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Liste der zuständigen Gerichte (oder Behörden)
Der räumliche Zuständigkeitsbereich der Übermittlungs- und Empfangsbehörde, also des Amts für Beratungs-/Prozesskostenhilfe, erstreckt sich auf das Staatsgebiet der Republik Lettland.
Anträge an die für die Gewährung der Prozesskostenhilfe zuständige Stelle können per Post übermittelt oder auch persönlich beim Amt für Beratungs-/Prozesskostenhilfe abgegeben werden.
Die Antragsformulare können in lettischer Sprache ausgefüllt werden.
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