Europäischer Zahlungsbefehl

Zypern
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Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Gibt es ein Mahnverfahren?

In Zypern gibt es kein nationales „Mahnverfahren“ mit Ausnahme des in der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 vorgesehenen Verfahrens, zu dessen Anwendung eine Verfahrensverordnung angenommen wurde.

1.1 Anwendungsbereich des Mahnverfahrens

1.1.1 Auf welche Arten von Ansprüchen ist dieses Verfahren anwendbar (z.B. nur Geldforderungen, nur Ansprüche aus Verträgen usw.)?

Nicht zutreffend.

1.1.2 Gibt es einen Höchstbetrag beim Forderungswert?

Nicht zutreffend.

1.1.3 Ist die Anwendung dieses Verfahrens fakultativ oder obligatorisch?

Nicht zutreffend.

1.1.4 Ist ein solches Verfahren verfügbar, wenn der Antragsgegner in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittland wohnhaft ist?

Nicht zutreffend.

1.2 Zuständiges Gericht

Nicht zutreffend.

1.3 Formerfordernisse

1.3.1 Ist die Verwendung eines Vordrucks verbindlich? Wenn ja, wo ist dieser Vordruck erhältlich?

Nicht zutreffend.

1.3.2 Ist ein rechtsanwaltlicher Beistand erforderlich?

Nicht zutreffend.

1.3.3 Sind die Gründe für die Forderung eingehend darzulegen?

Nicht zutreffend.

1.3.4 Sind schriftliche Nachweise für die geltend gemachten Ansprüche vorzubringen? Wenn ja, welche Schriftstücke sind als Belege zulässig?

Nicht zutreffend.

1.4 Abweisung des Antrags

Nicht zutreffend.

1.5 Rechtsbehelf

Nicht zutreffend.

1.6 Widerspruch

Nicht zutreffend.

1.7 Folgen des Widerspruchs

Nicht zutreffend.

1.8 Folgen mangels Widerspruchs

1.8.1 Welche Schritte sind nötig, um einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken?

Nicht zutreffend.

1.8.2 Ist diese Entscheidung endgültig oder besteht für den Antragsgegner noch die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen?

Nicht zutreffend.

Letzte Aktualisierung: 07/12/2023

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