Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Brüssel I-Verordnung

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Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Brüssel-I-Verordnung


*muss ausgefüllt werden

Anhang I – Innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2

Entfällt.

Anhang II – Gerichte oder sonstige befugte Stellen, bei denen Anträge nach Artikel 39 einzubringen sind

beim Gericht erster Instanz (tribunal de première instance/rechtbank van eerste aanleg)

Anhang III – Gerichte, bei denen Rechtsbehelfe nach Artikel 43 Absatz 2 einzulegen sind

- im Falle des Schuldners: beim Gericht erster Instanz (tribunal de première instance/rechtbank van eerste aanleg

- im Falle des Antragstellers: beim Appelationshof (cour d'appel/hof van beroep)

Anhang IV- Rechtsbehelfe, die nach Artikel 44 eingelegt werden können

die Kassationsbeschwerde.

Letzte Aktualisierung: 22/11/2022

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