Prozesskostenhilfe

Slowenien

Inhalt bereitgestellt von
Slowenien

Artikel 14 Absatz 2, erster Spiegelstrich – Name und Anschrift der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden

Empfangs- und Übermittlungsbehörde Sloweniens:

Ministrstvo za pravosodje (Justizministerium)

Župančičeva 3

SLO-1000 Ljubljana

Tel.: (+386) 1 369 53 42

Fax: (+386) 1 369 57 83

E-Mail: gp.mp@gov.si

Artikel 14 Absatz 2, zweiter Spiegelstrich – räumlicher Zuständigkeitsbereich der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden

Räumlicher Zuständigkeitsbereich der Behörde:

Das Justizministerium ist für das Hoheitsgebiet der Republik Slowenien zuständig.

Artikel 14 Absatz 2, dritter Spiegelstrich – verfügbare Kommunikationsmittel zum Empfang der Anträge

Die verfügbaren Kommunikationsmittel für den Empfang der Anträge:

Anträge auf Prozesskostenhilfe sind auf dem Postweg an die vorstehende Anschrift zu richten.

Artikel 14 Absatz 2, vierter Spiegelstrich – Sprachen, in denen der Antrag ausgefüllt werden kann

Sprachen, in denen der Antrag ausgefüllt werden kann: Slowenisch.

Letzte Aktualisierung: 04/07/2017

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.