Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Brüssel I-Verordnung

Гърция

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Anhang I – Innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2

in Griechenland: Artikel 40 der Zivilprozessordnung (Κώδικας Πολιτικής Δικονομίας).

Anhang II – Gerichte oder sonstige befugte Stellen, bei denen Anträge nach Artikel 39 einzubringen sind

in Griechenland beim Μονομελές Πρωτοδικείο.

Anhang III – Gerichte, bei denen Rechtsbehelfe nach Artikel 43 Absatz 2 einzulegen sind

in Griechenland beim Εφετείο.

Anhang IV- Rechtsbehelfe, die nach Artikel 44 eingelegt werden können

in Griechenland: die Kassationsbeschwerde

Letzte Aktualisierung: 21/12/2020

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