Gesetzliche Zinssätze

Slowakei
Inhalt bereitgestellt von
European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Sind in dem Mitgliedstaat „gesetzliche Zinsen“ vorgesehen? Wenn ja, wie sind „gesetzliche Zinsen“ in diesem Mitgliedstaat definiert?

Verzugszinsen sind eine Sanktion bei Zahlungsverzug des Schuldners. Sie werden zusätzlich zur Schuld gezahlt und als Prozentanteil auf den ausstehenden Betrag berechnet. Bei Nichterfüllung einer Schuld tritt von Gesetzes wegen eine Änderung der Rechte des Gläubigers und der Pflichten des Schuldners dahin gehend ein, dass – unabhängig vom Verschulden des Schuldners – neben der Verpflichtung zur Zahlung der Schuld neue Rechte und Pflichten entstehen.

Die slowakische Rechtsordnung unterscheidet bei den gesetzlichen Verzugszinsen zwischen Verzugszinsen nach § 517 Absatz 2 des Zivilgesetzbuchs (Gesetz Nr. 40/1964, Občianský zákonník) und Verzugszinsen nach § 369 des Handelsgesetzbuchs (Obchodný zákonník). Unter das Zivilrecht fallende Verzugszinsen können nicht vertraglich ausgehandelt werden, d. h. die Vertragsparteien können keine Vereinbarung über einen höheren Zinssatz als den gesetzlich vorgeschriebenen Satz treffen, während im Handelsrecht eine Vereinbarung der Geschäftsparteien über die Höhe der Verzugszinsen Vorrang hat. Wurde kein Zinssatz vereinbart, richtet sich der Zinsanspruch des Gläubigers nach dem gesetzlichen Zinssatz.

Gesetzliche Zinsen sind somit Verzugszinsen, deren Höhe gesetzlich geregelt ist, wobei es einen Unterschied macht, ob sie im zivilrechtlichen oder im handelsrechtlichen Bereich entstehen. Verzugszinsen im Bereich des Zivilrechts dürfen die gesetzlich festgelegte Höhe nicht übersteigen (d. h. ein niedrigerer Zinssatz kann vereinbart werden) und werden bei fehlender vertraglicher Vereinbarung auf Verlangen des Gläubigers automatisch nach dem gesetzlichen Zinssatz berechnet. Durch das Handelsrecht geregelte Verzugszinsen können höher oder niedriger als der gesetzliche Zinssatz sein; der gesetzliche Zinssatz spielt hier nur dann eine Rolle, wenn keine vertragliche Regelung besteht.

2 Falls ja, welcher Betrag/Zinssatz gilt bzw. welche Beträge/Zinssätze gelten und in welchen Rechtsakten sind diese festgelegt? Falls verschiedene gesetzliche Zinssätze vorgesehen sind, unter welchen Umständen und Bedingungen gelten diese?

Der gesetzliche Verzugszinssatz nach § 517 Absatz 2 des Zivilgesetzbuchs wird durch die Verordnung Nr. 87/1995 geregelt (nariadenie č. 87/1995 Z.z.). Gemäß dieser Verordnung liegt der Zinssatz fünf Prozentpunkte über dem am ersten Tag des Verzugs geltenden EZB-Basiszins. Das heißt, es werden fünf Prozentpunkte zum EZB-Basiszinssatz (der für die wichtigsten Refinanzierungsgeschäfte gilt) hinzugerechnet. Die historischen EZB-Zinssätze können auf der Website der Nationalbank der Slowakei eingesehen werden. Der am ersten Tag des Verzugs anzuwendende Zinssatz gilt für den gesamten Verzugszeitraum; nachfolgende Änderungen des EZB-Basiszinssatzes haben keinen Einfluss auf den Verzugszinssatz.

Im Handelsrecht sind die gesetzlichen Zinsen in § 369 des Handelsgesetzbuches geregelt. Danach stehen einem Gläubiger, der seine gesetzlichen und vertraglichen Pflichten erfüllt hat, im Falle des Verzugs Zinsen nach dem vertraglich vereinbarten Zinssatz zu, ohne dass es einer besonderen Mitteilung bedarf. Wie bereits erwähnt, kann der Verzugszinssatz in handelsrechtlichen Beziehungen vertraglich geändert werden. Trotzdem darf der Zinssatz auch bei der vertraglichen Vereinbarung von Verzugszinsen die Grundsätze des fairen Handels nicht verletzen. Im Falle einer Verletzung kann der vertragliche Anspruch nicht geschützt werden, das heißt, das Gericht kann einen Zinssatz, der gegen diese Grundsätze verstößt, selbst dann nicht zusprechen, wenn er vertraglich vereinbart wurde. Eine andere Ausnahme bilden Schulden aus einem Verbrauchervertrag, bei dem der Verbraucher der Schuldner ist: Hier dürfen die vereinbarten Zinsen den durch das Zivilrecht vorgeschriebenen Betrag nicht übersteigen.

Nach § 369 des Handelsgesetzbuchs ist der Schuldner für den Fall, dass keine vertragliche Vereinbarung über den Verzugszinssatz getroffen wurde, zur Zahlung von Zinsen zu dem von der slowakischen Regierung in der Verordnung Nr. 21/2013 (nariadenie č. 21/2013 Z.z.) festgelegten Zinssatz verpflichtet. Sowohl feste als auch variable Verzugszinsen sind rechtlich zulässig. Der Festzins entspricht dem am ersten Tag des Verzugs geltenden EZB-Basiszinssatz zuzüglich neun Prozentpunkte; er gilt für die gesamte Verzugsdauer und wird von nachfolgenden Änderungen des EZB-Basiszinssatzes nicht beeinflusst (weshalb er als „Festzins“ bezeichnet wird). Der Gläubiger kann jedoch vom Schuldner einen variablen anstatt einen Festzins verlangen und ihn verpflichten, Verzugszinsen in Höhe des am ersten Tag des jeweiligen Kalenderhalbjahrs geltenden EZB-Basiszinssatzes zuzüglich acht Prozentpunkte zu zahlen. Entscheidet sich der Gläubiger für den variablen Verzugszins, findet diese Methode der Zinsberechnung (nicht der bei Eintritt des Verzugs festgelegte Zinssatz, sondern die Methode zur Ermittlung des Zinssatzes) für den gesamten Verzugszeitraum Anwendung. Somit bedeutet „variabler Verzugszins“ dass der Verzugszinssatz abhängig von der Veränderung des am ersten Tag des jeweiligen Kalenderhalbjahrs geltenden EZB-Basiszinssatzes (1. Januar bzw. 1. Juli) schwanken kann. Die historischen EZB-Zinssätze können auf der Website der Nationalbank der Slowakei eingesehen werden.

3 Sind gegebenenfalls weitere Informationen zur Berechnung der gesetzlichen Zinsen verfügbar?

Die Methode zur Berechnung der Verzugszinsen ist im Gesetz klar und umfassend geregelt. Der aktuelle Verzugszinssatz wird vom Justizministerium der Slowakischen Republik (Ministerstvo spravodlivosti Slovenskej republiky) auf seiner Website veröffentlicht. Informell kann man sich auch auf der Website https://www.najpravo.sk/ informieren, die von vielen Gläubigern und Schuldnern und deren Anwälten in der Slowakei genutzt wird. Dort lassen sich die Verzugszinsen mithilfe eines speziellen Rechners einfach ermitteln.

4 Besteht ein kostenloser Online-Zugang zu der oben genannten Rechtsgrundlage?

Neben den oben stehenden Links sind die einschlägigen Gesetzestexte (Zivil- und Handelsgesetzbuch) und Verordnungen (Nr. 87/1995 und Nr. 21/2013) unter https://www.slov-lex.sk/domov abrufbar.

Letzte Aktualisierung: 22/04/2022

Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.