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Österreich
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European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

Österreich hat im Bundesministerium für Justiz, Abteilung I 9, eine zentrale Kontaktstelle eingerichtet, die über das Netz gestellte Rechtsanfragen ausländischer Kontaktstellen beantwortet, zahlreiche Koordinierungs- und organisationsaufgaben wahrnimmt und auch die österreichischen Beiträge für die im Europäischen Justizportal veröffentlichten Merkblätter (Factsheets) des Netzwerks organisiert und redigiert.

Darüber hinaus wurden für jeden der vier Oberlandesgerichtssprengel zwei (für den Sprengel des OLG Wien und des OLG Linz jeweils drei) Richter als Kontaktstellen des Netzes nominiert, die den ausländischen Kontaktstellen und den österreichischen Gerichten in Einzelfällen der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit (etwa bei Schwierigkeiten bei grenzüberschreitender Beweisaufnahme oder Zustellung) Hilfe und Unterstützung bieten. In solchen Einzelfällen sollten sich ausländische Kontaktstellen daher nicht an die zentrale Kontaktstelle im Bundesministerium für Justiz sondern an die jeweils örtlich zuständige richterliche Kontaktstelle wenden. Der Sprengel des Oberlandesgerichtes Wien umfasst die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland, der des Oberlandesgerichtes Linz die Bundesländer Oberösterreich und Salzburg, jener des Oberlandesgerichtes Innsbruck die Bundesländer Tirol und Vorarlberg und das Oberlandesgericht Graz ist für die Bundesländer Steiermark und Kärnten zuständig.

Die Namen und Kontaktdaten der österreichischen (und auch der ausländischen) EJNZ-Kontaktstellen sind unter folgendem Link abrufbar: https://e-justice.europa.eu/contactPoint.do.

Privatpersonen/Verfahrensparteien oder ihre Rechtsvertreter dürfen sich nicht direkt an Kontaktstellen des Netzes wenden, sie können jedoch beim verfahrensführenden Richter die Befassung einer Kontaktstelle anregen.

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag und die Österreichische Notariatskammer nehmen seit dem 1. Jänner 2011 am EJNZ teil, haben jedoch gemäß der EJNZ-Entscheidung vom 28. Mai 2001(2001/470/EG) in der Fassung der Entscheidung vom 18. Juni 2009 (568/2009/EG) keine Zuständigkeit bei der Bearbeitung von Einzelfällen.

Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
1010 Wien, Wollzeile 1-3
Tel.: +43/1/535-1275, Fax: +43/1/535-1275-13
E-Mail: rechtsanwaelte@oerak.at
Sprachen: Deutsch und Englisch

Österreichische Notariatskammer
1010 Wien, Landesgerichtsstraße 20
Tel.: +43/1/402 45 09 0, Fax: +43/1/406 34 75
E-Mail: kammer@notar.or.at
Sprachen: Deutsch, Französisch und Englisch

Letzte Aktualisierung: 05/06/2023

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