

Informationen nach Regionen suchen
In der belgischen Gesetzgebung ist kein besonderes Verfahren für geringfügige Forderungen vorgesehen. Es gibt lediglich ein „summarisches Verfahren zwecks Zahlungsbefehl“. Siehe separate Erläuterungen.
Es gibt kein besonderes Verfahren für geringfügige Forderungen. Zur Anwendung gelangt ein gemeinrechtliches Verfahren, das sehr einfach strukturiert ist.
Das übliche Verfahren ist wie folgt gegliedert:
Im Prinzip gibt es keine Vereinfachungen. Manche Verfahren zur Eintreibung von Forderungen werden jedoch nicht durch eine Ladung, sondern durch einen kontradiktorischen Antrag eingeleitet. Ein Beispiel für einen Rechtsstreit mittels eines kontradiktorischen Antrags ist die Mietrechtssache. In Artikel 1344bis des belgischen Gerichtsgesetzbuches (Gerechtelijk Wetboek) ist festgelegt, dass unter Vorbehalt der Bestimmungen bezüglich der Landpacht jedes Ersuchen in Bezug auf die Vermietung bzw. Verpachtung von Sachen anhand eines schriftlichen Antrags eingereicht werden kann, der bei der Kanzlei des Friedensgerichts hinterlegt wird.
Die Gesetzgebung zum „summarischen Verfahren zwecks Zahlungsbefehl“ kann eingesehen werden auf der Website des „Federale Overheidsdienst Justitie“/„Service public fédéral Justice“ (Föderaler Öffentlicher Dienst Justiz):
Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.