Empfangs- und Übermittlungsbehörde Sloweniens:
Ministrstvo za pravosodje (Justizministerium)
Župančičeva 3
SLO-1000 Ljubljana
Tel.: (+386) 1 369 53 42
Fax: (+386) 1 369 57 83
E-Mail: gp.mp@gov.si
Räumlicher Zuständigkeitsbereich der Behörde:
Das Justizministerium ist für das Hoheitsgebiet der Republik Slowenien zuständig.
Die verfügbaren Kommunikationsmittel für den Empfang der Anträge:
Anträge auf Prozesskostenhilfe sind auf dem Postweg an die vorstehende Anschrift zu richten.
Sprachen, in denen der Antrag ausgefüllt werden kann: Slowenisch.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.