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Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

Irland
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European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Besteht ein eigenes Verfahren für Bagatellsachen?

Ein solches Verfahren besteht nach irischem Recht als Alternative zu einer zivilrechtlichen Klage. (siehe District Court Rules 1997 und 1999 für Verfahren für geringfügige Forderungen ). Es wird von den District Courts (Bezirksgerichte) angeboten, damit Ansprüche von Verbrauchern zu geringen Kosten und ohne die Inanspruchnahme eines Anwalts behandelt werden können. Verfahren für geringfügige Forderungen (d. h. bestimmte Ansprüche bis zu einem Höchstwert von 2000 EUR) können auch über das Internet eingeleitet werden.

1.1 Anwendungsbereich des Verfahrens, Streitwert

Für folgende Arten von Ansprüchen ist das Verfahren für geringfügige Forderungen möglich:

i) Ansprüche auf Waren oder Dienstleistungen, die für private Zwecke von einem gewerblichen Anbieter bezogen wurden (Forderungen von Verbrauchern)

ii) Ansprüche wegen geringfügiger Sachbeschädigungen (jedoch nicht bei Personenschäden)

iii) Ansprüche auf die Rückgabe einer Kaution bei bestimmten Arten von gemieteten Immobilien (z. B. eine Ferienwohnung oder ein Zimmer oder Apartment auf einem vom Eigentümer ebenfalls genutzten Grundstück, sofern die Forderungssumme 2000 EUR nicht überschreitet)

Forderungen in Bezug auf Wohnraummietverhältnisse, für die das Verfahren für geringfügige Forderungen nicht in Betracht kommt, können der Stelle für private Mietverhältnisse (Private Residential Tenancies Board, 2nd Floor, O’Connell Bridge House, D’Olier Street, Dublin 2) vorgelegt werden. Internetadresse: https://www.rtb.ie

Vom Verfahren für geringfügige Forderungen ausgenommen sind Ansprüche aus:

i) einem Mietkaufvertrag

ii) der Nichteinhaltung einer Leasingvereinbarung

iii) Schulden

1.2 Anwendung des Verfahrens

Um das Verfahren in Anspruch nehmen zu können, muss ein Verbraucher Waren oder Dienstleistungen für private Zwecke von einem gewerblichen Anbieter bezogen haben. Seit Januar 2010 kann es auch in Streitigkeiten zwischen Gewerbetreibenden genutzt werden. Geringfügige Forderungen werden am District Court vom Small Claims Registrar (Rechtspfleger für geringfügige Forderungen) behandelt. Nach Möglichkeit handelt er mit den Streitparteien eine Einigung aus, sodass eine Gerichtsverhandlung vermieden werden kann. Kann der Streit nicht beigelegt werden, leitet der Registrar die Sache zur Gerichtsverhandlung an den District Court weiter.

Der Kläger muss den Namen und die Anschrift der Person oder des Unternehmens kennen, gegen die oder das er die Forderung geltend machen will. Bei einem Unternehmen ist die genaue rechtsgültige Bezeichnung erforderlich. Diese Angaben müssen korrekt sein, damit der Sheriff (Gerichtsvollzieher) den gerichtlichen Beschluss (Anordnung) vollstrecken kann.

Wenn der Beklagte dem Small Claims Registrar mitteilt, dass er die Forderung bestreitet oder eine Gegenforderung erhebt, lässt der Registrar dem Kläger eine Kopie der Erwiderung des Beklagten auf die Forderung zukommen. Der Registrar kann mit beiden Parteien sprechen und versuchen, eine Einigung herbeizuführen.

Erkennt der Beklagte dagegen die Forderung an, teilt er dies dem Büro des Registrars mittels eines Formulars zur Schuldanerkennung mit. Antwortet der Beklagte nicht, gilt die Forderung automatisch als unbestritten. Der District Court erlässt dann eine Zahlungsanordnung zugunsten des Klägers (der hierfür nicht vor Gericht erscheinen muss) über den strittigen Betrag, der innerhalb einer kurzen, darin angegebenen Frist Folge zu leisten ist.

1.3 Vordrucke

Der Small Claims Registrar übergibt dem Kläger das Antragsformular. Es kann auch von der Website des Gerichtsdienstes (https://www.courts.ie) heruntergeladen werden.

1.4 Beistand

Da das Verfahren für geringfügige Forderungen dazu dient, Ansprüche von Verbrauchern zu geringen Kosten und ohne die Inanspruchnahme eines Anwalts zu behandeln, ist Rechtsbeistand oder -beratung hierbei im Allgemeinen nicht notwendig.

1.5 Vorschriften bei der Beweiserhebung

Wird die Angelegenheit vor Gericht ausgetragen, müssen die Parteien bei der Verhandlung vor dem District Court anwesend sein. Die Sache wird öffentlich im Rahmen einer gewöhnlichen Sitzung des District Court verhandelt. Wenn der Fall aufgerufen wird, ruft der Gerichtsbedienstete den Kläger zur Aussage in den Zeugenstand. Die Aussage ist unter Eid oder an Eides statt zu leisten, und der Beklagte kann den Kläger zur Sache ins Kreuzverhör nehmen. Der Beklagte erhält ebenfalls Gelegenheit zur Aussage. Jeder Zeuge kann von der Gegenpartei oder deren rechtlichem Vertreter ins Kreuzverhör genommen werden, sofern diese anwesend sind. Die Parteien dürfen auch Zeugen aufrufen oder Aussagen von Zeugen vorlegen. Die dadurch entstehenden Kosten werden ihnen jedoch nicht erstattet, da solche Ausgaben in dem Verfahren eigentlich nicht vorgesehen sind. Stattdessen soll das Verfahren einen Weg bieten, geringfügige Forderungen zu relativ geringen Kosten zu behandeln.

1.6 Schriftliches Verfahren

Wenn die Angelegenheit nicht vom Small Claims Registrar beigelegt wird, muss der Kläger am Tag der Verhandlung schriftliche Belege für die Forderung vorlegen, z. B. Schriftverkehr, Quittungen oder Rechnungen. Außerdem erhalten beide Parteien Gelegenheit, mündlich zur Sache Stellung zu nehmen, und können ins Kreuzverhör genommen werden.

1.7 Gestaltung der richterlichen Entscheidung

Wenn der Klage stattgegeben wird, erlässt der District Court eine Zahlungsanordnung zugunsten des Klägers über den strittigen Betrag, der innerhalb einer kurzen, darin angegebenen Frist Folge zu leisten ist.

1.8 Übernahme der Prozesskosten

Die Parteien können Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Allerdings können sie, selbst wenn in der Verhandlung zu ihren Gunsten entschieden wird, die Kosten dafür nicht bei der anderen Partei geltend machen. Der Sinn des Verfahrens für geringfügige Forderungen ist es gerade, Forderungen zu behandeln, ohne dass ein Anwalt in Anspruch genommen werden muss.

1.9 Möglichkeit der Anfechtung

Sowohl der Kläger als auch der Beklagte können gegen eine Anordnung des District Court vor dem Circuit Court (Gericht der County) Berufung einlegen. Vom Circuit Court wird möglicherweise eine Kostenerstattung zuerkannt; dies obliegt jedoch dem jeweiligen Richter.

Links zum Thema

https://www.courts.ie

https://www.courts.ie/small-claims

http://www.citizensinformation.ie/en/justice/courts_system/small_claims_court.html

https://www.courts.ie/small-claims

Letzte Aktualisierung: 26/04/2023

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