Über das Netz

Landesspezifische Informationen über die Kontaktstellen und die Arbeitsweise des EJN (für Zivil- und Handelssachen)

Was ist das EJN (für Zivil- und Handelssachen)?

Die Vielfalt, die mit den zahlreichen unterschiedlichen nationalen Rechtssystemen innerhalb der Europäischen Union einhergeht, und die durch das neue Unionsrecht noch verstärkt wird, hat dazu geführt, dass Behörden, die mit grenzüberschreitenden Fällen befasst sind, Unterstützung und Informationen benötigen, die über ein spezielles Netz bereitgestellt werden. Solche Fälle können Wirtschafts-, Verbraucher- oder Arbeitssachen ebenso betreffen wie Scheidungssachen, Sorgerechtsfälle oder auch Erbangelegenheiten. Das Netz vereint nationale Stellen, deren Aufgabe es ist, die Gerichte vor Ort zu unterstützen, und soll die justizielle und rechtliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern. Das EJN (für Zivil- und Handelssachen) wurde mit der Entscheidung des Rates 2001/470/EG vom 28. Mai 2001 eingerichtet und hat seine Tätigkeit am 1. Dezember 2002 aufgenommen. Diese Entscheidung wurde einmal 2009 geändert (die konsolidierte Fassung finden Sie hier). Alle Mitgliedstaaten außer Dänemark beteiligen sich am EJN (für Zivil- und Handelssachen).

Werfen Sie einen Blick auf die EJN-Infografik!

Die Ziele des EJN (für Zivil- und Handelssachen)

Von Beginn an hat sich das EJN (für Zivil- und Handelssachen) als ein wichtiges Instrument erwiesen, das die Anwendung der zivilrechtlichen Instrumente der EU in der täglichen Rechtspraxis erleichtert. Das EJN (für Zivil- und Handelssachen) fördert und unterstützt den Kontakt zwischen den nationalen Justizbehörden durch Kontaktstellen in jedem Mitgliedstaat und erleichtert damit die Bearbeitung grenzüberschreitender Fälle. Diese Zusammenarbeit dient zudem der Unterstützung von Personen, die an grenzüberschreitenden Zivil- und Handelssachen beteiligt sind.

Wer sind die Mitglieder des EJN (für Zivil- und Handelssachen)?

Dem Netz gehören über 500 Mitglieder an. Jeder Mitgliedstaat verfügt über mindestens eine Kontaktstelle.

Dem Netz gehören an:

  • die von Mitgliedstaaten benannten Kontaktstellen
  • die Stellen und Zentralbehörden, die im Unionsrecht, in internationalen Übereinkünften, bei denen Mitgliedstaaten Vertragsparteien sind, oder im innerstaatlichen Recht für die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen angegeben sind
  • Verbindungsrichter mit Zuständigkeit für die Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen
  • sonstige Justiz- oder Verwaltungsbehörden, die für die Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen zuständig sind und deren Mitgliedschaft von dem betreffenden Mitgliedstaat für sinnvoll erachtet wird
  • Berufskammern, die die Angehörigen der Rechtsberufe vertreten, die in den Mitgliedstaaten unmittelbar an der Anwendung des Unionsrechts und internationaler Übereinkünfte in Zivil- und Handelssachen auf nationaler Ebene mitwirken

Für genauere Informationen zu dem gewünschten Land klicken Sie bitte auf dessen Flagge.

Letzte Aktualisierung: 30/05/2023

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