Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Gesetzliche Zinssätze

England und Wales
Inhalt bereitgestellt von
European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Sind in dem Mitgliedstaat „gesetzliche Zinsen“ vorgesehen? Wenn ja, wie sind „gesetzliche Zinsen“ in diesem Mitgliedstaat definiert?

Der gesetzliche Zinssatz ist der Zinssatz, der nach dem Gesetz auf eine ausstehende Geldforderung angewandt werden kann. Nach dem Recht von England und Wales können in bestimmten Fällen gesetzliche Zinsen erhoben werden.

2 Falls ja, welcher Betrag/Zinssatz gilt bzw. welche Beträge/Zinssätze gelten und in welchen Rechtsakten sind diese festgelegt? Falls verschiedene gesetzliche Zinssätze vorgesehen sind, unter welchen Umständen und Bedingungen gelten diese?

Höhe/Satz der gesetzlichen Zinsen

Kriterien für die Anwendung gesetzlicher Zinsen

(falls erforderlich, z. B. bei Verzug, Verbrauchervertrag usw.)

Rechtsgrundlage

8 %

Wenn kein anderer gesetzlicher oder vertraglicher Zinssatz gilt, kann ein Gläubiger Zinsen zu einem Jahreszinssatz von 8 % verlangen.

Artikel 17 des Gesetzes von 1838 über Gerichtsurteile (Judgments Act 1838)

In Artikel 35A des Gesetzes von 1981 über die höhere Gerichtsbarkeit (vormals über das Oberste Gericht) (Senior (frmr Supreme) Court Act 1981) heißt es im Teil über den High Court, dass „… einfache Zinsen zu einem Satz festgelegt werden können, den das Gericht für angemessen erachtet oder der nach der Verfahrensordnung für sämtliche oder einen Teil der Forderungen für den gesamten Zeitraum oder einen Teil des Zeitraums zwischen dem die Forderung begründenden Ereignis und dem Zeitpunkt der Zahlung festgelegt werden kann …“.

Artikel 69 des Gesetzes von 1984 über die County Courts (County Courts Act 1984) bestimmt Folgendes:

„…in Verfahren vor einem County Court, die auf die Beitreibung von Forderungen oder auf Schadenersatz gerichtet sind, können für jeden vom Gericht zugesprochenen Betrag einfache Zinsen für sämtliche oder einen Teil der Forderungen oder Schadenersatzleistungen, die gerichtlich festgestellt oder vor der Urteilsverkündung geleistet wurden, zu einem Satz gewährt werden, den das Gericht für angemessen erachtet oder der nach der Verfahrensordnung festgelegt werden kann, und zwar für den gesamten Zeitraum oder einen Teil des Zeitraums zwischen dem die Forderung begründenden Ereignis …“.

Artikel 3 des Reformgesetzes von 1934 (Diverse Bestimmungen) (Law Reform (Miscellaneous Provisions) Act 1934) zu den courts of record (Gerichte, die einer Archivierungspflicht unterliegen, mit Ausnahme des High Court und der County Courts)

gilt beispielsweise für den Court of Appeal (Abteilung für Zivilsachen):

„In einem vor einem court of record verhandelten Verfahren, das auf die Beitreibung von Forderungen oder die Leistung von Schadenersatz gerichtet ist, kann das Gericht nach eigenem Ermessen verfügen, dass der gerichtlich festgestellte Betrag auch Zinsen zu einem Satz umfasst, den das Gericht für angemessen erachtet, wobei die Zinsen für sämtliche oder einen Teil der Forderungen oder Schadenersatzleistungen für den gesamten Zeitraum oder einen Teil des Zeitraums zwischen dem die Forderung begründenden Ereignis und der Urteilsverkündung festgelegt werden können...“.

Artikel 57 Absatz 1 Buchstabe b des Wechselgesetzes von 1882 (Bills of Exchange Act 1882) in Bezug auf notleidende Wechsel, wenn der Wechsel nach Aufforderung oder Fristablauf fällig wird

Artikel 86 bis 92 des Steuergesetzes von 1970 (Taxes Management Act 1970) über ausstehende Steuern

Artikel 14 der Gebührenordnung von 1994 für als Solicitors tätige Rechtsanwälte (außerhalb der streitigen Gerichtsbarkeit) (Solicitors (Non Contentious Business) Remuneration Order 1994) in Bezug auf unbezahlte Rechnungen für die Tätigkeit eines Solicitors außerhalb der streitigen Gerichtsbarkeit, einschließlich Auslagen und MWSt, wobei der Zinssatz nicht über dem Satz für gerichtlich festgestellte Schulden, d. h. 8 % pro Jahr, liegen darf

Artikel 49 des Schiedsgesetzes von 1996 (Arbitration Act 1996), wonach das Gericht einfache Zinsen oder Zinseszinsen ab dem Zeitpunkt, zu dem Satz und in den Intervallen zusprechen kann, die es im Einzelfall als gerecht ansieht

Gesetz von 1998 über den Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Late Payments of Commercial Debt (Interest) Act 1998)

Nach der Verfahrensordnung Regel 16.4 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 muss der Antragsteller in den Ausführungen zu seiner Forderung (oder Gegenforderung) angeben, dass er Zinsen begehrt, und die Rechtsgrundlage nennen (aus Vertrag, einem gesetzlichen Schuldverhältnis, wenn ja, aus welchem, oder auf einer anderen Grundlage, wenn ja, welcher).

Ist die Forderung auf einen bestimmten Geldbetrag gerichtet, muss der Antragsteller Folgendes angeben:

den Prozentsatz, zu dem Zinsen verlangt werden

den Zeitpunkt, ab dem sie verlangt werden

den Zeitpunkt, zu dem sie berechnet werden, der nicht später sein darf als das Datum des Antragsformulars

den Gesamtbetrag der bis zum Zeitpunkt der Zinsberechnung verlangten Zinsen

den Tagessatz, zu dem Zinsen nach dem Berechnungsstichtag auflaufen

8 % über dem Basiszinssatz der Bank of England Der Referenzzinsatz für die Bank wird alle sechs Monate am 30. Juni und 31. Dezember festgesetzt.

Unternehmen und öffentliche Stellen haben im Falle von ausstehenden Forderungen aus Handelsverträgen, die am oder nach dem 7. August 2002 geschlossen wurden, einen gesetzlichen Zinsanspruch.

Gesetz von 1998 über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Zinsen) (Late Payments of Commercial Debt (Interest) Act 1998)

3 Sind gegebenenfalls weitere Informationen zur Berechnung der gesetzlichen Zinsen verfügbar?

Zinsen können ab dem Zeitpunkt verlangt werden, ab dem die Forderung fällig wurde, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Forderung geltend gemacht wurde und zum selben Satz bis zur Urteilsverkündung. Zinsen können zum selben Satz ab Urteilsverkündung auch für vom High Court festgestellte Forderungen unabhängig von ihrer Höhe sowie für von einem County Court festgestellte Forderungen von mehr als 5000 GBP verlangt werden. Es dürfen nur einfache Zinsen verlangt werden. Nach Regel 44.2 Absatz 6 Buchstabe g der Zivilprozessordnung darf das Gericht auch Zinsen auf Kosten zusprechen, die vor dem Urteil entstanden sind.

4 Besteht ein kostenloser Online-Zugang zu der oben genannten Rechtsgrundlage?

Die einschlägigen Rechtsvorschriften sind unter folgenden Links zu finden:

Judgments Act 1838

Supreme Court Act (renamed as the Senior Courts Act) 1981

County Courts Act 1984

Late Payments of Commercial Debt (Interest) Act 1998

County Courts (Interest on Judgment Debts) Order 1991 geändert durch County Courts (Interest on Judgment Debts) (Amendment) Order 1996

Letzte Aktualisierung: 16/08/2021

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