Prozesskostenhilfe

Belgia

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Artikel 14 Absatz 2, zweiter Spiegelstrich – räumlicher Zuständigkeitsbereich der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden

Der Föderale Öffentliche Dienst Justiz ist für ganz Belgien zuständig.

Artikel 14 Absatz 2, dritter Spiegelstrich – verfügbare Kommunikationsmittel zum Empfang der Anträge

Sowohl die Beratungsstellen als auch der Föderale Öffentliche Dienst Justiz nehmen per Post übersandte Anträge entgegen.

Artikel 14 Absatz 2, vierter Spiegelstrich – Sprachen, in denen der Antrag ausgefüllt werden kann

Der Föderale Öffentliche Dienst Justiz nimmt Anträge in Niederländisch, Französisch und Deutsch entgegen. Anträge in anderen Sprachen werden nicht angenommen.

Letzte Aktualisierung: 28/07/2022

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