Informații pe regiuni
Innerstaatliches Recht (152 Kb)
Instrumentul de căutare de mai jos vă va ajuta să identificați instanțele/autoritățile competente pentru un anumit instrument juridic european. Rețineți că deși am făcut eforturi pentru a stabili exactitatea rezultatelor, este posibil ca anumite cazuri excepționale privind determinarea competenței să nu fie acoperite.
Die Anschrift der für Prozesskostenhilfe zuständigen Behörde ist: Pils laukums 4, Riga, LV-1050, E-Mail: jpa@jpa.gov.lv. Kostenfreie Hotline: 80001801 (Beratung über die Dienste des Amts für Prozesskostenhilfe und zum Ausfüllen von Formularen)
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Liste der zuständigen Gerichte (oder Behörden)
Der Zuständigkeitsbereich der Empfangsbehörde und der Übermittlungsbehörde (d. h. das Amt für Prozesskostenhilfe) erstreckt sich über die gesamte Republik Lettland.
Die zuständige Behörde kann entscheiden, ob die Entscheidung über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe per Post an das Amt für Prozesskostenhilfe zu übermitteln bzw. persönlich einzureichen ist.
Die Antragsformulare können in lettischer Sprache ausgefüllt werden.
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