Prozesskostenhilfe

Italien

Inhalt bereitgestellt von
Italien

Die Prozesskostenhilfe ist im D.P.R. (Decreto del Presidente della Repubblica - Dekret des Präsidenten der Republik) Nr. 115 vom 30. Mai 2002 (konsolidierte Fassung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Gerichtskosten) geregelt. Die betreffenden Vorschriften sind hier einsehbar  PDF (256 Kb) it.


ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

Italien

Prozesskostenhilfe


*muss ausgefüllt werden

Artikel 14 Absatz 2, erster Spiegelstrich – Name und Anschrift der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden

MINISTERO DELLA GIUSTIZIA

Dipartimento Affari di Giustizia

Direzione Generale degli Affari Internazionali

e della Cooperazione Giudiziaria

Ufficio I – Cooperazione Giudiziaria Internazionale

Tel.: +39 06.6885.2633

Fax: +39 06 6889 7528

E-Mail: cooperation.dginternazionale.dag@giustizia.it

Via Arenula, 70 - 00186 Rom, Italien

Artikel 14 Absatz 2, zweiter Spiegelstrich – räumlicher Zuständigkeitsbereich der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden

Hinweis: Die ursprüngliche Sprachfassung dieser Seite Italienisch wurde unlängst geändert. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.
Die folgenden Sprachen wurden bereits übersetzt: EnglischFranzösisch.

Allein zuständig in Italien:

MINISTERO DELLA GIUSTIZIA

Dipartimento Affari di Giustizia

Direzione Generale degli Affari Internazionali

e della Cooperazione Giudiziaria

Ufficio I – Cooperazione Giudiziaria Internazionale

Tel.: +39 06.6885.2633

Fax: +39 06.6889.7528

E-Mail: cooperation.dginternazionale.dag@giustizia.it

Via Arenula, 70 - 00186 Rom, Italien

Artikel 14 Absatz 2, dritter Spiegelstrich – verfügbare Kommunikationsmittel zum Empfang der Anträge

Hinweis: Die ursprüngliche Sprachfassung dieser Seite Italienisch wurde unlängst geändert. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.
Die folgenden Sprachen wurden bereits übersetzt: EnglischFranzösisch.

Für die Kommunikation mit den zuständigen Behörden gibt es drei Möglichkeiten:

1) E-Mail: cooperation.dginternazionale.dag@giustizia.it

2) Einschreiben an nachstehende Anschrift:

MINISTERO DELLA GIUSTIZIA

Dipartimento Affari di Giustizia

Direzione Generale degli Affari Internazionali

e della Cooperazione Giudiziaria

Ufficio I – Cooperazione Giudiziaria Internazionale

Via Arenula, 70 - 00186 Rom, Italien

3) Fax: +39 06 6889 7528

Artikel 14 Absatz 2, vierter Spiegelstrich – Sprachen, in denen der Antrag ausgefüllt werden kann

Italienisch, Englisch, Französisch

Letzte Aktualisierung: 21/12/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.