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Nationales Recht: Prozesskostenhilfegesetz
Das Gesetz Nr. 327/2005 (328 Kb)
über die Gewährung von Prozesskostenhilfe, mit dem in der Slowakischen Republik die Prozesskostenhilfe-Richtlinie umgesetzt wurde, ist seit 1. Januar 2006 in Kraft.
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Der Antrag ist bei dem Büro des Prozesskostenhilfezentrums (Centrum právnej pomoci) einzureichen oder einzusenden, das für den Ort zuständig ist, an dem sich der Antragsteller gewöhnlich oder vorübergehend aufhält.
Räumlicher Zuständigkeitsbereich des Prozesskostenhilfezentrums: Slowakische Republik
Kommunikationsmittel:
Sprachen, in denen der Antrag gestellt werden kann: Slowakisch
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