Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Brüssel I-Verordnung

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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

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Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Brüssel-I-Verordnung


*muss ausgefüllt werden

Anhang I – Innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2

In Ungarn: § 57 der Gesetzesverordnung Nr. 13 von 1979 über internationales Privatrecht (a nemzetközi magánjogról szóló 1979. évi 13. törvényerejű rendelet).

Anhang II – Gerichte oder sonstige befugte Stellen, bei denen Anträge nach Artikel 39 einzubringen sind

In Ungarn das am Sitz des zuständigen Regionalgerichts tätige Bezirksgericht (törvényszék székhelyén működő járásbíróság) und in Budapest das Zentrale Bezirksgericht von Buda (Budai Központi Kerületi Bíróság).

Anhang III – Gerichte, bei denen Rechtsbehelfe nach Artikel 43 Absatz 2 einzulegen sind

In Ungarn die Landgerichte (törvényszék) und in Budapest das Landgericht der Hauptstadt Budapest (Fővárosi Törvényszék).

Anhang IV- Rechtsbehelfe, die nach Artikel 44 eingelegt werden können

In Ungarn ein Überprüfungsantrag (felülvizsgálati kérelem).

Letzte Aktualisierung: 02/01/2024

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