Die Richtlinie wurde im Wege einer Bekanntmachung umgesetzt (Ordni ta’ l-2005 dwar Emenda fil-Kodiċi ta’ Organizzazzjoni u Proċedura Ċivili (48 Kb)
).
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Liste der zuständigen Gerichte (oder Behörden)
Der räumliche Zuständigkeitsbereich umfasst die Inseln Malta und Gozo.
Verfügbare Kommunikationsmittel:
- Fax (+356) 25902859
- Postanschrift:
Ir-Reġistratur tal-Qorti Ċivili
Il-Qorti,
Triq ir-Repubblika,
Il-Belt Valletta,
Malta
Der Antrag kann in Maltesisch und Englisch ausgefüllt werden.
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