

Die Beweisaufnahme mittels Videokonferenz vor den Gerichten Irlands ist möglich entweder mit der Teilnahme eines Gerichts in einem anderen Mitgliedstaat oder unmittelbar durch ein Gericht dieses Mitgliedstaats. Die Verfahren umfassen die Practice Direction “HC45 - Use of video conferencing link for taking evidence in civil cases” des High Court (Oberstes Zivil- und Strafgericht).
Es gibt keine Einschränkungen bezüglich der Personen, die vernommen werden können.
Es gibt keine Einschränkungen zu der Art von Beweisen, die aufgenommen werden können.
Es gibt keine entsprechenden Einschränkungen, sofern der Richter einverstanden ist.
Es sind entsprechende Geräte zur Aufzeichnung von Videokonferenzvernehmungen in Irland vorhanden. Der Zugang zu einer solchen Aufzeichnung müsste vom Gericht angeordnet werden.
Die Vernehmung sollte in englischer oder irischer Sprache erfolgen, wenn sie in Irland stattfindet. Bei Vernehmungen außerhalb Irlands gelten jedoch keine Einschränkungen in Bezug auf die Sprache.
Befindet sich das Gericht in Irland, wird der Dolmetscher von den Gerichten in Irland bereitgestellt, wenn es um Familienrecht oder um ein Strafverfahren geht. In Zivilsachen haben die Parteien für die Verdolmetschung Sorge zu tragen.
Ist das ersuchende Gericht des Englischen oder des Irischen nicht mächtig, so ist es Sache dieses Gerichts, sich um die Verdolmetschung zu kümmern.
Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich des Ortes, an dem sich der Dolmetscher befinden sollte.
Alle Vereinbarungen werden zwischen den beiden Gerichten getroffen. Es sollte im Voraus geprüft werden, ob die Verbindung entsprechend funktioniert.
Die Kosten hängen von einer Reihe von Umständen ab, unter anderem vom Ort der Videokonferenz (d. h. davon, ob es sich um ein Gerichtsgebäude oder ein anderes Gebäude handelt), vom Zeitpunkt der Vernehmung (erfolgt die Vernehmung außerhalb der normalen Gerichtszeiten, muss das Personal länger bleiben), von der Notwendigkeit besonderer Verfahren und von etwaigen Kosten durch die Verwendung der Ausrüstung. Das ersuchte Gericht informiert das ersuchende Gericht über die Kosten. Zahlungen erfolgen in Euro.
Es obliegt dem ersuchenden Gericht, den Zeugen zu informieren.
Es obliegt dem Gericht, sich der Identität der zu vernehmenden Person zu vergewissern.
Der Eid sollte im Rahmen der normalen Verfahren für die Gerichte in Irland geleistet werden.
Dies muss zwischen den beiden Gerichten vereinbart werden.
Nein, es sei denn, es gibt spezielle Ersuchen (z. B. Gebärdensprache, Rollstuhlzugang, besondere religiöse Anforderungen hinsichtlich des Eids usw.).
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