaktstellen erhalten eine elektronische Fassung der in den Berufungsbezirken in Zivil- und Handelssachen ergangenen Urteile, in denen EU-Recht angewandt wurde, damit die Datenbank weiter gepflegt werden kann.

— Sie nehmen auch zusätzliche Aufgaben wahr, die bei Bedarf von der VSS-Richterkammer festgelegt werden: z. B. um Informationen bereitzustellen, eine Studie oder Schulungen durchzuführen oder eine andere Tätigkeit im Bereich der internationalen justiziellen Zusammenarbeit wahrzunehmen.

— Die Mitglieder des nationalen Netzes unterhalten eine aktuelle Datenbank mit Kontaktangaben (E-Mail-Adressen, sonstige Anschriften für den Schriftverkehr, Telefonnummern) und eine Datenbank mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union, die auf der Website des VSS, Abschnitt Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen, veröffentlicht wird.

— Jedes Mitglied des Nationalen Netzwerks nimmt seine Aufgaben in dem jeweiligen Berufungsbezirk wahr.

— Die Mitglieder des nationalen Netzes nehmen an einer jährlichen Sitzung teil, die im Februar stattfindet und auf der ein Tätigkeitsbericht des Netzes für das vorangegangene Kalenderjahr angenommen wird. Der Tätigkeitsbericht wird von der nationalen Kontaktstelle auf der Grundlage der von den Mitgliedern bis zum 15. Januar vorgelegten jährlichen Tätigkeitsberichte erstellt.

— Nach ihrer Teilnahme an den regelmäßigen Sitzungen der Kontaktstellen des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen legen die Teilnehmer der Richterkammer des Obersten Justizrats einen Bericht vor, der auf der Website des Obersten Justizrats, Abteilung Internationale Zusammenarbeit – Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen, veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit zu informieren.

Letzte Aktualisierung: 10/07/2021

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