Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

Bulgarien
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1 Besteht ein eigenes Verfahren für Bagatellsachen?

In der bulgarischen Zivilprozessordnung ist kein eigenes Verfahren für Bagatellsachen vorgesehen. Seit dem 1.1.2009 wird von den bulgarischen Gerichten Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen angewendet. Diese Verfahren werden vor den Kreisgerichten verhandelt, während bei Fragen, die in der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 nicht direkt behandelt werden, die allgemeinen Regeln der bulgarischen Zivilprozessordnung Anwendung finden.

1.1 Anwendungsbereich des Verfahrens, Streitwert

In der bulgarischen Zivilprozessordnung ist kein eigenes Verfahren für Bagatellsachen vorgesehen.

1.2 Anwendung des Verfahrens

In der bulgarischen Zivilprozessordnung ist kein eigenes Verfahren für Bagatellsachen vorgesehen.

1.3 Vordrucke

In der bulgarischen Zivilprozessordnung ist kein eigenes Verfahren für Bagatellsachen vorgesehen.

1.4 Beistand

In der bulgarischen Zivilprozessordnung ist kein eigenes Verfahren für Bagatellsachen vorgesehen.

1.5 Vorschriften bei der Beweiserhebung

In der bulgarischen Zivilprozessordnung ist kein eigenes Verfahren für Bagatellsachen vorgesehen.

1.6 Schriftliches Verfahren

In der bulgarischen Zivilprozessordnung ist kein eigenes Verfahren für Bagatellsachen vorgesehen.

1.7 Gestaltung der richterlichen Entscheidung

In der bulgarischen Zivilprozessordnung ist kein eigenes Verfahren für Bagatellsachen vorgesehen.

1.8 Übernahme der Prozesskosten

In der bulgarischen Zivilprozessordnung ist kein eigenes Verfahren für Bagatellsachen vorgesehen.

1.9 Möglichkeit der Anfechtung

In der bulgarischen Zivilprozessordnung ist kein eigenes Verfahren für Bagatellsachen vorgesehen.

Letzte Aktualisierung: 11/02/2020

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